Wachsender Druck auf die Aussen- und Lebensmittelwerbung!

Fazit: Wintersession
Nach dem Nationalrat in der Herbstsession, stimmte in der Wintersession auch der Ständerat einer Motion zu, welche eine Vereinfachung der Regeln über die irreführende Preisbekanntgabe zur Folge hat. KS/CS hat sich für die Annahme der Vereinfachung eingesetzt, mit dem Argument, dass selbst grosse Unternehmen mit den betroffenen Vorschriften Mühe bekundeten und nun Klarheit geschaffen wird. Nun kann der nicht verkaufte Herbstmantel auf einfachere Weise zu einem tieferen Preis verkauft werden.

Die politische Arbeit bewährt sich
Im Jahr 2023 begleiteten wir acht werberelevante Vorstösse im eidgenössischen Parlament. Die Räte folgten unter anderem den Empfehlungen von KS/CS, sodass der Entscheid jedes Mal im Sinne der Werbebranche ausfiel. Das bestätigt uns darin, dass wir unsere politische Arbeit richtig aufgestellt haben und so weiterführen werden.

Wachsender Druck auf die Aussen- und Lebensmittelwerbung
Auf kommunaler Ebene nimmt der Druck auf die Aussenwerbung zu. So hat beispielsweise der Stadtrat von Bern ein Postulat für das Verbot von Werbung für Flugreisen und Autos als erheblich erklärt. Und in Zürich will der Gemeinderat alle kommerziellen digitalen Reklameflächen im öffentlichen Raum abschalten. Darauf folgen auch verschiedene Vorstösse auf eidgenössischer Ebene, beispielsweise:

  • Das Postulat 22.4109, welches Werbung für Fleisch einschränken möchte.
  • Das Postulat 23.3149, welches die Verwendung von bestimmten Informationsbegriffen einschränken möchte.

Immer häufiger versuchen Behörden die Freiheit der Aussenwerbung schon bei Konzessionsausschreibungen einzuschränken und gewisse Produkte ganz aus der Werbung auszugrenzen. So umgehen sie den politischen Weg.

Dieses Jahr wurde eine Revision des Lebensmittelgesetzes angekündigt, welche Werbeeinschränkungen umfasst. Im ersten Halbjahr 2024 soll die Vorlage veröffentlicht werden. Wir haben uns bei KS/CS darauf vorbereitet und werden den politischen Prozess mit der politischen Projektgruppe begleiten, um die Werbefreiheit zu erhalten.

Praxistipps zur Anwendung von KI in der Werbung
Das Thema Künstliche Intelligenz stellt auch für die Medien- und Werbebranche eine neue Herausforderung dar. Um unsere Mitglieder bei Unsicherheit im Einsatz von KI zu beraten, haben wir unter Federführung von Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst KS/CS, einen Ratgeber erstellt. Er ist auf unserer Webseite zu finden und zeigt, was es bei der Verwendung von KI in der Werbung zu beachten gibt. Dieser ist in erster Linie für Kommunikationsagenturen und Werbeschaffenden gedacht und wird in regelmässigen Abständen von uns aktualisiert.

Diese Woche werden wir uns für dieses Jahr zum letzten Mal mit den Mitgliedern der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» treffen und die Themen ansprechen, die uns nächstes Jahr herausfordern werden. Der politische Druck auf die Werbung nimmt zu und wir werden unseren Einsatz für die Werbefreiheit im nächsten Jahr gezielt verstärken.


Rechtliche Praxistipps zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Werbung

Eine PDF-Version zum Herunterladen der Praxistipps von KS/CS finden Sie am Schluss.
Bei der Verwendung von KI sind folgende Vorgänge zu unterscheiden: «Input» von Daten (das Training von KI-Systemen) und «Output» von KI generierten Inhalten (das Ergebnis der KI; z.B. Bilder, Texte, usw.). 


Input - Eingabe von Inhalten in ein KI-System

1. Klären Sie vor der KI-Eingabe von Inhalten (z.B. Personendaten, Geschäftsdaten, Texte, Bilder) ab, was für Rechte an den Daten hängen und ob die KI-Systeme überhaupt mit diesen Daten «gefüttert» / «trainiert» werden dürfen.

2. Rechteinhaber müssen zustimmen, wenn geschützte Daten oder Arbeitsergebnisse (z.B. Personendaten, urheberrechtliche Werke, etc.) für die Generierung von KI-Inhalten eingesetzt und bearbeitet werden.

  • Beispiel: Für eine Kundin soll ein bestehendes Logo erneuert werden, wofür das bestehende Logo zur Neugestaltung in ein KI-System gegeben wird.

3. Werden Personendaten in KI-Systemen bearbeitet, kann es sein, dass es dazu eine vorgängige Information bzw. Einwilligung der Betroffenen braucht (Zweck der Datenbearbeitung muss für den Betroffenen erkennbar sein).

  • Beispiel: Die Kundendatenbank eines Unternehmens wird verwendet, um mit Hilfe von KI massgeschneiderte Angebote und personalisierte Texte dazu für einzelne Kunden zu generieren.

Output - Verwendung von KI generierten Inhalten

1. Sind beim KI-Ergebnis (Output) rechtlich geschützte Elemente (Bilder, Logos, etc.), die als Basis genutzt wurden, noch erkennbar?

    • Falls ja: Eine Rechtsverletzung ist wahrscheinlich. Dies ist immer dann der Fall, wenn die charakteristischen Merkmale des als Basis verwendeten Elements trotz Transformation durch die KI erkennbar bleiben. In diesem Fall riskiert man die Verletzung der zur Frage stehenden Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Markenrechte).
      Beispiel: Für ein Skigebiet soll ein Werbeplakat erstellt werden. Hierfür wird mit Hilfe von KI ein Bild generiert, auf dem Barbie auf Skiern bei Sonnenschein eine Skipiste runterfährt. Auf dem KI generierten Bild sind die Elemente Ski-Piste, Barbie und Skis erkennbar. Abzuklären ist, ob die originären Elemente, mit denen das KI-System ursprünglich «gefüttert» wurde, noch erkennbar sind. Bei diesem Beispiel wären die zu überprüfenden Elemente das ursprüngliche Foto der Ski-Piste, die Skis (ist hier allenfalls auch noch eine Ski-Marke erkennbar?) und die Abbildung von Barbie. Bei beiden Letzteren riskiert man neben der Verletzung von Urheberrechten z.B. auch die Verletzung von Markenrechten (Ski-Marke/Mattel/Barbie).
    • Falls nein: Zurzeit herrscht die überwiegende Meinung, dass am maschinellen Output kein Urheberrecht besteht; womit also die Ergebnisse aus urheberrechtlicher Sicht verwendet werden dürfen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Bereits die Bearbeitung eines rechtlich geschützten Elements, aber auch der Output können je nach Umständen Rechte verletzen (z.B. Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Bilds; KI-generiertes Logo, das einer geschützten Marke ähnlich ist, unlautere Verwertung fremder Leistungen, etc.).
      Beispiel: Die Barbiepuppe ist in diversen Erscheinungen eine geschützte Marke, die auch bei einer Umgestaltung des KI-Ergebnisses regelmässig noch erkennbar bleibt. Wird Barbie für die Werbung verwendet, riskiert man z.B. die Verletzung von Markenrechten und lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen.

2. Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen oder AGB des KI-Systems: Dürfen die Ergebnisse auch kommerziell genutzt werden? Gibt es Lizenzen, die erworben werden müssen? Will das KI-System als Generator genannt werden?

3. Bei Auftragsarbeiten von Werbeagenturen für die Kundschaft muss beim Einsatz von KI die Kundschaft informiert werden, ob und in welchem Umfang Rechte (z.B. Urheberrechte) am Arbeitsergebnis entstehen oder nicht. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Verwendung des Arbeitsergebnisses Rechte Dritter verletzt werden. Dies dürfte einerseits einen Einfluss auf die Auftragserfüllung (Verschaffung von Ausschliesslichkeitsrechten ja/nein), andererseits auch auf die Vergütung haben. Tipp: Anstelle der Verschaffung der Ausschliesslichkeitsrechte am KI-Ergebnis, könnte der Kundschaft gegenüber eine Geheimhaltungsverpflichtung in Bezug auf die im KI-System eingegebenen Anweisungen abgegeben werden.

  • Beispiel: Sie haben für eine Kundin mit Hilfe von KI ein neues Werbekonzept erstellt, dabei haben Sie Teile davon selber erarbeitet und andere Teile von einem KI-System übernommen:
      • Überprüfen Sie, ob KI-Ergebnisse weiterbearbeitet und unter welchen Voraussetzungen die KI-Ergebnisse kommerziell verwendet werden dürfen (siehe hierfür in den Benutzungsrichtlinien der KI-Systeme).
      • Kontrollieren Sie, ob die KI-Teile Rechte Dritter verletzen (geschützte Abläufe, Texte, Zeichen, Logos, Bilder).
      • Informieren Sie die Kundschaft, dass bei der Bearbeitung des Arbeitsergebnisses KI eingesetzt wurde (unter Nennung des Systems) und legen Sie offen, welcher Teil von KI-Outputs betroffen ist.
      • Weisen Sie daraufhin, dass an KI-Ergebnissen keine Ausschliesslichkeitsrechte verschafft werden können.

4. Beachten Sie weiter die allgemein geltenden Grundsätze:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Legen Sie wo immer möglich offen für welche Textpassagen, Bilder, Entscheidungsfindungen usw. KI zum Einsatz gekommen ist. Kennzeichnung zum Beispiel mit einem Zusatz wie «AI-generated».
  • Falschinformation/Manipulation: Keine Irreführungen, marktrelevante Falschinformationen, Beeinträchtigungen der freien Willensbildung durch KI-generierte Inhalte.
  • Verantwortungsvoller Umgang mit KI und kritische Prüfung des KI-Ergebnisses: Liegt z.B. eine Persönlichkeitsverletzung/Ehrverletzung/Grundrechtsverletzung oder Verletzung des Anstands vor (Diskriminierung / Ethik)?
  • Allgemeines Lauterkeitsrecht in der Werbung beachten (z.B. Verwertung fremder Leistungen, unlautere Werbemethoden, usw.).
  •  

5. Verantwortung und Haftung: Werden durch die Verwendung von KI-Urheberrechte, andere Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte, Grundrechte, das Datenschutzrecht, Lauterkeitsrecht oder Strafrechtsbestimmungen verletzt, können Sie als Unternehmen / Verwender*in zur Haftung gezogen werden.


Weitere themenrelevante Beispiele und Fragen

  • Inwieweit muss ein KI-Ergebnis abgeändert werden, damit ein geschütztes Werk gemäss Urheberrecht entsteht? Zur Beurteilung dieser Frage sind die allgemeinen Grundsätze des Urheberrechts heranzuziehen (Werk zweiter Hand). Zu unterscheiden gilt, ob das KI-Ergebnis nur umgestaltet oder ob es neugestaltet wurde. Bei einer blossen Umgestaltung des KI-Ergebnisses entsteht das Urheberrecht nur am bearbeiteten Teil. Gemäss Urheberrecht braucht man für die Umgestaltung die Zustimmung des Urhebers am bearbeiteten Werk. Für KI-Ergebnisse würde das bedeuten, dass entweder die Urheber der ursprünglichen Werke ihre Zustimmung geben müssten (falls die ursprünglichen Werke noch erkennbar sind) und/oder dass das KI-System der Bearbeitung seiner Ergebnisse zustimmt.Dient das KI-Ergebnis allerdings nur als Anregung und wird daraus eine gänzlich neue menschliche Schöpfung gemacht, so liegt eine Neugestaltung vor und damit ein Werk, das urheberrechtlichen Schutz geniesst. Wichtig ist, dass bei der Neugestaltung das ursprüngliche Werk nicht mehr erkennbar ist.
  • Ich bearbeite Bilder in einem Photoshop-Programm oder lasse eigene Texte durch ein KI-Programm umformulieren, was muss ich beachten? Die oben gemachten Ausführungen beziehen sich auf die generative KI, welche die KI-Ergebnisse von Grund auf selber generiert, wobei vom Nutzer nur Stichwörter mit den Anweisungen (sogenannte «Prompts») eingegeben werden. Werden eigene Texte oder eigene Bilder durch KI-unterstützte Programme bearbeitet, so bleiben die Urheberrechte an diesen Bildern und Texten durch Korrekturen, Retuschen, Effekte, stilistische Änderungen in der Regel unberührt. Allgemein gilt auch hier, dass es die allgemeinen Bedingungen und falls vorhanden die Urheberrechtsrichtlinien der verwendenden Tools zu beachten gilt. Sobald aber durch ein Tool ein gänzlich neuer Text oder ein neues Bild ohne Zutun von menschlichen Entscheidungsprozessen und Gedankengut geschaffen wird, sind die obenstehenden Praxistipps wiederum zu beachten.

Hier die PDF-Version öffnen!

Zielgruppe: Diese Praxistipps sind in erster Linie für Kommunikationsagenturen und Werbeschaffende gedacht, welche im Rahmen ihrer Dienstleistungen Arbeitsergebnisse einsetzen, die unter Verwendung von generativer KI erarbeitet wurden.

Dies einige Tipps zum aktuellen Stand – wir bleiben am Ball und sind gespannt, wie sich dieses Thema weiterentwickelt!

 


Politik-News: Der Ständerat entscheidet zugunsten der Werbung!

AKTUELL


Wie lange darf noch mit dem Schoggi-Samichlaus geworben werden?

Bild: Blick

KS/CS hat in diesem Jahr vermehrt über die politischen Entwicklungen bei der Lebensmittelwerbung berichtet und bereitet sich mit den Branchenpartnern auf die kommende Revision des Lebensmittelgesetzes vor, welche die Bewerbung von einzelnen Produktkategorien einschränken soll. Denn Werbefreiheit ist ein Recht, das auf alle legalen Produkte und Dienstleistungen zutrifft. Zum Beitrag.


Sponsoring der Tabakindustrie: Welche Möglichkeiten bleiben?

Bild: JTI

Mit dem revidierten Tabakproduktegesetz kommen Mitte 2024 weitere rechtliche Verschärfungen auf die Tabakwerbung zu. Kevin Suter von JTI, einem KS-CS-Mitglied, erklärt im ESB-Interview, welche Auswirkungen die politischen Entwicklungen auf das Sponsoring von Veranstaltungen durch Tabakunternehmen hat. KS/CS begleitet die Branche seit der Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» eng und setzt sich für eine angemessene Umsetzung des Volkswillens ein. Zum Interview.

News aus Bundesbern


Ständerat nimmt Motion zur Preisbekanntgabe an

Bild: pexels.com

Nach dem Nationalrat sagt auch der Ständerat JA zu einer Vereinfachung der Regeln über die irreführende Preisbekanntgabe. Insbesondere bei Preisreduktionen von Saisonwaren sollen die Vorschriften der PBV nun deutlicher werden. So kann der Herbstmantel, welcher bereits vier Wochen zum höheren Preis angeboten wurde, nun zeitlich uneingeschränkt preiswerter verkauft werden. KS/CS konnte sich somit erfolgreich für eine Annahme der Vereinfachung einsetzen und begrüsst den Entscheid, da selbst grosse Unternehmen mit den betroffenen Vorschriften Mühe bekundeten und nun Klarheit geschaffen wird. Zur Motion.

News aus der Branchenwelt


Verlegerverband fordert klare Regeln für den Umgang von KI mit journalistischen Inhalten

Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) publizierte das Manifest «Künstliche Intelligenz nur im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung», welches klare Grundsätze formuliert, die von KI-Betreibern und KI-Entwicklern gemäss geltendem Schweizer Recht beachtet werden müssen. Journalistische Inhalte seien rechtlich geschützt, weshalb klare Regeln für deren Nutzung durch KI-Systeme benötigt werden. Zur Medienmitteilung.

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Zur Wirtschaft und Werbung Sorge tragen

Autor: Jürg Bachmann (publiziert in «Persönlich», Dezember 2023)

1. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz stärken.

Die Wettbewerbsfähigkeit ist ein Schlüsselwert in der globalisierten Welt. Sie bestimmt, wie erfolgreich unsere Wirtschaft sein wird, wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden und wie gut unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Lebensqualität aufrechterhalten können. Daher ist es entscheidend, Massnahmen zu ergreifen, welche den Standort Schweiz für Unternehmen attraktiv halten.

Einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leistet die Werbewirtschaft. Mit über 4'000 Unternehmen und über 37'500 Beschäftigten ist die Werbebranche eine wichtige Arbeitgeberin und Steuerzahlerin. Zusätzlich zu den Arbeitsplätzen in der Branche selbst, schafft Werbung auch welche in allen anderen Wirtschaftsbereichen. Gleichzeitig unterliegt der Werbemarkt einem massiven Strukturwandel: klassische Medien verlieren Werbegelder an internationale Plattformen, was direkte Auswirkungen auf den einheimischen, gut funktionierenden Markt hat. Zum Beispiel soll Tabakwerbung nicht mehr in Zeitungen platziert werden.  Oder: Automobil- und Flugreisewerbung hat von Plakaten zu verschwinden. Die Vielfalt der Reklameflächen wird mit zusätzlichen Auflagen eingeschränkt. Von kommunaler Ebene kommt zunehmend die Forderung, kommerzielle Werbung aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Das alles schadet unserer innovativen Wirtschaft, die sich konstant verändert und stets neue Angebote auf den Markt bringt. Über diese wollen Unternehmen kommunizieren können. Darum ist es zentral, dass die Politik diesen Wandel nicht mit Massnahmen behindert, sondern den einheimischen Werbemarkt attraktiv hält.

 

2. Zuerst bestehende Gesetze anwenden, erst dann neue fordern.

In der letzten Legislatur beschäftigten viele Vorstösse das Parlament, die einzelne Wirtschaftszweige oder ganze Werbekanäle mit neuen oder angepassten Gesetzen einschränken wollten. Bei KS/CS vertreten wir den Grundsatz, dass neue Herausforderungen zuerst innerhalb der bestehenden Gesetze zu lösen sind, bevor neue geschaffen werden. Ein generelles Präventionsgesetz, beispielsweise, welches neben vielem anderen auch Werbung für Lebensmittel oder Genussprodukte regeln bzw. verbieten will, löst das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht. Das Einzige, was es schafft, ist Rechtsunsicherheit.

Werbung unterliegt generell dem Schutz der Verfassung und darf nicht leichtfertig und willkürlich eingeschränkt werden. Es müssen verfassungsmässige Voraussetzungen wie Zweckmässigkeit und Angemessenheit erfüllt sein, dass überhaupt Werbeeinschränkungen eingeführt werden dürfen. Heute bestehen bereits unzählige Vorgaben, die lautere Werbung zum Inhalt haben. Bevor also neue Werberestriktionen angedacht werden, sind zuerst die umfangreichen vorhandenen Grundlagen und Mittel auszuschöpfen, die die Gesetzgebung und die Schweizerische Lauterkeitskommission zur Verfügung stellen. Erst wenn der Nachweis erbracht wird, dass diese Mittel offensichtlich nicht genügen, soll eine weitere Regulierung in Betracht gezogen werden.

 

3. Weniger staatliche Regie des Bundes, dafür mehr Eigenverantwortung.

KS/CS ist überzeugt, dass unsere Gesellschaft aus mündigen Bürgerinnen und Bürgern besteht, welche eigene Entscheidungen über ihr Konsumverhalten fällen können. Was sie dazu benötigen, ist ausreichend Information. Diese Nachfrage nach Information erfüllt Werbung, wenn die Rahmenbedingungen dafür liberal gestaltet sind. Gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie und unser Wirtschaftssystem. In unserer direkten Demokratie trauen wir Wählerinnen und Wählern zu, mehrmals pro Jahr über komplizierte Vorlagen abzustimmen. Sie sollen auch ihre eigenen Kaufentscheidungen fällen dürfen. Es scheint aber, als hätten einige politische Kreise das Vertrauen in die Schweizer Bevölkerung verloren, selbständig kommerzielle Entscheidungen zu treffen und für ihr eigenes Wohl zu sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sollten in der Lage sein, ihre Angelegenheiten in einem angemessenen Rahmen eigenverantwortlich zu regeln. Dies bedeutet nicht, dass der Staat keine wichtige Rolle einnimmt, sondern dass eine effiziente Balance zwischen staatlicher Einflussnahme und individueller Freiheit erzielt werden muss. Die Schweiz soll ein Ort sein, an dem Eigenverantwortung und persönliche Freiheit gelebt und geschätzt wird.

 

4. Lieber pragmatische Lösungen statt Symbolpolitik

Ein Werbeverbot scheint auf den ersten Blick eine mit begrenztem Aufwand und mit verhältnismässig geringen Kosten umsetzbare Massnahme, um Wählerinnen und Wählern zu besänftigen und zu zeigen, dass die Politik etwas zu einer allfälligen Problematik unternimmt. Dass Werbeverbote und -einschränkungen jedoch nicht per se effektiv sind, geht aber oft vergessen. Dies zeigen Beispiele aus dem Ausland: Wird beispielsweise Lebensmittelwerbung, wie in Chile, für zuckerhaltige Produkte verboten oder eingeschränkt, resultiert nicht automatisch eine Abnahme des Übergewichts der Bevölkerung. Viele Gesellschaftsprobleme werden von Dutzenden von Faktoren beeinflusst und müssen differenziert betrachtet und angegangen werden. Welche Speisen kommen in der Schule auf den Tisch? Welche Bedeutung nimmt Bewegung im Alltag ein? Welche kulturellen Aspekte spielen bei der Ernährung eine Rolle? Werden Bürgerinnen und Bürger genügend über Auswirkungen aufgeklärt? Die Antworten auf diese Fragen ändern sich nicht, wenn Werbung aus der Gesellschaft verbannt wird. Verständlicherweise haben eine ausgewogene Ernährung und regelmässige Bewegung positive Wirkungen auf die Gesundheit unserer Bevölkerung. Und das soll auch intensiv gefördert werden. Werbeverbote zählen aber nicht zu diesen nachgewiesenen Erfolgsmassnahmen. Viele Studien zu den Effekten von Werbeeinschränkungen sind nur beschränkt anwendbar oder können keine Kausalität aufzeigen. Die Politik soll sich also besser auf diejenigen Massnahmen fokussieren, welche wirklich eine nachhaltige, nachgewiesene Wirkung erzielen.

 

Tragen wir Sorgen zur Werbung. Mit guten Rahmenbedingungen

KS/CS Kommunikation Schweiz steht für pragmatische, nachhaltige und effiziente politische Lösungen ein, die der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft einen langfristigen Mehrwert bringen. Denn Mehrwert schafft auch die Werbung: mehr Information, mehr Vielfalt, mehr Bewusstsein, mehr Wettbewerb. Deshalb setzen wir uns zusammen mit den Mitgliedern der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» erfolgreich für diese Anliegen ein, auch in den kommenden vier Jahren.


Werbung wirkt, wenn sie passt

Beitrag: Jürg Bachman (publiziert auf persoenlich.ch, 28.11.2023)

Nun kann man über den Sinn des Black Friday in guten Treuen unterschiedlicher Auffassung sein. Verantwortungslos ist es, wegen dieses Ereignisses die ganze Werbung zu verteufeln. Denn Werbung ist, wir wissen es, Information und Transparenz.

Erstaunlich ist, wer aus Europa und der Schweiz diesen offenen Brief unterzeichnet hat. Zum Beispiel SP-Nationalrätin Tamara Funiciello. Sie selber fordert in einer Interpellation allerdings gerade das Gegenteil, nämlich die Aufhebung eines Werbeverbots. Für die sogenannte Pille danach, also ein durchaus sinnvolles Anliegen. Werbung wirkt eben, das weiss auch Nationalrätin Funiciello.

Allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern von Werbeverboten sei darum in Erinnerung gerufen: Auch Ihr profitiert von Werbung. Denn ohne Werbung gibt es weder Wertschöpfung in der Wirtschaft noch Demokratie im Staat. Aus einer gesicherten Position Werbung zu kritisieren, ist einfach. Aber nicht sehr glaubwürdig. Zum Beitrag.


Politik-News: Was die Werbebranche in der Wintersession erwartet

AKTUELL


Bundesrat prüft Regulierungsansätze für Künstliche Intelligenz

Bild: unsplash.com

Der Bundesrat möchte Risiken für die Gesellschaft durch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) minimieren. Deshalb hat er an seiner Sitzung vom 22. November 2023 beim UVEK eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz in Auftrag gegeben. Diese soll bis Ende 2024 vorliegen. KS/CS beschäftigt sich mit dem Thema, fokussiert sich aber primär auf die möglichen werberelevanten Aspekte der KI-Regulierung. Zur Medienmitteilung.

News aus Bundesbern


Preisbekanntgabeverordnung. Selbstvergleich vereinfachen

Bild: pexels.com

Wann darf ich als Händler meine Produkte zu einem reduzierten Preis anbieten? Solche Fragen möchte die Motion 21.4161 vereinfachen. Insbesondere bei Saisonware wie Bekleidung, Schuhen oder Sportartikeln soll der Selbstvergleich zeitlich uneingeschränkt praktiziert werden können, wenn die Ware mindestens während vier Wochen zum höheren Preis angeboten wurde. Eine solche Vereinfachung der Regeln begrüsst KS/CS, da ersichtlich ist, dass selbst grosse Unternehmen mit den Vorschriften der PBV Mühe bekunden. Deshalb hat sich KS/CS auch für die kommende Debatte im Ständerat eingebracht. Zum Vorstoss.

News aus der Branchenwelt


Der Journalismus braucht Sie – jetzt

«Die digitale Transformation hat die wirtschaftliche Grundlage des Journalismus drastisch verändert» stellt Stefan Wabel, Geschäftsführer des Verband Schweizer Medien, klar fest. Im Blogbeitrag zeigt er, wie der sinkende Umsatz aus Printwerbung dem Journalismus die Finanzierung erschwert und im Abbau von journalistischen Leistungen mündet. Auch KS/CS setzt sich in ihrer politischen Arbeit für die Werbe- und Medienfreiheit ein, damit eine vielfältige, kompetente und finanziell solide Schweizer Medienlandschaft erhalten werden kann. Zum Beitrag.

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Politik-News: Wir fordern eine Umsetzung des Volkswillens

AKTUELL


Regelung der Wahlwerbung an Aargauer Strassen bleibt

Bild: aargauerzeitung.ch

Ralf Bucher, Aargauer Mitte-Grossrat, wollte mit einer Motion die Dauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten entlang von Strassen von acht auf sechs Wochen verkürzen. Der Grosse Rat hat die Motion abgelehnt. So liegt die Entscheidungshoheit über das Anbringen von Plakaten an Strassenlaternen im Aargau bei den Gemeinden selber, welche auch bereits Einschränkungen umgesetzt haben. Zusätzlich hält die Kantonsregierung fest, dass die bisherige Regelung praxistauglich sei und allen Interessierten eine angemessene politische Meinungsbildung erlaube. Zum Artikel.

Meta: Transparenz bei KI-Inhalten in Politwerbung

Bild: persoenlich.com

Der Facebook-Konzern Meta verlangt in Zukunft eine Kennzeichnung von Fotos und Videos in der Werbung mit politischen Inhalten, wenn diese mithilfe von künstlicher Intelligenz verändert wurden. Beispielsweise soll verhindert werden, dass fälschlicherweise der Eindruck erweckt werde, dass eine Person etwas gesagt oder getan habe. Demnach müssten auch Aufnahmen von veränderten oder künstlich erzeugten Ereignissen beschriftet werden. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Kommissionssitzungen vor der Session

Bild: pexels.com

Die Motion 21.4161 von Nationalrätin Christa Markwalder möchte die komplexen Regeln für Vergleiche bei Preisreduktionen im Handel vereinfachen, was KS/CS begrüsst. Obwohl sich nun die Rechtskommission des Ständerats für eine Ablehnung ausspricht, werden wir unsere Argumente in der Ständeratsdebatte erneut einbringen. Weiter berät die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats am 17.11. über die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (TabPG). KS/CS steht für eine Umsetzung des Volksentscheids ein und macht klar, dass Werbung, die sich ausschliesslich an Erwachsene richtet, erlaubt bleiben muss. Zum Vorstoss.

News aus der Branchenwelt


«Glaubwürdigkeit rettet das Newsbild vor KI»

Im gelungenen persönlich-Interview spricht Alessandro della Valle, Cheffotograf bei Keystone-SDA, darüber, wie wichtig reale Fotos auch in Zukunft sein werden und welche Rolle KI in der Fotografie spielen soll. Er appelliert schlussendlich an alle Fotografierende, der Glaubwürdigkeit Sorge zu tragen und an alle Konsumierende, kritisch mit Bildmaterial umzugehen. Zum Interview.

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Politik-News: Mit Rückenwind in die neue Legislatur!

AKTUELL


Social Media: Plakat schlägt TikTok & Co.

Bild: persoenlich.com

Der Grossteil der Stimmbevölkerung informiert sich bei politischen Anliegen weiter mehrheitlich über Radio, TV und Zeitung, mit dem politischen Plakat als Spitzenreiter bei der Wahrnehmung von politischer Werbung. Zu diesem Schluss kommt das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA). Aber die digitale Werbung bleibt trotzdem wichtig, da sich besonders jüngere Leute über diese Angebote informieren. Zum Artikel.

Zürich: Regierungsrat lehnt direkte Medienförderung ab

Bild: limmattalerzeitung.ch

Ein Postulat forderte den Zürcher Regierungsrat auf, ein Konzept für direkte und indirekte Fördermassnahmen auszuarbeiten, damit die Medienvielfalt und Medienqualität im Kanton gesichert werden könne. Dieses wurde nun abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass Fördermassnahmen in die Kompetenz des Bundes fielen. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Die Kommissionen beraten zu werberelevanten Themen

Bild: pexels.com

In den kommenden Wochen behandeln mehrere Kommissionen der eidgenössischen Räte Vorstösse, welche die Werbebranche betreffen. Die Rechtskommission des Ständerats berät beispielsweise über die Motion 21.4161, welche bereits vom Nationalrat in der Sommersession angenommen wurde. KS/CS spricht sich weiterhin für eine Annahme aus, damit die Vorschriften bei Rabattaktionen einfacher gestaltet werden können. Zum Vorstoss.

News aus der Branchenwelt


SLK-Entscheid zu Werbung mit Klimaneutralität

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) heisst zwei Beschwerden des Konsumentenschutzes im Bereich des Green Marketings gut und empfiehlt den betroffenen Unternehmen «vage oder unspezifische, für die Umwelt vorteilhafte Aussagen» zu vermeiden, sofern sie nicht ohne Einschränkung, bei jeder vernünftigerweise vorhersehbaren Sachlage gelten. Die SLK hält weiter fest, dass solange keine definitiven, allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit oder Sicherung ihrer Durchführung vorliegen, nicht behauptet werden dürfe, Nachhaltigkeitsziele seien erreicht worden. Zum Entscheid.

Deutschland: Verbände starten Initiative gegen Lebensmittel-Werbegesetz

Mit der Initiative «BITTE ZU ENDE DENKEN!» wollen führende Verbände und Vermarkter der deutschen Werbewirtschaft auf die weitreichenden Konsequenzen eines umfassenden, vom Bundesministerium vorgestellten Werbeverbots aufmerksam machen. Nach dem Gesetzesentwurf dürften mehr als 70 Prozent aller Lebensmittel in vielen Fällen nicht mehr beworben werden. Eine Entwicklung, welche KS/CS genau verfolgt und sich in der Schweiz gegen ähnliche Forderungen stark macht. Zum Artikel.

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«Ohne Werbung kann der Wettbewerb nicht funktionieren»

Interview: Vera Baldo-Tschan Bilder: zVg (publiziert in «Persönlich», Oktober 2023)

 

Gregor Rutz, SVP, Nationalrat (ZH)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Die Werbefreiheit gehört zu den Kommunikationsgrundrechten. Nur mit Werbung kann ein Markt funktionieren. Die Werbefreiheit ist in der Marktwirtschaft dasselbe wie die Meinungsfreiheit in der Demokratie. Werbung vermittelt Informationen, aufgrund derer die mündigen Konsumenten ihren Kaufentscheid fällen können. Werbung belebt den Wettbewerb – und das kommt letztlich allen Konsumenten zugute.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Werbeverbote bedeuten immer Bevormundung. Werden Werbeverbote erlassen, heisst dies letztlich immer: Der Konsument wird nicht ganz ernst genommen, man traut ihm einen Entscheid nicht zu. Das ist für mich ein Widerspruch. Die Demokratie basiert auf der Annahme, dass alle Bürger erwachsen sind und mitentscheiden können. Warum nun jemand nicht in der Lage sein soll, über den Kauf einer Flasche Cognac zu entscheiden, während er gleichzeitig an Volksabstimmungen über komplizierte Steuerreformen teilnimmt, habe ich noch nie verstanden. Trauen wir den Konsumenten etwas zu – Politiker und Beamte sind nicht gescheiter als andere Leute!

Welchen politischen Erfolg in der letzten Legislatur war für Sie am bedeutendsten?
Die letzte Legislatur war die teuerste Legislatur seit Bestehen der Eidgenossenschaft. Wir haben heute drei Mal so viel parlamentarische Vorstösse wie vor 30 Jahren – obwohl es immer noch 246 National- und Ständeräte sind. Etliche dieser Vorstösse forderten Werbeverbote: Werbung für Flugreisen sollte verboten werden, Fleischwerbung wollte man einschränken und auf Autowerbung sollten Warnhinweise angebracht werden. All diese Vorstösse konnten wir erfolgreich bekämpfen. Das freute mich – hier konnten wir uns erfolgreich für die Freiheit und den gesunden Menschenverstand einsetzen!


Johanna Gapany, FDP, Ständerätin (FR)

Warum braucht die Wirtschaft Werbung?
Die Werbung ist in einem wettbewerbsorientierten Markt von grundlegender Bedeutung, um die Bevölkerung wissen zu lassen, dass es ein Unternehmen oder ein Produkt gibt. So garantiert sie der Bevölkerung die freie Wahl. Ausserdem trägt sie durch die Förderung des Wettbewerbs dazu bei, den Innovationsgeist und den Fortschritt zu wecken.

Warum sind Werbeverbote schädlich?
Zunächst einmal stehen sie nicht im Einklang mit unserer Verfassung, da Artikel 94 der Verfassung die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen schützt, und dazu gehört auch die Werbung. Meiner Meinung nach haben wir die Wahl: Wir akzeptieren, dass ein Produkt in unserem Land verkauft wird, und die Werbung für dieses Produkt ist Teil der Geschäftstätigkeit, oder wir verbieten es. Ein Produkt zuzulassen und die Werbung dafür zu verbieten, ist jedoch unsinnig. Werbung kann jedoch Mittel zur Prävention enthalten und sich an einen bestimmten Teil der Bevölkerung richten.

Welche Bedeutung hat die Werbung für Ihre eigene politische Kampagne in diesem Herbst?
Werbung ist ein Mittel, um der Bevölkerung meine Bilanz und mein Programm auf transparente Weise zu vermitteln. Meiner Meinung nach ist sie einer der Garantien für das gute Funktionieren unserer Demokratie. Über diesen Kanal können Informationen vermittelt werden, die der Bevölkerung alle Mittel an die Hand geben, um ihre Vertreter in Bern zu wählen.


Philipp Matthias Bregy, Die Mitte, Nationalrat und Fraktionspräsident (VS)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Die einen, um über sich und ihre Produkte zu reden, die anderen, um über die anderen und ihre Produkte zu erzählen. Beide schaffen damit Wertschöpfung und Wertschöpfung generiert Wohlstand. Und Wohlstand ist gar nicht mal so schlecht.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Warum ein Werbeverbot schädlich ist? Ganz einfach, weil es eigentlich ein Kommunikationsverbot ist. Wer Werbung verbieten will, zweifelt an der Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger, indem er den Unternehmen verbieten will, zu kommunizieren.

Welche Bedeutung hat Werbung für Ihren eigenen politischen Wahlkampf diesen Herbst?
Werbung ist Kommunikation und Kommunikation ist der Schlüssel zum (Wahl-)Erfolg, so gesehen spielt Werbung in meinem Wahlkampf eine zentrale Rolle. Es schadet nie, in das richtige Licht gestellt zu werden, im Gegenteil, es hilft, ganz nach dem Motto tue Gutes und lasse darüber schreiben.


Esther Friedli, SVP, Ständerätin (SG)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Um die Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, aber auch um Transparenz zu schaffen, ist Werbung ein essenzieller Bestandteil. Dank Werbung und Information können sich die Konsumentinnen und Konsumenten ein umfassendes Bild machen und dann frei entscheiden, was sie konsumieren wollen oder nicht. Bereits heute gibt es klare Regeln, was Werbung darf und was nicht. Ich bin um die Anstrengungen der Branchen wie auch der Verlage und Medien dankbar. Hier ist sich die Wirtschaft ihrer Verantwortung bewusst.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Ich setze mich gegen staatliche Werbeverbote oder Einschränkungen ein. Dies, weil ich die Bürgerinnen und Bürger als mündige Personen anschaue. Wer Werbung für ein Produkt einschränkt, müsste konsequenterweise eigentlich das Produkt verbieten. Das wäre eine ehrliche Politik. Nur die Werbung zu verbieten, schafft Intransparenz und verhindert, dass sich die Leute umfassend informieren können. Zudem sind Werbeverbote auch massive Markteingriffe, da sie damit eine Umlenkung auf andere Produkte erzielen können.

Welche Herausforderungen stehen für die Werbewirtschaft in der neuen Legislatur an?
Im Parlament sind von links-grüner Seite viele Vorstösse hängig, die die Werbung einschränken möchten. Dies vor allem im Bereich von Alkohol, Fleisch und Zucker. Damit will man die Bürgerinnen und Bürger umerziehen oder umlenken. Wir müssen daher überparteilich gegen diese Werbeverbotsinitiativen ankämpfen. Die Umsetzung der Volksinitiative «Jugend ohne Tabak» geht nach dem Ständerat nun an den Nationalrat. Hier müssen wir uns einsetzen, dass die Umsetzung nicht noch viel weiter geht, als es die Initiative eigentlich vorgesehen hat.


Nicolò Paganini, Die Mitte, Nationalrat (SG)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Werbung ist ja einfach eine besondere Form der Kommunikation. Ohne Werbung kann der Wettbewerb nicht funktionieren. Potenzielle Kundinnen und Kunden müssen über die Werbung auf die Vorzüge von Produkten und Dienstleistungen, auf Produktinnovationen, neue Anbieter etc. aufmerksam gemacht werden dürfen.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Werbeverbote können einzig in Ausnahmefällen (Kinder- und Jugendschutz) akzeptiert werden. Ansonsten sind sie sowohl für die einzelnen Unternehmen wie auch für die gesamte Volkswirtschaft schädlich. Und natürlich bietet die Werbe- und Kommunikationsbranche auch sehr viele qualifizierte Jobprofile an. Diese werden durch Werbeverbote gefährdet.

Welche Herausforderungen stehen für die Werbewirtschaft für die neue Legislatur an?
Der Druck auf die Werbewirtschaft wird hoch bleiben. Das links-grüne politische Spektrum will Werbung für Zucker, Fett, Alkohol, Autos und wohl auch andere Produkte laufend einschränken. Das ist eine klare Tendenz zum «Nanny-Staat», der die Bürgerinnen und Bürger bei der Geburt an die Hand nimmt und ihnen dann ein Leben lang sagt, was gut und was schlecht ist. Dem müssen wir entschieden entgegentreten.


Peter Schilliger, FDP, Nationalrat (LU)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Werbung ist entscheidend, um die Verbraucher zu informieren, Marktbekanntheit aufzubauen und letztendlich Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Sie fördert den Wettbewerb, ermöglicht den Konsumenten den Zugang zu einer breiten Palette von Produkten und unterstützt sie in deren Kaufentscheidung. Unter anderem dank einer liberalen Werbepolitik haben viele innovative Produkte aus der Schweiz national sowie auch global an grosser Bedeutung gewonnen.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Werbeverbote sind schädlich, weil sie Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit, sowie Verbraucherinformation einschränken. Für eine funktionierende, innovative Wirtschaft brauchen Unternehmen zwingend die Möglichkeit, ohne grosse Einschränkung, über ihr Angebot informieren zu können. Ohne diese Freiheit fördern wir Monopolstellungen von bestimmten Unternehmen, was langfristig der Innovation, dem Verbraucherschutz und somit der freien Marktwirtschaft schadet. Zu guter Letzt muss ich festhalten, dass Werbevorbote meist auf Produkte zielen, welche legal im Handel sind!

Welchen politischen Erfolg in der letzten Legislatur war für Sie am bedeutendsten?
Ich möchte auf die grosse Menge von Vorlagen und Vorstössen hinweisen, die eine Markteinschränkung zur Folge haben. Dank einer breiten Allianz konnten die meisten abgewehrt werden. Gerne zitiere ich deshalb meinen ehemaligen Parteipräsidenten Philipp Müller zur Frage: was macht ein liberaler Politiker hauptsächlich in Bern? Seine Antwort: «zu 80% Unsinn verhindern!»


Politik-News: Entscheiden für eine grösstmögliche Entscheidungsfreiheit

AKTUELL


Wahlen 2023: FDP mit den meisten Inseraten im Wahlkampf

Bild: persoenlich.com

Die Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten, sowie ihrer Parteien, waren in den letzten Monaten omnipräsent. Kein Wunder, denn bei den diesjährigen Wahlen treten so viele Personen an wie noch nie zuvor. Am meisten Inserate in Printmedien wurden für die FDP abgedruckt, gefolgt von Mitte und SP. Politische Werbung ist im direktdemokratischen System der Schweiz ein wichtiges, wirkungsvolles Element im Prozess der Meinungsbildung und zeigt wiederholt, wie hilfreich flächendeckende und diversifizierte Werbemittel sind, um Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Nach Prämienschock: Politiker fordern Gesetz für mehr Prävention

Bild: pexels.com

Aufgrund der stark steigenden Krankenkassenprämien haben sich in den letzten Wochen die Stimmen im Parlament gemehrt, welche ein Gesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention fordern. Ein ähnliches Vorhaben scheiterte bereits vor zehn Jahren im Ständerat. Denn Prävention ist ein sehr weiter Begriff, welcher von Information bis hin zu Verboten alles beinhalten kann. Grundsätzlich hat KS/CS immer alle Vorschläge eines Präventionsgesetzes abgelehnt, da bloss neue Verbote und Gebote eingeführt werden, welche die Rechtssicherheit gefährden. Information ist wichtig, aber individuelle Freiheitsrechte ebenfalls. Zum Artikel.

News aus der Branchenwelt


Beinahe neun von zehn Deutschen lehnen Bevormundung beim Essen ab

Laut einer des Bundesverbandes der Deutschen Süsswarenindustrie (BDSI) in Auftrag gegebenen Studie lehnen 88% der Deutschen eine Bevormundung bei ihrer Ernährung ab. Die Bevölkerung möchte sich nicht vorschreiben lassen, was er oder sie auf den Teller bekommt. In der Schweiz bahnen sich ebenfalls neue Regulierungsbemühungen an, welche Lebensmittel wie Schokolade oder Käse stärker regulieren möchten. KS/CS wehrt sich bereits im Rahmen ihrer Arbeitsgruppe «Lebensmittel» dagegen. Zucker soll nicht zum neuen Tabak werden. Zum Artikel.

KI in der Kommunikation: Expertin Afke Schouten erklärt, wie Unternehmen KI nutzen können

Im Artikel zeigt KI-Expertin Afke Shouten auf, wie Unternehmen KI nutzen und von ihr profitieren können. Sie betont, dass KI in der Kommunikation nicht nur zur Automatisierung von Prozessen, sondern auch zur Verbesserung der Kundeninteraktion dienen kann. Shouten rät Unternehmen, KI-Technologien schrittweise einzuführen und dabei stets den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Zum economiesuisse-Newsletter.

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