Starke Zunahme an weitreichenden werberelevanten Vorstössen
Fazit aus der Frühjahressession
Mit seiner Ablehnung des Postulats 22.4109 «Bäuerliche Wertschöpfung sichern - Kein Marketing mit Billigfleischaktionen» hat der Nationalrat deutlich gezeigt, dass kein weiterer Bedarf besteht, die Werbung für Fleischaktionen zusätzlich einzuschränken. Das Postulat wollte Marketing mit Fleischaktionen ganz verbieten. Wir befürworten den nationalrätlichen Entscheid, denn legale Produkte, die legal zu kaufen sind, müssen auch frei beworben werden können.
Die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» beschäftigt uns seit über zwei Jahren intensiv. Der Nationalrat debattierte in der vergangenen Session die Vorlage zum Geschäft und lehnte den Entwurf in der Gesamtabstimmung ab. Damit schickt er das Geschäft zurück in die Beratung des Ständerats. KS/CS wird sich weiterhin für eine strikte Umsetzung des Volkswillens einsetzen, ohne zusätzliche Ergänzungen, die nicht dem Volkwillen entsprechen, und wird die politische Arbeit weiterhin eng begleiten.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stimmte einer parlamentarischen Initiative zu, welche Krankenkassenwerbung einschränken will. Der Vorstoss möchte nicht, dass Werbeausgaben mit Prämieneinnahmen finanziert werden. Für KS/CS ist das nicht der richtige Weg, Kosten zu sparen. Denn ein Verbot tangiert auch den Wettbewerb und schafft Intransparenz. Als nächstes berät die Kommission des Ständerats darüber. KS/CS setzt sich gegen die parlamentarischen Initiative ein.
Die Aussenwerbung unter Druck
Das Plakat verdient seinen rechtmässigen Platz im Schweizer Stadtbild. Dass dies nicht mehr überall einem gesamtgesellschaftlichen Konsens entspricht, zeigt die gefährliche Entwicklung in Bern und Lancy (GE).
In der rot-grün dominierten Stadt Bern spürt die Aussenwerbung ebenfalls starken Gegenwind. Mit knappen 30 zu 29 Stimmen nahm der Stadtrat von Bern eine Motion an, welche kommerzielle Werbung im Aussenraum - sprich im öffentlichen Raum und auf privatem Grund - verbieten will. Neben dem Informationsverlust würden bei einem Werbeverbot im Aussenraum pro Jahr 5.148 Mio. Franken weniger in die Stadtkasse fliessen. Nun muss der Gemeinderat innerhalb von zwei Jahren die einschlägigen Reglemente überarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. KS/CS wird sich dafür einsetzen, dass die Aussenwerbung weiter in der Bundesstadt ihren Platz findet.
Eine Mehrheit des Stadtrats von Lancy (GE) hat erst kürzlich für ein Verbot von kommerzieller Werbung im Aussenraum gestimmt. Nun hat aber der Kanton den Beschluss aus formalen Gründen für ungültig erklärt, weshalb dieser in den kommenden Monaten nochmals beraten werden muss. KS/CS wird sich mit den lokalen Parteien für den Weiterbestand von Aussenwerbung stark machen.
Drohenden Verbote für Lebensmittelwerbung
In der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) ist eine Petition von Greenpeace Schweiz traktandiert, welche ein Werbeverbot für nicht vegane Lebensmittel fordert. KS/CS spricht sich klar gegen die konsumentenschädliche Einschränkung aus.
Ausserdem ist die Revision des Lebensmittelgesetztes im 2. Halbjahr 2024 geplant, welche, wie zu vernehmen ist, die Werbung für bis zu 70% aller Lebensmittel einschränken könnte. KS/CS setzt sich dagegen ein und hat am 27. März 2024 zusammen mit der betroffenen Branche einen Informationsanlass durchgeführt, an dem auch der Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, Dr. Bernd Nauen, die dramatische Entwicklung dieses Themas in Deutschland dargelegt hat.
Erfolgreicher Event in Lausanne
Mit Com’ON haben unsere westschweizer Kolleginnen und Kollegen im Januar ihre jährliche Veranstaltung in Lausanne ausgezeichnet durchgeführt. Mehr als 130 Kommunikationsfachleute trafen sich zu einem reichhaltigen und abwechslungsreichen Konferenzprogramm, das von Grégoire Nappey, Chefredakteur von Le Temps, moderiert wurde. Die zweite Ausgabe der Veranstaltung war vollgepackt mit hochkarätigen Vorträgen und bot den Teilnehmenden die Gelegenheit, über Schlüsselthemen wie CSR-Kommunikation, Datenmarketing, Ausbildung, Werbung und Inklusion zu diskutierten.
Politik-News: Werbung schafft gesellschaftlichen Mehrwert
AKTUELL
«Werbung heisst Transparenz»
Konsumentinnen und Konsumenten sollen mit Werbung informiert und nicht mit Verboten entmündigt werden. Dabei legen wir in den Debatten zu werbepolitischen Themen die Faktenlage jeweils genau auf den Tisch und suchen Wege, dass Kundinnen und Kunden weiterhin mit diversen Werbekanälen über neue Produkte oder Dienstleistungen informiert werden können. Nur so behalten wir die Wertschöpfung unserer Branche in der Schweiz. Das Interview mit der Gewerbezeitung vertieft diese Argumente umfassend. Zum Interview.
Aussenwerbung: Weshalb das Plakat seinen rechtmässigen Platz im Stadtbild verdient
Plakatwerbung ist ein abwechslungsreiches und diverses Kommunikationsmittel, welches neben dem Grundziel, Informationen zu vermitteln, zahlreiche Zusatzleistungen für die Schweizer Gesellschaft erbringt. Welche das sind und ob es die oft von den Gegnern zitierte werbefreie Stadt überhaupt gibt, erklären wir im Beitrag. Wir ziehen dabei ein eindeutiges Fazit. Zum Beitrag.
News aus der Branchenwelt
Deutschland: Stand zum geplanten Lebensmittelwerbeverbot
Vor rund einem Jahr hat der deutsche Ernährungs- und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir einen Plan vorgestellt, welcher Werbung für Lebensmittel mit höherem Fett-, Zucker- und Salzgehalt, zu verbieten. Der mittlerweile vierte Entwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes hält sogar fest, dass Werbung für diese Lebensmittel auch dann verboten sein soll, wenn sie sich nicht an Kinder richtet, aber zeitlich von Kindern konsumiert werden kann. KS/CS ist im Austausch mit den deutschen Verbänden und bereitet sich auf ähnliche Vorstösse hierzulande vor. Zum Beitrag.
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Jahresbericht 2023
1. Einleitung
Im Berichtsjahr hat sich KS/CS Kommunikation Schweiz darauf konzentriert, die Arbeitsabläufe der eigenen Verbandsarbeit umzusetzen und zu vertiefen, die in den beiden Vorjahren festgelegt wurden.
Demnach überwacht das Team der Geschäftsstelle alle im eidgenössischen Parlament eingereichten Vorstösse und Gesetzesrevisionen, beurteilt deren Inhalte in Bezug auf ihre Werberelevanz und verfasst zu jedem Geschäft ein Positionsblatt. Dieses stellen wir im Lauf der parlamentarischen Beratung den Parlamentarierinnen und Parlamentariern namentlich jenen, die der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» angehören zur Verfügung und stehen für Rückfragen bereit. Diese Methodik funktioniert auch dank der guten Vernetzung von KS/CS als Dachverband für Werbethemen. Sie hat sich bewährt und ist Grundlage für die Verbandsarbeit im laufenden Jahr.
Intensiviert wurde auch die Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden der Werbe- und Kommunikationsbranche, insbesondere auch im Rahmen des Regulation Committees. Der gemeinsame Einsatz für verantwortungsvolle Werbefreiheit und gegen unnötige Bevormundung und Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten ist ein gemeinsames Anliegen.
2. Vorstand
Der Vorstand hat sich auch im Berichtsjahr zu drei Vorstandssitzungen in Bern getroffen. Um den Meinungsaustausch zu vereinfachen und um vertiefte Diskussionen führen zu können, sind alle Vorstandssitzungen in Bern vor Ort durchgeführt worden. An der Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2023 in Bern hielt Bundesrat Guy Parmelin ein Referat zur Bedeutung der Werbung. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements sprach sich klar für eine starke Werbewirtschaft aus. Im Anschluss an die statutarischen Geschäfte, bei denen alle Anträge des Vorstands angenommen wurden, referierte Nationalrat Gregor Rutz als Präsident der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» über deren Aktivitäten. Angesichts der vielen eingereichten Vorstösse, die Werbung verbieten oder regulieren wollen, wird die vorbereitende, thematische Arbeit von KS/CS auch von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern sehr geschätzt.
Im Mai trafen sich Mitglieder der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» mit den Premiummitgliedern von KS/CS aus den Bereichen Medien und Aussenwerbung. Der informelle Austausch in Luzern wurde von allen Teilnehmenden geschätzt und wird im Jahr 2024 wiederholt.
3. Kommunikationsrat
Der Kommunikationsrat wurde auch im Berichtsjahr nicht einberufen. Dies weil sich gezeigt hat, dass dessen frühere Aufgaben heute bereits vom Regulation Committee von KS/CS umfassend und regelmässig wahrgenommen werden. Dem Regulation Committee von KS/CS gehören heute die meisten Verbände der Werbe und Kommunikationsbranche sowie einige Premiumpartner an. Es nimmt die Dachverbandsfunktionen wahr und trifft sich vier Mal jährlich. Weil sich diese Arbeitsweise bewährt hat, beantragt der Vorstand der Mitgliederversammlung vom 06. Mai 2024 im Rahmen einer Statutenanpassung, den Kommunikationsrat ersatzlos aus den Statuten zu streichen. Die vorgesehene Zusammensetzung ist im Regulation Committee weitgehend erfüllt und die zugewiesenen Aufgaben werden ebenfalls von diesem Gremium erfüllt.
4. Geschäftsstelle
Auf der Geschäftsstelle gab es im Berichtsjahr nur eine personelle Veränderung. Schon im Frühling teilte der langjährige Leiter des Rechtsdienstes von KC/CS, Dr. Marc Schwenninger, mit, die Verbandsarbeit zugunsten einer vertieften Lehrtätigkeit aufgeben zu wollen. KS/CS dankt Dr. Marc Schwenninger für seinen Einsatz bestens. Mit Fanny Rocchi, Partnerin in der Berner Anwaltskanzlei SCHLUEP DEGEN Rechtsanwälte, fanden wir eine kompetente Nachfolgerin, die sich sehr rasch in die Themen eingearbeitet hat und die Arbeit der Geschäftsstelle und des Vorstands heute wertvoll unterstützt. Auf der Geschäftsstelle arbeiten vier Personen in einer Festanstellung: Leitung Public Affairs & Kommunikation (Vera Baldo-Tschan), Public Affairs Manager (Hendrik Fischer), Office Management (Ekaterina Petrova) und der geschäftsführende Präsident (Jürg Bachmann). Die Leitung Rechtsdienst wird neu im Mandatsverhältnis von Fanny Rocchi geführt. Ebenfalls ist eine freie Mitarbeiterin, Yasmin Spengler (Leitung IT & Projektleitung), bei KS/CS tätig. Der Finanzbereich wird von Matthias Zbinden (ZbindenZbinden Partner GmbH) geführt und von Christian Merk (Quästor) begleitet. Die Verbandsgeschäftsstelle verfügt neben dem einen Arbeitsplatz an der Ernastrasse 22 in Zürich weiterhin über keine eigene Büroinfrastruktur, sondern hält seine Sitzungen online ab. Das damit gesparte Geld wird für die Verbandsarbeit eingesetzt.
5. Finanzen
Auch 2023 schliesst die Jahresrechnung von KS/CS positiv ab. Es konnten wieder Rückstellungen für kommende Anlässe (anstehendes Verbandsjubiläum) sowie für gezielte Marketingmassnahmen gebildet werden. Die im Berichtsjahr verstärkten gezielten Massnahmen zur Gewinnung von neuen Mitgliedern und Premiumpartnern verzeichnen erste Erfolge; die entsprechenden Anstrengungen sind unbedingt beizubehalten. Die leichte Zunahme der Personalkosten ist auf die Anpassung von verschiedenen Pensen zurückzuführen; diese Änderungen sind durch die verstärkten Aktivitäten in der Mitgliedergewinnung sowie in der Mitgliederinformation und -pflege begründet. Im Berichtsjahr konnte ein weiterer entscheidender Schritt in Richtung voller Integration der früheren Regionalkommission Westschweiz vollzogen werden: Das Kapital (CHF 200'000.00) der ehemals selbstständigen und unabhängigen Organisation wurde auf die Bücher der Dachorganisation KS/CS übertragen und dort als zweckgebundener Fonds (zugunsten der Westschweizer Aktivitäten) auf der Passivseite der Bilanz eingefügt.
6. Politische und Verbandsarbeit
Vier Hauptthemen haben die politische Verbandsarbeit im Berichtsjahr geprägt: Die Umsetzung der Tabakwerbeverbotsinitiative («Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»; Volksabstimmung vom 13. Februar 2022), die Einschränkungen und Verbote von Aussenwerbung, die anstehende Revision des Lebensmittel- sowie des Geldspielgesetzes. Bei der Umsetzung der Tabakwerbeverbotsinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hat KS/CS den Volksentscheid selbstverständlich akzeptiert und sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, die Initiative sei so umzusetzen, wie sie das Volk angenommen hat. Erstaunt war KS/CS, dass der Vorschlag des Bundesrates zu der Umsetzung plötzlich viel weitergehen sollte als die Initiative selbst wollte. Im August des Berichtsjahrs hörte die Gesundheitskommission des Ständerates die Argumente von KS/CS und der Branchenverbände an. Im Herbst passte der Ständerat einige Bestimmungen der bundesrätliche Vorlage zugunsten der Wirtschaftsfreiheit an. Anschliessend wurde sie im Frühjahr 2024 vom Nationalrat abgelehnt und wird nun zur Überarbeitung zurück in den Ständerat geschickt. KS/CS wird sich auch da wieder einbringen.
Am 13. März 2023 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Genf eine Vorlage ab, die den öffentlichen Raum Genfs werbefrei machen wollte. KS/CS engagierte sich in der Westschweiz stark gegen dieses Vorhaben und konnte einer Mehrheit der Stimmbevölkerung überzeugen. Aussenwerbung kommt aber nicht nur in der Westschweiz, sondern auch in anderen Städten unter Druck. KS/CS engagierte sich im Berichtjahr an vorderster Front gegen Einschränkungen und Verbote von Aussenwerbung als wesentliche Pfeiler der Wirtschafts- und Informationsfreiheit eines demokratischen Rechtsstaates. Auch dieses Engagement führen wir im laufenden Jahr von hohem Interesse weiter.
In Deutschland hat eine Revision des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes im Berichtsjahr in der Werbe- und Medienlandschaft für Aufsehen gesorgt. Sollte Werbung verboten werden, die Kinder erreichen kann, würde das auf ein faktisches Werbeverbot auslaufen. Das wäre für die Medien, für die Einnahmen aus Lebensmittel einen wichtigen Pfeiler darstellen, schwer verkraftbar. Da die erwarteten Vorschläge in der Schweiz bei der Revision des Lebensmittelgesetzes in eine ähnliche Richtung gehen könnten, ist es wichtig, die Kräfte, die das verhindern wollen, frühzeitig zu binden. Werbeeinschränkungen sind auch bei der Revision des Geldspielgesetzes zu erwarten. KS/CS hat zudem zu 21 Vorstössen Positionspapiere verfasst und den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, namentlich der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», mit ergänzenden Informationen zur Verfügung gestellt.
Auf Veranstaltungen und Events für ein breites Publikum hat KS/CS auch im Berichtsjahr verzichtet. Solche überlässt sie anderen Verbänden. Damit kann sich KS/CS ganz auf die politischen Projekte konzentrieren.
7. Rechtsdienst und Rechtsauskünfte
Im Rechtsdienst von KS/CS ist es in diesem Berichtsjahr zu einer personellen Änderung gekommen: Rechtsanwältin Fanny Rocchi hat ab September 2023 die Leitung des Rechtsdienstes übernommen. Die Tätigkeiten des Rechtsdienstes des Berichtsjahres sind dieselben geblieben: So sind neben intensiven politischen Arbeiten und Beiträgen wiederum zahlreiche Rechtsauskünfte in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten per Telefon und auf dem Schriftweg erteilt worden. Besonders beschäftigt hat uns in diesem Jahr einerseits das neue Datenschutzrecht, das per 1. September 2023 in Kraft getreten ist und andererseits rechtliche Fragen zur Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) in der Werbung. Um die zahlreichen Anfragen rund um die KI aufzufangen, hat KS/CS Praxistipps verfasst, welche Werbeschaffende bei der Verwendung von generativer KI als rechtlicher Leitfaden beiziehen können.
8. Regionen
8.1. Regionalkommission Deutschschweiz
Die Regionalkommission Deutschschweiz widmete einen grossen Teil ihrer Arbeit im Berichtsjahr den verschiedenen Aktivitäten und Bemühungen auf der nationalen politischen Bühne, die kommerzielle Kommunikation einzuschränken oder gar ganz zu verbieten. Die Regionalkommission setzt somit eines der Hauptziele der Dachorganisation auf der regionalen Ebene in der Deutschschweiz um. Die Regionalkommission basiert dabei in hohem Masse auf den Erfahrungen und dem erfolgreichen Wirken der Regionalkommission Westschweiz und steht mit den Kolleginnen und Kollegen in regem Austausch. Von dem Erfolg in der Westschweiz bei der Bekämpfung der Initiative Zéro Pub (Verbot der Aussenwerbung im Raum Genf) kann die Deutschschweiz Lehren daraus ziehen. In zahlreichen Treffen in wechselnder Zusammensetzung wurde und wird das grosse Themengebiet politisch, juristisch, organisatorisch und bezogen auf die Stakeholder-Gemeinschaft bearbeitet. Planung (Massnahmen, Stakeholder-Management, Finanzierung) und Fahrplan werden 2024 vollendet sowie der «Kampf gegen Werbeverbote» in der Region lanciert. Im Frühjahr hat der Vorstand der KS/CS Regionalkommission Deutschschweiz mit Moritz Schneider (CEO, Meidaschneider AG) ein weiteres Mitglied in die Kommission gewählt. Moritz Schneider verfügt auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit über einen breiten fachlichen Hintergrund und hat sich bereits sehr aktiv in die Arbeiten der Kommission eingebracht.
8.2. Westschweiz
Das Jahr 2023 begann mit der ersten Ausgabe von Com'ON, dem führenden Kommunikationsevent in der Westschweiz, das rund 150 Fachleute der Branche in Lausanne zu einem Vormittag mit Vorträgen, Networking und einem Lunch zusammenbrachte.
Die hohe Besucherzahl, die Qualität der Referentinnen und Referenten und die Begeisterung der Teilnehmenden machten Com'ON zu einem durchschlagenden Erfolg. Eine erfolgreiche Bewährungsprobe für eine Veranstaltung, die nach mehr als zehn Jahren unter dem Label Allmedia überarbeitet und neu belebt wurde. Vincent Antonioli, Vorstandsmitglied von KS/CS und Präsident der Regionalkommission Westschweiz, stellte die Resilienz und die Neuerfindung, die die Branche an den Tag legen müsse, um sich weiterzuentwickeln, als Leitmotiv heraus. Er betonte die Bedeutung der Kommunikation für die Wirtschaft des Landes mit ihren 32'000 Arbeitsplätzen und 5,6 Milliarden Franken Werbeeinnahmen. Schliesslich erinnerte er an die wachsenden Herausforderungen, denen sich der Verband stellen muss.
So konzentrierte sich die Regionalkommission Westschweiz im Laufe des Jahres auf ihren Kampf gegen alle Formen von Angriffen, die die Kommunikationsfreiheit einschränken könnten. Das Team setzte auch sein Bestreben fort, die Branche für das Projekt «Charta für eine verantwortungsvolle Kommunikation» zu gewinnen. Das Ziel bestand auch darin, das Engagement des Verbands für die Weiterentwicklung der Praktiken in unseren Berufen zu demonstrieren.
8.3. Italienische Schweiz
Im ersten Quartal engagierte sich Vorstandsmitglied Maria Luisa Bernini für die Aktivierung der Regionalkommission der italienischsprachigen Schweiz. Leider war es infolge anderer Themen nicht möglich, diese Regionalkommission wieder aktiver zu beleben. Um die Mitglieder von KS/CS in der italienischsprachigen Schweiz dennoch mit Informationen zu versorgen, wurden alle Texte immer in allen drei Landessprachen, also auch auf Italienisch verfasst und publiziert. Der Vorstand hofft, im laufenden Jahr auch in diesem wichtigen Landesteil aktiver sein zu können.
9. Prüfungswesen
Die KS/CS Prüfungskommission hat im Jahr 2023 ihre Prozesse weiter optimiert und digitalisiert, intern wie extern, was die Bearbeitungszeiten nachhaltig reduziert und zu noch mehr Kundenfreundlichkeit beigetragen hat. Zum ersten Mal wurden die Prüfungen für die Kommunikationsfachleute an Laptops angeboten. Die Prüfungsteilnehmenden konnten anstatt wie bis anhin von Hand, die Prüfungsaufgaben neu an abgeschirmten Laptops lösen. Diese Neuerung wurde von den allermeisten Prüfungsteilnehmenden sehr begrüsst und erleichterte anschliessend die Korrekturarbeiten für die Expertinnen und Experten. Beide Prüfungsteile, schriftlich wie mündlich, fanden in Biel statt, so dass sich die Prüfungsteilnehmenden aus der ganzen Schweiz einen machbaren Reiseweg hatten. Am 24. August 2023 konnten die 49 von 75 Prüfungsteilnehmenden ihre Fachausweise entgegennehmen. Die Diplomfeier fand ebenfalls in Biel statt. Die neue Location und die modernisierte Art und Weise der Diplomübergabe hat die Kosten für die Diplomfeier um über die Hälfte reduziert. Dank den Sponsoren erhielten die fünf Bestabschlüsse Geschenke im Wert zwischen 150.- und 500.- Franken.
Zum ersten Mal starteten die Lehrgänge für die eidg. Kommunikationsfachleute im Tessin, mit Erfolg - die Prüfungskommission erhielt bereits erste Anmeldungen für die Prüfung 2024 auf Italienisch. Das dazu benötigte Team aus Expertinnen und Experten wurde bereits erfolgreich aufgebaut. Die Zusammenarbeit mit bestehenden Schulungsinstituten wird stets expandiert. Zudem kamen neue Anbieter dazu, die die Lehrgänge für beide Prüfungen, Kommunikationsfachleute (KFL) und Kommunikationsleitende (KL), ausgeschrieben haben. Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) auf die Berufsbilder in der Kommunikationsbranche beschäftigen auch die Prüfungskommission intensiv. Eine Erweiterung der beiden Prüfungen KFL und KL mit dem Thema KI ist für die KFL-Prüfung 2024 bereits erfolgt. Da auch andere eidg. Berufsprüfungen in der Kommunikationsbranche sich mit dem Thema KI im Berufsbild und in der Prüfungslandschaft auseinandersetzen, ist der Prüfungspräsident beider Prüfungen, Dominik Leonhardt, bereits in einem regen Austausch mit anderen Prüfungskommissionen, mit dem Ziel, die Prüfungen noch besser aufeinander abzustimmen und näher zusammenzuarbeiten.
10. Dank und Ausblick
Zum Schluss sei allen gedankt, die sich im Berichtsjahr für die Arbeit von KS/CS
eingesetzt haben, namentlich:
- allen Mitgliedern von KS/CS, die mit ihrem Beitrag die zentrale wirtschaftliche Voraussetzung für die Verbandsarbeit absichern;
- alle Premiumpartnern, die neben ihrem finanziellen Engagement die Arbeit von KS/CS begleiten und unterstützen;
- den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitgliedern von Kommissionen und Projektgruppen, die mit ihren wertvollen Anregungen und Argumenten dazu beitragen, die politischen Positionen von KS/CS zu schärfen und zu kommunizieren;
- dem Präsidenten und den Mitgliedern der parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» für ihren Einsatz zugunsten der Werbefreiheit;
- allen befreundeten Verbänden, die dazu beitragen, die Positionen von KS/CS zu verbreiten;
- dem Präsidenten der Prüfungskommission, allen Expertinnen und Experten für die umsichtige Führung dieser wichtigen Aufgabe für die Ausbildung von Nachwuchsleuten in der Werbebranche;
- den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Geschäftsstelle für ihren grossartigen Einsatz für die tägliche Umsetzung unserer Verbandsziele.
Personelles
Vorstand
- Jürg Bachmann, KS/CS, Präsident
- Silvana Imperiali, KS/CS, Vizepräsidentin / Gamned!, Geschäftsführerin
- Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber
- Marco Battaglia, Kommunikationsplan, Consultant
- Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin & CEO
- François Besençon, SAWI Academy for Marketing and Communication AG, Verwaltungsratspräsident
- Siri Fischer, IGEM, Geschäftsführerin
- Christine Gabella, Tamedia AG, Mitglied der Geschäftsleitung
- Michael Hählen, in flagranti AG, Managing Director und Partner
- Roger Harlacher, Zweifel Pomy-Chips AG, Verwaltungsratsdelegierter / Schweizer Werbe-Auftraggeberverband - SWA-ASA, Präsident
- Pam Hügli, Serviceplan Suisse AG, CEO
- Susanne Lebrument, Somedia-Gruppe, Delegierte des Verwaltungsrats
- Fabienne Leuenberger, Camille Bloch SA, Head of Marketing
- Christian Merk, KS/CS, Quästor
Regulation Committee
- Jürg Bachmann, KS/CS, Präsident
- Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
- Fanny Rocchi, KS/CS, Leitung Rechtsdienst
- Hendrik Fischer, KS/CS, Public Affairs Manager
- Audrey Arnold, LSA - LEADING SWISS AGENCIES, Geschäftsführerin
- François Besençon, SAWI Academy for Marketing and Communication AG, VR-Präsident
- Markus Ehrle, APG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, CEO
- Roland Ehrler, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband - SWA-ASA, Direktor
- Chantal Landis, IAA Swiss Chapter, Geschäftsführerin
- Christoph Marty, Goldbach Neo OOH AG, CEO
- Martin Radelfinger, IAB Switzerland, Präsident
- Leonie Ritscher, economiesuisse, Projektleiterin Wettbewerb und Regulatorisches
- Moritz Schneider, Meidaschneider AG, CEO
- Karin Stöckli, Swisscom AG, Delegate Public Affairs
- Verena Vonarburg, Ringier AG, Head of Public Affairs
- Stefan Wabel, Verlegerverband Schweizer Medien (VSM), Geschäftsführer
- Andreas Zoller, Verlegerverband Schweizer Medien (VSM), Koordination Public Affairs
Projektgruppe Lebensmittel
- Jürg Bachmann, KS/CS, Präsident
- Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
- Fanny Rocchi, KS/CS, Leitung Rechtsdienst
- Natasja Sommer-Feldbrugge, Coca-Cola HBC Schweiz AG, Public Affairs Manager
Projektgruppe Aussenwerbung
- Jürg Bachmann, KS/CS, Präsident
- Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
- Markus Ehrle, APG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, CEO
- Christoph Marty, Goldbach Neo OOH AG, CEO
- Nadja Mühlemann, APG|SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Leiterin PR
- Fanny Rocchi, KS/CS, Leitung Rechtsdienst
- Michelle Sameli, Goldbach Neo OOH AG, Head of Marketing & Communication
Parlamentarische Gruppe «Markt & Werbung»
- Gregor Rutz, Nationalrat SVP, ZH
- Philippe Matthias Bregy, Nationalrat und Fraktionspräsident Die Mitte, VS
- Erich Ettlin, Ständerat Die Mitte, OW
- Esther Friedli, Nationalrätin SVP, SG
- Johanna Gapany, Ständerätin FDP, FR
- Philipp Kutter, Nationalrat Die Mitte, ZH
- Nicolo Paganini, Nationalrat Die Mitte, SG
- Werner Salzmann, Ständerat SVP, BE
- Peter Schillinger, Nationalrat FDP, LU
Projektgruppe Tabak
- Jürg Bachmann, KS/CS, Präsident
- Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
- Fanny Rocchi, KS/CS, Leitung Rechtsdienst
- Caroline de Buman, PMI SA, Manager Regulatory Affairs
- Roland Ehrler, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband - SWA-ASA, Direktor
- Andrea Hausmann, JT International AG, CA&C Manager, Corporate Affairs & Communications
- Martin Kuonen, Swiss Cigarette, Geschäftsführer
- Angela Mast, Swiss Cigarette, Assistentin Geschäftsführung
- Margaux Nicolle, BAT Switzerland SA, Juriste Junior
- Brenda Ponsignon, BAT Switzerland SA, Head Corporate and Public Affairs
- Leonie Ritscher, economiesuisse, Projektleiterin Wettbewerb und Regulatorisches
- Jan-Philip Seger, BAT Switzerland SA, Engagement Manager
- Kevin Suter, JT International AG, Director Corp. Affairs & Communication
- François Thoenen, PMI SA, Director Corporate Affairs, Mitglied der GL
- Stefan Wabel, Verband Schweizer Medien – VSM, Geschäftsführer
- Andreas Zoller, Verband Schweizer Medien – VSM, Spezialist Public Affairs
Regionalkommission Deutschschweiz
- Christian Merk, KS/CS, Quästor, Vorsitzender
- Cornelia Aschmann, Texterverband, Geschäftsführerin
- Alexander Duphorn, Goldbach Media (Switzerland), CEO
- Ella Erogul, PEP Marketing Consulting GmbH, CEO
- Claude Hitz, Ergo Communication GmbH, GF/Creative Director
Prüfungskommission
- Dominik Leonhardt, Präsident der Prüfungskommission, MICExperts
- Ekaterina Petrova, KS/CS, Office Management
- Sandro Prezzi, PMC Prezzi Media GmbH, CEO/Gründer
- Moritz Schneider, Meidaschneider AG, CEO
- Dominik Leonhardt, Präsident der Prüfungskommission
- Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber, Vertreter Westschweiz
- Pascal Chenaux, 2Communicate AG, Leiter Marketing und Verkauf, Prüfungsleiter Kommunikationsleiterinnen- und Kommunikationsleiter-Prüfung, Deutschschweiz
- Roland Ehrler, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband SWA-ASA, Direktor, Prüfungsleiter Kommunikationsfachleute-Prüfung, Deutschschweiz
- Yves Epiney, Shareforce by HR&M, Geschäftsführender Gesellschafter, Prüfungsleiter Kommunikationsfachleute-Prüfung Westschweiz
- Andy Hostettler, HH GmbH, Inhaber, Mitglied Beschwerdeausschuss
- Erich Koller, Die Botschafter, Leiter Produktion, Geschäftsleitungsmitglied, Visitator
- Ivan Schultheiss, Outdoor Media AG, Marketing Sales Consultant, Vorsitzender Beschwerdeausschuss
- Ekaterina Petrova, KS/CS, Leiterin des Prüfungssekretariats, Office Management
Regionalkommission Westschweiz (Commission régionale Suisse romande)
- Vincent Antonioli, Debout sur la table, Gründer & CEO, Präsident
- Tiphaine Artur, RTS, Leitung Kommunikation & Marketing
- François Besençon, SAWI Academy for Marketing and Communication AG, Verwaltungsratsmitglied
- Nicolas Capt, 15, Cours des Bastions Avocats Sàrl, Founding Partner
- Olivier Chabanel, APG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Direktor Partner
- Fabian Delmonico, Audienzz SA, Managing Partner / CEO
- Frédéric Dumonal, CREA école de création en communication SA, Weiterbildungsleiter
- Anne-Sophie Fioretto, Club de Communication du Valais, Präsidentin
- Raoul Gerber, Goldbach Group AG, Stv. CEO / CCO
- Aldina Kasper, Audienzz SA, Managing Partner / CEO
- Vera Katz Presas, Dentsu Aegis Network, Managing Director
- Thierry Kunstmann, ESH Media, Geschäftsführer
- Marine Lintanf, Vaudoise Versicherungen, Projektmanagerin
- Jéròme Marchal, Media One Contact SA, Direktor
- Flavien Matthey, Swisscom AG, Marketing Manager
- Frédéric Monthoux, SAWI Academy for Marketing and Communication AG, Fachlehrerin
- Patricia Orville, DO! L'agence SA, Partnerin, Account Director
- Julian Pidoux, Philip Morris SA, Head of Communications
- Guillaume Roud, NestLé SA, Leiter Kommunikation
- Christian Vaglio-Giors, Neo Advertising SA, CEO
- Vanessa Weill, CPG Club de Publicité et de Communication de Genève, Präsidentin
- Frédéric Zamofing, FZ Activation Switzerland, Founder
Regionalkommission italienische Schweiz (Comitato Svizzera Italiana)
- Jürg Bachmann, KS/CS, Präsident
Geschäftsstelle KS/CS Kommunikation Schweiz
- Jürg Bachmann, geschäftsführender Präsident
- Vera Baldo-Tschan, Leitung Public Affairs und Kommunikation
- Hendrik Fischer, Public Affairs Manager
- Ekaterina Petrova, Office Management
- Fanny Rocchi, Leitung Rechtsdienst
- Yasmin Spengler, Leitung IT und & Projektleitung
Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten
- Philippe Crausaz, Ehrenmitglied
- Alfred Haas, Ehrenmitglied
- André Hofer, Ehrenmitglied
- René R. Hürlimann, Ehrenmitglied
- Dr. oec. Dieter Jäggi, Ehrenmitglied
- Michel Jäggi, Ehrenmitglied
- Christian Kauter, Ehrenmitglied
- Peter Leutenegger, Ehrenmitglied
- Filippo Lombardi, Ehrenpräsident
- Jakob Nef, Ehrenmitglied
- Laurent Pizzotti, Ehrenmitglied
- Carlo Schmid, Ehrenpräsident
- Prof. Dr. iur. Mischa Senn, Ehrenmitglied
- Jost Wirz, Ehrenmitglied
Stand: 31.12.2023
Weshalb das Plakat seinen rechtmässigen Platz im Stadtbild verdient
Autor: Hendrik Fischer (publiziert in «Persönlich», März 2024, Anpassung der Redaktion am 30.04.2024)
Vor wenigen Wochen entschied sich das Berner Stadtparlament für ein Verbot kommerzieller Werbung im Aussenraum, sprich für ein Verbot von Werbung auf öffentlichem wie auch auf privatem Grund. Das äusserst knappe Resultat der Abstimmung mit 30 zu 29 Stimmen zeigte, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der rot-grün dominierten Stadt Bern keine augenscheinliche Abneigung gegenüber der Werbung in den Strassen und Gassen der Bundesstadt haben. Vielmehr waren es persönliche Erfahrungen und eigene Grundsatzpositionen der Politikerinnen und Politiker, die den Entscheid ausmachten. Es wurden drei Argumente gegen ein Verbot wiederholt von allen politischen Seiten in die Debatte eingebracht: Die hohen finanziellen Einbussen eines Verbotes, die Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten der Berner Kleinbetriebe, sowie die Unverhältnismässigkeit des Vorschlags.
Wer zahlt das entstehende Loch in den Kassen? Die Steuerzahlenden.
Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Wertschöpfung generiert die Aussenwerbung auch einen kräftigen Zustupf an finanziellen Mitteln für Gemeinden. Auf die Stadt Bern bezogen, erzeugt die Aussenwerbung jährliche Einnahmen von mehr als fünf Millionen Franken pro Jahr in Form von Konzessionsabgaben. In finanziell unbequemen Zeiten – in welcher sich manche Schweizer Stadt befindet – leistet die Aussenwerbung einen nicht zu ignorierenden Teil für den Finanzhaushalt. Zusätzlich finanziert sie auch die öffentlichen Verkehrsmittel in ähnlichem Mass. Diese sind auf die Einnahmen der Aussenwerbung angewiesen und wollen nicht auf die Mittel verzichten. Schweizweit betrachtet betragen die Abgaben aus Plakatwerbung an die öffentliche Hand mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr. Gerade im Hinblick auf die Netto-Null-Ziele vieler Städte benötigen wir aber dringend finanzstabile Städte und ein ÖV-Angebot, welches attraktiv ist und erneuert werden kann. Und das kostet verständlicherweise Geld, welches zu einem guten Teil von Werbung finanziert werden könnte und sollte.
Ähnliches spielt sich in der Stadt Zürich ab. Dort soll nämlich der Stadtrat unteranderem den digitalen Werbetafeln auf öffentlichem Grund den Stecker ziehen. Es müsse geprüft werden, wie die bereits installierten Werbescreens «zum frühestmöglichen Zeitpunkt» abgebaut und «ökologisch» entsorgt werden könnten. Doch wie ökologisch ist es dann schlussendlich, wenn erst gerade bewilligte und hergestellte Werbescreens bereits wieder entsorgt werden müssen, obwohl diese noch viele Jahre nutzbar wären? So fehlen schlussendlich der Stadt finanzielle Mittel, ohne das etwas zur Rettung des Klimas erreicht worden ist. Fallen diese Einnahmen weg, müsste das Defizit zum Beispiel mit Sparmassnahmen oder Steuergeldern beglichen werden. Ausserdem sind die digitalen Werbeplakate Teil des städtischen Lichtkonzepts. Würden die Bildschirme verboten, müssten diese überarbeitet und die Orte neu beleuchtet werden.
Städte, welche von Aussenwerbung «befreit» sind, gibt es faktisch nicht.
In den politischen Debatten werden oft zwei Beispielstädte zitiert, welche sich scheinbar erfolgreich für Werbeverbote im Aussenraum entschieden, und ein Verbot von Aussenwerbung umgesetzt hätten: Grenoble in Frankreich und São Paulo in Brasilien. Der erste Eindruck ist jedoch trügerisch. Denn Grenoble hat zwar die Anzahl an analogen Plakaten nach dem Entscheid reduziert, hat diese dann aber vermehrt mit digitalen Werbebildschirmen substituiert. Somit geht die Behauptung von der Berner Stadträtin Mirjam Rodel (GFL), dass es wunderschön sei, wenn das Alpenpanorama in Grenoble nicht durch Werbeplakate verschandelt werde, in der Realität nicht wirklich auf. Diese Flächen – laut dem Verband Aussenwerbung Schweiz sind es rund 1100 – sind nun einfach an Haltestellen des oder im öffentlichen Verkehr platziert. Die Stadt Bern, welche eine vergleichbare Einwohnerzahl aufweist, hat aktuell ebenfalls rund 1100 Flächen im Angebot. Man sieht also, dass mit einer durchdachten und abgestimmten Reglementierung des Werbeangebots, so wie es Bern hat, der vernünftige und richtige Weg eingeschlagen wurde.
Dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen benötigt, zeigt ein Beispiel aus Südamerika.
Denn die brasilianische Grossstadt São Paulo stand vor einer Herausforderung. Sie konnte die Menge an unbewilligten Plakaten auf privatem Grund nicht mehr kontrollieren und hat diese kurzum ganz verboten. Ein äusserst krasser Entscheid und Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit, welcher nicht nachzuahmen ist. Aber: Gleichzeitig zu diesem sehr einschneidenden Verbot von Aussenwerbung auf Privatgrund wurden tausende bewilligte digitale Flächen auf öffentlichem Boden geschaffen. So fliesst nun das Geld der Werbekonzessionen in die Kasse der Stadt.
Städte, welche Aussenwerbung einschränken wollten, haben schlussendlich gesehen, wie wertvoll diese Art von Werbung für sie sein kann, finanziell wie auch politisch. In der Schweiz stellen die Plakatfirmen zusammen mit den Städten schon lange mit restriktiven Reglementierungen sicher, dass ein Szenario wie in Brasilien nicht entsteht. So werden in Bern beispielsweise seit Jahren kaum neue Plakatstellen auf öffentlichem Grund bewilligt. Neben kommerziellen Anwendungsbereichen sind gleichzeitig auch die gesellschaftlichen Leistungen der Aussenwerbung wichtig und nicht zu vernachlässigen.
Neben Schweizer KMU’s profitieren auch Kultur und Politik vom Plakat
Linke Kreise bringen ihre bekannte Abneigung gegenüber Grosskonzernen oft in die Argumentation gegen Werbung ein. Dass diese finanziell gesehen grössere Werbekampagnen schalten als kleinere Akteure, ist verständlich. In einem freiheitlich organisierten Wirtschaftssystem ist das aber auch ihr klares Recht. Wenn aber die Anzahl an Unternehmen betrachtet wird, welche Plakatwerbung buchen, ist das Resultat plötzlich ganz anders. Da machen Schweizer KMUs nämlich 63% des Kundenstamms von Aussenwerbung aus. Für sie ist das Medium Plakat ein idealer Kanal, um kostengünstig und effizient ihre Kundinnen und Kunden zu erreichen. Wieso soll man dann der grossen Mehrheit diese Option verbieten?
Der kulturelle und politische Aspekt in der Aussenwerbung geht ebenfalls viel zu oft in der Diskussion verloren. Viele städtischen Werbereglemente halten nämlich fest, dass die Plakatfirmen kulturelle und politische Werbung oft kostenlos oder vergünstigt anbieten müssen. Kleben und platzieren also bei einem Verbot die Politikerinnen und Politiker ihre Wahlplakate selbst? Und wo, wenn es die Plakatstellen nicht mehr gibt?
Auch wenn die digitalen Werbekanäle vermehrt genutzt werden und sich als Alternativen anbieten, ist das Plakat trotzdem laut der Konsumentenstudie der WEMF AG für Werbemedienforschung weiterhin das beliebteste Werbemittel, welches nicht nur informativ ist, sondern von 70% der Schweizer Bevölkerung geschätzt wird. Zudem sprechen sich 63% der Befragten gegen ein Verbot aus.
Konsum und Nachhaltigkeit müssen nicht Gegensätze sein.
Werbung hat zum Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten in ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen, aber auch auf Alternativen und Ersatzprodukte hinzuweisen. So lancierten erst kürzlich Lidl und WWF zusammen eine Sensibilisierungskampagne mit dem Motto «Nachhaltig macht mehr Freude». Diese soll auf pflanzliche Alternativen, Bioprodukte und Food Waste aufmerksam machen. Ein Werbeverbot schadet dann nicht nur Initiativen wie dieser, sondern widerspricht auch dem öffentlichen Interesse, welches Nachhaltigkeit immer stärker gewichtet.
KS/CS wird sich weiterhin für das Plakat einsetzen.
Plakatwerbung ist ein abwechslungsreiches und diverses Kommunikationsmittel, welches neben dem Grundziel, Informationen zu vermitteln, zahlreiche Zusatzleistungen für die Schweizer Gesellschaft erbringt. Städte ohne Werbung gibt es, soll es und kann es nicht geben. Denn Aussenwerbung ist für Wirtschaft, Politik und Kultur ein unabdingbares Instrument der Kommunikation. So bleiben Werbegelder in der Schweiz und kommen uns allen in einer oder anderen Form zu gute.
Politik-News: News aus der Frühjahressession
AKTUELL
Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung
Der Nationalrat will die international anerkannten Titelbezeichnungen «Professional Master» und «Professional Bachelor» auch in der Schweiz einführen. Für KS/CS ist die Annahme des Vorstosses ein wichtiges Zeichen, um die höhere Berufsbildung aufzuwerten und international vergleichbarer zu machen. Da KS/CS die eidgenössischen Prüfungen für Kommunikationsfachleute und Kommunikationsleiterinnen und -leiter abnimmt, ist es ein persönliches Anliegen des Verbandes, die Attraktivität der Berufsprüfungen mit diesem Vorstoss zu fördern. Zur Motion.
News aus Bundesbern
Fleischwerbung wird nicht stärker reguliert
Es besteht kein weiterer Bedarf, die Werbung für Fleischaktionen zusätzlich einzuschränken. Das hat der Nationalrat mit der Ablehnung eines Postulats deutlich gemacht, welches Marketing mit Fleischaktionen verbieten wollte. Wir befürworten den Entscheid, denn legale Produkte sollen auch frei beworben werden können. Zum Postulat.
Striktere Regeln für Tabakwerbung sind derzeit nicht mehrheitsfähig
Die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» beschäftigt uns seit mehreren Jahren intensiv. Der Nationalrat debattierte nun die Vorlage zum Geschäft und lehnte den Entwurf in der Gesamtabstimmung ab. Damit schickt er das Geschäft zurück in die Beratung des Ständerats. KS/CS wird sich weiterhin für eine Umsetzung des Volkswillens einsetzen und den Prozess weiterhin eng begleiten. Zum Beitrag.
News aus der Branchenwelt
Digital Markets und Digital Services Act
In diesen Wochen werden zwei EU-Plattformgesetze, der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) wirksam. KS/CS beschäftigt sich ebenfalls mit den Gesetzen, da auch in der Schweiz die Forderungen laut wird, diese analog einzuführen. Zum Beitrag.
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Politik-News: Werbung sichert Finanzierung
AKTUELL
Lancy: Aussenwerbeverbot ist formal ungültig
Eine Mehrheit des Stadtrats von Lancy hat erst kürzlich für ein Verbot von kommerzieller Werbung im Aussenraum gestimmt. Nun hat aber der Kanton den Beschluss aus formalen Gründen für ungültig erklärt, weshalb dieser in den kommenden Monaten nochmals beraten werden muss. KS/CS wird sich mit den lokalen Parteien für den Weiterbestand von Aussenwerbung stark machen. Zum Beitrag.
News aus Bundesbern
Frühjahressession: Tabak- und Fleischwerbung im Visier
Mehrere Geschäfte beschäftigen uns in der laufenden Session. So berät beispielsweise der Nationalrat über die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung». Folgt dieser dem Ständerat, würden Vertrieb und Sponsoring als Informationsmöglichkeit weiterhin erlaubt sein. Weiter ist auch die Fleischwerbung ein Thema, denn ein Postulat fordert, Werbung für Fleischaktionen stärker einzuschränken. Wir vertreten dabei klar die Meinung, dass legale Produkte auch frei beworben werden dürfen. Folgen Sie uns auf LinkedIn, um bestens über die Entscheide des Parlaments informiert zu bleiben! Zum Beitrag.
Nationalratskommission will Werbung durch Prämiengelder verhindern
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stimmt einer parlamentarischen Initiative zu, welche Krankenkassenwerbung einschränken will. Der Vorstoss möchte verhindern, dass Werbeausgaben mit Prämien finanziert werden. Für KS/CS ist das nicht der richtige Weg, Kosten zu sparen. Denn ein Verbot tangiert auch den Wettbewerb und schafft Intransparenz. Als nächstes berät die Kommission des Ständerats darüber. Zum Beitrag.
News aus der Branchenwelt
Digital Ad Trust Report: Sichtbarkeit der Online-Werbung gesunken
Die Initiative Digital Ad Trust Switzerland (DAT) präsentiert ihren neuesten Bericht für das vierte Quartal 2023 mit einem besonderem Fokus auf neue Mobile-Werbeformate und der erstmaligen Einbeziehung der Swiss Marketplace Group. Tieferen Werte bei der Sichtbarkeit im vierten Quartal 2023 sind hauptsächlich auf die neu hinzugekommenen Mobileformate zurückzuführen. Zum Bericht.
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Politik-News: Werbung sichert Finanzierung - in Städten wie in Medien
AKTUELL
Stadtrat von Bern fordert Verbot von Werbung im Aussenraum
In der rot-grün dominierten Stadt Bern weht der Aussenwerbung stärkerer Gegenwind entgegen. Mit 30 zu 29 Stimmen nimmt der Stadtrat von Bern eine Motion an, welche kommerzielle Werbung im Aussenraum - sprich im öffentlichen Raum und auf privatem Grund - verbieten will. «Es gibt kein Werbeproblem, aber wir schaffen eines» hält der FDP-Stadtrat Nik Eugster im Interview treffend fest. So könnten bei einem Werbeverbot im Aussenraum 5.148 Mio. Franken weniger pro Jahr in die Kasse der Stadt fliessen. Nun muss der Gemeinderat innerhalb von zwei Jahren das Reklamereglement überarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. KS/CS wird sich dafür einsetzen, dass die Aussenwerbung weiter in der Bundesstadt ihren Platz findet. Zum Beitrag.
News aus Bundesbern
EMEK will den medialen Service public neu aufstellen
Die Halbierungsinitiative und auch das Konzept des Bundesrats zur Senkung der Radio- und TV-Gebühren sind laut der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) nicht zielführend. Stattdessen fordert sie im Bericht «Denkanstoss zur Zukunft des medialen Service public», die mediale Grundversorgung neu aufzustellen, so auch den Bereich deren Finanzierung: Künftig soll auf Werbeeinnahmen verzichtet und eine öffentliche Finanzierung bevorzugt werden. Ein alter Vorschlag, welcher ideologisch und fernab ökonomischer Medienrealität ist. Denn Werbung belastet die publizistische Unabhängigkeit nicht und ist transparente Kommunikation (Hier unser Blog-Beitrag zum Thema). Zum Beitrag.
News aus der Branchenwelt
Ein Werbesujet mit Barbie auf Skiern – Wie kommt man nicht von der Piste ab?
Mit der wachsenden Nutzung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) häufen sich auch rechtliche Fragen und Unsicherheiten in deren Anwendung. Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst von KS/CS Kommunikation Schweiz, verfasste KI-Praxistipps und erklärt im Interview, was es bei der Verwendung von KI in der Werbung zu beachten gilt. Zum Beitrag.
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Ein Werbesujet mit Barbie auf Skiern – Wie kommt man nicht von der Piste ab?
Autor: Hendrik Fischer (publiziert in «Persönlich», Februar 2024)
In der ersten Persönlich-Ausgabe von 2023 blickten wir auf die Erwartungen und Möglichkeiten, wie künstliche Intelligenz in der Werbebranche allgemein ihren Platz findet und wo Potenziale und Herausforderungen liegen. Dabei zeigte Zbynek Zapletal, Experte für Programmatic, SEA und Social-Media-Werbung bei der Agentur Gamned!, auf, dass KI bei Effizienzsteigerungen in den Unternehmensprozessen, beispielsweise in der Schaltung von Werbung oder der Analyse von Zielgruppen, grosses Potenzial aufweist. Ein Jahr später richten wir uns nun genauer auf die Seite der Kommunikationsagenturen und Werbeschaffenden aus, welche in ihrer Kreativarbeit generative KI verwenden. Denn die Anwendung von KI bringt einerseits ganz neue Möglichkeiten der Kreativität, aber auch offene Fragen, vor allem in Bezug auf rechtliche Vorgaben, mit sich.
Fanny Rocchi, als Leiterin des KS/CS-Rechtsdiensts, hast Du bereits viele Anfragen zu rechtlichen Themen und KI von unseren Verbandsmitgliedern erhalten?
Ja, die rechtlichen Fragen rund um die Anwendung der KI häufen sich. Das war auch mit ein Grund, wieso wir von KS/CS die Praxistipps verfasst haben.
Im von Dir verfassten Ratgeber gehst du auf die Eingabe und Verwendung von KI generierten Inhalten detailliert ein. Was gilt es grundsätzlich bei KI-Systemen zu bedenken, die Inhalte generieren und zur Verfügung stellen?
Zu bedenken gilt es, dass die KI-Systeme ursprünglich mit einer Unmenge an Daten gefüttert oder auch trainiert worden sind. Bei diesen Trainingsdaten handelt es sich zum Beispiel um Bilder, Fotos, Werke der Literatur und Historik, Musikstücke, Kunstgegenstände, Zeitschriftenartikel, Filmen, Daten aus der Forschung und Wissenschaft, Marken, Designs, usw., die manchmal ohne Wissen oder Einverständnis der jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie Urheberinnen und Urheber in die KI-Systeme eingegeben wurden. Anhand dieser Daten lernt das KI-System und generiert anschliessend mit dem erlernten Wissen «neue» Inhalte.
Was sind die möglichen rechtlichen Risiken hinsichtlich der Verwendung von KI in der Werbebranche?
Es besteht immer die Möglichkeit, dass bei den durch KI generierten Inhalten die ursprünglichen Werke, Bilder, Elemente, mit denen das KI-System trainiert wurde, noch erkennbar sind. In diesem Fall riskiert man zum Beispiel die Verletzung von Urheberrechten. Neben der Verletzung von Urheberrechten, riskiert man bei der kommerziellen Verwendung von KI generierten Bilder oder Textpassagen auch weitere Rechtsverletzungen. Mögliche Rechtsverletzungen wären zum Beispiel auch die Verletzung von Markenrechten, lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen, Persönlichkeitsrechten, usw.
Was würde das konkret bei einem Werbesujet bedeuten? Beispielsweise bei einer Werbung, auf welcher Barbie auf Skiern die Piste runterfährt?
Wird für ein Werbeplakat mit Hilfe von KI ein Bild generiert, auf dem Barbie auf Skiern eine Skipiste runterfährt, gilt es abzuklären, ob das Bild in seinen wesentlichen Charakterzügen an sich bereits besteht und vom KI-System allenfalls mit gewissen Bearbeitungen wieder herausgegeben wurde. Weiter wäre es zentral zu analysieren, wie die Barbie-Puppe in diversen Erscheinungen rechtlich geschützt ist und ob bei deren Verwendung z.B. die Verletzung von Markenrechten (Mattel, Barbie) und lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen droht, was wohl anzunehmen wäre. Weiter müsste z.B. überprüft werden, ob bei den Skiern noch eine Ski-Marke erkennbar ist, die verletzt werden könnte.
Demnach wäre es kein Problem, wenn die Person auf den Skiern nicht als Barbie erkennbar wäre? Könnte dann die Anbieterin des KI-Programms argumentieren, dass die Kreation ihr gehört?
Soweit kein Barbie erkennbar ist, wäre sicher ein zentrales rechtliches Problem weg. Zurzeit herrscht die überwiegende Meinung, dass kein Urheberrecht am maschinellen Schaffen der KI besteht. Das würde bedeuten, dass dieses KI-geschaffene Bild aus urheberrechtlicher Sicht auch von Dritten frei verwendet werden dürfte. Nur weil kein Urheberrecht am maschinellen Output entsteht, bedeutet dies aber noch nicht, dass Rechtsverletzungen per se ausgeschlossen sind. So muss man zum Beispiel auch die Nutzungsbedingungen des KI-Systems beachten (dürfen KI-Inhalt kommerziell verwendet werden?) sowie zum Beispiel auch lauterkeitsrechtliche Leistungsschutz-Vorschriften bedenken. Wiederum können Markenrechte eine Rolle spielen, falls Marken irgendwo sichtbar sind oder es kann auch sein, dass das Bild obwohl von KI-geschaffen trotzdem einem bestehenden Bild so stark ähneln könnte, dass Urheberrechte ein Thema wären.
Was sind demnach zentrale Punkte, welche eine Agentur beachten muss, wenn sie mithilfe von künstlicher Intelligenz einen Werbeinhalt generiert?
Zu beachten sind im Wesentlichen zwei Ebenen: Auf Ebene KI-System und Agentur gilt es abzuklären, ob die von der KI generierten Inhalte überhaupt kommerziell verwendet werden dürfen oder eben die Gefahr einer Verletzung von Schutzrechten Dritter besteht. Auf Ebene Kundschaft und Agentur gilt es die Kundin und den Kunden darüber aufzuklären, dass KI-Systeme für die Bearbeitung des Auftrages verwendet werden. In einem zweiten Schritt ist der Kundschaft offenzulegen, welche Arbeitsergebnisse KI-generierte Inhalte enthalten und was das in rechtlicher Hinsicht zur Konsequenz hat. Mit der Kundschaft sollte auch besprochen werden, ob gegenüber der Öffentlichkeit ein Hinweis angebracht wird, dass es sich um Werbeinhalte handelt, die mit Hilfe von KI generiert wurden.
Auch auf politischer Ebene wird heiss über das Thema KI, besonders im Hinblick auf deren Regulierung, diskutiert. Mit dem «AI Act» möchte die EU als erste eine umfassende Gesetzgebung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz anbieten. Auch der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Wie beurteilst du die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Anwendung von KI in der Werbung in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es zahlreiche Gesetze, die es in der Werbebranche grundsätzlich einzuhalten gilt, wobei diese Vorschriften auch dann gelten, wenn die Werbeinhalte ganz oder teilweise durch KI generiert wurden. Beispiele solcher Gesetze wären das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, das Markenschutzgesetz, das Designrecht, das Datenschutzgesetz oder das Persönlichkeitsrecht. Lücken gibt es heute insbesondere bei der Frage, wie weit der Hersteller einer KI-Software in die Verantwortlichkeit für Ergebnisse eingebunden ist. Dass die heute geltenden Schutzrechtsvorschriften auch auf KI-Inhalte angewendet werden können, kann am folgenden Beispiel aufgezeigt werden: Ein Logo wird mithilfe der KI generiert. Das Logo wird daraufhin von der Agentur weiterbearbeitet und ausgestaltet. Die Frage, ob ein KI generiertes Bild umgestaltet werden darf und ab wann eine Neugestaltung des Bildes vorliegt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Urheberrechts (Werk zweiter Hand). Nur weil der Begriff «KI» in den werberelevanten Gesetzestexten nicht zu finden ist, bedeutet dies nicht, dass zwingend eine Gesetzeslücke besteht. Meiner Meinung nach ist die aktuelle Schweizer Rechtsordnung betreffend die Anwendung von KI in der Werbung daher gut aufgestellt. Es herrscht kein rechtsfreier Raum. Wie sich die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in der Schweiz in diesem Gebiet weiterentwickeln werden, bleibt allerdings abzuwarten und zu beobachten. In der Zwischenzeit werden wir das Thema weiterverfolgen und unsere Praxistipps in regelmässigen Abständen aktualisieren und ergänzen.
Zur Person:
Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst KS/CS und Verfasserin der Praxistipps, ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Berner Kanzlei Schluep|Degen Rechtsanwälte, die auf Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Werberecht spezialisiert ist. Als Teil des KS/CS Teams begleitet sie alle gesetzgeberischen Prozesse und steht den Mitgliedern für Rechtsauskünfte – auch speziell zu Fragen um KI und Werbung – zur Verfügung.
Politik-News: Die Werbung im regulatorischen Visier
AKTUELL
Bedrohte Aussenwerbung in der Stadt Bern
Der Berner Stadtrat behandelt am 01.02. eine Motion, welche kommerzielle Werbung aus dem öffentlichen Raum der Stadt verbannen will. Laufende Bewilligungen seien nach einer Frist zu entziehen oder nicht mehr zu erneuern, Leuchtreklamen sollen aus dem Stadtbild verschwinden. Der Vorstoss wäre nicht nur ein gravierender Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit, sondern auch eine Einbusse für das lokale Gewerbe und die Kasse der Stadt Bern. So würden laut Gemeinderat jährliche Einnahmen der vergebenen Konzession von 5,148 Mio. Franken fehlen. Dabei ist Aussenwerbung wichtige Information für Wirtschaft, Politik und Kultur, welche nicht willkürlich eingeschränkt werden darf. Zur Motion.
Wieso der Bund ein gesetzliches Werbeverbot für gewisse Lebensmittel will
KS/CS hat bereits wiederholt über die Pläne des BLV zur Einschränkung von Werbung für Lebensmittel berichtet. In der Diskussion wird aber oft vergessen, was eine Werberegulierung nach geltenden internationalen Kriterien bedeuten würde. Nicht bloss Werbung für Nachspeisen und Snacks wären betroffen. Die WHO definiert nämlich 18 Kategorien - von Milch und Pasta bis zu Brot und Tofu - welche mit klaren Maximalwerten zu Fett-, Zucker-, oder Salzgehalt versehen werden. Übersteigt ein Produkt diese Werte, dürfte es folglich nicht beworben werden. Das hätte massive Auswirkungen auf die Werbelandschaft. Zum Beitrag.
News aus Bundesbern
Tabakwerbung, die sich nur an Erwachsene richtet, soll möglich bleiben
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat die Vorlage zur Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» beraten und ist dabei mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerats gefolgt. Im Gegensatz zum Ständeratsentscheid soll aber die Tabakwerbung im Innenteil gedruckter Publikationen, die überwiegend von Erwachsenen gelesen werden, weiterhin erlaubt bleiben. Auch Hinweise auf Verkaufsförderung und Sponsoring will die Kommission weiterhin ermöglichen. Wir setzen uns in der kommenden Frühjahrssession dafür ein, dass die Initiative im Sinne der Initianten umgesetzt wird. Zur Medienmitteilung.
News aus der Branchenwelt
Greenwashing: Europaparlament stimmt für strengere Regulierung
«Umweltfreundlich», «nachhaltig» oder «klimaneutral» - solche Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten sollen nur noch erlaubt sein, wenn diese von anerkannten Zertifizierungen oder von Behörden genehmigt wurden. Das haben die Abgeordneten des EU-Parlaments entschieden. Sie möchten verhindern, dass Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie es eigentlich sind. Auch in der Schweiz sind ähnliche Bestrebungen im Gang: Mit der Revision des CO2-Gesetzes wird auch darüber beraten, ob Angaben über sich, seine Waren, Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung ebenfalls mit objektiven und überprüfbaren Grundlagen belegt werden müssen. Zum Beitrag.
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Com'ON: Treffpunkt der Kommunikationsspitzenklasse
Mehr als 130 Kommunikationsfachleute trafen sich in Lausanne zu einem reichhaltigen und abwechslungsreichen Konferenzprogramm, das von Grégoire Nappey meisterhaft moderiert wurde. Die zweite Ausgabe der Veranstaltung war vollgepackt mit hochkarätigen Vorträgen von Pascal Meyer (QoQa), Michèle Cassani (Romande Energie), Tristan Cerf (Migros), Filippo Veglio (UEFA), Damien Fournier (Bright), Christophe Wagnière (Ecole 42) und David von Ritter (Cavalcade). Bei dieser Gelegenheit diskutierten und debattierten die Teilnehmenden konstruktiv über Schlüsselthemen der Branche wie CSR-Kommunikation, Datenmarketing, Ausbildung, Werbung oder Inklusivität.
Ein herzliches Dankeschön an die Sponsoren für ihre Unterstützung, darunter SGA, Cartoonbase, Gamned, Goldbach, Le Temps und RTS. Nicht zu vergessen das Organisationskomitee der Veranstaltung, Vincent Antonioli, Fabian Delmonico, Vera Presas Katz, Flavien Matthey und Guillaume Roud.
Com'ON brachte bedeutende Persönlichkeiten aus dem Bereich der Kommunikation zusammen und bot eine Plattform für anregende Diskussionen und einen konstruktiven Austausch. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden und freuen uns auf die dritte Ausgabe von Com'ON am 21. Januar 2025 in Lausanne.
Cominmags Rückblick auf die Veranstaltung Com'ON 2024