Politik-News: Die Werbung im regulatorischen Visier

AKTUELL


Bedrohte Aussenwerbung in der Stadt Bern

Der Berner Stadtrat behandelt am 01.02. eine Motion, welche kommerzielle Werbung aus dem öffentlichen Raum der Stadt verbannen will. Laufende Bewilligungen seien nach einer Frist zu entziehen oder nicht mehr zu erneuern, Leuchtreklamen sollen aus dem Stadtbild verschwinden. Der Vorstoss wäre nicht nur ein gravierender Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit, sondern auch eine Einbusse für das lokale Gewerbe und die Kasse der Stadt Bern. So würden laut Gemeinderat jährliche Einnahmen der vergebenen Konzession von 5,148 Mio. Franken fehlen. Dabei ist Aussenwerbung wichtige Information für Wirtschaft, Politik und Kultur, welche nicht willkürlich eingeschränkt werden darf. Zur Motion.


Wieso der Bund ein gesetzliches Werbeverbot für gewisse Lebensmittel will

KS/CS hat bereits wiederholt über die Pläne des BLV zur Einschränkung von Werbung für Lebensmittel berichtet. In der Diskussion wird aber oft vergessen, was eine Werberegulierung nach geltenden internationalen Kriterien bedeuten würde. Nicht bloss Werbung für Nachspeisen und Snacks wären betroffen. Die WHO definiert nämlich 18 Kategorien - von Milch und Pasta bis zu Brot und Tofu - welche mit klaren Maximalwerten zu Fett-, Zucker-, oder Salzgehalt versehen werden. Übersteigt ein Produkt diese Werte, dürfte es folglich nicht beworben werden. Das hätte massive Auswirkungen auf die Werbelandschaft. Zum Beitrag.

News aus Bundesbern


Tabakwerbung, die sich nur an Erwachsene richtet, soll möglich bleiben

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat die Vorlage zur Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» beraten und ist dabei mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerats gefolgt. Im Gegensatz zum Ständeratsentscheid soll aber die Tabakwerbung im Innenteil gedruckter Publikationen, die überwiegend von Erwachsenen gelesen werden, weiterhin erlaubt bleiben. Auch Hinweise auf Verkaufsförderung und Sponsoring will die Kommission weiterhin ermöglichen. Wir setzen uns in der kommenden Frühjahrssession dafür ein, dass die Initiative im Sinne der Initianten umgesetzt wird. Zur Medienmitteilung.

News aus der Branchenwelt


Greenwashing: Europaparlament stimmt für strengere Regulierung

«Umweltfreundlich», «nachhaltig» oder «klimaneutral» - solche Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten sollen nur noch erlaubt sein, wenn diese von anerkannten Zertifizierungen oder von Behörden genehmigt wurden. Das haben die Abgeordneten des EU-Parlaments entschieden. Sie möchten verhindern, dass Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie es eigentlich sind. Auch in der Schweiz sind ähnliche Bestrebungen im Gang: Mit der Revision des CO2-Gesetzes wird auch darüber beraten, ob Angaben über sich, seine Waren, Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung ebenfalls mit objektiven und überprüfbaren Grundlagen belegt werden müssen. Zum Beitrag.

 

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Com'ON: Treffpunkt der Kommunikationsspitzenklasse für inspirierende Diskussionen und konstruktiven Austausch

Mehr als 130 Kommunikationsfachleute trafen sich in Lausanne zu einem reichhaltigen und abwechslungsreichen Konferenzprogramm, das von Grégoire Nappey meisterhaft moderiert wurde. Die zweite Ausgabe der Veranstaltung war vollgepackt mit hochkarätigen Vorträgen von Pascal Meyer (QoQa), Michèle Cassani (Romande Energie), Tristan Cerf (Migros), Filippo Veglio (UEFA), Damien Fournier (Bright), Christophe Wagnière (Ecole 42) und David von Ritter (Cavalcade). Bei dieser Gelegenheit diskutierten und debattierten die Teilnehmenden konstruktiv über Schlüsselthemen der Branche wie CSR-Kommunikation, Datenmarketing, Ausbildung, Werbung oder Inklusivität.

Ein herzliches Dankeschön an die Sponsoren für ihre Unterstützung, darunter SGA, Cartoonbase, Gamned, Goldbach, Le Temps und RTS. Nicht zu vergessen das Organisationskomitee der Veranstaltung, Vincent Antonioli, Fabian Delmonico, Vera Presas Katz, Flavien Matthey und Guillaume Roud.

Com'ON brachte bedeutende Persönlichkeiten aus dem Bereich der Kommunikation zusammen und bot eine Plattform für anregende Diskussionen und einen konstruktiven Austausch. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden und freuen uns auf die dritte Ausgabe von Com'ON am 21. Januar 2025 in Lausanne.

 

Cominmags Rückblick auf die Veranstaltung Com'ON 2024


Politik-News: Was die Werbung 2024 politisch bewegen wird

AKTUELL


Greenpeace Schweiz verlangt Werbeverbot für tierische Nahrungsmittel

Greenpeace: Werbeverbot für tierische Nahrungsmittel verlangt

18’715 Personen haben eine Petition unterschrieben, welche die Werbung von Nahrungsmitteln einschränken möchte, welche tierischen Ursprungs sind. So soll beispielsweise Werbung für Fleisch, Käse oder Joghurts verboten werden. Diese Petition hat nun Greenpeace dem eidgenössischen Parlament übergeben. Die Petition fordert ein Verbot von Werbung für Tierprodukte durch den Detailhandel und Interessenorganisationen. In der Vergangenheit haben die Räte ähnliche Vorstösse von Greenpeace abgelehnt. Nichtsdestotrotz werden wir uns gegen eine solch einschneidende Forderung in die Debatte einbringen, denn legale Produkte sollen auch legal beworben werden dürfen. Zum Beitrag.

News aus Bundesbern


Neue werberelevante Vorstösse und Entwicklungen

In den letzten Tagen haben die ersten Kommissionen des eidgenössischen Parlaments bereits wieder ihre Arbeit aufgenommen. Im neuen Jahr verfolgt KS/CS insgesamt 38 Vorstösse auf nationaler Ebene, welche unsere Branche teils in spezifischen Bereichen, oder teils sehr umfassend einschränken möchten. Unser Ausblick auf das Jahr: Besonders im Bereich der Lebensmittel- und Aussenwerbung steigt der politische Druck weiter. Der Bundesrat hat beispielsweise bereits vergangenen Sommer eine Revision des Lebensmittelgesetzes angekündigt (Stellungnahme des Bundesrates), welche KS/CS, fokussiert auf die Werberegulierung, dieses Jahr eng verfolgen wird. Zu den Vorstössen.

News aus der Branchenwelt


Mediapulse: Musiksender sind weiter auf Höhenflug

In der Schweiz hören weiterhin rund 5,3 Millionen Menschen täglich Radio, wie die neusten Daten der Forschungsstelle Mediapulse zeigen. Laut deren Berechnungen erreicht das Radio pro Tag mehr Personen als die Angebote der TV-Sender (4,8 Mio.). Im Vergleich zum Jahr 2022 ging zwar die Zahl der Hörerinnen und Hörer leicht zurück, diese nutzten aber die Angebote länger als zuvor. Zum Beitrag.


Werbeauftraggeber blicken mehrheitlich positiv ins 2024

Mit der Untersuchung von Einschätzungen und Aussichten der wichtigsten Indikatoren der Kommunikationsbranche konnten Leading Swiss Agencies (LSA) und der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) zeigen, dass die digitale Transformation (90,6%), Verbesserungen der Kundenerfahrung (90,5%), sowie Datenschutz (82,4%) zu den grössten Herausforderungen von 2024 zählen werden. Rund die Hälfte der befragten Werbeauftraggeber erwarten zudem einen Anstieg ihrer Umsätze in diesem Jahr. Zur Auswertung.

 

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Wachsender Druck auf die Aussen- und Lebensmittelwerbung!

Fazit: Wintersession
Nach dem Nationalrat in der Herbstsession, stimmte in der Wintersession auch der Ständerat einer Motion zu, welche eine Vereinfachung der Regeln über die irreführende Preisbekanntgabe zur Folge hat. KS/CS hat sich für die Annahme der Vereinfachung eingesetzt, mit dem Argument, dass selbst grosse Unternehmen mit den betroffenen Vorschriften Mühe bekundeten und nun Klarheit geschaffen wird. Nun kann der nicht verkaufte Herbstmantel auf einfachere Weise zu einem tieferen Preis verkauft werden.

Die politische Arbeit bewährt sich
Im Jahr 2023 begleiteten wir acht werberelevante Vorstösse im eidgenössischen Parlament. Die Räte folgten unter anderem den Empfehlungen von KS/CS, sodass der Entscheid jedes Mal im Sinne der Werbebranche ausfiel. Das bestätigt uns darin, dass wir unsere politische Arbeit richtig aufgestellt haben und so weiterführen werden.

Wachsender Druck auf die Aussen- und Lebensmittelwerbung
Auf kommunaler Ebene nimmt der Druck auf die Aussenwerbung zu. So hat beispielsweise der Stadtrat von Bern ein Postulat für das Verbot von Werbung für Flugreisen und Autos als erheblich erklärt. Und in Zürich will der Gemeinderat alle kommerziellen digitalen Reklameflächen im öffentlichen Raum abschalten. Darauf folgen auch verschiedene Vorstösse auf eidgenössischer Ebene, beispielsweise:

  • Das Postulat 22.4109, welches Werbung für Fleisch einschränken möchte.
  • Das Postulat 23.3149, welches die Verwendung von bestimmten Informationsbegriffen einschränken möchte.

Immer häufiger versuchen Behörden die Freiheit der Aussenwerbung schon bei Konzessionsausschreibungen einzuschränken und gewisse Produkte ganz aus der Werbung auszugrenzen. So umgehen sie den politischen Weg.

Dieses Jahr wurde eine Revision des Lebensmittelgesetzes angekündigt, welche Werbeeinschränkungen umfasst. Im ersten Halbjahr 2024 soll die Vorlage veröffentlicht werden. Wir haben uns bei KS/CS darauf vorbereitet und werden den politischen Prozess mit der politischen Projektgruppe begleiten, um die Werbefreiheit zu erhalten.

Praxistipps zur Anwendung von KI in der Werbung
Das Thema Künstliche Intelligenz stellt auch für die Medien- und Werbebranche eine neue Herausforderung dar. Um unsere Mitglieder bei Unsicherheit im Einsatz von KI zu beraten, haben wir unter Federführung von Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst KS/CS, einen Ratgeber erstellt. Er ist auf unserer Webseite zu finden und zeigt, was es bei der Verwendung von KI in der Werbung zu beachten gibt. Dieser ist in erster Linie für Kommunikationsagenturen und Werbeschaffenden gedacht und wird in regelmässigen Abständen von uns aktualisiert.

Diese Woche werden wir uns für dieses Jahr zum letzten Mal mit den Mitgliedern der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» treffen und die Themen ansprechen, die uns nächstes Jahr herausfordern werden. Der politische Druck auf die Werbung nimmt zu und wir werden unseren Einsatz für die Werbefreiheit im nächsten Jahr gezielt verstärken.


Rechtliche Praxistipps zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Werbung

Eine PDF-Version zum Herunterladen der Praxistipps von KS/CS finden Sie am Schluss.
Bei der Verwendung von KI sind folgende Vorgänge zu unterscheiden: «Input» von Daten (das Training von KI-Systemen) und «Output» von KI generierten Inhalten (das Ergebnis der KI; z.B. Bilder, Texte, usw.). 


Input - Eingabe von Inhalten in ein KI-System

1. Klären Sie vor der KI-Eingabe von Inhalten (z.B. Personendaten, Geschäftsdaten, Texte, Bilder) ab, was für Rechte an den Daten hängen und ob die KI-Systeme überhaupt mit diesen Daten «gefüttert» / «trainiert» werden dürfen.

2. Rechteinhaber müssen zustimmen, wenn geschützte Daten oder Arbeitsergebnisse (z.B. Personendaten, urheberrechtliche Werke, etc.) für die Generierung von KI-Inhalten eingesetzt und bearbeitet werden.

  • Beispiel: Für eine Kundin soll ein bestehendes Logo erneuert werden, wofür das bestehende Logo zur Neugestaltung in ein KI-System gegeben wird.

3. Werden Personendaten in KI-Systemen bearbeitet, kann es sein, dass es dazu eine vorgängige Information bzw. Einwilligung der Betroffenen braucht (Zweck der Datenbearbeitung muss für den Betroffenen erkennbar sein).

  • Beispiel: Die Kundendatenbank eines Unternehmens wird verwendet, um mit Hilfe von KI massgeschneiderte Angebote und personalisierte Texte dazu für einzelne Kunden zu generieren.

Output - Verwendung von KI generierten Inhalten

1. Sind beim KI-Ergebnis (Output) rechtlich geschützte Elemente (Bilder, Logos, etc.), die als Basis genutzt wurden, noch erkennbar?

    • Falls ja: Eine Rechtsverletzung ist wahrscheinlich. Dies ist immer dann der Fall, wenn die charakteristischen Merkmale des als Basis verwendeten Elements trotz Transformation durch die KI erkennbar bleiben. In diesem Fall riskiert man die Verletzung der zur Frage stehenden Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Markenrechte).
      Beispiel: Für ein Skigebiet soll ein Werbeplakat erstellt werden. Hierfür wird mit Hilfe von KI ein Bild generiert, auf dem Barbie auf Skiern bei Sonnenschein eine Skipiste runterfährt. Auf dem KI generierten Bild sind die Elemente Ski-Piste, Barbie und Skis erkennbar. Abzuklären ist, ob die originären Elemente, mit denen das KI-System ursprünglich «gefüttert» wurde, noch erkennbar sind. Bei diesem Beispiel wären die zu überprüfenden Elemente das ursprüngliche Foto der Ski-Piste, die Skis (ist hier allenfalls auch noch eine Ski-Marke erkennbar?) und die Abbildung von Barbie. Bei beiden Letzteren riskiert man neben der Verletzung von Urheberrechten z.B. auch die Verletzung von Markenrechten (Ski-Marke/Mattel/Barbie).
    • Falls nein: Zurzeit herrscht die überwiegende Meinung, dass am maschinellen Output kein Urheberrecht besteht; womit also die Ergebnisse aus urheberrechtlicher Sicht verwendet werden dürfen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Bereits die Bearbeitung eines rechtlich geschützten Elements, aber auch der Output können je nach Umständen Rechte verletzen (z.B. Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Bilds; KI-generiertes Logo, das einer geschützten Marke ähnlich ist, unlautere Verwertung fremder Leistungen, etc.).
      Beispiel: Die Barbiepuppe ist in diversen Erscheinungen eine geschützte Marke, die auch bei einer Umgestaltung des KI-Ergebnisses regelmässig noch erkennbar bleibt. Wird Barbie für die Werbung verwendet, riskiert man z.B. die Verletzung von Markenrechten und lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen.

2. Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen oder AGB des KI-Systems: Dürfen die Ergebnisse auch kommerziell genutzt werden? Gibt es Lizenzen, die erworben werden müssen? Will das KI-System als Generator genannt werden?

3. Bei Auftragsarbeiten von Werbeagenturen für die Kundschaft muss beim Einsatz von KI die Kundschaft informiert werden, ob und in welchem Umfang Rechte (z.B. Urheberrechte) am Arbeitsergebnis entstehen oder nicht. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Verwendung des Arbeitsergebnisses Rechte Dritter verletzt werden. Dies dürfte einerseits einen Einfluss auf die Auftragserfüllung (Verschaffung von Ausschliesslichkeitsrechten ja/nein), andererseits auch auf die Vergütung haben. Tipp: Anstelle der Verschaffung der Ausschliesslichkeitsrechte am KI-Ergebnis, könnte der Kundschaft gegenüber eine Geheimhaltungsverpflichtung in Bezug auf die im KI-System eingegebenen Anweisungen abgegeben werden.

  • Beispiel: Sie haben für eine Kundin mit Hilfe von KI ein neues Werbekonzept erstellt, dabei haben Sie Teile davon selber erarbeitet und andere Teile von einem KI-System übernommen:
      • Überprüfen Sie, ob KI-Ergebnisse weiterbearbeitet und unter welchen Voraussetzungen die KI-Ergebnisse kommerziell verwendet werden dürfen (siehe hierfür in den Benutzungsrichtlinien der KI-Systeme).
      • Kontrollieren Sie, ob die KI-Teile Rechte Dritter verletzen (geschützte Abläufe, Texte, Zeichen, Logos, Bilder).
      • Informieren Sie die Kundschaft, dass bei der Bearbeitung des Arbeitsergebnisses KI eingesetzt wurde (unter Nennung des Systems) und legen Sie offen, welcher Teil von KI-Outputs betroffen ist.
      • Weisen Sie daraufhin, dass an KI-Ergebnissen keine Ausschliesslichkeitsrechte verschafft werden können.

4. Beachten Sie weiter die allgemein geltenden Grundsätze:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Legen Sie wo immer möglich offen für welche Textpassagen, Bilder, Entscheidungsfindungen usw. KI zum Einsatz gekommen ist. Kennzeichnung zum Beispiel mit einem Zusatz wie «AI-generated».
  • Falschinformation/Manipulation: Keine Irreführungen, marktrelevante Falschinformationen, Beeinträchtigungen der freien Willensbildung durch KI-generierte Inhalte.
  • Verantwortungsvoller Umgang mit KI und kritische Prüfung des KI-Ergebnisses: Liegt z.B. eine Persönlichkeitsverletzung/Ehrverletzung/Grundrechtsverletzung oder Verletzung des Anstands vor (Diskriminierung / Ethik)?
  • Allgemeines Lauterkeitsrecht in der Werbung beachten (z.B. Verwertung fremder Leistungen, unlautere Werbemethoden, usw.).
  •  

5. Verantwortung und Haftung: Werden durch die Verwendung von KI-Urheberrechte, andere Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte, Grundrechte, das Datenschutzrecht, Lauterkeitsrecht oder Strafrechtsbestimmungen verletzt, können Sie als Unternehmen / Verwender*in zur Haftung gezogen werden.


Weitere themenrelevante Beispiele und Fragen

  • Inwieweit muss ein KI-Ergebnis abgeändert werden, damit ein geschütztes Werk gemäss Urheberrecht entsteht? Zur Beurteilung dieser Frage sind die allgemeinen Grundsätze des Urheberrechts heranzuziehen (Werk zweiter Hand). Zu unterscheiden gilt, ob das KI-Ergebnis nur umgestaltet oder ob es neugestaltet wurde. Bei einer blossen Umgestaltung des KI-Ergebnisses entsteht das Urheberrecht nur am bearbeiteten Teil. Gemäss Urheberrecht braucht man für die Umgestaltung die Zustimmung des Urhebers am bearbeiteten Werk. Für KI-Ergebnisse würde das bedeuten, dass entweder die Urheber der ursprünglichen Werke ihre Zustimmung geben müssten (falls die ursprünglichen Werke noch erkennbar sind) und/oder dass das KI-System der Bearbeitung seiner Ergebnisse zustimmt.Dient das KI-Ergebnis allerdings nur als Anregung und wird daraus eine gänzlich neue menschliche Schöpfung gemacht, so liegt eine Neugestaltung vor und damit ein Werk, das urheberrechtlichen Schutz geniesst. Wichtig ist, dass bei der Neugestaltung das ursprüngliche Werk nicht mehr erkennbar ist.
  • Ich bearbeite Bilder in einem Photoshop-Programm oder lasse eigene Texte durch ein KI-Programm umformulieren, was muss ich beachten? Die oben gemachten Ausführungen beziehen sich auf die generative KI, welche die KI-Ergebnisse von Grund auf selber generiert, wobei vom Nutzer nur Stichwörter mit den Anweisungen (sogenannte «Prompts») eingegeben werden. Werden eigene Texte oder eigene Bilder durch KI-unterstützte Programme bearbeitet, so bleiben die Urheberrechte an diesen Bildern und Texten durch Korrekturen, Retuschen, Effekte, stilistische Änderungen in der Regel unberührt. Allgemein gilt auch hier, dass es die allgemeinen Bedingungen und falls vorhanden die Urheberrechtsrichtlinien der verwendenden Tools zu beachten gilt. Sobald aber durch ein Tool ein gänzlich neuer Text oder ein neues Bild ohne Zutun von menschlichen Entscheidungsprozessen und Gedankengut geschaffen wird, sind die obenstehenden Praxistipps wiederum zu beachten.

Hier die PDF-Version öffnen!

Zielgruppe: Diese Praxistipps sind in erster Linie für Kommunikationsagenturen und Werbeschaffende gedacht, welche im Rahmen ihrer Dienstleistungen Arbeitsergebnisse einsetzen, die unter Verwendung von generativer KI erarbeitet wurden.

Dies einige Tipps zum aktuellen Stand – wir bleiben am Ball und sind gespannt, wie sich dieses Thema weiterentwickelt!

 


Politik-News: Der Ständerat entscheidet zugunsten der Werbung!

AKTUELL


Wie lange darf noch mit dem Schoggi-Samichlaus geworben werden?

Bild: Blick

KS/CS hat in diesem Jahr vermehrt über die politischen Entwicklungen bei der Lebensmittelwerbung berichtet und bereitet sich mit den Branchenpartnern auf die kommende Revision des Lebensmittelgesetzes vor, welche die Bewerbung von einzelnen Produktkategorien einschränken soll. Denn Werbefreiheit ist ein Recht, das auf alle legalen Produkte und Dienstleistungen zutrifft. Zum Beitrag.


Sponsoring der Tabakindustrie: Welche Möglichkeiten bleiben?

Bild: JTI

Mit dem revidierten Tabakproduktegesetz kommen Mitte 2024 weitere rechtliche Verschärfungen auf die Tabakwerbung zu. Kevin Suter von JTI, einem KS-CS-Mitglied, erklärt im ESB-Interview, welche Auswirkungen die politischen Entwicklungen auf das Sponsoring von Veranstaltungen durch Tabakunternehmen hat. KS/CS begleitet die Branche seit der Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» eng und setzt sich für eine angemessene Umsetzung des Volkswillens ein. Zum Interview.

News aus Bundesbern


Ständerat nimmt Motion zur Preisbekanntgabe an

Bild: pexels.com

Nach dem Nationalrat sagt auch der Ständerat JA zu einer Vereinfachung der Regeln über die irreführende Preisbekanntgabe. Insbesondere bei Preisreduktionen von Saisonwaren sollen die Vorschriften der PBV nun deutlicher werden. So kann der Herbstmantel, welcher bereits vier Wochen zum höheren Preis angeboten wurde, nun zeitlich uneingeschränkt preiswerter verkauft werden. KS/CS konnte sich somit erfolgreich für eine Annahme der Vereinfachung einsetzen und begrüsst den Entscheid, da selbst grosse Unternehmen mit den betroffenen Vorschriften Mühe bekundeten und nun Klarheit geschaffen wird. Zur Motion.

News aus der Branchenwelt


Verlegerverband fordert klare Regeln für den Umgang von KI mit journalistischen Inhalten

Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) publizierte das Manifest «Künstliche Intelligenz nur im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung», welches klare Grundsätze formuliert, die von KI-Betreibern und KI-Entwicklern gemäss geltendem Schweizer Recht beachtet werden müssen. Journalistische Inhalte seien rechtlich geschützt, weshalb klare Regeln für deren Nutzung durch KI-Systeme benötigt werden. Zur Medienmitteilung.

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Zur Wirtschaft und Werbung Sorge tragen

Autor: Jürg Bachmann (publiziert in «Persönlich», Dezember 2023)

1. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz stärken.

Die Wettbewerbsfähigkeit ist ein Schlüsselwert in der globalisierten Welt. Sie bestimmt, wie erfolgreich unsere Wirtschaft sein wird, wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden und wie gut unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Lebensqualität aufrechterhalten können. Daher ist es entscheidend, Massnahmen zu ergreifen, welche den Standort Schweiz für Unternehmen attraktiv halten.

Einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leistet die Werbewirtschaft. Mit über 4'000 Unternehmen und über 37'500 Beschäftigten ist die Werbebranche eine wichtige Arbeitgeberin und Steuerzahlerin. Zusätzlich zu den Arbeitsplätzen in der Branche selbst, schafft Werbung auch welche in allen anderen Wirtschaftsbereichen. Gleichzeitig unterliegt der Werbemarkt einem massiven Strukturwandel: klassische Medien verlieren Werbegelder an internationale Plattformen, was direkte Auswirkungen auf den einheimischen, gut funktionierenden Markt hat. Zum Beispiel soll Tabakwerbung nicht mehr in Zeitungen platziert werden.  Oder: Automobil- und Flugreisewerbung hat von Plakaten zu verschwinden. Die Vielfalt der Reklameflächen wird mit zusätzlichen Auflagen eingeschränkt. Von kommunaler Ebene kommt zunehmend die Forderung, kommerzielle Werbung aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Das alles schadet unserer innovativen Wirtschaft, die sich konstant verändert und stets neue Angebote auf den Markt bringt. Über diese wollen Unternehmen kommunizieren können. Darum ist es zentral, dass die Politik diesen Wandel nicht mit Massnahmen behindert, sondern den einheimischen Werbemarkt attraktiv hält.

 

2. Zuerst bestehende Gesetze anwenden, erst dann neue fordern.

In der letzten Legislatur beschäftigten viele Vorstösse das Parlament, die einzelne Wirtschaftszweige oder ganze Werbekanäle mit neuen oder angepassten Gesetzen einschränken wollten. Bei KS/CS vertreten wir den Grundsatz, dass neue Herausforderungen zuerst innerhalb der bestehenden Gesetze zu lösen sind, bevor neue geschaffen werden. Ein generelles Präventionsgesetz, beispielsweise, welches neben vielem anderen auch Werbung für Lebensmittel oder Genussprodukte regeln bzw. verbieten will, löst das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht. Das Einzige, was es schafft, ist Rechtsunsicherheit.

Werbung unterliegt generell dem Schutz der Verfassung und darf nicht leichtfertig und willkürlich eingeschränkt werden. Es müssen verfassungsmässige Voraussetzungen wie Zweckmässigkeit und Angemessenheit erfüllt sein, dass überhaupt Werbeeinschränkungen eingeführt werden dürfen. Heute bestehen bereits unzählige Vorgaben, die lautere Werbung zum Inhalt haben. Bevor also neue Werberestriktionen angedacht werden, sind zuerst die umfangreichen vorhandenen Grundlagen und Mittel auszuschöpfen, die die Gesetzgebung und die Schweizerische Lauterkeitskommission zur Verfügung stellen. Erst wenn der Nachweis erbracht wird, dass diese Mittel offensichtlich nicht genügen, soll eine weitere Regulierung in Betracht gezogen werden.

 

3. Weniger staatliche Regie des Bundes, dafür mehr Eigenverantwortung.

KS/CS ist überzeugt, dass unsere Gesellschaft aus mündigen Bürgerinnen und Bürgern besteht, welche eigene Entscheidungen über ihr Konsumverhalten fällen können. Was sie dazu benötigen, ist ausreichend Information. Diese Nachfrage nach Information erfüllt Werbung, wenn die Rahmenbedingungen dafür liberal gestaltet sind. Gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie und unser Wirtschaftssystem. In unserer direkten Demokratie trauen wir Wählerinnen und Wählern zu, mehrmals pro Jahr über komplizierte Vorlagen abzustimmen. Sie sollen auch ihre eigenen Kaufentscheidungen fällen dürfen. Es scheint aber, als hätten einige politische Kreise das Vertrauen in die Schweizer Bevölkerung verloren, selbständig kommerzielle Entscheidungen zu treffen und für ihr eigenes Wohl zu sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sollten in der Lage sein, ihre Angelegenheiten in einem angemessenen Rahmen eigenverantwortlich zu regeln. Dies bedeutet nicht, dass der Staat keine wichtige Rolle einnimmt, sondern dass eine effiziente Balance zwischen staatlicher Einflussnahme und individueller Freiheit erzielt werden muss. Die Schweiz soll ein Ort sein, an dem Eigenverantwortung und persönliche Freiheit gelebt und geschätzt wird.

 

4. Lieber pragmatische Lösungen statt Symbolpolitik

Ein Werbeverbot scheint auf den ersten Blick eine mit begrenztem Aufwand und mit verhältnismässig geringen Kosten umsetzbare Massnahme, um Wählerinnen und Wählern zu besänftigen und zu zeigen, dass die Politik etwas zu einer allfälligen Problematik unternimmt. Dass Werbeverbote und -einschränkungen jedoch nicht per se effektiv sind, geht aber oft vergessen. Dies zeigen Beispiele aus dem Ausland: Wird beispielsweise Lebensmittelwerbung, wie in Chile, für zuckerhaltige Produkte verboten oder eingeschränkt, resultiert nicht automatisch eine Abnahme des Übergewichts der Bevölkerung. Viele Gesellschaftsprobleme werden von Dutzenden von Faktoren beeinflusst und müssen differenziert betrachtet und angegangen werden. Welche Speisen kommen in der Schule auf den Tisch? Welche Bedeutung nimmt Bewegung im Alltag ein? Welche kulturellen Aspekte spielen bei der Ernährung eine Rolle? Werden Bürgerinnen und Bürger genügend über Auswirkungen aufgeklärt? Die Antworten auf diese Fragen ändern sich nicht, wenn Werbung aus der Gesellschaft verbannt wird. Verständlicherweise haben eine ausgewogene Ernährung und regelmässige Bewegung positive Wirkungen auf die Gesundheit unserer Bevölkerung. Und das soll auch intensiv gefördert werden. Werbeverbote zählen aber nicht zu diesen nachgewiesenen Erfolgsmassnahmen. Viele Studien zu den Effekten von Werbeeinschränkungen sind nur beschränkt anwendbar oder können keine Kausalität aufzeigen. Die Politik soll sich also besser auf diejenigen Massnahmen fokussieren, welche wirklich eine nachhaltige, nachgewiesene Wirkung erzielen.

 

Tragen wir Sorgen zur Werbung. Mit guten Rahmenbedingungen

KS/CS Kommunikation Schweiz steht für pragmatische, nachhaltige und effiziente politische Lösungen ein, die der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft einen langfristigen Mehrwert bringen. Denn Mehrwert schafft auch die Werbung: mehr Information, mehr Vielfalt, mehr Bewusstsein, mehr Wettbewerb. Deshalb setzen wir uns zusammen mit den Mitgliedern der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» erfolgreich für diese Anliegen ein, auch in den kommenden vier Jahren.


Werbung wirkt, wenn sie passt

Beitrag: Jürg Bachman (publiziert auf persoenlich.ch, 28.11.2023)

Nun kann man über den Sinn des Black Friday in guten Treuen unterschiedlicher Auffassung sein. Verantwortungslos ist es, wegen dieses Ereignisses die ganze Werbung zu verteufeln. Denn Werbung ist, wir wissen es, Information und Transparenz.

Erstaunlich ist, wer aus Europa und der Schweiz diesen offenen Brief unterzeichnet hat. Zum Beispiel SP-Nationalrätin Tamara Funiciello. Sie selber fordert in einer Interpellation allerdings gerade das Gegenteil, nämlich die Aufhebung eines Werbeverbots. Für die sogenannte Pille danach, also ein durchaus sinnvolles Anliegen. Werbung wirkt eben, das weiss auch Nationalrätin Funiciello.

Allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern von Werbeverboten sei darum in Erinnerung gerufen: Auch Ihr profitiert von Werbung. Denn ohne Werbung gibt es weder Wertschöpfung in der Wirtschaft noch Demokratie im Staat. Aus einer gesicherten Position Werbung zu kritisieren, ist einfach. Aber nicht sehr glaubwürdig. Zum Beitrag.


Politik-News: Was die Werbebranche in der Wintersession erwartet

AKTUELL


Bundesrat prüft Regulierungsansätze für Künstliche Intelligenz

Bild: unsplash.com

Der Bundesrat möchte Risiken für die Gesellschaft durch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) minimieren. Deshalb hat er an seiner Sitzung vom 22. November 2023 beim UVEK eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz in Auftrag gegeben. Diese soll bis Ende 2024 vorliegen. KS/CS beschäftigt sich mit dem Thema, fokussiert sich aber primär auf die möglichen werberelevanten Aspekte der KI-Regulierung. Zur Medienmitteilung.

News aus Bundesbern


Preisbekanntgabeverordnung. Selbstvergleich vereinfachen

Bild: pexels.com

Wann darf ich als Händler meine Produkte zu einem reduzierten Preis anbieten? Solche Fragen möchte die Motion 21.4161 vereinfachen. Insbesondere bei Saisonware wie Bekleidung, Schuhen oder Sportartikeln soll der Selbstvergleich zeitlich uneingeschränkt praktiziert werden können, wenn die Ware mindestens während vier Wochen zum höheren Preis angeboten wurde. Eine solche Vereinfachung der Regeln begrüsst KS/CS, da ersichtlich ist, dass selbst grosse Unternehmen mit den Vorschriften der PBV Mühe bekunden. Deshalb hat sich KS/CS auch für die kommende Debatte im Ständerat eingebracht. Zum Vorstoss.

News aus der Branchenwelt


Der Journalismus braucht Sie – jetzt

«Die digitale Transformation hat die wirtschaftliche Grundlage des Journalismus drastisch verändert» stellt Stefan Wabel, Geschäftsführer des Verband Schweizer Medien, klar fest. Im Blogbeitrag zeigt er, wie der sinkende Umsatz aus Printwerbung dem Journalismus die Finanzierung erschwert und im Abbau von journalistischen Leistungen mündet. Auch KS/CS setzt sich in ihrer politischen Arbeit für die Werbe- und Medienfreiheit ein, damit eine vielfältige, kompetente und finanziell solide Schweizer Medienlandschaft erhalten werden kann. Zum Beitrag.

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Politik-News: Wir fordern eine Umsetzung des Volkswillens

AKTUELL


Regelung der Wahlwerbung an Aargauer Strassen bleibt

Bild: aargauerzeitung.ch

Ralf Bucher, Aargauer Mitte-Grossrat, wollte mit einer Motion die Dauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten entlang von Strassen von acht auf sechs Wochen verkürzen. Der Grosse Rat hat die Motion abgelehnt. So liegt die Entscheidungshoheit über das Anbringen von Plakaten an Strassenlaternen im Aargau bei den Gemeinden selber, welche auch bereits Einschränkungen umgesetzt haben. Zusätzlich hält die Kantonsregierung fest, dass die bisherige Regelung praxistauglich sei und allen Interessierten eine angemessene politische Meinungsbildung erlaube. Zum Artikel.

Meta: Transparenz bei KI-Inhalten in Politwerbung

Bild: persoenlich.com

Der Facebook-Konzern Meta verlangt in Zukunft eine Kennzeichnung von Fotos und Videos in der Werbung mit politischen Inhalten, wenn diese mithilfe von künstlicher Intelligenz verändert wurden. Beispielsweise soll verhindert werden, dass fälschlicherweise der Eindruck erweckt werde, dass eine Person etwas gesagt oder getan habe. Demnach müssten auch Aufnahmen von veränderten oder künstlich erzeugten Ereignissen beschriftet werden. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Kommissionssitzungen vor der Session

Bild: pexels.com

Die Motion 21.4161 von Nationalrätin Christa Markwalder möchte die komplexen Regeln für Vergleiche bei Preisreduktionen im Handel vereinfachen, was KS/CS begrüsst. Obwohl sich nun die Rechtskommission des Ständerats für eine Ablehnung ausspricht, werden wir unsere Argumente in der Ständeratsdebatte erneut einbringen. Weiter berät die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats am 17.11. über die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (TabPG). KS/CS steht für eine Umsetzung des Volksentscheids ein und macht klar, dass Werbung, die sich ausschliesslich an Erwachsene richtet, erlaubt bleiben muss. Zum Vorstoss.

News aus der Branchenwelt


«Glaubwürdigkeit rettet das Newsbild vor KI»

Im gelungenen persönlich-Interview spricht Alessandro della Valle, Cheffotograf bei Keystone-SDA, darüber, wie wichtig reale Fotos auch in Zukunft sein werden und welche Rolle KI in der Fotografie spielen soll. Er appelliert schlussendlich an alle Fotografierende, der Glaubwürdigkeit Sorge zu tragen und an alle Konsumierende, kritisch mit Bildmaterial umzugehen. Zum Interview.

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