Politik-News: Mit Rückenwind in die neue Legislatur!

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Social Media: Plakat schlägt TikTok & Co.

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Der Grossteil der Stimmbevölkerung informiert sich bei politischen Anliegen weiter mehrheitlich über Radio, TV und Zeitung, mit dem politischen Plakat als Spitzenreiter bei der Wahrnehmung von politischer Werbung. Zu diesem Schluss kommt das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA). Aber die digitale Werbung bleibt trotzdem wichtig, da sich besonders jüngere Leute über diese Angebote informieren. Zum Artikel.

Zürich: Regierungsrat lehnt direkte Medienförderung ab

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Ein Postulat forderte den Zürcher Regierungsrat auf, ein Konzept für direkte und indirekte Fördermassnahmen auszuarbeiten, damit die Medienvielfalt und Medienqualität im Kanton gesichert werden könne. Dieses wurde nun abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass Fördermassnahmen in die Kompetenz des Bundes fielen. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Die Kommissionen beraten zu werberelevanten Themen

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In den kommenden Wochen behandeln mehrere Kommissionen der eidgenössischen Räte Vorstösse, welche die Werbebranche betreffen. Die Rechtskommission des Ständerats berät beispielsweise über die Motion 21.4161, welche bereits vom Nationalrat in der Sommersession angenommen wurde. KS/CS spricht sich weiterhin für eine Annahme aus, damit die Vorschriften bei Rabattaktionen einfacher gestaltet werden können. Zum Vorstoss.

News aus der Branchenwelt


SLK-Entscheid zu Werbung mit Klimaneutralität

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) heisst zwei Beschwerden des Konsumentenschutzes im Bereich des Green Marketings gut und empfiehlt den betroffenen Unternehmen «vage oder unspezifische, für die Umwelt vorteilhafte Aussagen» zu vermeiden, sofern sie nicht ohne Einschränkung, bei jeder vernünftigerweise vorhersehbaren Sachlage gelten. Die SLK hält weiter fest, dass solange keine definitiven, allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit oder Sicherung ihrer Durchführung vorliegen, nicht behauptet werden dürfe, Nachhaltigkeitsziele seien erreicht worden. Zum Entscheid.

Deutschland: Verbände starten Initiative gegen Lebensmittel-Werbegesetz

Mit der Initiative «BITTE ZU ENDE DENKEN!» wollen führende Verbände und Vermarkter der deutschen Werbewirtschaft auf die weitreichenden Konsequenzen eines umfassenden, vom Bundesministerium vorgestellten Werbeverbots aufmerksam machen. Nach dem Gesetzesentwurf dürften mehr als 70 Prozent aller Lebensmittel in vielen Fällen nicht mehr beworben werden. Eine Entwicklung, welche KS/CS genau verfolgt und sich in der Schweiz gegen ähnliche Forderungen stark macht. Zum Artikel.

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«Ohne Werbung kann der Wettbewerb nicht funktionieren»

Interview: Vera Baldo-Tschan Bilder: zVg (publiziert in «Persönlich», Oktober 2023)

 

Gregor Rutz, SVP, Nationalrat (ZH)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Die Werbefreiheit gehört zu den Kommunikationsgrundrechten. Nur mit Werbung kann ein Markt funktionieren. Die Werbefreiheit ist in der Marktwirtschaft dasselbe wie die Meinungsfreiheit in der Demokratie. Werbung vermittelt Informationen, aufgrund derer die mündigen Konsumenten ihren Kaufentscheid fällen können. Werbung belebt den Wettbewerb – und das kommt letztlich allen Konsumenten zugute.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Werbeverbote bedeuten immer Bevormundung. Werden Werbeverbote erlassen, heisst dies letztlich immer: Der Konsument wird nicht ganz ernst genommen, man traut ihm einen Entscheid nicht zu. Das ist für mich ein Widerspruch. Die Demokratie basiert auf der Annahme, dass alle Bürger erwachsen sind und mitentscheiden können. Warum nun jemand nicht in der Lage sein soll, über den Kauf einer Flasche Cognac zu entscheiden, während er gleichzeitig an Volksabstimmungen über komplizierte Steuerreformen teilnimmt, habe ich noch nie verstanden. Trauen wir den Konsumenten etwas zu – Politiker und Beamte sind nicht gescheiter als andere Leute!

Welchen politischen Erfolg in der letzten Legislatur war für Sie am bedeutendsten?
Die letzte Legislatur war die teuerste Legislatur seit Bestehen der Eidgenossenschaft. Wir haben heute drei Mal so viel parlamentarische Vorstösse wie vor 30 Jahren – obwohl es immer noch 246 National- und Ständeräte sind. Etliche dieser Vorstösse forderten Werbeverbote: Werbung für Flugreisen sollte verboten werden, Fleischwerbung wollte man einschränken und auf Autowerbung sollten Warnhinweise angebracht werden. All diese Vorstösse konnten wir erfolgreich bekämpfen. Das freute mich – hier konnten wir uns erfolgreich für die Freiheit und den gesunden Menschenverstand einsetzen!


Johanna Gapany, FDP, Ständerätin (FR)

Warum braucht die Wirtschaft Werbung?
Die Werbung ist in einem wettbewerbsorientierten Markt von grundlegender Bedeutung, um die Bevölkerung wissen zu lassen, dass es ein Unternehmen oder ein Produkt gibt. So garantiert sie der Bevölkerung die freie Wahl. Ausserdem trägt sie durch die Förderung des Wettbewerbs dazu bei, den Innovationsgeist und den Fortschritt zu wecken.

Warum sind Werbeverbote schädlich?
Zunächst einmal stehen sie nicht im Einklang mit unserer Verfassung, da Artikel 94 der Verfassung die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen schützt, und dazu gehört auch die Werbung. Meiner Meinung nach haben wir die Wahl: Wir akzeptieren, dass ein Produkt in unserem Land verkauft wird, und die Werbung für dieses Produkt ist Teil der Geschäftstätigkeit, oder wir verbieten es. Ein Produkt zuzulassen und die Werbung dafür zu verbieten, ist jedoch unsinnig. Werbung kann jedoch Mittel zur Prävention enthalten und sich an einen bestimmten Teil der Bevölkerung richten.

Welche Bedeutung hat die Werbung für Ihre eigene politische Kampagne in diesem Herbst?
Werbung ist ein Mittel, um der Bevölkerung meine Bilanz und mein Programm auf transparente Weise zu vermitteln. Meiner Meinung nach ist sie einer der Garantien für das gute Funktionieren unserer Demokratie. Über diesen Kanal können Informationen vermittelt werden, die der Bevölkerung alle Mittel an die Hand geben, um ihre Vertreter in Bern zu wählen.


Philipp Matthias Bregy, Die Mitte, Nationalrat und Fraktionspräsident (VS)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Die einen, um über sich und ihre Produkte zu reden, die anderen, um über die anderen und ihre Produkte zu erzählen. Beide schaffen damit Wertschöpfung und Wertschöpfung generiert Wohlstand. Und Wohlstand ist gar nicht mal so schlecht.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Warum ein Werbeverbot schädlich ist? Ganz einfach, weil es eigentlich ein Kommunikationsverbot ist. Wer Werbung verbieten will, zweifelt an der Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger, indem er den Unternehmen verbieten will, zu kommunizieren.

Welche Bedeutung hat Werbung für Ihren eigenen politischen Wahlkampf diesen Herbst?
Werbung ist Kommunikation und Kommunikation ist der Schlüssel zum (Wahl-)Erfolg, so gesehen spielt Werbung in meinem Wahlkampf eine zentrale Rolle. Es schadet nie, in das richtige Licht gestellt zu werden, im Gegenteil, es hilft, ganz nach dem Motto tue Gutes und lasse darüber schreiben.


Esther Friedli, SVP, Ständerätin (SG)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Um die Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, aber auch um Transparenz zu schaffen, ist Werbung ein essenzieller Bestandteil. Dank Werbung und Information können sich die Konsumentinnen und Konsumenten ein umfassendes Bild machen und dann frei entscheiden, was sie konsumieren wollen oder nicht. Bereits heute gibt es klare Regeln, was Werbung darf und was nicht. Ich bin um die Anstrengungen der Branchen wie auch der Verlage und Medien dankbar. Hier ist sich die Wirtschaft ihrer Verantwortung bewusst.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Ich setze mich gegen staatliche Werbeverbote oder Einschränkungen ein. Dies, weil ich die Bürgerinnen und Bürger als mündige Personen anschaue. Wer Werbung für ein Produkt einschränkt, müsste konsequenterweise eigentlich das Produkt verbieten. Das wäre eine ehrliche Politik. Nur die Werbung zu verbieten, schafft Intransparenz und verhindert, dass sich die Leute umfassend informieren können. Zudem sind Werbeverbote auch massive Markteingriffe, da sie damit eine Umlenkung auf andere Produkte erzielen können.

Welche Herausforderungen stehen für die Werbewirtschaft in der neuen Legislatur an?
Im Parlament sind von links-grüner Seite viele Vorstösse hängig, die die Werbung einschränken möchten. Dies vor allem im Bereich von Alkohol, Fleisch und Zucker. Damit will man die Bürgerinnen und Bürger umerziehen oder umlenken. Wir müssen daher überparteilich gegen diese Werbeverbotsinitiativen ankämpfen. Die Umsetzung der Volksinitiative «Jugend ohne Tabak» geht nach dem Ständerat nun an den Nationalrat. Hier müssen wir uns einsetzen, dass die Umsetzung nicht noch viel weiter geht, als es die Initiative eigentlich vorgesehen hat.


Nicolò Paganini, Die Mitte, Nationalrat (SG)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Werbung ist ja einfach eine besondere Form der Kommunikation. Ohne Werbung kann der Wettbewerb nicht funktionieren. Potenzielle Kundinnen und Kunden müssen über die Werbung auf die Vorzüge von Produkten und Dienstleistungen, auf Produktinnovationen, neue Anbieter etc. aufmerksam gemacht werden dürfen.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Werbeverbote können einzig in Ausnahmefällen (Kinder- und Jugendschutz) akzeptiert werden. Ansonsten sind sie sowohl für die einzelnen Unternehmen wie auch für die gesamte Volkswirtschaft schädlich. Und natürlich bietet die Werbe- und Kommunikationsbranche auch sehr viele qualifizierte Jobprofile an. Diese werden durch Werbeverbote gefährdet.

Welche Herausforderungen stehen für die Werbewirtschaft für die neue Legislatur an?
Der Druck auf die Werbewirtschaft wird hoch bleiben. Das links-grüne politische Spektrum will Werbung für Zucker, Fett, Alkohol, Autos und wohl auch andere Produkte laufend einschränken. Das ist eine klare Tendenz zum «Nanny-Staat», der die Bürgerinnen und Bürger bei der Geburt an die Hand nimmt und ihnen dann ein Leben lang sagt, was gut und was schlecht ist. Dem müssen wir entschieden entgegentreten.


Peter Schilliger, FDP, Nationalrat (LU)

Wieso braucht die Wirtschaft Werbung?
Werbung ist entscheidend, um die Verbraucher zu informieren, Marktbekanntheit aufzubauen und letztendlich Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Sie fördert den Wettbewerb, ermöglicht den Konsumenten den Zugang zu einer breiten Palette von Produkten und unterstützt sie in deren Kaufentscheidung. Unter anderem dank einer liberalen Werbepolitik haben viele innovative Produkte aus der Schweiz national sowie auch global an grosser Bedeutung gewonnen.

Wieso sind Werbeverbote schädlich?
Werbeverbote sind schädlich, weil sie Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit, sowie Verbraucherinformation einschränken. Für eine funktionierende, innovative Wirtschaft brauchen Unternehmen zwingend die Möglichkeit, ohne grosse Einschränkung, über ihr Angebot informieren zu können. Ohne diese Freiheit fördern wir Monopolstellungen von bestimmten Unternehmen, was langfristig der Innovation, dem Verbraucherschutz und somit der freien Marktwirtschaft schadet. Zu guter Letzt muss ich festhalten, dass Werbevorbote meist auf Produkte zielen, welche legal im Handel sind!

Welchen politischen Erfolg in der letzten Legislatur war für Sie am bedeutendsten?
Ich möchte auf die grosse Menge von Vorlagen und Vorstössen hinweisen, die eine Markteinschränkung zur Folge haben. Dank einer breiten Allianz konnten die meisten abgewehrt werden. Gerne zitiere ich deshalb meinen ehemaligen Parteipräsidenten Philipp Müller zur Frage: was macht ein liberaler Politiker hauptsächlich in Bern? Seine Antwort: «zu 80% Unsinn verhindern!»


Politik-News: Entscheiden für eine grösstmögliche Entscheidungsfreiheit

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Wahlen 2023: FDP mit den meisten Inseraten im Wahlkampf

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Die Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten, sowie ihrer Parteien, waren in den letzten Monaten omnipräsent. Kein Wunder, denn bei den diesjährigen Wahlen treten so viele Personen an wie noch nie zuvor. Am meisten Inserate in Printmedien wurden für die FDP abgedruckt, gefolgt von Mitte und SP. Politische Werbung ist im direktdemokratischen System der Schweiz ein wichtiges, wirkungsvolles Element im Prozess der Meinungsbildung und zeigt wiederholt, wie hilfreich flächendeckende und diversifizierte Werbemittel sind, um Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Nach Prämienschock: Politiker fordern Gesetz für mehr Prävention

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Aufgrund der stark steigenden Krankenkassenprämien haben sich in den letzten Wochen die Stimmen im Parlament gemehrt, welche ein Gesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention fordern. Ein ähnliches Vorhaben scheiterte bereits vor zehn Jahren im Ständerat. Denn Prävention ist ein sehr weiter Begriff, welcher von Information bis hin zu Verboten alles beinhalten kann. Grundsätzlich hat KS/CS immer alle Vorschläge eines Präventionsgesetzes abgelehnt, da bloss neue Verbote und Gebote eingeführt werden, welche die Rechtssicherheit gefährden. Information ist wichtig, aber individuelle Freiheitsrechte ebenfalls. Zum Artikel.

News aus der Branchenwelt


Beinahe neun von zehn Deutschen lehnen Bevormundung beim Essen ab

Laut einer des Bundesverbandes der Deutschen Süsswarenindustrie (BDSI) in Auftrag gegebenen Studie lehnen 88% der Deutschen eine Bevormundung bei ihrer Ernährung ab. Die Bevölkerung möchte sich nicht vorschreiben lassen, was er oder sie auf den Teller bekommt. In der Schweiz bahnen sich ebenfalls neue Regulierungsbemühungen an, welche Lebensmittel wie Schokolade oder Käse stärker regulieren möchten. KS/CS wehrt sich bereits im Rahmen ihrer Arbeitsgruppe «Lebensmittel» dagegen. Zucker soll nicht zum neuen Tabak werden. Zum Artikel.

KI in der Kommunikation: Expertin Afke Schouten erklärt, wie Unternehmen KI nutzen können

Im Artikel zeigt KI-Expertin Afke Shouten auf, wie Unternehmen KI nutzen und von ihr profitieren können. Sie betont, dass KI in der Kommunikation nicht nur zur Automatisierung von Prozessen, sondern auch zur Verbesserung der Kundeninteraktion dienen kann. Shouten rät Unternehmen, KI-Technologien schrittweise einzuführen und dabei stets den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Zum economiesuisse-Newsletter.

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Für eine starke Wirtschafts- und Werbefreiheit!

Bei KS/CS Kommunikation Schweiz freuen wir uns darüber, dass unsere politische Haltung bei vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern ankommt und sie sich oft stark für die Wirtschafts- und Werbefreiheit einsetzen. Viele unserer Empfehlungen finden Zustimmung und fliessen in die Entscheidungen der Räte ein.

Volkswillen umsetzten: ja – aber nicht mehr!
Noch vor der Sommerpause hörte die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) die betroffenen Verbände zur Umsetzung der sog. Tabakinitiative an. KS/CS hat den Volksentscheid vom 13. Februar 2022 sofort anerkannt und sich dafür eingesetzt, dass die Bestimmungen der Initiative korrekt umgesetzt werden. Allerdings hat der Bundesrat in seinem Vorschlag weitere Bestimmungen aufgenommen, die weit darüber hinaus gehen. KS/CS hat sich gegen dieses staatspolitisch bedenkliche Vorgehen eingesetzt. Kommission und Ständerat sind unseren Empfehlungen teilweise gefolgt. Gemäss dem Ständerat soll auch künftig Verkaufsförderung für Tabakprodukte erlaubt bleiben, sofern sie sich nicht an Kinder und Jugendliche richtet. Auch möchte die kleine Kammer nicht, dass die Tabakbranche ihre Werbeausgaben offenlegen soll. Sie will hingegen, dass Tabakwerbung in Zeitschriften verboten wird, auch wenn sich diese mehrheitlich an Erwachsene richtet. Mit dem Geschäft wird sich im November zuerst noch die aktuell amtierende SGK-N befassen, bevor es dann durch den neugewählten Rat behandelt wird.

Wird Zucker zum neuen Tabak?
Im Juli eröffnete das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLV) an einer Fachveranstaltung die Absicht, das Lebensmittelgesetz zu revidieren und zu verschärfen. Das ist das Ende eines jahrlangen Selbstregulierungsprozesses der Branche, der in den Augen des Bundesamtes zu wenige Resultate brachte. Damit drohen Lebensmittel wie Schokolade oder Käse in die Mühlen der Regulierung zu kommen, was nur in Geboten und Verboten enden kann. KS/CS wird sich im Rahmen ihrer Arbeitsgruppe «Lebensmittel» dagegen wehren.

Wer bestimmt, wofür geworben werden darf?
Die Aussenwerbung kommt immer wieder unter Druck. Anfang dieses Jahres erfolgte die Abstimmung in der Stadt Genf über «Zéro Pub». Mit grossem Einsatz konnte das Referendum gegen ein nahezu totales Verbot für Aussenwerbung auf städtischem Gebiet gewonnen werden! In der Stadt Bern hat die Legislative ein Postulat gutgeheissen, das ein Aussenwerbeverbot für Flugreisen und Autos auf öffentlichem Grund verlangt. Die Stadt Vevey hat ebenfalls ein Aussenwerbeverbot im öffentlichen Raum ab 2025 beschlossen. Zusammen mit dem Aussenwerbeverband klären wir von KS/CS ab, wie weit eine Behörde, die Aussenwerbekonzessionen ausschreibt, Wirtschaftssektoren von Werbung ausschliessen darf und ab wann solche Entscheide gegen die Werbe- und damit die Wirtschaftssektoren verstossen. Diese Abklärungen sind im Gang und wir werden laufend über die Ergebnisse berichten.

Blick in die Herbstsession

  • Die Motion 21.4530 «Transparenz bei der politischen Werbung in den sozialen Medien» wurde erfolgreich im Nationalrat abgelehnt.
  • Die Motion 21.4616 «Schluss mit der Verschwendung von Energie zur nächtlichen Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung» wurde ebenfalls erfolgreich im Nationalrat abgelehnt.
  • Der Ständerat debattierte über das Geschäft des Bundesrates 23.049 Tabakproduktegesetz (TabPG), wo sich KS/CS für verschiedene Anträge einsetzte.

Forum des Médias Romands
Rund 100 Medien- und Kommunikationsfachleute trafen sich am 19. September zu einer begeisternden Ausgabe des «Forum des Médias Romands». Die abschliessende Podiumsdiskussion führte zu einer lebhaften Debatte über die Gründe für den stärkeren Rückgang der Werbeeinnahmen in der Westschweiz im Vergleich zur Deutschschweiz, aber auch über mögliche Lösungsansätze, die von den Werbeagenturen und Vermarkter in Betracht gezogen werden. Die Nähe zu den Werbekundinnen und Werbekunden scheint also ein Trumpf zu sein, den man nicht vernachlässigen sollte, wenn der wirtschaftliche Abschwung den Druck auf die Medien verstärkt.

News aus der Prüfungskommission
Die Prüfungskommission von KS/CS führte die jährlich stattfindenden Prüfungen der Kommunikationsfachleute zum ersten Mal mit Laptops durch, was von Prüfungsteilnehmenden sowie von den Expertinnen und Experten sehr geschätzt wurde. Ein wichtiger Meilenstein im Jahr 2023 war die Fertigstellung der höheren Fachprüfung für die Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter sodass die Prüfungen mit der neuen Prüfungsordnung ab 2024 stattfinden können. Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Berufsbilder in der Kommunikationsbranche beschäftigen uns auch intensiv und eine Anpassung beider Prüfungen (Kommunikationsfachleute und Kommunikationsleiterinnen und -leiter) wird nötig sein.

Fanny Rocchi neu im Team
Zum Schluss ein herzliches Willkommen: Anfang September hat Fanny Rocchi ihre Arbeit als Leiterin des Rechtsdienstes von KS/CS aufgenommen. Fanny Rocchi ist Rechtanwältin und Partnerin in der Berner Kanzlei Schluep/Degen, die auf Immaterialgüter- und Werberecht spezialisiert ist. Im Team mit uns begleitet sie alle gesetzgeberischen Prozesse und steht für Rechtsauskünfte zur Verfügung. Fanny Rocchi folgt auf Dr. Marc Schwenninger, der sich auf seine Lehrtätigkeit fokussiert.

Bitte wählen Sie!
Am 22. Oktober 2023 wählen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein neues eidgenössisches Parlament. Wir schliessen uns der Empfehlung der Wirtschaftsverbände an und laden Sie ein, Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu wählen, die sich für Wirtschaft- und Werbefreiheit einsetzen, für eine Rechtsordnung, die auf mündige Bürgerinnen und Bürger setzt und ihnen auch beim Konsum grösstmögliche Entscheidungsfreiheit lässt. Denn eine freie Gesellschaft, wie wir sie in der Schweiz haben, ist wertvoll und braucht dauernden Einsatz, um sie zu erhalten.


Der FIFA-Entscheid der Lauterkeitskommission – Werbliche Selbstkontrolle ist kein Feigenblatt

Autor: Hendrik Fischer (publiziert in «Persönlich», September 2023)

Der sehr fundiert begründete Entscheid der SLK ist Beleg dafür, dass die werbliche Selbstkontrolle in der Schweiz funktioniert. Er ist auch Beleg dafür, dass diese werbliche Selbstkontrolle kein Feigenblatt ist. Vielmehr setzt sie hohe Anforderungen an das Verbot der Irreführung oder Täuschung, gerade im Bereich der Werbung mit Umweltargumenten. Weitere gesetzliche Vorschriften zum Thema Greenmarketing oder auch «Greenwashing» sind daher, aus Sicht von KS/CS Kommunikation Schweiz, nicht notwendig.

Der FIFA-Entscheid lässt sich gemäss SLK wie folgt zusammenfassen:
Die Beschwerden, die Ende letzten Jahres aus der Schweiz, Frankreich, Belgien, Grossbritannien und den Niederlanden bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht wurden, hatten alle denselben Inhalt: Die FIFA habe bei ihrer Kommunikation zur Klimaneutralität der Fussballweltmeisterschaft in Katar unlautere Aussagen gemacht. In einem anschliessend aufwändigen Verfahren wurden alle fünf Beschwerden gutgeheissen.

Die SLK definierte in ihrem Entscheid die Anforderungen, welche für das Werben mit Klimaneutralität erfüllt sein müssen. Dabei beteuert die Kommission, dass ein strenger Massstab gelten muss, wenn es darum geht, die Richtigkeit von Umweltbehauptungen zu beweisen. Die SLK hält sich dabei an die entsprechenden Vorgaben des Marketing- und Werbekodex der International Chamber of Commerce ICC. (Kapitel D des ICC Kodex: Werbung und Marketing mit Umweltbezug, siehe auch unter «Dokumentation» auf www.faire-werbung.ch). Dieser globale Orientierungsrahmen sorgt dafür, dass verantwortungsvolle Marketing- und Werbeaktivitäten möglich sind und als Selbstregulierungsgrundlage die Notwendigkeit gesetzlicher Beschränkungen minimiert.

Die SLK kommt zum Schluss, dass nicht behauptet werden darf, Nachhaltigkeitsziele seien erreicht worden, solange keine definitiven und allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit oder zur Sicherung ihrer Durchführung vorliegen. Die Beweislast liegt jeweils beim werbenden Unternehmen. Den von der SLK geforderte Nachweis der Richtigkeit konnte die FIFA im vorliegenden Verfahren nach Auffassung der Zweiten Kammer nicht erbringen.

In ihren Ausführungen gab die FIFA zwar offenbar an, sie habe die im Voraus geschätzten 3,63 Millionen Tonnen CO2 bereits kompensiert. Zudem habe sie wiederholt in Aussicht gestellt, die zu einem späteren Zeitpunkt definitiv zu berechnenden Emissionen vollständig zu kompensieren. Sie wies die Kompensation der ex-ante geschätzten Emissionen jedoch nach Ansicht der SLK nicht nach und legte auch kein Konzept vor, wie sie eine allfällige weitere Kompensation vornehmen wird. Zudem blieb nach Auffassung der SLK unklar, ob die Kompensationsmassnahmen den Schweizer Standards entsprechen. Diese fordern unter anderem einen vollständigen und dauerhaften Entzug von CO2 aus der Atmosphäre.

Die SLK empfiehlt der FIFA, inskünftig auf die beanstandeten Aussagen zu verzichten. Insbesondere darauf, dass die Fussballweltmeisterschaft 2022 in Katar klima- bzw. CO2-neutral sei. Es sei denn, sie kann zum Zeitpunkt der Kommunikation einerseits den vollständigen Nachweis der nach allgemein akzeptierten Methoden vorgenommenen Berechnung aller aufgrund des Turniers kausal verursachten CO2-Emissionen sowie andererseits den Nachweis der vollständigen Kompensation dieser CO2-Emissionen erbringen. Der vollständige Entscheid ist auf der Website der Schweizerischen Lauterkeitskommission aufgeschaltet (www.faire-werbung.ch/de/entscheide/).

Der Entscheid ist ein klares Signal an alle Unternehmen und Organisationen, dass sie ihre Werbung mit Umweltargumenten nachweisbar und fundiert aufsetzen müssen, bevor sie mit Botschaften wie «klimaneutral» oder «CO2-neutral» werben wollen. Zudem zeigt sich, dass die Kundschaft mit den bestehenden, gut funktionierenden gesetzlichen und regulatorischen Massnahmen genügend geschützt ist. Nachhaltigkeit in der Unternehmenskommunikation spielt eine grosse Rolle. Es zeigt sich aber auch, dass mit diesem Begriff und dem enorm komplexen Thema Nachhaltigkeit vorsichtig und evidenzbasiert umgegangen werden muss.


Politik-News: Der Nationalrat entscheidet zugunsten der Werbebranche!

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Stadt Bern nimmt Flug- und Autowerbung ins Visier

Bild: persoenlich.com

Das Stadtparlament von Bern zeigt sich bereit, das Anliegen einer Motion zu prüfen, welches Plakatwerbung für Flugreisen, Airlines und Autos auf öffentlichem Grund verbieten möchte. Zudem soll Werbung, welche implizit eine Flug- oder Autoreise beinhaltet, mit einem Warnhinweis versehen werden. Das Geschäft wird nun zurück an den Gemeinderat überwiesen, welcher einen Prüfungsbericht bis Ende 2025 erstellen wird. Für KS/CS ist eine solche Werbeeinschränkung von legalen Produkten und Dienstleistungen nicht nachvollziehbar und klar abzulehnen. Zum Artikel.

Olten: Kein Werbeverbot auf öffentlichem Grund

Bild: oltnertagblatt.ch

Ein «Déjà-vu» auf deutsch? Nach der Initiative «Zéro Pub» in Genf scheitert ein weiterer Vorstoss auf Stadtgebiet, welcher kommerzielle Werbung auf öffentlichem Grund in Olten verbieten wollte. Der Beschluss freut uns, zeigt aber auch, dass sich auf kommunaler Ebene Vorstösse häufen, welche die Existenz der Aussenwerbung akut bedrohen und einschränken wollen. Deshalb halten wir auch diese Entwicklungen genau im Blick. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Der Nationalrat entscheidet zugunsten der Werbung

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Der Nationalrat lehnte zwei Motionen in der vergangenen Session ab, von der ein erster Vorstoss die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung verbieten und ein Zweiter politische Werbung mit Pflichtbotschaften kennzeichnen wollte. Es zeigt sich wiederholt, dass die Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Gruppe «Markt & Werbung» erfolgreich funktioniert und sich KS/CS in ihrer politischen Arbeit grösstenteils durchsetzen kann. Dutzende neue Vorstösse wurden eingereicht, welche wir nun detailliert analysieren und einschätzen.

Gemischtes Fazit aus dem Ständerat

Bild: pexels.com

Bei der Umsetzung der sogenannten Tabakinitiative konnten unsere Anliegen im Ständerat in gewissen Teilen erfüllt werden. Die kleine Kammer hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Tabakproduktegesetzes in einem zentralen Punkt angenommen: Werbung in Presseerzeugnissen soll verboten werden – es sei denn, diese ist hauptsächlich für den ausländischen Markt oder ausschliesslich für in der Tabakbranche tätige Personen bestimmt. Somit geht die Mehrheit des Rates ebenfalls über den Volkswillen hinaus, welcher Werbung im Innenteil von Tageszeitungen, die grösstenteils über Abos an Erwachsene verkauft werden, weiterhin erlauben wollte. Als Nächstes berät die zuständige Nationalratskommission über die Umsetzung. Zum Artikel.

 

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Politik-News: Neues aus der Herbstsession!

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Werbefreiheit fördert Nachhaltigkeit

 

Eine Studie im Auftrag von Greenpeace prangert die Werbung als Klimasünder an. Sie fordert darin breite Werbeverbote für «klimaschädliche» Produkte und argumentiert unschlüssig, dass bis zu sieben Prozent der Schweizer Treibhausgasemissionen auf Werbung zurückzuführen seien. Dabei sind die Berechnungsmethoden nicht nachvollziehbar und ignorieren die wachsenden Bemühungen der Branche zu mehr Nachhaltigkeit. Im Blogbeitrag erklärt Jürg Bachmann, weshalb die geforderten Werbeeinschränkungen und -verbote nicht bloss wirkungslos sind, sondern vor allem Konsumentinnen und Konsumenten schaden, die sich informieren möchten. Zum Blogbeitrag.

News aus Bundesbern


Herbstsession: Report zur Halbzeit

Im Parlament stehen drei Vorstösse auf dem Programm, welche bei einer Annahme negative Auswirkungen auf die Werbebranche hätten. Ginge es nach dem Motionär Christophe Clivaz, so müsste jegliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung verboten werden. Damit dies nicht geschieht, hat sich KS/CS bereits im Vorfeld für eine Ablehnung stark gemacht. Der Vorstoss wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht behandelt. Bereits abgelehnt wurde jedoch die Motion 21.4530, welche eine abstrakte Kennzeichnungspflicht von politischer Werbung in den sozialen Medien fordert. Eine solche formalistische Überregulierung der politischen Kommunikation ist unangemessen und wir begrüssen deshalb den Entscheid des Nationalrats. Am 21. September beschäftigt sich dann der Ständerat mit der Umsetzung der Tabakinitiative, welche KS/CS eng begleitet und sich für eine Umsetzung nach dem Volkswillen einsetzt.

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News aus der Branchenwelt


Die Kundschaft erwartet von der Werbung vor allem Information

Was für eine Rolle spielt die Werbung in unserer Gesellschaft und Wirtschaft? Das Marktforschungsinstitut Civey hat in den letzten Monaten über 5'000 Konsumentinnen und Konsumenten und 300 Fachpersonen befragt. Das Ergebnis: Werbung soll primär Informationen zu Produkten und Dienstleistungen, sowie Rabatten und Sonderverkäufen liefern. Diese Informationen sollen aber auch vermehrt bezüglich Nachhaltigkeit und Transparenz Auskunft geben. Zum Artikel.

Werbemarkt Trend Report: Positive Zahlen für den Werbemarkt im August

Der Werbemarkt Trend Report von Media Focus zeigt für den Monat August wieder nach oben. Die Finanzbranche, Verkehrsbetriebe und die Fahrzeugindustrie konnten eine erfreuliche, positive Entwicklung verzeichnen, was sich in einer gesamten Steigerung des Werbedrucks widerspiegelt. Somit liegt der kumulierte Werbedruck (YTD) für das Jahr 2023 4.4 Prozent hinter dem Vorjahr und streift mit 3'901 Millionen Franken die 4-Milliarden-Grenze knapp. Zum Artikel.

 

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Politik-News: Vorschau zur Herbstsession 2023

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Essen Kinder wirklich am liebsten Pizza?

Bild: unsplash.com

Nachdem das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Ende Juni seine Pläne für die weitere Regulierung von an Kinder gerichteter Werbung vorgestellt hat, teilt es nun mit, dass es erstmals eine nationale Studie zum Essverhalten von 6- bis 17-Jährigen in Auftrag gegeben habe. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr 2025 erwartet. Eine Revision des Lebensmittelgesetzes durchzuführen, bevor die Resultate der Studie überhaupt erst öffentlich sind, scheint damit widersinnig. KS/CS ist der Meinung, dass die Ergebnisse zuerst ausgewertet und eingeschätzt werden müssen, bevor über Gesetzanpassungen überhaupt diskutiert werden kann. Zur BLV-Medienmitteilung.

News aus Bundesbern


Verbot von Aussenwerbung und Schaufensterbeleuchtung

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Der Nationalrat berät in der kommenden Session über die Motion 21.4616, welche die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung verbieten möchte. Dabei erläutert der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zutreffend, dass er keine verfassungsrechtliche Kompetenz habe, um Regelungen in diesem Bereich zu erlassen. KS/CS sieht keine Rechtfertigung, mit staatlichen Verboten in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen einzugreifen, da der Stromverbrauch für Reklameleuchten bereits seit Jahren sinkt und Unternehmen eigenständig auf stromsparende Massnahmen setzen. Zum Vorstoss.

Pflicht der Kennzeichnung von politischer Werbung in den Medien

Bild: pexels.com

Ginge es nach der Initiantin der Motion 21.4530, Greta Gysin, so müsste politische Werbung in den Medien als solche gekennzeichnet und für die Nutzerinnen und Nutzer klar erkennbar sein. KS/CS empfindet Eingriffe in die politische Diskussion jedoch als äusserst heikel. Der Bundesrat setzt zudem «eine breite öffentliche Debatte» voraus. Der Vorstoss kann sich aber bisher nicht auf genügend Erkenntnisse zur politischen Werbung stützen, welche einen solchen Eingriff notwendig machen könnten. Zum Vorstoss.

News aus der Branchenwelt


Wie Schweizer Arbeitnehmende die Generative KI nutzen und wie sie dazu stehen

Auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Programme sind inzwischen für die breite Öffentlichkeit zugänglich und werden auch zu bedeutenden Hilfsmitteln in der Arbeitswelt. Die Deloitte-Studie zeigt dabei, dass bereits sechs von zehn Angestellten, welche mit Computern arbeiten, KI-Programme in ihrem Berufsalltag integrieren. Im Allgemeinen stehen die Befragten dem Thema eher optimistisch gegenüber, sehen aber mögliche Risiken in ihrer Anwendung, insbesondere betreffend Datenschutz und Sicherheit. Zum Artikel.

 

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Politik-News: Frischer Start in die zweite Jahreshälfte!

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Regulierung der Lebensmittelwerbung

Bild: unsplash.com

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellte Ende Juni seine Pläne für die weitere Regulierung von an Kinder gerichteter Werbung vor. Die mögliche Folge: Schweizer Produkte, wie Gruyère, die den Schwellenwert des Nährwertprofils der WHO überschreiten, dürfen nicht mehr an unter 13-jährige beworben werden. KS/CS wird sich zusammen mit der eigenen Arbeitsgruppe gegen solche Einschränkungen zur Wehr setzen. Zum BLV-Bericht.

Kostenloses Schulessen statt sinnloser Werbeverbote!

Bild: food-monitor.de

Werbeeinschränkungen bei Lebensmitteln sind auch im Ausland ein kontrovers diskutiertes Thema. Dabei kommt der Foresight Report der britischen Regierung zum Schluss, dass 106 verschiedene Faktoren zu Übergewicht führen können. Dass die Problematik auch anders bekämpft werden kann, zeigt das Gespräch mit Ernährungswissenschaftler Uwe Kopp. Zum Interview.

News aus Bundesbern


Tabak-Initiative: Die Initianten sehen den Volkswillen missachtet

Bild: aargauerzeitung.ch

An der Anhörung zur Umsetzung der «Tabakinitiative» in der Gesundheitskommission des Ständerats wurden mehrere Anpassungen gewünscht, da der Entwurf des Bundesrats eindeutig über die Forderungen der Initiative hinaus geht. So soll Tabakwerbung im Innenteil von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten, erlaubt bleiben. Auch das Sponsoring von Veranstaltungen bleibt möglich und die Meldepflicht von Werbeausgaben soll gestrichen werden. Als nächstes wird der Ständerat in der Herbstsession über die Vorlage beraten. Hier die Medienmitteilung der Ständeratskommission nachlesen. Zum Artikel.

News aus der Branchenwelt


App-Angebot schrumpft nach Verbot personalisierter Werbung

«Ein Verbot, mit Apps Daten zu erfassen und damit Werbung zu personalisieren, würde das App-Angebot und die Zahl der Updates deutlich reduzieren.» Dies zeigt eine Studie der Technischen Universität München (TUM) anhand des Verbots bei Kinder-Android-Apps. Die Forscher gehen davon aus, dass es einen ähnlichen Rückgang des Angebots nach einem Verbot bei Apps für Erwachsene geben könnte. Zum Artikel.

 

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Die rechtliche Regulierung der Werbung in der Schweiz und in der EU

Von Grün bis Rot: Gesetzgebung hat viele Facetten.

Autor: Marc Schwenninger, Leiter Rechtsdienst KS/CS: zVg (publiziert in «Persönlich», Sonderausgabe Juni/Juli 2023)

Das grundlegende Verbot der Unrichtigkeit und Irreführung

Das schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet jegliche unrichtige oder irreführende kommerzielle Kommunikation von Unternehmen. Verschärfend kommt hinzu, dass den werbenden Unternehmen die Beweislast auferlegt wird, die Richtigkeit ihrer Werbeaussagen nachweisen zu können. Verstösse gegen dieses Richtigkeitsgebot respektive Irreführungsverbot können auch strafrechtlich verfolgt werden. Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Auch in der EU sind das Richtigkeitsgebot und das Irreführungsverbot von zentraler Bedeutung. Umfassende EU-Regulierungen dazu finden sich in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken und der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung.

Werbung ist die am stärksten regulierte Kommunikationsform

Die Strenge dieser Vorgaben an die kommerzielle Kommunikation zeigt sich beispielsweise im Vergleich zur schweizerischen Gesetzgebung zur redaktionellen Kommunikation, welche wettbewerbsbeeinflussend ist. Bei der redaktionellen Kommunikation ist im Gegensatz zur kommerziellen Kommunikation nicht jede unrichtige oder irreführende Aussage über Unternehmen oder deren Produkte ein Gesetzesverstoss. Vielmehr muss die Unrichtigkeit oder Irreführung ein Mass erreichen, welches einer eigentlichen Herabsetzung gleichkommt. In der politischen und privaten Kommunikation ist Unrichtigkeit oder Irreführung sogar per se nicht unzulässig. Die Grenzen werden hier durch spezialgesetzliche Sondertatbestände wie zum Beispiel das strafrechtliche Verbot der Ehrverletzung gezogen. Im Zusammenhang mit Diskussionen rund um Fake News und Hate Speech scheinen sich aber auch hier Verschärfungen abzuzeichnen. In der EU wird im Rat und im Europäischen Parlament aktuell beispielsweise über eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung diskutiert. Politische Werbung soll zumindest transparent und klar erkennbar werden.

Spezialbestimmungen zum Thema Werbung

Die Werberegulierung in der Schweiz und in der EU zeichnet sich dadurch aus, dass sich der Gesetzgeber nicht mit allgemeinen Vorgaben zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Mitbewerber zufrieden gibt. Vielmehr sieht er sich genötigt, unzählige Detailbestimmungen verstreut über die ganze Gesetzgebung zu erlassen. In der Schweiz umfasst das auch sämtliche vertikale Stufen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Buch „Werberecht“ von Schwenninger/Senn/Thalmann (2. A, Zürich 2010) finden sich rund 400 Seiten mit werberelevanten Bestimmungen und kurzen Erläuterungen dazu. Es ist davon auszugehen, dass dieser Umfang in den letzten Jahren nicht abgenommen, sondern vielmehr massiv zugenommen hat. Illustrativ ist beispielsweise der Artikel 3 des schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu den unlauteren Werbe- und Verkaufsmethoden. Alleine dieser einzelne Gesetzesartikel in diesem einzelnen Gesetz umfasst mehr als 20 verschieden Tatbestände von widerrechtlichem Verhalten im Zusammenhang mit kommerzieller Kommunikation und Marketing. Von noch grösserer Regelungsdichte ist beispielsweise das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Systematisch lassen sich Werbevorschriften unterteilen in:

  • Vorschriften für einzelne Werbemassnahmen wie zum Beispiel vergleichende Werbung oder das Werben mit Werbegewinnspielen,
  • Besondere Vorschriften für einzelne Werbemedien wie zum Beispiel Aussenwerbung, Radio und Fernsehen,
  • Vorschriften für Massnahmen zur Verkaufsförderung wie zum Beispiel der Fernabsatz,
  • Vorschriften für einzelne Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Lebensmittel, Alkohol oder Finanzdienstleistungen,
  • Vorschriften für einzelne Personenkategorien von Werbenden wie zum Beispiel Werberestriktionen für Ärzte oder Rechtsanwälte.

Schweizerische Werberegulierung kann auch über den EU Standard hinausgehen

Es ist nicht so, dass die schweizerische Gesetzgebung immer liberaler ist als die Gesetzgebung der EU. Illustrativ dazu sind die äusserst strengen Vorgaben für Alkoholika, welche dem Alkoholgesetz unterstehen. Hier macht der schweizerische Gesetzgeber zum Beispiel die radikale Einschränkung, dass Werbung für solche Produkte in Wort, Bild und Ton nur Angaben und Darstellungen enthalten darf, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen. Das Werben mit «Bacardi-Feeling» am Strand findet in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland somit nicht statt. Und auch die Marke «Jägermeister», die für ihr innovatives Marketing bekannt ist, hat mit Blick auf die Schweiz und die Schwierigkeit der hiesigen Marktbearbeitung festgestellt (persönlich, Interview vom 25.7.2013, „Wenn wir jetzt nicht Relevanz nachschütten, ebbt der Boom ab“): „Ich finde das immens – vor allem wenn man bedenkt, wie streng die Restriktionen in Punkto Werbung in der Schweiz sind. Die Vorschriften werden immer strenger. Alles, was Emotionen weckt, ist im Zusammenhang mit einer Spirituose nicht erlaubt.“

Schweizerische Werberegulierung im Einklang mit EU Standards

Wie in anderen Wirtschaftsbereich auch gibt es Bereiche, in welchen die schweizerische Werberechtsregulierung die EU Gesetzgebung adaptiert und weitestgehend übernimmt. Ein illustratives Beispiel dafür ist das Lebensmittelrecht. Das Werben für Lebensmittel ist juristisch hoch komplex geworden. Jegliche Werbeaussage zu Lebensmittel muss strengstens dahingehend geprüft werden, ob ihr eine Bedeutung im Sinne einer Heilanpreisung gegeben werden könnte, was nur für Heilmittel zulässig ist. Und selbst Aussagen mit Bezug zur Gesundheit sind verboten, sofern sie nicht gesetzlich vorgesehen oder im Einzelfall bewilligt worden sind. Dazu bestehen eigene Anhänge zu einer Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), welche die zulässigen nährwertbezogenen Angaben sowie die zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben einschliesslich deren Voraussetzungen für ihre Verwendung definieren. So kommen auf mehreren Dutzend Seiten etwas über 30 zulässige Nährwertangaben (z.B. „fettarm“, „zuckerarm“, „hoher Proteingehalt“, „light“) und über 200 zulässige Gesundheitsangaben mit je detaillierten Vorgaben zusammen (z.B. „Coffein dient der kurzfristigen körperlichen Leistungsfähigkeit“, „Jod trägt zur normalen kognitiven Funktion bei“, „Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei“). „Gemüse ist gesund“ findet sich nicht unter diesen zulässigen Gesundheitsangaben zu Lebensmitteln.