Politik-News: Kommissionen beraten über tierische und politische Werbung

AKTUELL


Shopping-Apps aus China im Visier der Politik

Apps wie Temu und Shein geraten verstärkt aufgrund ihrer grossen Werbepräsenz unter politischen Druck. Mehrere Länder wollen Massnahmen gegen die chinesischen Ultra-Billiganbieter ergreifen, so auch die Schweiz. Der Bundesrat müsse verhindern, dass über diese Apps Artikel in die Schweiz gelangen würden, die nicht den Schweizer Vorschriften entsprächen, fordert ein politisch breit unterstützter Vorstoss von Tiana Moser (GLP). Für KS/CS ist es äusserst wichtig, dass nicht die Werbung als Regulierungshebel genutzt wird, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Zum Beitrag.

News aus Bundesbern


WAK-S will Werbung für tierische Lebensmittel nicht verbieten

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat am 26. März über eine Petition von Greenpeace Schweiz beraten, welche die Werbung für tierische Lebensmittel, sprich beispielsweise Fleisch- oder Milchprodukte, komplett verbieten möchte. Sie beantragt dem Ständerat einstimmig, dem Vorstoss keine Folge zu geben. KS/CS hat sich ebenfalls gegen ein solches wirtschafts- und werbefeindliches Vorhaben eingebracht. Als nächstes wird die Nationalratskommission das Geschäft am 22. April behandeln, bevor es dann voraussichtlich in der Sommersession von National- und Ständerat diskutiert wird. Zum Beitrag.


Braucht es strengere Restriktionen für politische Werbung?

Politische Kommunikation ist in einer demokratischen Gesellschaft ein hohes und zu schützendes Gut. Politische Werbung unterliegt dabei im Vergleich zu kommerzieller Werbung weniger strengen Beschränkungen. Aus diesem Grund fordert eine parlamentarische Initiative die Schaffung eines Gremiums, welches zweifelhafte Aussagen in der öffentlichen Werbung beurteilen, aber nicht sanktionieren können soll. KS/CS ist der Ansicht, dass die politische Werbung in der öffentlichen Diskussion bereits ausreichend auf ihre Richtigkeit geprüft wird und lehnt den Vorschlag ab. Die SPK-N wird voraussichtlich am 25.04. über das Geschäft beraten. Zur Initiative. 

News aus der Branchenwelt


Frankreich will per Gesetz gegen Fast Fashion vorgehen

Mitte März nahm das französische Parlament einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Fast Fashion-Konzernen in einer ersten Lesung an. Dieser Entwurf beinhaltet unteranderem ein Werbeverbot für «extrem kurzlebige» Mode, welches die französische Textilindustrie stärken und insgesamt zu nachhaltigeren Produktionsmengen animieren solle. Der Vorstoss wird als nächstes im Oberhaus behandelt. Zum Beitrag.

 

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Ein Resümee des Ausmasses an werbepolitischen Geschäften, mit welchen sich KS/CS auseinandersetzt

Autor: Hendrik Fischer (publiziert in «Persönlich», April 2024)

KS/CS hat sich als Verband stark auf die politische Arbeit fokussiert, verfolgt seit Jahren die politischen Geschäfte auf allen Staatsebenen und engagiert sich aktiv im politischen Prozess.Dabei fällt auf, dass die Geschäfte zu Werbethemen stetig zunehmen. Das Verbieten von einzelnen Werbekanälen und teilweise ganzen Produktkategorien nimmt dabei einen grossenStellenwert ein. Aber auch Geschäfte zu Bildungs-, Nachhaltigkeits- und juristischen Themenwerden mehr, welche in dieser Beitrag den Schwerpunkt setzen.

Wie kann die höhere Berufsbildung attraktiver gemacht werden?

Der duale Schweizer Bildungsweg stellt ein einzigartiges Ausbildungssystem dar, welches vielen Personen einen passenden Weg zur beruflichen Verwirklichung bietet. Dass die Ausbildung sowohl praktisch im Lehrbetrieb als auch theoretisch in der Berufsschule stattfindet, kann als bewährtes Markenzeichen gesehen werden, das einen zentralen Wettbewerbsvorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz mit sich bringt.

In den letzten Jahren haben aber viele Branchen zu spüren bekommen, dass der Trend zur akademischen Ausbildung weiter vorangeschritten ist. Nicht immer zulasten der höheren Berufsbildung, aber trotzdem ist es ein indirekter Indikator, dass etwas an der Attraktivität des dualen Bildungsweges geändert werden muss. Auch das eidgenössische Parlament hat bereits 2014 mit einer Motion verdeutlicht, dass Handlungsbedarf bestehe und dass Abschlüsse der höheren Berufsbildung aufzuwerten seien. «International verständliche englische Titelbezeichnungen sind für die internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung der höheren Berufsbildung wie auch der beruflichen Grundbildung von zentraler Bedeutung», war in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017 – 2020 zu lesen.

Zehn Jahre nach diesem Geschäft, welches damals leider abgelehnt wurde, debattiert der National- und Ständerat dieses Jahr nochmals über die Einführung von englischen Titelbezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die höhere Berufsbildung. Der Nationalrat hat dabei in der Frühjahressession dem Geschäft bereits zugestimmt. Als Prüfungsträgerin der Eidgenössischen Berufsprüfung Kommunikationsfachleute und der höheren Fachprüfung Kommunikationsleiterin und Kommunikationsleiter liegt KS/CS eine transparente und, international vergleichbare Bezeichnung der Titel sehr am Herzen, weshalb sich der Dachverband für die Motion 23.3295, die von allen fünf Bundesratsparteien unterstützt wird, einsetzt. Für KS/CS sind die englischen Titelbezeichnungen ein gutes Element für die Positionierung der Berufsbildung in allen Branchen. Wir sind zudem gespannt auf die laufenden Arbeiten des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), welches ebenfalls an einer Lösung des Anliegens arbeitet.

Gesetzliche Effektivität wird vermehrt in Frage gestellt

Neben den Entwicklungen zur Berufsbildung stehen auch gesetzliche Anpassungswünsche, vor allem im Zusammenhang mit der Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten, auf dem politischen Monitoring von KS/CS. So fordern mehrere Vorstösse, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst werden müsse, da dieses beispielsweise bei der Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen – gemäss der Initiantin Sophie Michaud Gigon - nicht genügend greife. Ein Postulat fordert sogar eine Aufsicht durch den Bund von Amtes wegen, da die Durchsetzung des Gesetzes ungenügend sei.

KS/CS spricht sich in diesen Fällen mehrheitlich für eine Ablehnung solcher Geschäfte aus, da die verfügbaren rechtlichen Mittel zur Durchsetzung bereits ausreichen und keinen Systemwechsel erfordern. So müssen Umweltargumente bereits heute richtig und nicht irreführend sein, wie es das UWG verlangt. Zudem setzen die Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) und die Artikel des ICC-Kodex zur Werbe- und Marketingkommunikation bereits heute voraus, dass Werbung und Marketing mit ex- oder impliziter Bezugnahme auf Umwelt- oder ökologische Aspekte einen «vollständigen Nachweis der nach allgemein akzeptierten Methoden vorgenommenen Berechnung» erbracht werden müssen. Aussagen wie «Mit uns fliegen Sie 100% klimaneutral» sind also laut SLK zu unterlassen, wenn ein kompletter Nachweis der vollständigen Kompensation nicht dargelegt werden kann. Neben den rechtlichen Vorgaben und Regulierungen nimmt auch die Werbebranche selbst die Verantwortung in ihrer Kommunikation immer stärker wahr. Falls eine Notwendigkeit für Anpassungen oder neue Aufsichtsinstrumente bestehen würden, wäre zuallererst abzuklären, ob diese nicht entweder durch die Branche selbst gelöst werden kann oder ob nicht verwaltungsexterne Instrumente einen effektiveren und effizienteren Weg zur Lösung darstellen würden.

Vermehrte Versuche, einzelne Produktkategorien unbemerkt zu verbieten

Schlussendlich begleiten uns diverse Vorstösse, welche einzelne Produktekategorien von der Bewerbung komplett ausschliessen möchten. So forderte beispielsweise erst eine kürzlich abgewiesene Motion, die Werbung mit Fleischaktionen sei zu verbieten. Gewisse Vorstösse gehen aber noch viel weiter: Eine Petition von Greenpeace Schweiz, welche in der entsprechenden Kommission der eidgenössischen Räte diskutiert wird, möchte das Werben der Detailhändler mit tierischen Lebensmitteln ganz verbieten. Damit würde Werbung für Fleisch, Milchprodukte oder Eier durch Supermärkte komplett unterbunden. Vom Verbot wäre auch das Sponsoring an öffentlichen Veranstaltungen betroffen. Für KS/CS stellt das einen übermässigen und wirtschaftsfeindlichen Eingriff in die Werbefreiheit dar.

Manche Geschäfte erhalten weniger mediale Aufmerksamkeit, würden aber bei einer Annahme trotzdem einschneidende Konsequenzen zur Folge haben. Deshalb setzt sich KS/CS mit allen Vorstössen auseinander, welche die Branche in einer Form schwächen könnten. Die politische Arbeit von KS/CS ist äusserst umfassend und fordert eine enge Zusammenarbeit mit Partnerverbänden in unterschiedlichen Branchen. Bei Interesse an unseren politischen Haltungen und wo sich der Dachverband gerade politisch engagiert, lohnt es sich auf unserer Website vorbeizuschauen.


Starke Zunahme an weitreichenden werberelevanten Vorstössen

Fazit aus der Frühjahressession
Mit seiner Ablehnung des Postulats 22.4109 «Bäuerliche Wertschöpfung sichern - Kein Marketing mit Billigfleischaktionen» hat der Nationalrat deutlich gezeigt, dass kein weiterer Bedarf besteht, die Werbung für Fleischaktionen zusätzlich einzuschränken. Das Postulat wollte Marketing mit Fleischaktionen ganz verbieten. Wir befürworten den nationalrätlichen Entscheid, denn legale Produkte, die legal zu kaufen sind, müssen auch frei beworben werden können.
Die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» beschäftigt uns seit über zwei Jahren intensiv. Der Nationalrat debattierte in der vergangenen Session die Vorlage zum Geschäft und lehnte den Entwurf in der Gesamtabstimmung ab. Damit schickt er das Geschäft zurück in die Beratung des Ständerats. KS/CS wird sich weiterhin für eine strikte Umsetzung des Volkswillens einsetzen, ohne zusätzliche Ergänzungen, die nicht dem Volkwillen entsprechen, und wird die politische Arbeit weiterhin eng begleiten.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stimmte einer parlamentarischen Initiative zu, welche Krankenkassenwerbung einschränken will. Der Vorstoss möchte nicht, dass Werbeausgaben mit Prämieneinnahmen finanziert werden. Für KS/CS ist das nicht der richtige Weg, Kosten zu sparen. Denn ein Verbot tangiert auch den Wettbewerb und schafft Intransparenz. Als nächstes berät die Kommission des Ständerats darüber. KS/CS setzt sich gegen die parlamentarischen Initiative ein.

Die Aussenwerbung unter Druck
Das Plakat verdient seinen rechtmässigen Platz im Schweizer Stadtbild. Dass dies nicht mehr überall einem gesamtgesellschaftlichen Konsens entspricht, zeigt die gefährliche Entwicklung in Bern und Lancy (GE).
In der rot-grün dominierten Stadt Bern spürt die Aussenwerbung ebenfalls starken Gegenwind. Mit knappen 30 zu 29 Stimmen nahm der Stadtrat von Bern eine Motion an, welche kommerzielle Werbung im Aussenraum - sprich im öffentlichen Raum und auf privatem Grund - verbieten will. Neben dem Informationsverlust würden bei einem Werbeverbot im Aussenraum pro Jahr 5.148 Mio. Franken weniger in die Stadtkasse fliessen. Nun muss der Gemeinderat innerhalb von zwei Jahren die einschlägigen Reglemente überarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. KS/CS wird sich dafür einsetzen, dass die Aussenwerbung weiter in der Bundesstadt ihren Platz findet.
Eine Mehrheit des Stadtrats von Lancy (GE) hat erst kürzlich für ein Verbot von kommerzieller Werbung im Aussenraum gestimmt. Nun hat aber der Kanton den Beschluss aus formalen Gründen für ungültig erklärt, weshalb dieser in den kommenden Monaten nochmals beraten werden muss. KS/CS wird sich mit den lokalen Parteien für den Weiterbestand von Aussenwerbung stark machen.

Drohenden Verbote für Lebensmittelwerbung
In der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) ist eine Petition von Greenpeace Schweiz traktandiert, welche ein Werbeverbot für nicht vegane Lebensmittel fordert. KS/CS spricht sich klar gegen die konsumentenschädliche Einschränkung aus.
Ausserdem ist die Revision des Lebensmittelgesetztes im 2. Halbjahr 2024 geplant, welche, wie zu vernehmen ist, die Werbung für bis zu 70% aller Lebensmittel einschränken könnte. KS/CS setzt sich dagegen ein und hat am 27. März 2024 zusammen mit der betroffenen Branche einen Informationsanlass durchgeführt, an dem auch der Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, Dr. Bernd Nauen, die dramatische Entwicklung dieses Themas in Deutschland dargelegt hat.

Erfolgreicher Event in Lausanne
Mit Com’ON haben unsere westschweizer Kolleginnen und Kollegen im Januar ihre jährliche Veranstaltung in Lausanne ausgezeichnet durchgeführt. Mehr als 130 Kommunikationsfachleute trafen sich zu einem reichhaltigen und abwechslungsreichen Konferenzprogramm, das von Grégoire Nappey, Chefredakteur von Le Temps, moderiert wurde. Die zweite Ausgabe der Veranstaltung war vollgepackt mit hochkarätigen Vorträgen und bot den Teilnehmenden die Gelegenheit, über Schlüsselthemen wie CSR-Kommunikation, Datenmarketing, Ausbildung, Werbung und Inklusion zu diskutierten.


Politik-News: Werbung schafft gesellschaftlichen Mehrwert

AKTUELL


«Werbung heisst Transparenz»

Konsumentinnen und Konsumenten sollen mit Werbung informiert und nicht mit Verboten entmündigt werden. Dabei legen wir in den Debatten zu werbepolitischen Themen die Faktenlage jeweils genau auf den Tisch und suchen Wege, dass Kundinnen und Kunden weiterhin mit diversen Werbekanälen über neue Produkte oder Dienstleistungen informiert werden können. Nur so behalten wir die Wertschöpfung unserer Branche in der Schweiz. Das Interview mit der Gewerbezeitung vertieft diese Argumente umfassend. Zum Interview.


Aussenwerbung: Weshalb das Plakat seinen rechtmässigen Platz im Stadtbild verdient

Plakatwerbung ist ein abwechslungsreiches und diverses Kommunikationsmittel, welches neben dem Grundziel, Informationen zu vermitteln, zahlreiche Zusatzleistungen für die Schweizer Gesellschaft erbringt. Welche das sind und ob es die oft von den Gegnern zitierte werbefreie Stadt überhaupt gibt, erklären wir im Beitrag. Wir ziehen dabei ein eindeutiges Fazit. Zum Beitrag.

 

News aus der Branchenwelt


Deutschland: Stand zum geplanten Lebensmittelwerbeverbot

Vor rund einem Jahr hat der deutsche Ernährungs- und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir einen Plan vorgestellt, welcher Werbung für Lebensmittel mit höherem Fett-, Zucker- und Salzgehalt, zu verbieten. Der mittlerweile vierte Entwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes hält sogar fest, dass Werbung für diese Lebensmittel auch dann verboten sein soll, wenn sie sich nicht an Kinder richtet, aber zeitlich von Kindern konsumiert werden kann. KS/CS ist im Austausch mit den deutschen Verbänden und bereitet sich auf ähnliche Vorstösse hierzulande vor. Zum Beitrag.

 

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Aussenwerbung: Weshalb das Plakat seinen rechtmässigen Platz im Stadtbild verdient

Autor: Hendrik Fischer (publiziert in «Persönlich», März 2024)

Vor wenigen Wochen entschied sich das Berner Stadtparlament für ein Verbot kommerzieller Werbung im Aussenraum, sprich für ein Verbot von Werbung auf öffentlichem wie auch auf privatem Grund. Das äusserst knappe Resultat der Abstimmung mit 30 zu 29 Stimmen zeigte, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der rot-grün dominierten Stadt Bern keine augenscheinliche Abneigung gegenüber der Werbung in den Strassen und Gassen der Bundesstadt haben. Vielmehr waren es persönliche Erfahrungen und eigene Grundsatzpositionen der Politikerinnen und Politiker, die den Entscheid ausmachten. Es wurden drei Argumente gegen ein Verbot wiederholt von allen politischen Seiten in die Debatte eingebracht: Die hohen finanziellen Einbussen eines Verbotes, die Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten der Berner Kleinbetriebe, sowie die Unverhältnismässigkeit des Vorschlags.

Wer zahlt das entstehende Loch in den Kassen? Die Steuerzahlenden.

Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Wertschöpfung generiert die Aussenwerbung auch einen kräftigen Zustupf an finanziellen Mitteln für Gemeinden. Auf die Stadt Bern bezogen, erzeugt die Aussenwerbung jährliche Einnahmen von mehr als fünf Millionen Franken pro Jahr in Form von Konzessionsabgaben. In finanziell unbequemen Zeiten – in welcher sich manche Schweizer Stadt befindet – leistet die Aussenwerbung einen nicht zu ignorierenden Teil für den Finanzhaushalt. Zusätzlich finanziert sie auch die öffentlichen Verkehrsmittel in ähnlichem Mass. Diese sind auf die Einnahmen der Aussenwerbung angewiesen und wollen nicht auf die Mittel verzichten. Schweizweit betrachtet betragen die Abgaben aus Plakatwerbung an die öffentliche Hand mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr. Gerade im Hinblick auf die Netto-Null-Ziele vieler Städte benötigen wir aber dringend finanzstabile Städte und ein ÖV-Angebot, welches attraktiv ist und erneuert werden kann. Und das kostet verständlicherweise Geld, welches zu einem guten Teil von Werbung finanziert werden könnte und sollte.

Ähnliches spielt sich in der Stadt Zürich ab. Dort soll nämlich der Stadtrat unteranderem den digitalen Werbetafeln auf öffentlichem Grund den Stecker ziehen. Es müsse geprüft werden, wie die bereits installierten Werbescreens «zum frühestmöglichen Zeitpunkt» abgebaut und «ökologisch» entsorgt werden könnten. Doch wie ökologisch ist es dann schlussendlich, wenn erst gerade bewilligte und hergestellte Werbescreens bereits wieder entsorgt werden müssen, obwohl diese noch viele Jahre nutzbar wären? So fehlen schlussendlich der Stadt finanzielle Mittel, ohne das etwas zur Rettung des Klimas erreicht worden ist. Fallen diese Einnahmen weg, müsste das Defizit zum Beispiel mit Sparmassnahmen oder Steuergeldern beglichen werden. Ausserdem sind die digitalen Werbeplakate Teil des städtischen Lichtkonzepts. Würden die Bildschirme verboten, müssten diese überarbeitet und die Orte neu beleuchtet werden.

Städte, welche von Aussenwerbung «befreit» sind, gibt es faktisch nicht.

In den politischen Debatten werden oft zwei Beispielstädte zitiert, welche sich scheinbar erfolgreich für Werbeverbote im Aussenraum entschieden, und ein Verbot von Aussenwerbung umgesetzt hätten: Grenoble in Frankreich und São Paulo in Brasilien. Der erste Eindruck ist jedoch trügerisch. Denn Grenoble hat zwar die Anzahl an analogen Plakaten nach dem Entscheid reduziert, hat diese dann aber vermehrt mit digitalen Werbebildschirmen substituiert. Somit geht die Behauptung von der Berner Stadträtin Mirjam Rodel (GFL), dass es wunderschön sei, wenn das Alpenpanorama in Grenoble nicht durch Werbeplakate verschandelt werde, in der Realität nicht wirklich auf. Diese Flächen – laut dem Verband Aussenwerbung Schweiz sind es rund 1100 – sind nun einfach an Haltestellen des oder im öffentlichen Verkehr platziert. Die Stadt Bern, welche eine vergleichbare Einwohnerzahl aufweist, hat aktuell ebenfalls rund 1100 Flächen im Angebot. Man sieht also, dass mit einer durchdachten und abgestimmten Reglementierung des Werbeangebots, so wie es Bern hat, der vernünftige und richtige Weg eingeschlagen wurde.

Dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen benötigt, zeigt ein Beispiel aus Südamerika.

Denn die brasilianische Grossstadt São Paulo stand vor einer Herausforderung. Sie konnte die Menge an unbewilligten Plakaten auf privatem Grund nicht mehr kontrollieren und hat diese kurzum ganz verboten. Ein äusserst krasser Entscheid und Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit, welcher nicht nachzuahmen ist. Aber: Gleichzeitig zu diesem sehr einschneidenden Verbot von Aussenwerbung auf Privatgrund wurden tausende bewilligte digitale Flächen auf öffentlichem Boden geschaffen. So fliesst nun das Geld der Werbekonzessionen in die Kasse der Stadt.

Städte, welche Aussenwerbung einschränken wollten, haben schlussendlich gesehen, wie wertvoll diese Art von Werbung für sie sein kann, finanziell wie auch politisch. In der Schweiz stellen die Plakatfirmen zusammen mit den Städten schon lange mit restriktiven Reglementierungen sicher, dass ein Szenario wie in Brasilien nicht entsteht. So werden in Bern beispielsweise seit Jahren kaum neue Plakatstellen auf öffentlichem Grund bewilligt. Neben kommerziellen Anwendungsbereichen sind gleichzeitig auch die gesellschaftlichen Leistungen der Aussenwerbung wichtig und nicht zu vernachlässigen.

Neben Schweizer KMU’s profitieren auch Kultur und Politik vom Plakat

Linke Kreise bringen ihre bekannte Abneigung gegenüber Grosskonzernen oft in die Argumentation gegen Werbung ein. Dass diese finanziell gesehen grössere Werbekampagnen schalten als kleinere Akteure, ist verständlich. In einem freiheitlich organisierten Wirtschaftssystem ist das aber auch ihr klares Recht. Wenn aber die Anzahl an Unternehmen betrachtet wird, welche Plakatwerbung buchen, ist das Resultat plötzlich ganz anders. Da machen Schweizer KMUs nämlich 63% des Kundenstamms von Aussenwerbung aus. Für sie ist das Medium Plakat ein idealer Kanal, um kostengünstig und effizient ihre Kundinnen und Kunden zu erreichen. Wieso soll man dann der grossen Mehrheit diese Option verbieten?

Der kulturelle und politische Aspekt in der Aussenwerbung geht ebenfalls viel zu oft in der Diskussion verloren. Viele städtischen Werbereglemente halten nämlich fest, dass die Plakatfirmen kulturelle und politische Werbung oft kostenlos oder vergünstigt anbieten müssen. Kleben und platzieren also bei einem Verbot die Politikerinnen und Politiker ihre Wahlplakate selbst? Und wo, wenn es die Plakatstellen nicht mehr gibt?

Auch wenn die digitalen Werbekanäle vermehrt genutzt werden und sich als Alternativen anbieten, ist das Plakat trotzdem laut der Konsumentenstudie der WEMF AG für Werbemedienforschung weiterhin das beliebteste Werbemittel, welches nicht nur informativ ist, sondern von 70% der Schweizer Bevölkerung geschätzt wird. Zudem sprechen sich 63% der Befragten gegen ein Verbot aus. Das sieht auch Greenpeace Schweiz so, welche in einem umfassenden Werbeverbot «eine Massnahme, die weder geeignet noch notwendig ist» sieht.

Konsum und Nachhaltigkeit müssen nicht Gegensätze sein.

Werbung hat zum Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten in ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen, aber auch auf Alternativen und Ersatzprodukte hinzuweisen. So lancierten erst kürzlich Lidl und WWF zusammen eine Sensibilisierungskampagne mit dem Motto «Nachhaltig macht mehr Freude». Diese soll auf pflanzliche Alternativen, Bioprodukte und Food Waste aufmerksam machen. Ein Werbeverbot schadet dann nicht nur Initiativen wie dieser, sondern widerspricht auch dem öffentlichen Interesse, welches Nachhaltigkeit immer stärker gewichtet.

KS/CS wird sich weiterhin für das Plakat einsetzen.

Plakatwerbung ist ein abwechslungsreiches und diverses Kommunikationsmittel, welches neben dem Grundziel, Informationen zu vermitteln, zahlreiche Zusatzleistungen für die Schweizer Gesellschaft erbringt. Städte ohne Werbung gibt es, soll es und kann es nicht geben. Denn Aussenwerbung ist für Wirtschaft, Politik und Kultur ein unabdingbares Instrument der Kommunikation. So bleiben Werbegelder in der Schweiz und kommen uns allen in einer oder anderen Form zu gute.


Politik-News: News aus der Frühjahressession

AKTUELL


Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung

Der Nationalrat will die international anerkannten Titelbezeichnungen «Professional Master» und «Professional Bachelor» auch in der Schweiz einführen. Für KS/CS ist die Annahme des Vorstosses ein wichtiges Zeichen, um die höhere Berufsbildung aufzuwerten und international vergleichbarer zu machen. Da KS/CS die eidgenössischen Prüfungen für Kommunikationsfachleute und Kommunikationsleiterinnen und -leiter abnimmt, ist es ein persönliches Anliegen des Verbandes, die Attraktivität der Berufsprüfungen mit diesem Vorstoss zu fördern. Zur Motion.

News aus Bundesbern


Fleischwerbung wird nicht stärker reguliert

Es besteht kein weiterer Bedarf, die Werbung für Fleischaktionen zusätzlich einzuschränken. Das hat der Nationalrat mit der Ablehnung eines Postulats deutlich gemacht, welches Marketing mit Fleischaktionen verbieten wollte. Wir befürworten den Entscheid, denn legale Produkte sollen auch frei beworben werden können. Zum Postulat.

 

Striktere Regeln für Tabakwerbung sind derzeit nicht mehrheitsfähig

Die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» beschäftigt uns seit mehreren Jahren intensiv. Der Nationalrat debattierte nun die Vorlage zum Geschäft und lehnte den Entwurf in der Gesamtabstimmung ab. Damit schickt er das Geschäft zurück in die Beratung des Ständerats. KS/CS wird sich weiterhin für eine Umsetzung des Volkswillens einsetzen und den Prozess weiterhin eng begleiten. Zum Beitrag. 

News aus der Branchenwelt


Digital Markets und Digital Services Act

In diesen Wochen werden zwei EU-Plattformgesetze, der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) wirksam. KS/CS beschäftigt sich ebenfalls mit den Gesetzen, da auch in der Schweiz die Forderungen laut wird, diese analog einzuführen. Zum Beitrag.

 

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Politik-News: Werbung sichert Finanzierung - in Städten wie in Medien

AKTUELL


Lancy: Aussenwerbeverbot ist formal ungültig

En janvier 2017, des panneaux vierges ont fleuri en Ville de Genève, en raison de la fin de la concession donnée par la commune à l’afficheur APG|SGA. De là est née l’initiative Zéro Pub, refusée en votation l’année passée.

Eine Mehrheit des Stadtrats von Lancy hat erst kürzlich für ein Verbot von kommerzieller Werbung im Aussenraum gestimmt. Nun hat aber der Kanton den Beschluss aus formalen Gründen für ungültig erklärt, weshalb dieser in den kommenden Monaten nochmals beraten werden muss. KS/CS wird sich mit den lokalen Parteien für den Weiterbestand von Aussenwerbung stark machen. Zum Beitrag.

News aus Bundesbern


Frühjahressession: Tabak- und Fleischwerbung im Visier

Mehrere Geschäfte beschäftigen uns in der laufenden Session. So berät beispielsweise der Nationalrat über die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung». Folgt dieser dem Ständerat, würden Vertrieb und Sponsoring als Informationsmöglichkeit weiterhin erlaubt sein. Weiter ist auch die Fleischwerbung ein Thema, denn ein Postulat fordert, Werbung für Fleischaktionen stärker einzuschränken. Wir vertreten dabei klar die Meinung, dass legale Produkte auch frei beworben werden dürfen. Folgen Sie uns auf LinkedIn, um bestens über die Entscheide des Parlaments informiert zu bleiben! Zum Beitrag.

 

Nationalratskommission will Werbung durch Prämiengelder verhindern

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stimmt einer parlamentarischen Initiative zu, welche Krankenkassenwerbung einschränken will. Der Vorstoss möchte verhindern, dass Werbeausgaben mit Prämien finanziert werden. Für KS/CS ist das nicht der richtige Weg, Kosten zu sparen. Denn ein Verbot tangiert auch den Wettbewerb und schafft Intransparenz. Als nächstes berät die Kommission des Ständerats darüber. Zum Beitrag.

News aus der Branchenwelt


Digital Ad Trust Report: Sichtbarkeit der Online-Werbung gesunken

Die Initiative Digital Ad Trust Switzerland (DAT) präsentiert ihren neuesten Bericht für das vierte Quartal 2023 mit einem besonderem Fokus auf neue Mobile-Werbeformate und der erstmaligen Einbeziehung der Swiss Marketplace Group. Tieferen Werte bei der Sichtbarkeit im vierten Quartal 2023 sind hauptsächlich auf die neu hinzugekommenen Mobileformate zurückzuführen. Zum Bericht.

 

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Politik-News: Werbung sichert Finanzierung - in Städten wie in Medien

AKTUELL


Stadtrat von Bern fordert Verbot von Werbung im Aussenraum

In der rot-grün dominierten Stadt Bern weht der Aussenwerbung stärkerer Gegenwind entgegen. Mit 30 zu 29 Stimmen nimmt der Stadtrat von Bern eine Motion an, welche kommerzielle Werbung im Aussenraum - sprich im öffentlichen Raum und auf privatem Grund - verbieten will. «Es gibt kein Werbeproblem, aber wir schaffen eines» hält der FDP-Stadtrat Nik Eugster im Interview treffend fest. So könnten bei einem Werbeverbot im Aussenraum 5.148 Mio. Franken weniger pro Jahr in die Kasse der Stadt fliessen. Nun muss der Gemeinderat innerhalb von zwei Jahren das Reklamereglement überarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. KS/CS wird sich dafür einsetzen, dass die Aussenwerbung weiter in der Bundesstadt ihren Platz findet. Zum Beitrag.

News aus Bundesbern


EMEK will den medialen Service public neu aufstellen

RTS-Fernsehchef

Die Halbierungsinitiative und auch das Konzept des Bundesrats zur Senkung der Radio- und TV-Gebühren sind laut der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) nicht zielführend. Stattdessen fordert sie im Bericht «Denkanstoss zur Zukunft des medialen Service public», die mediale Grundversorgung neu aufzustellen, so auch den Bereich deren Finanzierung: Künftig soll auf Werbeeinnahmen verzichtet und eine öffentliche Finanzierung bevorzugt werden. Ein alter Vorschlag, welcher ideologisch und fernab ökonomischer Medienrealität ist. Denn Werbung belastet die publizistische Unabhängigkeit nicht und ist transparente Kommunikation (Hier unser Blog-Beitrag zum Thema). Zum Beitrag.

News aus der Branchenwelt


Ein Werbesujet mit Barbie auf Skiern – Wie kommt man nicht von der Piste ab?

Mit der wachsenden Nutzung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) häufen sich auch rechtliche Fragen und Unsicherheiten in deren Anwendung. Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst von KS/CS Kommunikation Schweiz, verfasste KI-Praxistipps und erklärt im Interview, was es bei der Verwendung von KI in der Werbung zu beachten gilt. Zum Beitrag.

 

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Ein Werbesujet mit Barbie auf Skiern – Wie kommt man nicht von der Piste ab?

Autor: Hendrik Fischer (publiziert in «Persönlich», Februar 2024)

In der ersten Persönlich-Ausgabe von 2023 blickten wir auf die Erwartungen und Möglichkeiten, wie künstliche Intelligenz in der Werbebranche allgemein ihren Platz findet und wo Potenziale und Herausforderungen liegen. Dabei zeigte Zbynek Zapletal, Experte für Programmatic, SEA und Social-Media-Werbung bei der Agentur Gamned!, auf, dass KI bei Effizienzsteigerungen in den Unternehmensprozessen, beispielsweise in der Schaltung von Werbung oder der Analyse von Zielgruppen, grosses Potenzial aufweist. Ein Jahr später richten wir uns nun genauer auf die Seite der Kommunikationsagenturen und Werbeschaffenden aus, welche in ihrer Kreativarbeit generative KI verwenden. Denn die Anwendung von KI bringt einerseits ganz neue Möglichkeiten der Kreativität, aber auch offene Fragen, vor allem in Bezug auf rechtliche Vorgaben, mit sich.

 

Fanny Rocchi, als Leiterin des KS/CS-Rechtsdiensts, hast Du bereits viele Anfragen zu rechtlichen Themen und KI von unseren Verbandsmitgliedern erhalten?

Ja, die rechtlichen Fragen rund um die Anwendung der KI häufen sich. Das war auch mit ein Grund, wieso wir von KS/CS die Praxistipps verfasst haben.

 

Im von Dir verfassten Ratgeber gehst du auf die Eingabe und Verwendung von KI generierten Inhalten detailliert ein. Was gilt es grundsätzlich bei KI-Systemen zu bedenken, die Inhalte generieren und zur Verfügung stellen?

Zu bedenken gilt es, dass die KI-Systeme ursprünglich mit einer Unmenge an Daten gefüttert oder auch trainiert worden sind. Bei diesen Trainingsdaten handelt es sich zum Beispiel um Bilder, Fotos, Werke der Literatur und Historik, Musikstücke, Kunstgegenstände, Zeitschriftenartikel, Filmen, Daten aus der Forschung und Wissenschaft, Marken, Designs, usw., die manchmal ohne Wissen oder Einverständnis der jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie Urheberinnen und Urheber in die KI-Systeme eingegeben wurden. Anhand dieser Daten lernt das KI-System und generiert anschliessend mit dem erlernten Wissen «neue» Inhalte.

 

Was sind die möglichen rechtlichen Risiken hinsichtlich der Verwendung von KI in der Werbebranche?

Es besteht immer die Möglichkeit, dass bei den durch KI generierten Inhalten die ursprünglichen Werke, Bilder, Elemente, mit denen das KI-System trainiert wurde, noch erkennbar sind. In diesem Fall riskiert man zum Beispiel die Verletzung von Urheberrechten. Neben der Verletzung von Urheberrechten, riskiert man bei der kommerziellen Verwendung von KI generierten Bilder oder Textpassagen auch weitere Rechtsverletzungen. Mögliche Rechtsverletzungen wären zum Beispiel auch die Verletzung von Markenrechten, lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen, Persönlichkeitsrechten, usw.

 

Was würde das konkret bei einem Werbesujet bedeuten? Beispielsweise bei einer Werbung, auf welcher Barbie auf Skiern die Piste runterfährt?

Wird für ein Werbeplakat mit Hilfe von KI ein Bild generiert, auf dem Barbie auf Skiern eine Skipiste runterfährt, gilt es abzuklären, ob das Bild in seinen wesentlichen Charakterzügen an sich bereits besteht und vom KI-System allenfalls mit gewissen Bearbeitungen wieder herausgegeben wurde. Weiter wäre es zentral zu analysieren, wie die Barbie-Puppe in diversen Erscheinungen rechtlich geschützt ist und ob bei deren Verwendung z.B. die Verletzung von Markenrechten (Mattel, Barbie) und lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen droht, was wohl anzunehmen wäre. Weiter müsste z.B. überprüft werden, ob bei den Skiern noch eine Ski-Marke erkennbar ist, die verletzt werden könnte.

 

Demnach wäre es kein Problem, wenn die Person auf den Skiern nicht als Barbie erkennbar wäre? Könnte dann die Anbieterin des KI-Programms argumentieren, dass die Kreation ihr gehört?

Soweit kein Barbie erkennbar ist, wäre sicher ein zentrales rechtliches Problem weg. Zurzeit herrscht die überwiegende Meinung, dass kein Urheberrecht am maschinellen Schaffen der KI besteht. Das würde bedeuten, dass dieses KI-geschaffene Bild aus urheberrechtlicher Sicht auch von Dritten frei verwendet werden dürfte. Nur weil kein Urheberrecht am maschinellen Output entsteht, bedeutet dies aber noch nicht, dass Rechtsverletzungen per se ausgeschlossen sind. So muss man zum Beispiel auch die Nutzungsbedingungen des KI-Systems beachten (dürfen KI-Inhalt kommerziell verwendet werden?) sowie zum Beispiel auch lauterkeitsrechtliche Leistungsschutz-Vorschriften bedenken. Wiederum können Markenrechte eine Rolle spielen, falls Marken irgendwo sichtbar sind oder es kann auch sein, dass das Bild obwohl von KI-geschaffen trotzdem einem bestehenden Bild so stark ähneln könnte, dass Urheberrechte ein Thema wären.

 

Was sind demnach zentrale Punkte, welche eine Agentur beachten muss, wenn sie mithilfe von künstlicher Intelligenz einen Werbeinhalt generiert?

Zu beachten sind im Wesentlichen zwei Ebenen: Auf Ebene KI-System und Agentur gilt es abzuklären, ob die von der KI generierten Inhalte überhaupt kommerziell verwendet werden dürfen oder eben die Gefahr einer Verletzung von Schutzrechten Dritter besteht. Auf Ebene Kundschaft und Agentur gilt es die Kundin und den Kunden darüber aufzuklären, dass KI-Systeme für die Bearbeitung des Auftrages verwendet werden. In einem zweiten Schritt ist der Kundschaft offenzulegen, welche Arbeitsergebnisse KI-generierte Inhalte enthalten und was das in rechtlicher Hinsicht zur Konsequenz hat. Mit der Kundschaft sollte auch besprochen werden, ob gegenüber der Öffentlichkeit ein Hinweis angebracht wird, dass es sich um Werbeinhalte handelt, die mit Hilfe von KI generiert wurden.

 

Auch auf politischer Ebene wird heiss über das Thema KI, besonders im Hinblick auf deren Regulierung, diskutiert. Mit dem «AI Act» möchte die EU als erste eine umfassende Gesetzgebung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz anbieten. Auch der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Wie beurteilst du die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Anwendung von KI in der Werbung in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es zahlreiche Gesetze, die es in der Werbebranche grundsätzlich einzuhalten gilt, wobei diese Vorschriften auch dann gelten, wenn die Werbeinhalte ganz oder teilweise durch KI generiert wurden. Beispiele solcher Gesetze wären das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, das Markenschutzgesetz, das Designrecht, das Datenschutzgesetz oder das Persönlichkeitsrecht. Lücken gibt es heute insbesondere bei der Frage, wie weit der Hersteller einer KI-Software in die Verantwortlichkeit für Ergebnisse eingebunden ist. Dass die heute geltenden Schutzrechtsvorschriften auch auf KI-Inhalte angewendet werden können, kann am folgenden Beispiel aufgezeigt werden: Ein Logo wird mithilfe der KI generiert. Das Logo wird daraufhin von der Agentur weiterbearbeitet und ausgestaltet. Die Frage, ob ein KI generiertes Bild umgestaltet werden darf und ab wann eine Neugestaltung des Bildes vorliegt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Urheberrechts (Werk zweiter Hand). Nur weil der Begriff «KI» in den werberelevanten Gesetzestexten nicht zu finden ist, bedeutet dies nicht, dass zwingend eine Gesetzeslücke besteht. Meiner Meinung nach ist die aktuelle Schweizer Rechtsordnung betreffend die Anwendung von KI in der Werbung daher gut aufgestellt. Es herrscht kein rechtsfreier Raum. Wie sich die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in der Schweiz in diesem Gebiet weiterentwickeln werden, bleibt allerdings abzuwarten und zu beobachten. In der Zwischenzeit werden wir das Thema weiterverfolgen und unsere Praxistipps in regelmässigen Abständen aktualisieren und ergänzen.

  

Zur Person:

Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst KS/CS und Verfasserin der Praxistipps, ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Berner Kanzlei Schluep|Degen Rechtsanwälte, die auf Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Werberecht spezialisiert ist. Als Teil des KS/CS Teams begleitet sie alle gesetzgeberischen Prozesse und steht den Mitgliedern für Rechtsauskünfte – auch speziell zu Fragen um KI und Werbung – zur Verfügung.


Politik-News: Die Werbung im regulatorischen Visier

AKTUELL


Bedrohte Aussenwerbung in der Stadt Bern

Der Berner Stadtrat behandelt am 01.02. eine Motion, welche kommerzielle Werbung aus dem öffentlichen Raum der Stadt verbannen will. Laufende Bewilligungen seien nach einer Frist zu entziehen oder nicht mehr zu erneuern, Leuchtreklamen sollen aus dem Stadtbild verschwinden. Der Vorstoss wäre nicht nur ein gravierender Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit, sondern auch eine Einbusse für das lokale Gewerbe und die Kasse der Stadt Bern. So würden laut Gemeinderat jährliche Einnahmen der vergebenen Konzession von 5,148 Mio. Franken fehlen. Dabei ist Aussenwerbung wichtige Information für Wirtschaft, Politik und Kultur, welche nicht willkürlich eingeschränkt werden darf. Zur Motion.


Wieso der Bund ein gesetzliches Werbeverbot für gewisse Lebensmittel will

KS/CS hat bereits wiederholt über die Pläne des BLV zur Einschränkung von Werbung für Lebensmittel berichtet. In der Diskussion wird aber oft vergessen, was eine Werberegulierung nach geltenden internationalen Kriterien bedeuten würde. Nicht bloss Werbung für Nachspeisen und Snacks wären betroffen. Die WHO definiert nämlich 18 Kategorien - von Milch und Pasta bis zu Brot und Tofu - welche mit klaren Maximalwerten zu Fett-, Zucker-, oder Salzgehalt versehen werden. Übersteigt ein Produkt diese Werte, dürfte es folglich nicht beworben werden. Das hätte massive Auswirkungen auf die Werbelandschaft. Zum Beitrag.

News aus Bundesbern


Tabakwerbung, die sich nur an Erwachsene richtet, soll möglich bleiben

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat die Vorlage zur Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» beraten und ist dabei mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerats gefolgt. Im Gegensatz zum Ständeratsentscheid soll aber die Tabakwerbung im Innenteil gedruckter Publikationen, die überwiegend von Erwachsenen gelesen werden, weiterhin erlaubt bleiben. Auch Hinweise auf Verkaufsförderung und Sponsoring will die Kommission weiterhin ermöglichen. Wir setzen uns in der kommenden Frühjahrssession dafür ein, dass die Initiative im Sinne der Initianten umgesetzt wird. Zur Medienmitteilung.

News aus der Branchenwelt


Greenwashing: Europaparlament stimmt für strengere Regulierung

«Umweltfreundlich», «nachhaltig» oder «klimaneutral» - solche Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten sollen nur noch erlaubt sein, wenn diese von anerkannten Zertifizierungen oder von Behörden genehmigt wurden. Das haben die Abgeordneten des EU-Parlaments entschieden. Sie möchten verhindern, dass Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie es eigentlich sind. Auch in der Schweiz sind ähnliche Bestrebungen im Gang: Mit der Revision des CO2-Gesetzes wird auch darüber beraten, ob Angaben über sich, seine Waren, Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung ebenfalls mit objektiven und überprüfbaren Grundlagen belegt werden müssen. Zum Beitrag.

 

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