Die rechtliche Regulierung der Werbung in der Schweiz und in der EU

Von Grün bis Rot: Gesetzgebung hat viele Facetten.

Autor: Marc Schwenninger, Leiter Rechtsdienst KS/CS: zVg (publiziert in «Persönlich», Sonderausgabe Juni/Juli 2023)

Das grundlegende Verbot der Unrichtigkeit und Irreführung

Das schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet jegliche unrichtige oder irreführende kommerzielle Kommunikation von Unternehmen. Verschärfend kommt hinzu, dass den werbenden Unternehmen die Beweislast auferlegt wird, die Richtigkeit ihrer Werbeaussagen nachweisen zu können. Verstösse gegen dieses Richtigkeitsgebot respektive Irreführungsverbot können auch strafrechtlich verfolgt werden. Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Auch in der EU sind das Richtigkeitsgebot und das Irreführungsverbot von zentraler Bedeutung. Umfassende EU-Regulierungen dazu finden sich in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken und der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung.

Werbung ist die am stärksten regulierte Kommunikationsform

Die Strenge dieser Vorgaben an die kommerzielle Kommunikation zeigt sich beispielsweise im Vergleich zur schweizerischen Gesetzgebung zur redaktionellen Kommunikation, welche wettbewerbsbeeinflussend ist. Bei der redaktionellen Kommunikation ist im Gegensatz zur kommerziellen Kommunikation nicht jede unrichtige oder irreführende Aussage über Unternehmen oder deren Produkte ein Gesetzesverstoss. Vielmehr muss die Unrichtigkeit oder Irreführung ein Mass erreichen, welches einer eigentlichen Herabsetzung gleichkommt. In der politischen und privaten Kommunikation ist Unrichtigkeit oder Irreführung sogar per se nicht unzulässig. Die Grenzen werden hier durch spezialgesetzliche Sondertatbestände wie zum Beispiel das strafrechtliche Verbot der Ehrverletzung gezogen. Im Zusammenhang mit Diskussionen rund um Fake News und Hate Speech scheinen sich aber auch hier Verschärfungen abzuzeichnen. In der EU wird im Rat und im Europäischen Parlament aktuell beispielsweise über eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung diskutiert. Politische Werbung soll zumindest transparent und klar erkennbar werden.

Spezialbestimmungen zum Thema Werbung

Die Werberegulierung in der Schweiz und in der EU zeichnet sich dadurch aus, dass sich der Gesetzgeber nicht mit allgemeinen Vorgaben zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Mitbewerber zufrieden gibt. Vielmehr sieht er sich genötigt, unzählige Detailbestimmungen verstreut über die ganze Gesetzgebung zu erlassen. In der Schweiz umfasst das auch sämtliche vertikale Stufen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Buch „Werberecht“ von Schwenninger/Senn/Thalmann (2. A, Zürich 2010) finden sich rund 400 Seiten mit werberelevanten Bestimmungen und kurzen Erläuterungen dazu. Es ist davon auszugehen, dass dieser Umfang in den letzten Jahren nicht abgenommen, sondern vielmehr massiv zugenommen hat. Illustrativ ist beispielsweise der Artikel 3 des schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu den unlauteren Werbe- und Verkaufsmethoden. Alleine dieser einzelne Gesetzesartikel in diesem einzelnen Gesetz umfasst mehr als 20 verschieden Tatbestände von widerrechtlichem Verhalten im Zusammenhang mit kommerzieller Kommunikation und Marketing. Von noch grösserer Regelungsdichte ist beispielsweise das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Systematisch lassen sich Werbevorschriften unterteilen in:

  • Vorschriften für einzelne Werbemassnahmen wie zum Beispiel vergleichende Werbung oder das Werben mit Werbegewinnspielen,
  • Besondere Vorschriften für einzelne Werbemedien wie zum Beispiel Aussenwerbung, Radio und Fernsehen,
  • Vorschriften für Massnahmen zur Verkaufsförderung wie zum Beispiel der Fernabsatz,
  • Vorschriften für einzelne Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Lebensmittel, Alkohol oder Finanzdienstleistungen,
  • Vorschriften für einzelne Personenkategorien von Werbenden wie zum Beispiel Werberestriktionen für Ärzte oder Rechtsanwälte.

Schweizerische Werberegulierung kann auch über den EU Standard hinausgehen

Es ist nicht so, dass die schweizerische Gesetzgebung immer liberaler ist als die Gesetzgebung der EU. Illustrativ dazu sind die äusserst strengen Vorgaben für Alkoholika, welche dem Alkoholgesetz unterstehen. Hier macht der schweizerische Gesetzgeber zum Beispiel die radikale Einschränkung, dass Werbung für solche Produkte in Wort, Bild und Ton nur Angaben und Darstellungen enthalten darf, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen. Das Werben mit «Bacardi-Feeling» am Strand findet in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland somit nicht statt. Und auch die Marke «Jägermeister», die für ihr innovatives Marketing bekannt ist, hat mit Blick auf die Schweiz und die Schwierigkeit der hiesigen Marktbearbeitung festgestellt (persönlich, Interview vom 25.7.2013, „Wenn wir jetzt nicht Relevanz nachschütten, ebbt der Boom ab“): „Ich finde das immens – vor allem wenn man bedenkt, wie streng die Restriktionen in Punkto Werbung in der Schweiz sind. Die Vorschriften werden immer strenger. Alles, was Emotionen weckt, ist im Zusammenhang mit einer Spirituose nicht erlaubt.“

Schweizerische Werberegulierung im Einklang mit EU Standards

Wie in anderen Wirtschaftsbereich auch gibt es Bereiche, in welchen die schweizerische Werberechtsregulierung die EU Gesetzgebung adaptiert und weitestgehend übernimmt. Ein illustratives Beispiel dafür ist das Lebensmittelrecht. Das Werben für Lebensmittel ist juristisch hoch komplex geworden. Jegliche Werbeaussage zu Lebensmittel muss strengstens dahingehend geprüft werden, ob ihr eine Bedeutung im Sinne einer Heilanpreisung gegeben werden könnte, was nur für Heilmittel zulässig ist. Und selbst Aussagen mit Bezug zur Gesundheit sind verboten, sofern sie nicht gesetzlich vorgesehen oder im Einzelfall bewilligt worden sind. Dazu bestehen eigene Anhänge zu einer Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), welche die zulässigen nährwertbezogenen Angaben sowie die zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben einschliesslich deren Voraussetzungen für ihre Verwendung definieren. So kommen auf mehreren Dutzend Seiten etwas über 30 zulässige Nährwertangaben (z.B. „fettarm“, „zuckerarm“, „hoher Proteingehalt“, „light“) und über 200 zulässige Gesundheitsangaben mit je detaillierten Vorgaben zusammen (z.B. „Coffein dient der kurzfristigen körperlichen Leistungsfähigkeit“, „Jod trägt zur normalen kognitiven Funktion bei“, „Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei“). „Gemüse ist gesund“ findet sich nicht unter diesen zulässigen Gesundheitsangaben zu Lebensmitteln.


Bald eine Welt ohne Werbung?

Times Square ohne Werbung? Unvorstellbar.

Autor: Jürg Bachmann: zVg (publiziert in «Persönlich», Sonderausgabe Juni/Juli 2023)

Die Frage, ob es Werbung braucht und wie eine Welt ohne Werbung aussähe, ist uralt. Vor sechzig Jahren, im Jahr 1963, widmete der berühmte Werber David Ogilvy in seinem Buch «Geständnisse eines Werbemannes» das Schlusskapitel der Frage, ob es nicht besser wäre für die Menschheit, die Werbung einfach abzuschaffen. Sie verführe doch zu Ausgaben, die sich Konsumentinnen und Konsumenten gar nicht leisten könnten; überhaupt werde in der Werbung übertrieben, wenn nicht gar brandschwarz gelogen; Werbung bevorteile sowieso jene Unternehmen, die sich dank einer starken Marktposition und einem Haufen Geld viel davon leisten könnten und drücke die kleineren Anbieter aus dem Markt; erst recht fürchten Journalistinnen und Journalisten jede Nähe zu Werbung wie der Teufel das Weihwasser (auch wenn die Medien, für die sie arbeiten, und damit sie selber zu einem grossen Teil von Werbeeinnahmen leben). Wäre die Gesellschaft nicht glücklicher ohne das Grundübel Werbung, das zu Taten animiert, die man lieber bleiben lassen sollte?

Als Fürsprecher für die Werbung zitierte Ogilvy zwei Persönlichkeiten, die nicht aus der Werbewelt kommen, also unverdächtig sind: den ehemaligen amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill, der für jede Lebenslage ein Zitat parat hat.

Der erste sagte sinngemäss: würde ich mein Berufsleben noch einmal neu anfangen, würde ich wohl Werber. Denn ohne Werbung wäre es in den letzten 50 Jahren unmöglich gewesen, den Lebensstandard so zu erhöhen, wie das erfolgt ist. Und der zweite sah in der Werbung vor allem die Kraft, Wünsche zu formulieren und Ansporn für die Erreichung von Zielen zu setzen. Das nütze der Produktivität einer Gesellschaft und darum dem Gemeinwohl. Auf einen Punkt gebracht sagten beide: Werbung stärkt die Volkswirtschaft und das Gemeinwohl.

Lieber Erziehungsprogramme statt Werbung?

Irgendwann muss einem Teil der Gesellschaft dieses Verständnis abhandengekommen sein. Werbung soll stören und lästig sein, gar verantwortlich für Fehlentwicklungen der Gesellschaft. Liest man Vorstösse, die im eidgenössischen Parlament während jeder Session eingereicht werden, scheint es, als störten sich insbesondere linke und grüne Politikerinnen und Politiker daran, dass Werbung auch Inhalte kommuniziert, die im Widerspruch stehen zu ihrem eigenen Weltbild. Werbung für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sie anhand eines eigenen Wertekanons als schädlich für die Gesellschaft einstufen, soll eingeschränkt oder verboten werden. Werberegulierung wird zum gesellschaftserziehenden Programm. Weg vom Ideal einer aufgeklärten, offenen und selbstverantwortlichen Gesellschaft. Der Staat weiss, was für die Bürgerinnen und Bürger gut ist. Nur das darf kommuniziert werden, der Rest ist zu verbieten.

Also bald eine Welt ohne Werbung?

In unserem Verständnis, und im Gegensatz zum oben dargelegten, gehört Werbung zur Meinungsäusserungsfreiheit, die von der Verfassung garantiert ist. Zwar wird der Begriff der Werbefreiheit in der Bundesverfassung nicht ausdrücklich genannt. Aber nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Werbefreiheit Teil der in der Verfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung). Auch das Bundesgericht hat schon klar festgehalten, dass die Freiheit der kommerziellen Werbung über die Wirtschaftsfreiheit gewährleistet wird und darüber hinaus auch noch die Meinungsäusserungsfreiheit angerufen werden kann. Der Gesetzgeber sieht also keine Welt ohne Werbung vor.

Werbung ist Information und diese muss garantiert werden

Aus staats- und demokratiepolitischen Gründen sind Werbeverbote darum nicht einfach ein gesetzgeberisches Gestaltungselement, von dem der Gesetzgeber einfach so Gebrauch machen darf. Für ein Werbeverbot müssen schwerwiegende Gründe vorliegen und diese sind stichhaltig zu beweisen, bevor ein Werbeverbot ausgesprochen wird.

Nicht genau überprüfbare Studienergebnisse, die die Schädlichkeit von Stoffen beweisen sollen, reichen nicht für ein Werbeverbot. Das gilt für Tabakwerbung, wie für Werbung für Lebensmittel-, Mobilitäts- oder andere Werbung. In unserem Gesellschafts- und Rechtssystem gehen wir in der Schweiz davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur in der Lage sind, sich regelmässig mehrmals pro Jahr vor Wahlen und Abstimmungen eine Meinung zu bilden, sondern auch im Einkaufsgeschäft oder beim Online-Einkauf über diese Fähigkeit verfügen. Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, sich über Werbung zu informieren und sich selber ein Blick über Nutzen und allenfalls Schaden zu bilden, halten wir für einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Grundsätzlich soll beworben werden dürfen, was legal hergestellt und gehandelt werden kann.

Hilft Selbstregulierung?

Um Erwartungen von Politik und Verwaltung vorauseilend zu erfüllen, wurde in den letzten Jahren oft auf Selbstregulierung gesetzt. Das waren oft verpflichtende Kompromisse, auf die sich die Marktpartner einigten. Viele solche Selbstdeklarationen funktionieren gut. Bloss: nun scheint das der Politik zuweilen nicht zu reichen. Viele Anstrengungen der produzierenden Industrie, gerade im Bereich der Lebensmittel oder des Tabaks, wurden nicht oder wenig honoriert. Darum will ein Teil der Politik zum einfachsten Mittel greifen, zur Werberegulierung, sprich zu Werbeeinschränkungen und -verboten.

Dieser Trend ist zu stoppen. Für die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger, der Konsumentinnen und Konsumenten ist Werbung ein zu wichtiges Gut. Sie trägt zur Transparenz und Konkurrenz bei. Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht Werbung. Und Politikerinnen und Politiker, die dazu Sorge tragen.


Neue Perspektive in der Kommunikation

«Prüfungsreform soll die Kommunikationsbranche weiterbringen», sagt Pascal Chenaux im Interview.

Autor: Ekaterina Petrova: zVg (publiziert in «Persönlich», Heft 07/2023)

Warum war diese Prüfungsreform nötig?

Basis für die neue Prüfung war eine umfangreiche Berufsfeldanalyse, bei welchen die Bedürfnisse und Anforderungen seitens Unternehmen und Kommunikationsagenturen aufgenommen und analysiert wurden. Im Rahmen der Auswertungen erkannten wir, dass sich die Aufgaben und der Fokus moderner Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter deutlich verändert haben. Einerseits in Bezug auf die Digitalisierung und die Automatisierung, andererseits auch auf das Verständnis für die Kommunikation als Ganzes, bzw. die Verschmelzung zwischen Unternehmens- und Marketingkommunikation. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, PR Suisse als Kompetenz für Unternehmenskommunikation in die Prüfungsreform zu integrieren und gemeinsam eine moderne und zeitgemässe Prüfung zu gestalten, welche sowohl den Absolvierenden wie auch der Wirtschaft Mehrwert und eine zukunftsorientierte Perspektive bietet.

Was sind denn die konkreten Unterschiede und Vorteile der neuen Prüfung?

Die wesentlichen Unterschiede liegen im Prüfungsdesign. Während die Prüfung bis anhin aus elf Prüfungsteilen bestand, wurden diese auf bis vier Teile reduziert. Im Rahmen der schriftlichen Prüfungen liegt der Fokus klar auf der Unternehmenskommunikation sowie auf der kommerziellen Kommunikation, welche mit fundierten Praxisfällen à je vier Stunden geprüft werden. Ergänzende Themengebiete wie Marketing und Marktforschung sowie Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Unternehmensführung werden in sogenannten Mini-Cases à je zwei Stunden geprüft und runden den schriftlichen Teil ab.

Wie sieht es bei den mündlichen Prüfungen aus?

Ein grosser Unterschied liegt auch im Design der mündlichen Prüfungen. Während früher Fachgespräche in der Volkswirtschaftslehre und im Recht geführt wurden, setzen wir heute auf Critical Inzidentes. Dem entsprechend stellen wir die Kandidierenden vor kritische Situationen, welche sie, basierend auf ihrem Fachwissen, lösen bzw. stabilisieren und sinnvoll kanalisieren müssen.

Welche Bedeutung nimmt die Diplomarbeit ein?

Die Diplomarbeit ist ein zentrales, wichtiges und praxisrelevantes Transferelement der Prüfung und wurde stärker gewichtet. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Kandidierenden ihre erworbenen Kompetenzen im Rahmen einer selbst gewählten Diplomarbeit vertiefen und auch den jeweiligen Auftraggeberinnen und Auftraggeber bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Mehrwert bieten können. Das heisst, dass die Kandidierenden selber entscheiden, ob das Thema ihrer Diplomarbeit ausschliesslich PR oder ausschliesslich Marketing/Kommunikation oder beide Bereiche beinhaltet, so dass es jeweils einem spezifischen Projekt/Bedürfnissen Rechnung trägt, also schon wieder, sehr praxisbezogen und mehrwertstiftend.

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Gemäss Analyse bietet die Prüfung vor allem Marketing- und Kommunikationsfachleuten eine spannende Perspektive, um sich in der strategischen Kommunikation zu etablieren. Wir haben jedoch auch diverse Feedbacks von Marketingleiterinnen und Marketingleitern erhalten, welche die Weiterbildung als Chance sehen, sich im Bereich der strategischen Kommunikation zu spezialisieren und weiterzuentwickeln. Zeitgemässe Zulassungsbedingungen und eine klar definierte Wegleitung bietet aber auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ohne spezifische Vorbildung in den Bereichen Marketing und Kommunikation die Möglichkeit, die höchste eidg. Prüfung in der Kommunikationsbranche zu absolvieren.

Im Bereich Kommunikation besteht ein grosses Angebot an Weiterbildungen. Welche Vorteile sprechen deiner Meinung nach für den Abschluss einer eidg. Fachausbildung bzw. einer höheren Fachausbildung wie dieser?

Es liegt mir fern Weiterbildungen bzw. einzelne Formate gegeneinander auszuspielen. Meiner Meinung nach hat jede Weiterbildung seine Berechtigung, sofern diese den Teilnehmenden ermöglicht, sich in ihrem beruflichen oder privaten Umfeld weiterzuentwickeln. Der Vorteil von eidgenössischen Prüfungen liegt darin, dass bei Fachprüfungen (bsp. Kommunikationsfachleute mit eidg. Fachausweis) und höheren Fachprüfungen (bsp. Kommunikationsleiter und Kommunikationsleiter mit eidg. Diplom) konkrete Inhalte und zu erreichende bzw. zu prüfende Kompetenzen definiert sind. Wie erwähnt werden die zu erreichenden Kompetenzen vom Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation und den jeweiligen Berufsverbänden im Rahmen von Berufsfeldanalysen evaluiert. Deswegen widerspiegeln eidgenössische Prüfungen die erforderlichen Kompetenzen aus der Wirtschaft und ermöglichen eine gezielte und praxisorientierte Weiterbildung.

Weitere Informationen zu Weiterbildungsinstituten, Wegleitung und Zulassungsbedingungen finden Sie hier.

Nächste Termine

Schriftliche Prüfung: Donnerstag, 4. und Freitag, 5. April 2024
Mündliche Prüfung: Donnerstag, 16. Mai 2024

Prüfungssekretariat
KS/CS Kommunikation Schweiz und pr suisse
Ernastrasse 22
8004 Zürich

Tel. +41 44 211 23 24
E-Mail 

Zur Person

«Pascal Chenaux hat rund 15 Jahren in den Bereichen Marketing und Kommunikation gearbeitet und war rund zehn Jahre in der Erwachsenenbildung tätig. Heute ist er Leiter Marketing & Verkauf und Mitglied der Geschäftsleitung bei 2communicate ag.»


Politik-News: Städtische Werbefreiheit erneut bewahrt!

AKTUELL


Freiburg lehnt ein generelles Verbot für kommerzielle Werbung ab

Bild: freiburger-nachrichten.ch

Kommerzielle Werbung auf städtischem Boden bleibt grundsätzlich weiterhin erlaubt, mit einigen Ausnahmen. Zudem ist ein drohendes Werbeverbot für Glücksspiele vom Tisch. Diese Entscheide fällte der Freiburger Generalrat kürzlich. Zudem dehnte er das bereits bestehende Werbeverbot für Tabak, Alkohol und Kleinkredite auf fossile Energien und Erdölprodukte aus. Ein fragwürdiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Zum Artikel.

News aus der Branchenwelt


Echt oder Fake? - KI in der Politwerbung: Ein Plakat entzweit die Gemüter

Bild: srf.ch

Die eidgenössischen Wahlen sind nicht mehr weit entfernt. So laufen auch die politischen Werbekampagnen auf Hochtouren, welche oft zu hitzigen Debatten führen. Wird dann zusätzlich künstliche Intelligenz (KI) dazu verwendet, kommen gewisse Kreise schnell in ein Regulierungsfieber. Um einen kühlen Kopf beim Thema zu bewahren, empfehlen wir das Positionspapier zum regulatorischen Umgang mit KI von economiesuisse. Zum Artikel.

 

Neue Leitlinie der WHO für Werbeeinschränkungen beim Lebensmittelmarketing

Bild: unsplash.com

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine neue Leitlinie veröffentlicht, welche Empfehlungen für an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing auflistet. Konkret sollen Lebensmittel, welche einen hohen Fett-, Zucker- oder Salzgehalt haben, nicht beworben werden, um so Jugendliche angeblich vor Übergewicht zu schützen. So würde eine Cervelat indes einer Zigarette gleichgestellt, was unverhältnismässig und absurd wäre. Zur Publikation der WHO-Leitlinie.

 

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«Drohende Werbeverbote können rasch die Substanz unserer Volkswirtschaft beschädigen»

Werbung sei «Baustein eines funktionierenden Wettbewerbs», erklärte Bundesrat Guy Parmelin an unserer Mitgliederversammlung in Bern. Wir danken dem Schweizer Volkswirtschafsminister für seine Feststellung und lassen uns bei unserer Verbandsarbeit davon leiten. Ohne Werbung keine funktionierende Wirtschaft. Und erst recht kein Wettbewerb. Sondern Intransparenz und Blindflug für Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten. Keine Option für unser Land.

Geworben wird allerdings immer. Bloss: «Wer macht Werbung?» Nationalrat Gregor Rutz, Präsident der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» warnte an unserer Mitgliederversammlung vor einer Umkehr der Regeln. Mit Werbeeinschränkungen und -verboten versucht ein Teil der Politik zuerst die gut funktionierenden Instrumente der Wirtschaft zu zerstören und nimmt Konsumentinnen und Konsumenten damit die Möglichkeit, sich ideal zu informieren. Bloss um dann selber mit seinen eigenen Geboten und einschränkenden Positionen zu werben. Gegen eine solche Entwicklung kämpfen wir von KS/CS Kommunikation Schweiz aus täglich.

Das ist auch dringend nötig. Neustes Beispiel ist die Diskussion um Werbeverbote bei Lebensmitteln in Deutschland. Auch in seinem neuen Referentenentwurf will Bundesminister Cem Özdemir an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung verbieten, da 15% der Kinder übergewichtig sind (Quelle: Robert Koch Institut). Nun belegen Studien aber, dass es zwischen Werbung und Übergewicht keinen klar nachweisbaren Zusammenhang gibt. Dennoch: würden solche Verbote mit behördlich festgesetzten Grenzwerten eingeführt, hätten alle, die in der Werbewirtschaft arbeiten, darunter zu leiden: die Produzentinnen und Produzenten, die Werbeauftraggeberinnen und -auftraggeber, die Agenturen und die Medien, die von Werbeeinnahmen leben. Ähnliche Diskussionen wie in Deutschland gibt es auch in der Schweiz. Sie zeigen, dass die drohenden Werbeverbote nicht mehr einfach politische Sandkastenspiele sind, sondern rasch die Substanz unserer Volkswirtschaft beschädigen können. In unserer Arbeitsgruppe «Lebensmittel» beschäftigen wir uns intensiv mit diesem Themenbereich.

Gewundert haben wir uns über den Bundesrat, der in seiner Vorlage zur Umsetzung der Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ohne Auftrag weit über den Initiativtext und den Text des Tabakproduktegesetzes (TaPG) hinausgeht. Bei seinem Vorschlag übergeht der Bundesrat nicht nur die Kritik, die im Vernehmlassungsverfahren vorgebracht wurde, sondern auch den Initiativtext, der vom Volk angenommen wurde, und das Tabakproduktegesetz, das das Parlament erst im Herbst 2021 nach langen Beratungen und zahlreichen Kompromissen verabschiedet hat. Mit seinem Vorschlag setzt der Bundesrat eine eigene Agenda um, die sich mehr an den Anforderungen der WHO auszurichten scheint als an der Schweizer Rechtsordnung. Dieses Vorgehen ist entschieden abzulehnen und zu bekämpfen.

Schliesslich ist uns der Bericht des Preisüberwachers über die Online-Werbung in der Schweiz aufgefallen. Im Rahmen einer Marktbeobachtung hat sich der Preisüberwacher mit dem Wandel im Werbemarkt beschäftigt und festgestellt, dass «die marktmächtige Position von Google aus wettbewerblicher Sicht Fragen aufwirft». Erstaunlich, dass dieser Bericht bist jetzt wenig Aufmerksamkeit gefunden hat. Wir werden ihn jedenfalls im Auge behalten.

Konkret haben wir uns bei KS/CS auch um diese Themen gekümmert:

  • Nachdem wir bereits im Frühling mit der Ablehnung der parl. Initiative 22.436 von Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger einen Erfolg für die Automobilwerbung erreichten, doppelten wir in der gerade beendeten Sommersession nach und erzielten, dass Werbung für Saisonwaren flexibler gestaltet werden kann (Motion 21.4161).
  • Zwei Postulate in der Stadt Zürich stehen ebenfalls in unserem Fokus: Das eine möchte den Ausbau von Werbeflächen verbieten und das andere digitale Werbeflächen auf öffentlichem Grund gar ganz abschalten. Das Parlament hat beide Vorstösse angenommen und an den Stadtrat überwiesen.

All diese Themen werden uns auch in den nächsten Monaten beschäftigen. Ein besonderes Augenmerk werden wir dann auch auf den Bereich «Künstliche Intelligenz und Regulierung der Werbung» legen. Dazu haben wir bereits eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.


Politik-News: Wir wollen keine politische Bewertung von Lebensmitteln!

AKTUELL


Schweizer Werbemarkt: Erstmals im Jahr ein Wachstum verzeichnet

Bild: persoenlich.com

Im letzten Monat konnte der Schweizer Werbemarkt zum ersten Mal in diesem Jahr ein Wachstum ausweisen. Dabei führten Plakat- (+19%) und Online-Werbung (+28%) die Branche an. Seit Jahresbeginn konnte der Werbedruck einen Bruttoumsatz von 2,55 Milliarden Franken erzielen, was noch immer hinter den 3 Milliarden Franken im Jahr 2019 zurückfällt. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Werbeverbot für Süssigkeiten ist staatliche Übergriffigkeit

Bild: nzz.ch

Lebensmittelwerbung bleibt weiterhin ein stark politisiertes Thema. Wie in Deutschland werden auch in der Schweiz Diskussionen darüber geführt, was bei unseren Bürgerinnen und Bürgern auf den Teller gehört. Der NZZ-Kommentar bringt dabei die Problematik gelungen auf den Punkt. KS/CS nimmt diese Woche an einer Veranstaltung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) teil, um erste Erkenntnisse aus einer Untersuchung zu erhalten und mögliche Pläne der Behörden auszuloten. Die Resultate daraus sind für die im Parlament hängigen Vorstösse besonders relevant. Zum Kommentar.

News aus der Branchenwelt


Werbeverbote für Lebensmittel: Fehlt die verfassungsmässige und wissenschaftliche Grundlage?

Der Entwurf für ein Lebensmittel-Werbegesetz in Deutschland steht auf wackligen Beinen: Ein vom deutschen Lebensmittelverband und der Deutschen Werbewirtschaft in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der aktuelle Gesetzesentwurf zu Werbeverboten verfassungs- und europarechtswidrig sei. Die detaillierten Ausführungen finden Sie hier. Auch der wissenschaftlich nachweisbare Zusammenhang zwischen Werbung und Übergewicht ist umstritten, wie Beispiele einer zweiten Studie zeigen. Zur Artikel.

Studie: So wirkt sich der Aufstieg von KI auf die Medienlandschaft aus

Die Schweizer Denkfabrik W.I.R.E analysierte in einer aktuellen Studie, wie sich Künstliche Intelligenz (KI) auf die Medien auswirken könnte. Sie kommen zum Ergebnis, dass die Dominanz von Technologie-Plattformen weiter zunimmt und durch die automatisierte Erstellung von Inhalten zwar mehr Effizienz, aber auch ein zunehmender Vertrauensverlust in digitale Kanäle resultiert. KS/CS beschäftigt sich mit dem Thema KI bereits ausführlich. Zum Artikel.

 

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«Man darf sich in seiner kommerziellen Kommunikation nicht besser darstellen, als man tatsächlich ist»

Autor: Hendrik Fischer: zVg (publiziert in «Persönlich», Heft 05/2023)

Im Sommer 2022 wurde eine parlamentarische Initiative im eidgenössischen Parlament diskutiert, die den aktuellen Inhalt des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit spezifischen Kriterien versehen wollte. Die Initiantin Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne) war der Meinung, Kundinnen und Kunden seien nicht ausreichend vor Greenwashing geschützt. Sowohl die Rechtskommission des Nationalrates als auch das Nationalratsplenum selbst haben sich für eine Ablehnung ausgesprochen. Dabei war die Begründung unisono: Der Täuschungsschutz ist bereits heute ausreichend rechtlich gesichert. Auch KS/CS Kommunikation Schweiz ist dieser Meinung.

Die aktuelle Gesetzeslage

Neben dem Landwirtschafts- und dem Lebensmittelgesetz, die bereits Bestimmungen zum Schutz vor Täuschungen enthalten, verbietet auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unrichtige oder irreführende Aussagen über eigene Produkte oder Angebote. Reto Inglin, Rechtsanwalt und Sekretär der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK), betont, dass auch alle Aussagen mit Umweltbezug wahr und klar sein müssen. Unternehmen dürfen sich in ihrer kommerziellen Kommunikation also nicht besser darstellen, als sie tatsächlich sind. «Und das natürlich auch nicht in Fragen mit Umweltbezug», so Inglin. Das heisst: Greenwashing ist schon nach heutiger Rechtslage verboten.

Zusätzlich hat die Internationale Handels- kammer (ICC) ihren Kodex zur Werbe- und Marketingkommunikation ausgeweitet und in einem eigenen Kapitel Regeln zu Werbung und Marketing mit Umweltbezug aufgestellt. Demnach dürfen beispielsweise umweltbezogene Aussagen nur getätigt werden, wenn diese auf zuverlässigen wissenschaftlichen Nachweisen beruhen (Artikel D2 des ICC- Kodex). Da die SLK ihre Arbeit auch auf den ICC-Kodex stützt, werden spezifische Vorschriften wie diese auch in der Schweiz berücksichtigt.

Greenwashing – kein neues Phänomen

Beschwerden zum Thema Greenwashing, also zur übervorteilhaften Darstellung durch unrichtige oder irreführende Aussagen oder Angaben, haben laut Reto Inglin in den letzten Jahren eindeutig zugenommen: «Personen haben die Möglichkeit vermehrt genutzt, eine Beschwerde bei der SLK einzureichen, wenn sie der Überzeugung sind, dass ein Unternehmen oder eine Organisation unrichtige oder irreführende Aussagen macht. Dabei prüft die SLK alle vorgelegten Beweise, ob diese den Grundsätzen der Lauterkeit entsprechen.» Auf die Frage nach der Wirksamkeit der derzeitigen Gesetze und Richtlinien antwortet Inglin, dass er sie für ausreichend hält: «Der Begriff Greenwashing ist heute zwar viel bekannter, das Thema ist im Werberecht aber nichts Neues. Schon vor zwanzig Jahren beurteilten wir Fälle zur Frage, was beispielsweise umweltfreundlich ist.»

Die Schwierigkeit liegt im Detail

Im letztjährigen Vorstoss kritisierte die Rechtskommission insbesondere, dass das vorgeschlagene Verbot «wenig praxistauglich» sei. Die genaue Prüfung der Frage, ob ein Produkt als klimaneutral oder umweltfreundlich angepriesen werden darf, sei mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Das bestätigt auch der Sekretär der Lauterkeitskommission: «Sobald es um komplexe naturwissenschaftliche oder technische Fragen geht, ist die Beurteilung von Wahrheit und Klarheit oft schwierig.»

«Genau aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Beschwerdeführende ihre Beschwerde genau begründen», präzisiert Inglin. Mit pauschalen Aussagen wie «Firma X betreibt Greenwashing» könne keine ausreichende Prüfung vorgenommen werden. Deshalb betont Inglin zwei wichtige Forderungen an Beschwerdeführerinnen und -führer: Einerseits muss konkret mitgeteilt werden, welche Aussagen mit Umweltbezug ihres Erachtens nicht korrekt sind; andererseits muss ausgeführt werden, wieso die Aussagen ihres Erachtens nicht korrekt sind. Ohne diese Ausführungen ist es für das werbende Unternehmen unklar, zu welchen Vorwürfen es überhaupt Stellung nehmen muss. Wird also eine Beschwerde umfassend erklärt, steigen auch die Erfolgschancen, dass auf diese eingegangen wird.

Bestehende Regulierungen ausschöpfen und Zusammenarbeit mit der Wirtschaft suchen

Auch wenn Beschwerden zu Greenwashing inhaltlich komplex, umfangreich und zeitintensiv sind, so bieten sie jeder Person die Möglichkeit, Verstösse zu beanstanden. Die Schwierigkeit liegt dabei nicht in den Kontrollinstrumenten, sondern in der Thematik selbst. Weitere von der Politik verlangte Regulierungsmassnahmen können das Problem der Komplexität der Nachhaltigkeit ebenfalls nicht lösen. Jürg Bachmann, Präsident von KS/CS Kommunikation Schweiz, präzisiert, dass auch bei Greenwashing zuerst alle vorhandenen gesetzlichen Grundlagen und Mittel ausgeschöpft werden sollen, bevor an neue Werberestriktionen gedacht wird.

Schweizer Unternehmen haben in den letzten Jahren grosse Fortschritte bei der Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz gemacht und verbessern sich ständig. Denn Nachhaltigkeit wird von der Kundschaft nachgefragt und von Unternehmen als Chance gesehen. Verbesserungen werden so auch ohne zusätzlichen politischen Regulierungsdruck vorangetrieben. Reto Inglin betont beispielsweise, dass aktuell in der Lauterkeitskommission diskutiert wird, ob es Präzisierungen in den Grundsätzen braucht, um Beschwerden gegen Werbung mit Umweltbezug klarer und einfacher zu prüfen. Diese Herangehensweise stellt sich indes als zielorientierter dar, da die Expertinnen und Experten der Lauterkeitskommission die effizientesten Lösungsansätze bieten können.

KS/CS Kommunikation Schweiz unterstreicht immer wieder, auch bei Greenwashing, dass jegliche Einschränkungen von Werbung zweck- und verhältnismässig sein müssen. Gerade in Themenbereichen wie Nachhaltigkeit, welche enorm komplex sind, wird zu schnell zu politischen Regulierungshebeln gegriffen, ohne dass eine von wirtschaftlicher und rechtlicher Seite angemessene Überprüfung stattgefunden hat. Wenn Regulierungen ihre Ziele verfehlen, schaden sie nicht nur der Werbebranche, sondern der Meinungsäusserungsfreiheit allgemein.


Politik-News: Eindeutiger Entscheid beim Werben mit Klimaneutralität

AKTUELL


Schweizerische Lauterkeitskommission heisst Beschwerden gegen FIFA gut

Bild: pexels.com

Aus fünf europäischen Ländern wurden Beschwerden bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) gegen die Kommunikation der FIFA zur Klimaneutralität der Fussball-WM 2022 in Katar eingereicht. Im aufwändigen Verfahren setzte sich die SLK mit der Frage auseinander, welche Anforderungen für das Werben mit der Klimaneutralität erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen habe die FIFA nicht erfüllt, so das Urteil. Der Entscheid verdeutlicht, wie zielführend die Arbeit der SLK in der Sicherstellung der Richtigkeit von Umweltbehauptungen ist. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Sommersession: In Bern (noch) nichts neues

Bild: unsplash.com

Die Sommersession neigt sich ihrem Ende zu. Beide werberelevanten Vorstösse (Motion 21.4161 und Postulat 21.3826) wurden bisher nicht behandelt, wir verfolgen aber die Debatten im Nationalratssaal weiterhin aufmerksam. Falls die Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine Entscheidung bis zum Ende der Session fällen und wie die Abstimmung ausgeht, erfahren Sie direkt via Twitter @ks_cs_ch. Zum Sessionsprogramm.

News aus der Branchenwelt


49 neue Kommunikationsfachleute für die Werbebranche

Für 65% der insgesamt 75 Kandidierenden aus der Deutsch- und Westschweiz war die eidgenössische Prüfung zur Kommunikationsfachperson, die von KS/CS jährlich durchgeführt wird, 2023 erfolgreich. Die einzigartige Ausbildung in den Bereichen Kommunikation, Media sowie Realisation/Produktion wird in der Werbebranche sehr geschätzt. Zur Medienmitteilung.

Studie - Herausforderungen und Umfang der PR

Catia Luperto und Romain Pittet haben im Rahmen einer umfassenden Studie eine Umfrage gestartet, um eine Bestandsaufnahme des Berufsbildes und der Funktionen der Public Relations in der Schweiz zu erstellen. Der 10-minütige Fragebogen soll helfen, den Umfang und die Herausforderungen der PR-Branche besser zu verstehen. Wir empfehlen die Teilnahme wärmstens und sind bereits auf die Resultate des Projekts gespannt. Zur Umfrage.

 

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Politik-News: Heisser Start in den politischen Sommer!

AKTUELL


Bürgerliches Komitee gegen Zwang zu zweisprachiger Werbung in Biel

Bild: werbewoche.ch

Die Stimmbevölkerung der Stadt Biel entscheidet am 18. Juni, ob Werbung in der Stadt zweisprachig sein muss oder nicht. KS/CS wertet die Sprach- und Kunstfreiheit hoch und sieht in der vorgeschlagenen Werbeeinschränkung keine nützliche Massnahme. Zum Artikel.

Tabakwerbung: Bundesrat will ein Werbeverbot in Printmedien

Bild: unsplash.com

Nach der Annahme der Initiative im Februar 2022 hat der Bundesrat nun seine Botschaft dem Parlament übergeben. Der Bundesrat bleibt mehrheitlich bei seinem ersten Entwurf, obwohl dieser weitergeht als der Wille von Volk und Parlament. KS/CS wird sich in die folgende Debatte im Parlament mit den Forderungen aus der Vernehmlassung einbringen. Zum Artikel.

News aus Bundesbern


Sommersession: Was die Werbung betrifft

Bild: unsplash.com

Zwei verschiedene Vorstösse sind wieder in der aktuellen Sommersession traktandiert. Die Motion 21.4161 will es für Anbieter von Saisonwaren einfacher machen, ihre Produkte mit Preisreduktionen zu versehen. KS/CS unterstützt diese Idee. Das Postulat 21.3826 fordert Werbung zu verbieten, welche den Zielen der Ernährungsstrategie widersprechen. Für KS/CS nicht nur ein drastischer Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit, sondern auch in die Entscheidungsfreiheit der Schweizer Gesellschaft. Zum Sessionsprogramm.

News aus der Branchenwelt


KS/CS: Werbung als Baustein für Wettbewerb

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung im Casino Bern war mit interessanten Reden von Bundesrat Guy Parmelin und dem Präsidenten der Parlamentarischen Gruppe "Markt & Werbung" und Nationalrat Gregor Rutz ein grosser Erfolg. Im Mittelpunkt des Anlasses stand die zentrale Bedeutung unserer politischen Arbeit für die Werbebranche und der steigende Regulierungsdruck auf allen politischen Ebenen. Zur Medienmitteilung.

Werbestatistik: "Wir sind offen für einen Dialog mit den Plattformanbietern"

Weil Unternehmen wie Google oder Meta ihre Werbeumsätze in der Schweiz nicht offenlegen, hat die Stiftung Werbestatistik deren Zahlen geschätzt. Siri Fischer, Geschäftsführerin IGEM Interessengemeinschaft elektronische Medien, erklärt die Beweggründe und das Vorgehen. Zur Publikation der Statistik.

 

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Jahresbericht 2022

1. Einleitung

Im Berichtsjahr hat sich KS/CS Kommunikation Schweiz organisatorisch so aufgestellt, dass eine effiziente Erfüllung der Kernaufgabe möglich ist. Dazu gehört nicht nur die Arbeitsteilung auf der Geschäftsstelle, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Regulation Committee, der einzelnen Arbeitsgruppen und insbesondere mit der parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung».

Im Bereich des Prüfungswesens konnte die Prüfung für die Kommunikationsfachleute ordnungsgemäss durchgeführt werden. Für die Weiterentwicklung der Prüfung der Kommunikationsleiterinnen und -leiter konnte eine Kooperation mit PR Suisse eingegangen werden.

2. Vorstand

Der Vorstand hat sich zu drei Sitzungen getroffen, die alle wieder live durchgeführt werden konnten. Dabei hat sich der Vorstand über den Fortschritt der Verbandarbeiten informieren lassen und sich zu einzelnen aktuellen Themen geäussert.
Auch die Generalversammlung konnte am 12. Mai live in Bern durchgeführt werden. Nach den statutarischen Geschäften stellte der Präsident der parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», Nationalrat Gregor Rutz deren Arbeit sowie die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle von KS/CS vor. Zudem unterstrich er anhand von Vorstössen, die im eidgenössischen Parlament eingereicht und behandelt wurden, die Notwendigkeit der Arbeit von KS/CS für die Werbefreiheit und die Absicherung der Werbeplätze auf. Der Direktor des Schweizer Werbe-Auftraggeberverbands Roland Ehrler stellte anschliessend die aktuelle Werbestatistik der gleichnamigen Stiftung vor.

3. Kommunikationsrat

Aus arbeitsökonomischen Gründen konnte der schweizerische Kommunikationsrat im Berichtsjahr noch nicht besetzt werden. Dies ist für das laufende Geschäftsjahr vorgesehen.

4. Geschäftsstelle

Auf der Geschäftsstelle arbeiten fünf Personen (geschäftsführender Präsident, Leitung Public Affairs & Kommunikation, Rechtsdienst und Office, sowie seit August 2022, ein Junior Public Affairs Manager). Der Finanzbereich wird von Matthias Zbinden (ZbindenZbinden Partner GmbH) geführt und von Christian Merk (Quästor) begleitet. Obwohl an der Geschäftsstelle an der Ernastrasse 22 (8004 Zürich) ein Arbeitsplatz angemietet ist, verfügt KS/CS nicht über eine eigentliche Büroinfrastruktur, sondern organisiert sich weitgehen virtuell. Die eingesparten Kosten werden in Stellenprozente eingesetzt und dienen somit der effizienteren Erledigung des Kerngeschäfts.

5. Finanzen

Der Jahresabschluss 2022 ist positiv. Es konnten sogar Rückstellungen gebildet werden. Damit sind die Finanzen von KS/CS stabil. Das Resultat wurde durch eine strikte Kostenkontrolle und eine Fokussierung aller zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf das Kerngeschäft des Verbandes ermöglicht. Allerdings wird es immer anspruchsvoller, den Mitgliederbestand zu halten und neue Mitglieder zu gewinnen. Deshalb sind gezielte Aktivitäten zur Mitgliederinformation und -pflege nötig. Mehr dazu unter dem nächsten Traktandum.

6. Politische und Verbandsarbeit

KS/CS fokussiert sich ganz auf die Bearbeitung von Vorstössen, die die Werbung einschränken oder verbieten wollen. Solche Initiativen gibt es nicht nur auf eidgenössischer Ebene, sondern zunehmend auch auf kantonaler und kommunaler. Gerade die Aussenwerbung, deren Konzessionen von Städten und Gemeinden vergeben werden, kommt hier unter Druck. Es drohen aber Präzedenzfälle mit Auswirkungen auf die ganze Schweiz. Darum sind solche Initiativen ebenfalls auf dem Radar von KS/CS. Allgemein stellen wir in der Politik einen zunehmenden Drang zur Regulierung fest, oft verbunden mit Verlust der persönlichen Entscheidungsfreiheit. Ämter und Gruppierungen versuchen, ihre eigenen Agenden durchzusetzen, zuweilen auch ohne die notwendige rechtliche Grundlage. KS/CS überwacht alle Initiativen und plant Massnahmen, die Werbung als Teil der Meinungsäusserungsfreiheit sicherstellen.

Der Kontakt zu den Premiumpartnern von KS/CS wird durch den Präsidenten und die Mitglieder der Geschäftsstelle wahrgenommen. Zudem sind sie, soweit sie von den Themen betroffen sind, eng in die Verbandsarbeit eingebunden.

7. Rechtsdienst und Rechtsauskünfte

Auch im Berichtsjahr hat der Leiter des Rechtsdienstes von KS/CS zahlreiche telefonische Rechtsauskünfte an Mitglieder erteilt. Die über 150 Anfragen betrafen ganz unterschiedliche Rechtsgebiete. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit seinen Verboten der Irreführung und der Anlehnung war auch 2022 das meistnachgefragte Thema. Abgenommen haben die Anfragen zu den Energieangabepflichten. Neu ins Leben gerufen wurde die Webinar-Reihe «Lunch mit Recht». In jeweils einstündigen Veranstaltungen wurden im Berichtsjahr die Themen «Grundlagen des Werberechts», «Branding und Markenrecht» sowie «Copyright» besprochen.

8. Regionen

8.1. Deutschschweiz (Christian Merk)

Die Regionalkommission hat sich zu mehreren Sitzungen getroffen und die aktuellen und künftigen Aufgaben und Aktivitäten intensiv diskutiert. Es wurde ein Grundsatzpapier verabschiedet, welches neben weiteren Punkten vor allem das Zusammenspiel mit der Dachorganisation genauer umschreibt: Hauptziel ist die optimale Unterstützung der Ziele von KS/CS Kommunikation Schweiz und die Pflege zu den Mitgliedern im Bereich der Region Deutschschweiz. Mit der sehr erfolgreichen Neulancierung des «Talk im Mascotte» mit dem Thema «Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz – Herausforderungen für KMU in der Werbebranche» konnte ein erster Pflock eingeschlagen werden; fast 90 sehr interessierte Teilnehmer liessen sich von hockkarätigen Referenten fundiert informieren und sensibilisieren, wobei natürlich auch der gesellschaftliche Teil im altehrwürdigen Dancing am Zürcher Bellevue nicht zu kurz gekommen ist.

Die Mitglieder der Kommission, welche die Branche in der Region gut repräsentieren, garantieren durch ihr aktives Engagement im weiteren den kontinuierlichen und wichtigen Austausch zwischen den Mitgliedern und dem Dachverband.

8.2. Romandie (Vincent Antonioli)

Das Jahr 2022 war geprägt von einer «fast normalen» Wiederaufnahme der Verbandsaktivitäten und der Wiederaufnahme der Treffen mit unseren Mitgliedern. Die Allmedia fand im Januar 2022 unter angemessenen Bedingungen statt und versammelte rund 120 Kommunikationsfachleute zu einer Veranstaltung, die auf ein Jahr hoffen liess, dessen positive Dynamik uns ein Lächeln ins Gesicht zaubern könnte. Leider wurde unser Optimismus durch den Krieg und die Energiekrise getrübt.
Die Regionalkommission Romandie setzte natürlich ihren Kampf gegen die Initiative «Genève Zéro Pub» und gegen jegliche Vorstösse fort, die die Kommunikationsfreiheit einschränken könnten.

Das Team nahm sich auch vor, ein konkretes Projekt zu lancieren, um den guten Willen der Branche zu zeigen. Im März wurden die «Assises de la Communication» organisiert, bei denen eine Charta für verantwortungsvolle Kommunikation erarbeitet wurde. Eine gute Gelegenheit, alle Akteure des Berufsstandes zusammenzubringen, um sich den aktuellen und sicherlich auch zukünftigen Herausforderungen unserer Berufe zu stellen.

8.3. Svizzera Italiana (Jürg Bachmann)

Die Aktivitäten in der italienischen Schweiz wurden im Berichtsjahr durch das Vorstandsmitglied Maria Luisa Bernini koordiniert. Sie fokussierte sich vor allem auf die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, um die Positionen von KS/CS auch in der Südschweiz darlegen zu können.

9. Prüfungswesen

Die Prüfungskommission hat im Jahr 2022 ihre internen Prozesse weiter optimiert und digitalisiert, dies wird auch im Jahr 2023 vorangetrieben. Es wurde eine neue Prüfungsordnung für die eidg. höhere Prüfung für die Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter zusammen mit dem Verband PR Suisse eingeführt. Die neu gegründete Prüfungskommission mit Dominik Leonhardt als Präsidenten (KS/CS) und Corinne Druey als Vize-Präsidenten (PR Suisse) beschäftigt sich intensiv mit dem Erarbeiten der besten Rahmenbedienungen für zukünftigen Absolventinnen und Absolventen.
An der eidg. Berufsprüfung für Kommunikationsfachleute nahmen im Berichtsjahr insgesamt 111 Kandidierende teil, 71 davon haben die Prüfung erfolgreich bestanden. Die feierliche Diplomübergabe fand im Hotel Bellevue Palace in Bern statt. An dieser Stelle danken wir auch unseren Sponsoren: der Firma Faber-Castell AG und dem Schweizer Werbe-Auftraggeberverband. Die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und den Schulungsinstituten gestaltet sich gut, partnerschaftlich und insbesondere kundenorientiert.

10. Dank und Ausblick

Zum Schluss sei allen gedankt, die sich im Berichtsjahr für die Arbeit von KS/CS eingesetzt haben, namentlich:

  • allen Mitgliedern von KS/CS, die mit ihrem Beitrag die zentrale wirtschaftliche Voraussetzung für die Verbandsarbeit absichern;
  • alle Premiumpartnern, die neben ihrem finanziellen Engagement die Arbeit von KS/CS begleiten und unterstützen;
  • den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitgliedern von Kommissionen und Arbeitsgruppen, die mit ihren wertvollen Anregungen und Argumenten dazu beitragen, die politischen Positionen von KS/CS zu schärfen und zu kommunizieren;
  • dem Präsidenten und den Mitgliedern der parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» für ihren Einsatz zugunsten der Werbefreiheit;
  • allen befreundeten Verbänden, die dazu beitragen, die Positionen von KS/CS zu verbreiten;
  • dem Präsidenten der Prüfungskommission, allen Expertinnen und Experten für die umsichtige Führung dieser wichtigen Aufgabe für die Ausbildung von Nachwuchsleuten in der Werbebranche;
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Geschäftsstelle für ihren grossartigen Einsatz für die tägliche Umsetzung der Verbandsziele.

Personelles

Vorstand

  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Silvana Imperiali, Vizepräsidentin KS/CS, Gamned Schweiz, Managing Director
  • Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber
  •  Marco Battaglia, Kommunikationsplan AG, Consultant
  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin & CEO
  • François Besençon, SAWI Academy, VR-Präsident
  • Siri Fischer, IGEM, Geschäftsführerin
  • Christine Gabella, Tamedia AG, Mitglied der Geschäftsleitung
  • Michael Hählen, in flagranti AG, CEO und Partner
  • Roger Harlacher, Zweifel Pomy-Chips AG, VR-Delegierter / Präsident SWA
  • Pam Hügli, Serviceplan Suisse AG, CEO
  •  Susanne Lebrument, Somedia-Gruppe, Delegierte des Verwaltungsrats
  • Fabienne Leuenberger, Camille Bloch SA, Head of Marketing
  • Christian Merk, KS/CS, Finanzverantwortlicher

Steering Board

  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Silvana Imperiali, Vizepräsidentin KS/CS, Gamned Schweiz, Managing Director
  • Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
  • Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber
  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin & CEO
  • Pam Hügli, Serviceplan Suisse AG, CEO
  • Christian Merk, KS/CS, Finanzverantwortlicher
  • Ekaterina Petrova, KS/CS, Office Management
  • Marc Schwenninger, KS/CS, Leiter Rechtsdienst

Regulation Committee

  • Marc Schwenninger, Leiter Rechtsdienst KS/CS, Vorsitz
  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin
  • François Besençon, SAWI Academy, VR-Präsident
  • Roland Ehrler, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband - SWA-ASA, Direktor
  • Philipp Kutter, Kutter Kommunikation, Inhaber, Nationalrat
  • Christoph Marty, Clear Channel Schweiz AG, CEO
  • Catherine Purgly, Leading Swiss Agencies - LSA, Geschäftsführerin
  • Martin Radelfinger, Interactive Advertising Bureau Switzerland Associaton - IAB, Präsident
  • Leonie Ritscher, Verband economiesuisse, Projektleiterin Wettbewerb und Regulatorisches
  • Moritz Schneider, Meidaschneider AG, CEO
  • Daniel Sigel, Zürcher Oberland Medien AG, CEO
  • Karin Stöckli, Swisscom AG, Delegate Public Affairs
  • Verena Vonarburg, Ringier AG, Head of Public Affairs
  • Stefan Wabel, Verband Schweizermedien (VSM,) Geschäftsführer
  • Andreas Zoller, Verband Schweizermedien (VSM), Koordination Public Affairs

Arbeitsgruppe Tabakproduktegesetz

  • Marc Schwenninger, KS/CS, Leiter Rechtsdienst, Vorsitz
  • Jürg Bachmann, KS/CS, Präsident
  • Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
  • Caroline de Buman, PMI SA, Manager Regulatory Affairs
  • Roland Ehrler, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband - SWA-ASA, Direktor
  • Martin Kuonen, Centre Patronal Bern, Direktor
  • Filippo Lombardi, KS/CS, Ehrenpräsident
  • Brenda Ponsignon, BAT Switzerland SA, Head Corporate and Public Affairs
  • Leonie Ritscher, economiesuisse, Projektleiterin Wettbewerb und Regulatorisches
  • Jan-Philip Seger, BAT Switzerland SA, Engagement Manager
  • Kevin Suter, JT International AG, Director Corp. Affairs & Communication
  • François Thoenen, PMI SA, Director Corporate Affairs, Mitglied der GL
  • Verena Vonarburg, Ringier AG, Head of Public Affairs
  • Stefan Wabel, Verband Schweizer Medien – VSM, Geschäftsführer
  • Andreas Zoller, Verband Schweizer Medien – VSM, Spezialist Public Affairs

Arbeitsgruppe Ernährung

  • Marc Schwenninger, KS/CS, Leiter Rechtsdienst, Vorsitz
  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Leitung Public Affairs und Kommunikation
  • François Besençon, SAWI Academy, VR-Präsident
  • David Biernath, Marketing Director bei ALDI SUISSE
  • Roland Ehrler, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband - SWA-ASA, Direktor
  • Davide Elia, Bell Group, Leiter Corporate Marketing & Communication
  • Ensar Can, economiesuisse, Projektleiter Wirtschaftspolitik & Bildung
  • Mike Huber, Schweizerische Gewerbeverband, Projektleiter Wirtschaftspolitik
  • Dagmar Jenni, Swiss Retail Federation, Geschäftsführerin
  • Hans Reutegger, Micarna Group, Geschäftsleitungsmitglied
  • Babette Sigg Frank, Verband schweizerisches Konsumentenforum, Präsidentin
  • Andreas Zoller, Verband Schweizer Medien – VSM, Spezialist Public Affairs

Parlamentarische Gruppe «Markt & Werbung»

  • Gregor Rutz, Nationalrat/SVP (ZH), Präsident
  • Philippe Bregy, Nationalrat/Die Mitte (Fraktionschef) (VS)
  • Erich Ettlin, Ständerat/Die Mitte (OW)
  • Esther Friedli, Nationalrätin/SVP (SG)
  • Johanna Gapany, Ständerätin/FDP (FR)
  • Philipp Kutter, Nationalrat/Die Mitte (ZH)
  • Nicolo Paganini, Nationalrat/Die Mitte (SG)
  • Peter Schillinger, Nationalrat/FDP (LU)
  • Werner Salzmann, Ständerat/SVP (BE)

Prüfungskommission

  • Dominik Leonhardt, Präsident der Prüfungskommission, MICExperts
  • Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber, Vertreter Romandie
  • Pascal Chenaux, 2Communicate, Leiter Marketing und Verkauf, Prüfungsleiter Kommunikationsleiterinnen- und Kommunikationsleiter-Prüfung, Deutschschweiz
  • Roland Ehrler, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband SWA-ASA, Direktor, Prüfungsleiter Kommunikationsfachleute-Prüfung, Deutschschweiz
  • Yves Epiney, Shareforce by HR&M, Geschäftsführender Gesellschafter, Prüfungsleiter Kommunikationsfachleute-Prüfung Westschweiz
  • Andy Hostettler, HH GmbH, Inhaber, Mitglied Beschwerdeausschuss
  • Erich Koller, Die Botschafter, Leiter Produktion, Geschäftsleitungsmitglied, Visitator
  • Ekaterina Petrova, KS/CS, Leiterin des Prüfungssekretariats
  • Ivan Schultheiss, Outdoor Media AG, Account Director, Vorsitzender Beschwerdeausschuss

Regionalkommission Deutschschweiz

  • Christian Merk, KS/CS Kommunikation Schweiz, Vorsitzender
  • Cornelia Aschmann, Texterverband, Geschäftsführerin
  • Alexander Duphorn, Goldbach Media, CEO
  • Ella Erogul, PEP Marketing Consulting GmbH, CEO
  • Claude Hitz, Ergo Communication GmbH, GF/Creative Director
  • Dominik Leonhardt, Präsident der Prüfungskommission, MICExperts
  • Ekaterina Petrova, KS/CS, Office Managerin
  • Sandro Prezzi, PMC Prezzi Media GmbH, CEO/Gründer

Regionalkommission Romandie (Comitéé Romandie)

  • Vincent Antonioli, Debout sur la table, Gründer & CEO, Präsident
  • Tiphaine Artur, RTS, Leitung Kommunikation & Marketing
  • François Besençon, SAWI Lausanne, VRMitglied
  • Nicolas Capt, 15, Cours des Bastions Avocats Sàrl, Founding Partner
  • Olivier Chabanel, APG|SGA Société Générale d'Affichage SA, Direktor Partner
  • Fabian Delmonico, Audienzz SA, Managing Partner / CEO
  • Frédéric Dumonal, CREA école de création en communication SA, Weiterbildungsleiter
  • AnneSophie Fioretto, Club de Communication du Valais, Präsidentin
  • Raoul Gerber, Goldbach Group AG, Stv. CEO / CCO
  • Aldina Kasper, Audienzz SA, Managing Partner / CEO
  • Vera Katz Presas, Dentsu Aegis Network, Client Service Director
  • Thierry Kunstmann, ESH Media, Geschäftsführer
  • Marine Lintanf, Vaudoise Versicherungen, Projektmanagerin
  • Jéròme Marchal, Media One Contact SA, Direktor
  • Flavien Matthey, Swisscom AG, Marketing Manager
  • Frédéric Monthoux, SAWIGruppe, Fachlehrerin
  • Patricia Orville, DO! L'agence SA, Partnerin, Account Director
  • Julian Pidoux, Philip Morris SA, Head of Communications
  • Guillaume Roud, NestLé SA, Leiter Kommunikation
  • Christian VaglioGiors, Neo Advertising SA, CEO
  • Vanessa Weill, CPG Club de Publicité et de Communication de Genève, Präsidentin
  • Frédéric Zamofing, FZ Activation Switzerland, Founder

Regionalkommission italienische Schweiz (Comitato Svizzera Italiana)

  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin und CEO
  • Marco Battaglia, Kommunikationsplan AG, Consultant

Geschäftsstelle KS/CS

  • Jürg Bachmann, geschäftsführender Präsident
  • Vera Baldo-Tschan, Leitung Public Affairs und Kommunikation
  • Marc Schwenninger, Leiter Rechtsdienst
  • Ekaterina Petrova, Office Management
  • Hendrik Fischer, Junior Public Affairs Manager