Rechtlicher Ratgeber zur neuen Tabakproduktegesetzgebung

Eine PDF-Version zum Herunterladen der Praxistipps von KS/CS finden Sie am Schluss.


Praxistipps

Am 1. Oktober 2024 tritt das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) und die Tabakprodukteverordnung (TabPV) in der Schweiz in Kraft. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick der neuen Werbebestimmungen, der Bestimmungen zur Verkaufsförderung und zum Sponsoring geben. Für den genauen und vollständigen Wortlaut der Gesetzesvorschriften wird auf die Bestimmungen des TabPG und der TabPV verweisen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der nachfolgend gemachten Ausführungen und Auflistungen.

 

1. Produkte, die unter das neue Tabakprodukterecht fallen (Art. 2 und 4 TabPG; Art. 2 und 3 TabPV):

Das Tabakprodukterecht gilt für:

  • Tabakprodukte (darunter unter anderem auch Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch, pflanzliche Rauchprodukte, Wasserpfeifentabak).
  • Elektronische Zigaretten.
  • Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden.

Sowie für die die gleichartigen Produkte:

  • Pflanzliche Produkte zum Erhitzen (festes Produkt ohne Tabak auf pflanzlicher Basis zur Verwendung mit einem Gerät, mit dem es zur Inhalation seiner Emissionen erhitzt werden kann).
  • Nikotinprodukte zum Schnupfen (nikotinhaltiges Produkt ohne Tabak, das zum nasalen Gebrauch bestimmt ist).
  • Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen (Produkte, die weder Tabak noch andere Pflanzen enthalten und die zum Gebrauch in einer Wasserpfeife bestimmt sind).

Es gilt u.A. nicht für Produkte, die unter das Heilmittelgesetz (HMG) oder unter das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) fallen. Für weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Tabakprodukterechts wird auf Art. 2 Abs. 2 TabPG verwiesen.

*Wichtiger Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in der Folge darauf verzichtet, die Tabakprodukte, die elektronische Zigaretten sowie die Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden, jeweils gesondert zu erwähnen. Sie werden alle zusammenfassend als Tabakwaren bezeichnet.

 

2. Einschränkungen der Werbung (Art. 18 TabPG)

2.1. Verbot der Werbung an Minderjährige

Werbung für Tabakwaren*, die sich an Minderjährige richtet, ist untersagt. Das Gesetz nennt dabei die folgenden Beispiele, die vom Werbeverbot betroffen sind. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um keine abschliessende Aufzählung handelt.

Untersagt ist Werbung bspw.:

  • auf Schulmaterial;
  • auf Spielzeug;
  • auf Werbegegenständen, die an Minderjährige abgegeben werden;
  • in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie auf Internetseiten, die für Minderjährige bestimmt sind;
  • an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden.

2.2. Weitere Werbeeinschränkungen

Die Werbung für Tabakwaren* ist weiter untersagt:

  • wenn sie mit preisvergleichenden Angaben oder mit Versprechen von Geschenken betrieben wird;
  • auf Plakaten auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund einsehbar sind; es sei denn, die Werbung erfolgt direkt in der Verkaufsstelle!
  • in Kinos;
  • in und an öffentlichen Verkehrsmitteln;
  • in und an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die öffentlichen Zwecken dienen, und auf ihren Arealen;
  • auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen.

Das Werbeverbot gemäss der Auflistung der Ziffer 2.2 gilt nicht für:

  • ausländische Presseerzeugnisse, die nicht hauptsächlich für den Schweizer Markt bestimmt sind;
  • Werbung, die sich ausschliesslich an die in der Tabakbranche tätigen Personen richtet.

2.3. Werbung in Radio und Fernsehen

Werbung in Radio und Fernsehen für Tabakwaren* richtet sich nach dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), wonach Werbung für Tabakwaren unzulässig ist (wie bisher). 

 

3. Einschränkungen der Verkaufsförderung (Art. 19 TabPG)

Verboten sind die unentgeltliche Abgabe sowie die Abgabe von Geschenken und Preisen: Die Förderung des Verkaufs von Tabakwaren* ist durch deren unentgeltliche Abgabe oder durch die Abgabe von Geschenken oder Preisen verboten.

Das Verbot gilt nicht für:

  • Verkaufsförderung, die sich ausschliesslich an die in der Tabakbranche tätigen Personen richtet;
  • direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen.

 

4. Einschränkungen des Sponsorings (Art. 20 TabPG)

Sponsoring von Veranstaltungen in der Schweiz ist untersagt, wenn diese:

  • internationalen Charakter haben; oder
  • auf ein minderjähriges Publikum abzielen.
  • Weiter ist das Sponsoring von Veranstaltungen oder Tätigkeiten untersagt, die vom Bund, den Kantonen oder von Gemeinden organisiert werden.

 

5. Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen bei Werbung und Sponsoring (Art. 13, 14 und 21 TabPG; Art. 3 und 13 TabPV)

Werbungen und Sponsoring (z.B. Abbildung eines Firmenlogos oder einer Produktemarke) für Tabakwaren* müssen neu mit Warnhinweisen versehen sein. Der Wortlaut der Warnhinweise unterscheidet sich je nach Produktkategorie.

 

    1. Warnhinweise für Tabakprodukte zum Rauchen:

«Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf.»

    1. Warnhinweis für Tabakprodukte zum Erhitzen, zum Schnupfen oder zum oralen Gebrauch:

«Dieses Tabakprodukt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig.»

    1. Warnhinweis für Nikotinprodukte ohne Tabak zum oralen Gebrauch oder zum Schnupfen:

«Dieses Produkt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig.»

    1. Warnhinweise für die pflanzlichen Rauchprodukte und für Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen:
      a. «Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit.»
      Zu beachten: Wasserpfeifentabak, gilt als Tabakprodukt zum Rauchen, womit der Warnhinweis gemäss Ziffer 1 anzubringen ist.
      b. Zusätzlicher Warnhinweis für hanfhaltige Produkte: «Dieses Produkt kann Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Es wird davon abgeraten, nach dessen Konsum ein Fahrzeug zu lenken.»
    1. Warnhinweis für nikotinhaltige elektronische Zigaretten:

«Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen und macht stark abhängig.»

    1. Warnhinweis für die nikotinfreie elektronische Zigaretten:

«Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen.»

    1. Warnhinweise für pflanzliche Produkte zum Erhitzen:
      c.
      für nikotinhaltige Produkte: «Dieses Produkt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig.»;
      d. für nikotinfreie Produkte: «Dieses Produkt schädigt Ihre Gesundheit.»;
      e. zusätzlicher Warnhinweis für hanfhaltige Produkte: «Dieses Produkt kann Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Es wird davon abgeraten, nach dessen Konsum ein Fahrzeug zu lenken.»

6. Ausgestaltung der Warnhinweise (Art. 15 TabPV)

Die Warnhinweise müssen gut sichtbar und in leicht lesbarer Schrift angebracht werden, damit sie deutlich erkennbar sind (Erkennbarkeit der Warnhinweise ist z.B. durch die Schriftgrösse, Schriftart und Farbenwahl zu gewährleisten). Sie sind in der Regel in derjenigen Sprache zu verfassen, in welcher die Publikation erscheint. Wenn die Publikation in einer Fremdsprache verfasst ist, kann der Warnhinweis in der gewählten Fremdsprache oder aber auch in einer Amtssprache geschrieben werden.

Die Mindestgrösse der Warnhinweise hängt von der Fläche der Werbung oder des Sponsoringhinweises ab. Die Warnhinweise müssen dabei innerhalb der Fläche platziert werden; wo genau, bleibt den Werbenden/den Sponsoren überlassen.

Warnhinweise bedecken mindestens:

  • 10% der Fläche einer Werbung.
  • 25% der Sponsoring-Fläche. Ausnahme für kleine Flächen für Sponsoring: ist es auf den 25% der reservierten Sponsoring-Fläche nicht möglich, die Warnhinweise in mindestens Schriftgrösse 3-Punkt anzubringen, ist kein Warnhinweis notwendig.

7. Täuschungsschutz (Art. 5 TabPG)

Werbung für Tabakwaren* darf nicht täuschend sein. Sie ist dann täuschend, wenn sie geeignet ist, bei den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen über die gesundheitlichen Auswirkungen, die Gefahren oder die Emissionen des Produkts zu wecken.

8. Weiterführende Einschränkungen durch die Kantone (Art. 22 TabPG)

Die Kantone können für die Werbung, Verkaufsförderung und das Sponsoring von Tabakwaren* strengere Vorschriften erlassen. Zu beachten sind also auch immer die kantonalen Vorschriften.

9. Kontrolle, Massnahmen, Strafanzeige und Strafbestimmungen (Art. 37, 38 und Art. 45 TabPG und Art. 28 TabPV ff.)

Die Kantone kontrollieren die Werbevorschriften. Die zuständigen Behörden können widerrechtliche Werbungen verbieten, ihre Rücknahme anordnen, Werbeträger beschlagnahmen, verwahren oder vernichten. Sie zeigen der Strafverfolgungsbehörde strafbare Widerhandlungen an, wobei sie in leichten Fällen aber auch auf eine Strafanzeige verzichten können.

Wer vorsätzlich die Vorschriften betreffend die Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring zuwiderhandelt, wird mit Busse bis zu CHF 40'000.00 bestraft.

10. Laufende Teilrevision Tabakproduktegesetz

Aufgrund der Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wird das Tabakproduktegesetz bereits wieder teilweise revidiert. So werden aktuell weiterführende und strengere Regelungen der Tabakwerbung diskutiert. Konkret könnte die Werbung künftig allgemein in Printmedien und unter bestimmten Voraussetzungen im Internet sowie an Festivals verboten werden. Darüber hinaus könnte auch das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, verboten werden. Die Bestimmungen für die geplanten weiterführenden Einschränkungen sind noch nicht in Kraft, sondern befinden sich voraussichtlich noch bis ins Jahr 2025 in der parlamentarischen Beratung. Das revidierte Tabakproduktegesetz und die revidierte Tabakprodukteverordnung sollen voraussichtlich erst im Jahr 2026 in Kraft gesetzt werden.

 

KS/CS Kommunikation Schweiz

Zürich, 25. September 2024

 

Hinweis: Der Wortlaut dieser Übersicht orientiert sich an der provisorischen Fassung der TabPG und TabPV und wird nach Publikation der definitiven Fassungen bei Bedarf nochmals angepasst.

 

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Zielgruppe: Diese Praxistipps sind in erster Linie für Kommunikationsagenturen und Werbeschaffende gedacht, welche im Rahmen der Tabakproduktewerbung tätig sind.

 


Politik-News: Erste Entscheide aus der Herbstsession!

AKTUELL


«Mit der Planierraupe in die Unfreiheit»

Der Gemeinderat der Stadt Vernier hatte 2022 ein komplettes Verbot von Plakatwerbung verabschiedet. Als sich das Bundesgericht im Juli dazu entschied, das Aussenwerbeverbot in Vernier gutzuheissen, war für KS/CS klar, dass das Gericht Werbeverbote lediglich als politische Angelegenheit erachtet und sich rechtlich nicht für die Werbefreiheit einsetzen will. Dass ein Verbot der Aussenwerbung das Ortsbild schützen und diverse umwelt- und sozialpolitische Vorteile zur Folge hätte, ist jedenfalls keine objektive Tatsache, sondern eine subjektive Wertung. Der gelungene Artikel der Schweizerischen Gewerbezeitung unterstreicht dies ebenfalls konsequent. KS/CS wird sich weiterhin schweizweit auf allen politischen Ebenen für das essenzielle Anliegen der Werbefreiheit einsetzen. Sicher ist, dass angesichts der Zurückhaltung der Gerichte, solche Verbote auf dem Rechtsweg einzuschränken, einem verstärkten Engagement gegen Aussenwerbeverbote auf politischer Ebene erhöhte Bedeutung zukommt. Zum Beitrag.

 

News aus Bundesbern


Ständerat entscheidet über Tabakwerbung

Der Ständerat hält mehrheitlich an früheren Beschlüssen bei der Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» fest. So will dieser ein Verbot von mobilem Verkaufspersonal weiterhin nicht im Gesetz aufnehmen und das Sponsoringverbot nicht verschärfen. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat jedoch Werbung im Innenteil von Zeitschriften und Zeitungen nicht mehr erlauben, auch wenn diese hauptsächlich über Abonnements verkauft würden und die Leserschaft zu mindestens 95% aus Erwachsenen bestünde. KS/CS haltet dieses vom Ständerat unterstützte Verbot für übermässig. KS/CS begrüsst jedoch, dass der Ständerat den Entwurf des Bundesrats in Stellen korrigiert, welche über die Volksinitiative hinausgegangen wären. Wir verfolgen das Geschäft weiterhin, welches als nächstes am 17. Oktober an der Sitzung der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) traktandiert ist. Zum Geschäft.

 


Nationalrat will keine Abklärungen zu den Auswirkungen von retuschierten Körperbildern

Ein Postulat verlangte, dass der Bundesrat in einem Bericht prüfen soll, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und in sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem hätte der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen müssen, wie der Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder geschaffen werden können. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss am 19. September deutlich ab. KS/CS hat sich gegen den Vorstoss engagiert, da weitere gesetzliche Regulierungen kaum durchsetzbar sind und zu einer Rechtsunsicherheit sowie insbesondere in Bezug auf die Werbung zu einer Überregulierung geführt hätte. Viel wichtiger ist eine starke Sensibilisierungsarbeit. Zum Postulat.

 


Nationalratskommission wird erneut über Krankenkassenwerbung beraten

Im Februar 2024 gab die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) einer Parlamentarischen Initiative folge, welche ein Werbeverbot für die Grundversicherung (KVG) forderte. Der SP-Ständerat Baptiste Hurni will den Krankenkassen verbieten, für die Grundversicherung Werbung zu schalten. Da sich dann die Kommission des Ständerats im August gegen den Vorstoss aussprach, schickte sie diesen wieder zurück an die Kommission im Nationalrat. Diese wird nun am 17. Oktober nochmals über das Geschäft beraten, bevor dieses dann im Nationalrat traktandiert wird. Ein totales Werbeverbot für die Dienstleistungen der Grundversicherung würde jeglichen Wettbewerb auf dem Markt schaden, weshalb sich auch KS/CS gegen den Vorstoss engagiert. Zur Initiative.

 

 

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Politik-News: KS/CS Positionen in der Herbstsession 2024

Werberelevantes im Nationalrat


Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder (Postulat 23.3620)

Die Initiantin möchte den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und in sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen, wie der Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder geschaffen werden können.

Der Einfluss insbesondere von sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen ist ein wichtiges Thema, dem genügend Beachtung geschenkt werden muss. KS/CS ist allerdings der Meinung, dass eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder die Jugendlichen nicht per se vor den Inhalten der Medien schützen und empfiehlt eine Ablehnung. Hierzu muss vielmehr auf Sensibilisierungsarbeit gesetzt werden. Gesetzliche Regulierungen wären ausserdem kaum durchsetzbar und würden zu einer Rechtsunsicherheit sowie insbesondere in Bezug auf die Werbung zu einer Überregulierung führen. Zum Geschäft.


Deklaration von Werbung bei Influencern in der Schweiz (Motion 24.3257)

Der Bundesrat soll beauftragt werden eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Transparenz und Fairness im Bereich der Influencer-Werbung in der Schweiz fördert. Mit der Motion werden neue Bestimmungen gefordert, welche die Werbedeklaration durch Influencer und Influencerinnen regelt. Bei Folgegebung dieser Motion käme es zu einer weiteren spezialgesetzlichen Regelung sowie zur Beauftragung einer Behörde in einem Bereich, der heute bereits weitgehend durch bestehende Gesetze und durch die Schweizerischen Lauterkeitskommission reguliert ist. Die aktuellen Gesetze und Handhabungen sowie das vorhandene Verständnis der Durchschnittsadressaten zeigen zudem, dass weiterführende Regulierungen auch gar nicht nötig sind. Aus diesen Gründen empfiehlt KS/CS am 17. September die Ablehnung. Zum Geschäft.


Für eine unabhängige Presse sind die Beiträge zur indirekten Förderung anzupassen (Parl. I. 22.423)

Der Vorstoss möchte das Postgesetz und die anderen einschlägigen Bestimmungen so ändern, dass die indirekte Presseförderung für sieben Jahre befristet ausgebaut wird. Die Printmedien befinden sich derzeit aufgrund eines starken Rückganges der Abonnentenzahlen sowie der beschränkten Zahlungsbereitschaft für Online-Medien, vor allem aber auch aufgrund der stetig abwandernden Werbeeinnahmen insbesondere zu den internationalen Tech-Plattformen in einer finanziell schwierigen Lage. Die vorliegende parlamentarische Initiative setzt sich für den Ausbau der indirekten Presseförderung ein, wovon insbesondere Lokal- und Regionalzeitungen profitieren sollen. Die geplanten Förderbeiträge stützen sich dabei auf das Postgesetz. Dieses System der indirekten Presseförderung ist wichtig und KS/CS empfiehlt die Annahme. Es besteht seit 1849 und garantiert die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien. Zum Geschäft.

 

Werberelevantes im Ständerat


Medien und künstliche Intelligenz (Interpellation 24.3616)

Die Interpellantin weist darauf hin, dass Anwendungen der generativen Künstlichen Intelligenz sich journalistischer Inhalte bedienten und diese in gewünschter Form weitergäben (z.B. in KI-Chatbots). Sie sorgt sich dabei um die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen und möchte wissen, was der Bundesrat beabsichtigt, zu tun. Am ersten Sessionstag wurde im Ständerat dazu die Diskussion gewünscht. Die Diskussion mit Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des UVEKs, kann hier nachgelesen werden. Zum Geschäft.


Tabakproduktegesetz. Teilrevision (BRG 23.049)

Trotz Ablehnung des Gesetzes hat der Nationalrat in der Detailberatung die meisten der von der SGK-S vorgeschlagenen und vom Ständerat in der Herbstsession 2023 angenommenen Änderungen bestätigt. Die Beschlüsse des Ständerats gehen deshalb eindeutig in die richtige Richtung. Denn die gemachten Änderungen korrigieren den bundesrätlichen Entwurf dort, wo dieser über den Gegenstand der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hinausgeht. KS/CS engagiert sich somit weiterhin, dass konsequent keine sachfremden Elemente in die Vorlage aufgenommen werden. Zum  Geschäft.

 

 

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Politik-News: Kein Werbeverbot für Grundversicherung!

AKTUELL


Grosser Gemeinderat entscheidet über Aussenwerbung

Am 28.08. behandelt der Grosse Gemeinderat der Gemeinde Zollikofen eine Motion, welche Leuchtreklamen mit Monitoren und Medienscreens in der Gemeinde verbieten möchte. Wir haben deshalb den Politikerinnen und Politikern unsere Haltung als Dachverband zum Geschäft in einem Brief dargelegt. Ein komplettes Verbot aufgrund von Lichtemissionen ist ein starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Leuchtreklamen unterliegen bereits heute strengen Vorschriften und gehören zum Lichtkonzept von Städten und Gemeinden. Generelle Verbote von einzelnen Werbearten stellen zudem einen starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, welche nicht leichtfertig anzunehmen sind. Zur Motion.

 


Drei St.Galler Busse neu als Werbeträger in der Stadt und schon droht Widerstand von Links

Ganzbuswerbung - sprich die Bewerbung der kompletten Aussenseite von Fahrzeugen - war lange in der Stadt St. Gallen kein Thema. Die Nachfrage nach dieser spezifischen Werbung führte aber dazu, dass neu drei Fahrzeuge der städtischen Verkehrsbetriebe mit Werbung verkleidet auf dem Stadtgebiet verkehren können. KS/CS befürwortet den Entscheid zu abwechslungsreichen und originellen Werbestrategien des Stadtrats. In einer am 15.08. eingereichten Anfrage verlangt nun Christoph Kobel (SP) vom Stadtrat unter anderem Argumente, wieso er neu auf Ganzbuswerbungen setzt und stellt die Frage, ob die Werbevergabe in und um städtische Busse künftig nach ethischen und nachhaltigen Kriterien vergeben werden soll. Gegen solche Vorschläge wird sich KS/CS engagieren. Zum Beitrag.

 

News aus Bundesbern


Streit im Parlament: Krankenkassen können Aufatmen

Das Parlament wird vorerst kein Gesetz für ein Werbeverbot für die Grundversicherung (KVG) ausarbeiten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat eine parlamentarische Initiative abgelehnt, welche dies forderte. Der SP-Ständerat Baptiste Hurni wollte den Krankenkassen verbieten, für die Grundversicherung Werbung zu schalten. Ein totales Werbeverbot für die Dienstleistungen der Grundversicherung hätte jedoch jeglichen Wettbewerb auf dem Markt geschadet, weshalb sich auch KS/CS dagegen ausgesprochen hat. Zum Beitrag.

 


Indirekte Presseförderung: Der Nationalrat entscheidet in der Herbstsession

In der kommenden Herbstsession diskutiert der Nationalrat eine parlamentarische Initiative über einen Ausbau der indirekten Presseförderung (IPF). In der Vorberatung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) sprach man sich deutlich für einen Ausbau, befristet auf sieben Jahre, aus. Danach soll die Förderung ganz oder teilweise durch eine neue, kanalunabhängige Medienförderung ersetzt oder komplementiert werden. Unsere Positionen zu diesem und anderen Geschäften können auf unserer Website nachgelesen werden. Zur Initiative.

 

 

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Politik-News: Radikales Werbeverbot ist definitiv im Anmarsch

In der Schweiz droht ein Werbeverbot für Lebensmittel


Aktueller Stand: Der Bund plant eine Gesetzesänderung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat angekündigt, dass es voraussichtlich im Herbst Gesetzespläne präsentieren wird, um an Kinder gerichtetes Marketing für gewisse Lebensmittel einzuschränken. Das BLV argumentiert, dass Kinder für Werbung sehr empfänglich seien und dass zur Bekämpfung von Übergewicht etwas unternommen werden sollte. Deshalb werde die Regulierung der Kinderwerbung für zu süsse, zu fettige und zu salzige Produkte im Rahmen der geplanten Revision des Lebensmittelgesetzes geprüft. Die in den Medien genannte Gesetzesänderung lautet: «Der Bundesrat kann die Werbung für Lebensmittel für Kinder unter 13 Jahren einschränken, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien namentlich betreffend Fett-, Salz- oder Zuckergehalt auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen.» Besonders beunruhigend: Die neuen Regeln sollen für Werbung in sämtlichen Medien gelten und eine breite Produktpalette umfassen.  Zum Beitrag.

 


Analyse der Grundlagen: Was steht in der zitierten BLV-Studie drin?

Das BLV verweist in der Argumentation für mehr Regulierungen auf eine vom BLV in Auftrag gegebenen Studie, die mit 77 Kindern zwischen 4 und 16 Jahren 20 Tage lang gemessen hat, wie viele Werbeeinschaltungen sie beim Surfen im Internet sehen. Die Kinder wurden anhand der persönlichen Netzwerke des Forschungsteams zufällig ausgewählt. Wie repräsentativ diese Auswahl für die gesamte Schweiz ist, bleibt dahingestellt. Nur gerade 12% der über den Zeitraum der Studie analysierten Werbungen waren für Lebensmittel. Über 20 Tage verteilt schaute ein Kind im Durchschnitt total 78 Sekunden lang Lebensmittelwerbung, mehrheitlich auf YouTube (95%). Auf einer Plattform also, welche mit YouTube Kids eine kinderfreundliche Version anbietet, auf welcher Lebensmittelwerbung komplett verboten ist. Dass von Unternehmen angebotene und durch die Eltern einfach umzusetzende Alternativen gar nicht berücksichtigt werden, ist irritierend. Es fragt sich, inwiefern diese Resultate als Regulierungsgrundlage ausreichen. Besonders im Zuge dessen, dass eine Studie der ETH Zürich feststellt, dass die Gewichtsprobleme bei Kindern in der Schweiz zwischen 2002 und 2018 nicht zugenommen haben. Zum Beitrag.

 

Reaktionen und Auswirkungen eines Verbots


Was eine strikte Umsetzung von WHO-Richtlinien bedeuten würde

Äusserst problematisch ist die mögliche Übernahme von den international anerkannten Ernährungsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese sind extrem weitgehend, da sie sich auf spezifische Grenzwerte an Fett, Salz oder Zucker orientieren. Beispielsweise haben Gruyère, Fondue oder Raclette alle mehr als die für Käseprodukte erlaubten 17g Fett pro 100 Gramm. Neben Werbeeinschränkungen für Süssigkeiten und Snacks hätte es auch zur Folge, dass Milch- und Fertigprodukte, Säfte, Fleisch, Fisch, verarbeitete Früchte und Gemüse, Saucen und andere Lebensmittel stark von Regulierungen betroffen wären. Eine solche Umsetzung würde dem Bundesrat enorm viel Spielraum erlauben, um Werbeverbote festzulegen. Zum Beitrag.

 


Reaktionen der Branchen: Es wird bereits viel gemacht

Bereits seit 2010 halten sich viele der Schweizer Lebensmittel- und Getränkehersteller an den Swiss Pledge. Die Selbstverpflichtung schreibt vor, dass Firmen keine Werbung für bestimmte Lebensmittel machen, wenn mindestens 30 Prozent des Publikums eines Mediums Kinder unter 13 Jahren sind. Das scheint den Behörden aber nicht zu reichen. Mögliche Folge: Werbung für gewisse Lebensmittel wird verboten, wenn diese Kinder erreichen kann. Das liefe auf ein extremes Werbeverbot hinaus, wonach auch Erwachsene kaum mehr Werbung für diese Lebensmittel sehen würden. Werbung ist aber grundsätzlich Information, welche nicht einfach vorenthalten werden darf. Zum Artikel.

 

vom kommenden Verbot betroffen? Engagieren wir uns gemeinsam!


Politik-News: Werbepolitische Lektüre für die Sommerferien

AKTUELL


Kommerzielle Plakatwerbung: Bundesgericht bestätigt Verbot in Vernier

 

Der Gemeinderat der Stadt Vernier hatte 2022 ein komplettes Verbot von Plakatwerbung verabschiedet. Dabei spielte es keine Rolle, ob sich die Werbung auf öffentlichem oder privatem Grund befindet, Hauptsache sie ist von öffentlichem Grund aus sichtbar. Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass das Verbot «grundrechtskonform» sei. Dass ein Verbot der Aussenwerbung das Ortsbild schützen und diverse umwelt- und sozialpolitische Vorteile zur Folge hätte, ist aber keine objektive Tatsache, sondern eine subjektive Wertung. Belegt ist hingegen, dass Plakate von der Bevölkerung mehrheitlich als sympathisches Werbemedium wahrgenommen werden. Zum Beitrag.


Den Stellenwert unserer Branche gilt es zu verteidigen!

Wir beschäftigten uns im ersten Halbjahr 2024 mit 13 werberelevanten Geschäften, die in der Frühjahres- und Sommersession der eidgenössischen Räte traktandiert und mehrheitlich diskutiert wurden. Viele dieser Vorstösse wurden auch in den spezifischen Kommissionen vorbehandelt, was ein zusätzliches Engagement von uns forderte. Auf kommunaler Ebene hat unser Einsatz für die Aussenwerbung ebenfalls eine wachsende Rolle gespielt. Wir sehen eindeutig eine Zunahme an politischen Geschäften, welche die Werbung in einer Form einschränken oder verbieten wollen. Diese wird erwartungsgemäss auch in der zweiten Jahreshälfte nicht abnehmen. Zum Beitrag.

 

News aus Bundesbern


Indirekte Presseförderung: Kommission ist klar für einen Ausbau

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N)spricht sich deutlich (mit 17 zu 8 Stimmen) für einen Ausbau der Indirekten Presseförderung (IPF) über sieben Jahre aus. Diese Befristung soll danach ganz oder teilweise durch eine neue, kanalunabhängige Medienförderung ersetzt oder komplementiert werden. Dabei soll die bisherige IPF um jährlich 45 Millionen Franken, davon 15 Millionen zusätzlich für die Tageszustellung und 30 Millionen neu für die Frühzustellung, aufgestockt werden. Die Förderung der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse sollen aber nicht erhöht werden. Die Parlamentarische Initiative wird, nachdem sich der Bundesrat dazu äussert, im Nationalrat traktandiert und danach zur Vorbereitung in die zuständige Kommission des Ständerates (KVF-S) geschickt. Zum Beitrag.


 

Vernehmlassung: Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung

KS/CS setzt sich als Trägerin der eidgenössischen Prüfungen für Kommunikationsfachleute sowie der höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter auch politisch für die Stärkung der schweizerischen Berufsbildung ein. So unterstützen wir die Motion 23.3295, welche die Einführung von den Titeln «Professional Bachelor» und «Professional Master» verlangt. Aktuell läuft ebenfalls eine Vernehmlassung zu den Massnahmen des SBFI im Rahmen des Projekts «Positionierung Höhere Fachschulen», welche die Attraktivität der höheren Berufsbildung steigern möchte. KS/CS spricht sich aktuell mit anderen Berufsverbänden ab und wird ebenfalls eine Stellungnahme einreichen. Zur Vernehmlassung.

 

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Politik-News: Zürcher Stadtrat lehnt Werbeverbot ab

AKTUELL


Zürcher Stadtrat lehnt Aussenwerbeverbot ab

Eine Motion der Fraktion der Alternativen Liste (AL) in der Stadt Zürich verlangt, dass kommerzielle Aussenwerbung, welche im öffentlichen Raum sichtbar ist, komplett verboten werden sollte. Der Zürcher Stadtrat hat nun entschieden, dass er ein solches extremes Vorhaben ablehnt, was KS/CS sehr begrüsst. Wie dieser die Ablehnung begründet, bleibt noch abzuwarten. Sobald diese Begründung vom Stadtrat vorliegt, wird das Geschäft im Gemeinderat traktandiert und diskutiert. KS/CS engagiert sich zusammen mit der betroffenen Branche dafür, dass der gesellschaftlich relevante Werbekanal weiterhin existieren kann. Zur Motion.

 

News aus Bundesbern


Ständeratskommission will Tabakwerbeverbot nicht ausweiten

Die zuständige Kommission des Ständerats (SGK-S) hält bei der Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» mehrheitlich an ihrem Umsetzungsvorschlag vom Herbst 2023 fest und befindet diesen auch für verfassungskonform. KS/CS begrüsst diesen Entscheid, ist jedoch der Meinung, dass die Vorlage in bestimmten Punkten noch adaptiert werden muss. Zum Beitrag.

 

News aus der Branchenwelt


Zweifelhafte Studie zur Geldspielwerbung in der Schweiz

Eine neue Studie von Sucht Schweiz hat eine Fokusgruppendiskussion mit acht Jugendlichen aus einer Deutschschweizer Schule durchgeführt, um die Wirkung von Geldspielwerbung auf Jugendliche in der Schweiz zu analysieren. Dabei kommt die Studie zum Schluss, dass es Hinweise darauf gäbe, dass Geldspielwerbung eine negative Auswirkung auf Jugendliche haben könne. Dass die Studie laut den Verfasserinnen und Verfassern eine «fundierte Basis für politische Entscheidungsträger:innen, Regulierungsbehörden und die Industrie» sein soll, ist unverständlich. KS/CS sieht in dieser Studie keine Grundlage für neue Regulierungsforderungen. Zur Studie.

 


Deutschland: Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff «klimaneutral»

Der deutsche Bundesgerichtshof verurteilt den Süsswarenhersteller Katjes der irreführenden Bewerbung von ihren Produkten. Die Richterinnen und Richter beanstanden, dass in einer Werbeanzeige behauptet wurde, dass die Produkte «klimaneutral» produziert seien. Das Unternehmen argumentierte, dass zwar nicht der Produktionsprozess selbst klimaneutral sei, dass aber ein Ausgleichsbetrag an Klimaschutzprojekte gezahlt werde. Im Urteil schreibt der Gerichtshof, dass der Begriff «klimaneutral» sowohl im Sinne einer Reduktion von CO2 im Produktionsprozess als auch in einer CO2-Kompensation verstanden werden könne. Zum Artikel.

 

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Den Stellenwert unserer Branche gilt es zu verteidigen!

Werberelevantes aus der Sommersession

Allein in der vergangenen Sommersession haben wir fünf Geschäfte mit werberelevantem Inhalt begleitet. Bei vier von ihnen haben die Räte in unserem Sinne entschieden. Wir stellen von Session zu Session fest, dass mehr und mehr Vorstösse Bereiche der Werbung tangieren. Beispielsweise verlangte eine Motion, dass das Werben mit Nachhaltigkeitseigenschaften einzugrenzen ist. Werben soll demnach nur noch zugelassen werden, wenn die «notwendigen gesetzlichen Grundlagen» geschaffen sind, «damit umweltbezogene Werbeversprechen («nachhaltig, «umweltverstäglich», «klimaverträglich», «ökologisch», etc.) nur noch verwendet werden, wenn sie durch die Anwendung staatlich anerkannter Standards belegt sind». Zu Recht führt der Bundesrat aus, dass unlautere oder unrichtige Werbung schon heute verboten ist und es keine weitere Regulierung braucht. KS/CS schliesst sich der bundesrätlichen Position an. Die Einführung solcher Standards würde nicht nur die Wahlfreiheit von Konsumenten und Konsumentinnen einschränken, sondern auch einen zusätzlichen administrativen Aufwand erfordern und Rechtsunsicherheit gegenüber bestehendem Recht verursachen. Dies sah der Motionär schlussendlich ebenfalls ein und zog sein Anliegen zurück.

Politische Werbung ist immens wichtig für eine funktionierende Demokratie. Das sieht auch der Nationalrat so. Die politische Auseinandersetzung und Meinungsvielfalt sollen nicht mit übergreifenden Restriktionen eingeschränkt werden. Der Nationalrat hat deshalb eine parlamentarische Initiative abgelehnt, welche ein neues Gremium zur Beurteilung von Aussagen während Abstimmungskämpfen schaffen wollte. Wir von KS/CS begrüssen den Entscheid.

Ebenso abgelehnt haben beide Räte einen Vorstoss von Greenpeace Schweiz, der ein Werbeverbot für Nahrungsmittel verlangte, die Tierprodukte als Basis haben. Damit wäre ein Grossteil der Werbung verboten worden. Das wäre verheerend und auch verantwortungslos gewesen, weil diese Werbung auf internationale Plattformen ohne publizistischen Mehrwert abgewandert wäre, die in der Schweiz konsumiert werden und Reichweite generieren. KS/CS begrüsst die Ablehnung. Neuerdings finden Sie unsere Positionen und Stellungnahmen auch hier.

Aussenwerbung in den Städten in Gefahr

Eine grosse Bedrohung für die Werbung sehen wir weiterhin in den zahlreichen Vorstössen, die die Aussenwerbung auf öffentlichem und sogar privatem, aber öffentlich einsehbarem Grund einschränken oder verbieten wollen. Diese Vorstösse erfolgen in der Regel auf kommunaler Ebene. Sie schränken ein Grundrecht auf Information massiv und bedrohlich ein. Denn von solchen Verboten wird nicht nur die kommerzielle Werbung betroffen sein, sondern ebenso die kulturelle und insbesondere die politische. Sollte es den Unternehmen verboten werden, in den Städten und Dörfern Aussenwerbung zu platzieren, würde auch die technische Infrastruktur abgebaut. Sie vor Wahlen und Abstimmungen wieder aufzurichten, würde diese Kommunen viel Geld kosten – neben dem Verlust der Einnahmen aus der Aussenwerbung. Aussenwerbung zu verbieten, bringt keine Vorteile, sondern nur Nachteile, die am Schluss die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Steuerzahlenden berappen. Ein wichtiges Signal für die Aussenwerbung zeigte der Zürcher Stadtrat Anfang Juni, als er eine Motion ablehnte, welche die Werbung aus dem Aussenraum verbannen will. KS/CS engagiert sich im parlamentarischen Prozess weiter.

Mitgliederversammlung & Webinar

Im Berichtsquartal fand auch die 99. Mitgliederversammlung von KS/CS in Bern statt. Nach den statutarischen Geschäften befassten sich die Mitglieder mit aktuellen politischen Themen. Als Präsident der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» informierte Nationalrat Gregor Rutz (SVP) aus Bern. Auf einem Podium diskutierten Nationalrat Nicolò Paganini (Die Mitte), Mitglied der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» sowie Nationalrätin Greta Gysin (Grüne Schweiz) über drohende Werbeverbote im Lebensmittelbereich. SWA-Direktor Roland Ehrler präsentierte wie jedes Jahr die aktualisierte Werbestatistik Schweiz.

Die Regionalkommission Westschweiz organisierte am 20. Juni ein Webinar zur Grenze zwischen redaktionellen und publizistischen Texten. Die zahlreichen Teilnehmenden diskutierten dabei die Herausforderungen, welche sich für Redaktionen und den Werbemarkt angesichts der Annäherung von redaktionellen und werbenden Texten ergeben.


Politik-News: Fazit der Sommersession

News aus Bundesbern


Kein Werbeverbot für Tierprodukte als Nahrungsmittel

Eine Petition von Greenpeace verlangt, dass Nahrungsmittel, welche tierischen Ursprungs sind, nicht mehr beworben werden dürfen. KS/CS hat diesen werbe- und wirtschaftsfeindlichen Vorstoss seit Einreichung verfolgt und klar Position dagegen bezogen. Nach der Nationalratskommission haben in der Sommersession auch National- und Ständerat die ideologische und schädliche Idee deutlich abgelehnt. Zur Petition.

 


Keine neuen Gesetze zur Lauterkeit der Werbung mit Nachhaltigkeit

Wiederholt zweifeln gewisse politische Kreise an der Wirksamkeit des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. So war auch in dieser Session eine Motion im Ständerat traktandiert, welche zusätzliche gesetzliche Grundlagen einführen wollte, um die nachhaltige Kommunikation mit staatlich anerkannten Standards zu regulieren. Der Bundesrat argumentierte abermals, dass auch umweltbezogene Angaben bei Produkten ausreichend mit den aktuellen Gesetzen abgedeckt werden. Der Vorstoss wurde nun vom Verfasser zurückgezogen. Zur Motion.

 

 

News aus der Branchenwelt


Werber Frank Bodin über Zeitgeist, Kreativität und KI

«Ich bin gegen jegliches Werbeverbot für Produkte, die legal erhältlich sind. Das sind Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit» betont Frank Bodin im NZZ-Interview. Dabei wirft er einen umfassenden Blick auf die Vergangenheit und Zukunft der Werbebranche und ordnet die aktuellen Entwicklungen ein. Zum Interview.

 


Steigender Werbeartikelumsatz in der Schweizer Wirtschaft

Laut einer vom PromoSwiss Verband in Auftrag gegebenen Studie sind 2023 die Umsätze mit Werbeartikeln seit der ersten Messung von 2017 um 93 Mio. Franken auf insgesamt 875,4 Mio. Franken gestiegen. So haben in den letzten Jahren zusätzliche Unternehmen Werbeartikel eingesetzt. Zum Artikel.

 

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Politik-News: Die Werbefreiheit gilt es zu verteidigen!

AKTUELL


Werbeverbote: «Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen»

Die vergangene IAA-Abendveranstaltung stand ganz im Zeichen der Werbefreiheit und was diese den verschiedenen Interessengruppen bedeutet. Dabei war der Konsens klar: Die ganze Werbebrache hat es in der Hand, dass zukünftige Werbe- und Arbeitsmöglichkeiten weiterhin erfolgreich sein können. Eigeninitiative und Verantwortung der Unternehmen und Verbände ist wichtig. Es braucht aber auch einen stetigen Austausch mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern auf allen Ebenen, damit die Werbebranche weiterhin unter guten Rahmenbedingungen innovativ arbeiten kann. Genau diese politische Arbeit leistet KS/CS. Zum Beitrag.

 

News aus Bundesbern


Abstimmungskämpfe mit lauteren Argumenten

Politische Werbung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und unserer Branche. Diese politische Auseinandersetzung und Meinungsvielfalt soll nicht mit übergreifenden Restriktionen eingeschränkt werden, was auch der Nationalrat so sieht. Dieser lehnt eine parlamentarische Initiative ab, welche ein neues Gremium zur Beurteilung von Aussagen während Abstimmungskämpfen schaffen wollte. KS/CS begrüsst den Entscheid. Zur Position.

 


Sommersession: Halbzeit

KS/CS verfolgt in der aktuellen Session fünf Geschäfte mit werberelevantem Inhalt, von welchen bereits drei in unserem Sinne entschieden wurden. Es zeigt sich mit jeder Session, dass mehr und mehr Vorstösse Bereiche der Werbung tangieren. Beispielsweise ist noch abzuwarten, wie sich der Ständerat zu einer Motion positioniert, welche das Werben mit Nachhaltigkeitseigenschaften eingrenzen will. Zum Programm.

 

News aus der Branchenwelt


Swiss Retail Federation reicht Beschwerde gegen Temu Schweiz ein

Der Branchenverband Swiss Retail Federation hat beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco eine Beschwerde gegen Temu Schweiz eingereicht. Dies, weil das Unternehmen im Verdacht steht, widerrechtlich mit Prozentrabatten und durchgestrichenen Preisen sowie mit Angeboten unter Einstandspreisen zu werben. Die Schweizer Gesetzgebung bezüglich lauterer Werbung ist umfassend und die Regeln des fairen Wettbewerbs gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Vorgaben für das Werben mit Rabatten gemäss Preisbekanntgabeverordnung gilt es einzuhalten. Zum Beitrag. 

 

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