Petition 24.2001: «Werbeverbot für Tierprodukte als Nahrungsmittel»

Einreichungsdatum: 09.01.2024

Stand der Beratungen: erledigt

Die Petition von Greenpeace Schweiz, fordert das Schweizer Parlament dazu auf, Werbung für Fleisch, Milchprodukte und Eier durch den Detailhandel und Interessenorganisationen zu verbieten. Die Petition argumentiert, dass Tierprodukte eine höhere Umweltbelastung verursachen als pflanzliche Lebensmittel und dass Werbung für diese Produkte im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise unangebracht sei. Eine Annahme der Petition würde zu Einschränkungen der Werbefreiheit für nicht-vegane Produkte im Detailhandel führen und auch das Sponsoring öffentlicher Veranstaltungen sowie die Lobbyarbeit an Schulen und in Freizeitvereinen betreffen.

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Petition ab. Ein Werbeverbot für tierische Nahrungsmittel wäre einen unverhältnismässigen Eingriff in die Werbefreiheit. Tierische Produkte wie z.B. Käse, Joghurt oder Schokolade sind wichtige Nahrungsmittel und in der Schweiz selbstverständlich legal erhältlich. Sie werden auch weiterhin in der Schweiz produziert und verkauft. Für sie könnte aber nicht geworben werden. Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden sind bereits heute gesetzlich verboten. Der Ausschluss des Detailhandels von der Werbefreiheit verstosst gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Wettbewerbsneutralität. 

 

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Motion 24.3198: «Durch einheitliche Standards irreführende Werbung mit Umweltbezug verhindern.»

Einreichungsdatum: 14.03.2024

Eingereicht im: Ständerat

Status: Vorstoss zurückgezogen

Die Motion zielt darauf ab, staatlich anerkannte Standards zu schaffen, damit umweltbezogene Werbeversprechen wie «nachhaltig», «umweltverträglich», «klimaverträglich» usw. nur verwendet werden dürfen, wenn sie durch diese Standards belegt sind. Diese Standards sollen auf überprüfbaren und öffentlich einsehbaren Belegen basieren. Gleichzeitig soll der Bundesrat die Kriterien festlegen, die für die staatliche Anerkennung dieser Standards gelten sollen.

Die Einführung solcher einheitlicher Standards könnte zu einer Einschränkung der derzeit breit und allgemein regulierten Umweltangaben in der Werbung führen. Die Flexibilität, auf neue Technologien und Erkenntnisse zu reagieren, könnte dadurch beeinträchtigt werden. Zudem wird die Umsetzbarkeit von einheitlichen Standards für alle Bereiche und Sektoren in der Praxis hinterfragt. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.

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Verordnung Bewirtschaftungsmassnahmen Strom

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 12. Dezember 2022. KS/CS Kommunikation Schweiz teilt grundsätzlich die Meinung und die Stossrichtung des Bundesrats, dass eine massvolle Energie-Beschränkung gelten soll, sofern es die Versorgungslage erfordert.

Die Branche der Aussenwerbung hat in Form einer freiwilligen Selbsteinschränkung bei den Betriebszeiten seit dem 1. Oktober 2022 bewiesen, dass sie ihrer Verantwortung bewusst ist. Leider sind die nun vorgeschlagenen Bestimmungen für die Aussenwerbung unverhältnismässig und in der Zielerreichung geradezu kontraproduktiv ausgefallen. Daher bitten wir Sie analog dem Verband Aussenwerbung Schweiz AWS, die folgenden vier Punkte in der weiteren Bearbeitung der Verordnung zu berücksichtigen:

  • Die Eskalationsstufen sind im Sinne der Vorschläge des AWS neu zu beurteilen und inhaltlich anzupassen.
  • Es ist zu bedenken, dass die Beschränkung der Betriebszeiten technisch nicht überall umsetzbar ist.
  • Der Begriff «gewerblicher Verwendungszweck» von Bildschirmen und Beamern ist missverständlich und muss in Eigen- und Fremdwerbung unterschieden werden.
  • Der Begriff «Leuchtreklame» ist unspezifisch und zu definieren.

Betreffend der weiteren Begründung zu diesen vier Punkten verweisen wir auf die Stellungnahme des AWS.

Weitere Informationen.

 

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Postulat 23.3598: «Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb»

Einreichungsdatum: 31.05.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: erledigt

Das Postulat, fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zur Stärkung der Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine direkte Aufsicht durch den Bund erforderlich und effektiv wäre, um Verstösse gegen das UWG zu bekämpfen und zu ahnden.

Der Bundesrat hat die Ablehnung des Vorstosses beantragt. KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt ebenfalls die Ablehnung des Postulats. Dies basiert auf der Ansicht, dass die aktuellen Mechanismen zur Durchsetzung des UWG bereits angemessen sind und keine grundlegende Systemänderung erfordern. Sollte jedoch ein Aufsichtsorgan erforderlich sein, sollte zunächst geprüft werden, ob ein externes Organ wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) diese Rolle übernehmen könnte, bevor staatliche Stellen als eine Art «UWG-Polizei» eingesetzt werden.

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Interpellation 22.4162: «Gegen irreführende Umweltangaben vorgehen»

Einreichungsdatum: 29.09.2022

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: erledigt

Die Interpellation fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, ob das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die «Greenwashing»-Problematik überarbeitet werden sollte. Es wird vorgeschlagen, das Gesetz mit schwarzen Listen und weiteren Leitlinien zu ergänzen, ähnlich wie es in der EU geregelt ist.

Die Vorschläge der Interpellation könnten jedoch zu einer wirtschaftsfeindlichen und praxisfremden Überregulierung führen. Da Interpellationen keine Mitunterzeichner benötigen, ist offen, aus welchen Kreisen diese Unterstützung erfahren wird. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Interpellation ab, da es bereits ausreichende rechtliche Grundlagen für das Anliegen gibt. Das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet bereits irreführende Aussagen und Verstösse werden entsprechend geahndet. Zusätzlich gibt es Bestimmungen in anderen Gesetzen wie dem Landwirtschaftsgesetz und dem Lebensmittelgesetz, die den Schutz vor Täuschung regeln. Die Schweizerische Lauterkeitskommission befolgt strenge Regeln des Werbekodexes der International Chamber of Commerce und Verbraucher können Beschwerden einreichen. Neue Regulierungen sollten erst eingeführt werden, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

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Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG)

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 28. November 2022. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt sämtliche Anpassungen des Vernehmlassungsentwurfes ab, weil sie über den Volkswillen und den Willen des Parlaments hinausgehen.

KS/CS Kommunikation Schweiz steht dafür ein, dass sich die Teilrevision des gerade neu erlassenen TabPG auf eine angemessene, verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» beschränkt. Eine darüberhinausgehende Regulierung lehnt KS/CS Kommunikation Schweiz ab.

Mit seinen Vorschlägen setzt sich der Bundesrat über Parlament und Volkswille hinweg

Es ist völlig unverständlich und staatspolitisch im höchsten Masse bedenklich, dass der Bundesrat in seinem Umsetzungsentwurf weit über dieses auch im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich dargelegte Anliegen der Volksinitiative hinausgeht und beispielsweise ein vollständiges Werbeverbot auch gegenüber mündigen Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Print- und Online-Bereich vorsieht.

Ebenso bedenklich ist es, dass der Entwurf Bestimmungen zu Themen enthält, die nichts mit den Vorgaben der Volksinitiative zu tun haben und welche im jahrlangen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zum neuen Tabakproduktegesetz ausdrücklich geregelt resp. zurückgewiesen wurden (beispielsweise die Pflicht zur Meldung von Werbeausgaben an die staatlichen Behörden).

Unabhängig vom vorliegenden konkreten Regelungsthema ist ein solches Vorgehen der Exekutivbehörden in aller Schärfe zurückzuweisen. Der Bundesrat missachtet mit seinem Entwurf sowohl den Regelungsbereich der Initiative als auch die Entscheidungen des Parlaments.

Die Umsetzung der Volksinitiative hat nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung einem möglichst schonenden Ausgleich der verschiedenen Verfassungs- und Grundrechtsinteressen zu entsprechen.

Wenn der Bundesrat als Exekutivbehörde in seinem Vorentwurf nicht nur ausschliesslich den Willen der Initiantinnen und Initianten berücksichtigt, sondern sogar darüber hinausgeht und offensichtlich eigene Interessen respektive Interessen der Verwaltung verfolgt, widerspricht dies der Verfassung, der Gewaltentrennung und dem Staatsverständnis der Schweiz.

Schutz Minderjähriger vor Tabakwerbung ist kein generelles Tabakwerbeverbot
Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» verlangt im Wortlaut kein totales Werbeverbot, sondern den Schutz Minderjähriger vor Tabakwerbung. Wie im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zur Abstimmung vom 13. Februar 2022 ausdrücklich festgehalten, soll mit der Verfassungsinitiative nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten Werbung verboten werden, «die sich zwar hauptsächlich an Erwachsene richtet, aber auch für Kinder und Jugendliche zugänglich ist.» Daher soll nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten nur noch Werbung zulässig sein, «die auf Erwachsene abzielt und Minderjährige nicht erreicht, etwa Werbemails, Prospekte und gezielte Werbung im Internet oder in den sozialen Medien.»

Gegenstand der Umsetzung der Initiative ist demnach nicht ein totales Werbeverbot. Es stellt sich darum die Frage der verfassungskonformen Auslegung der Grundlagen aus der Volksinitiative.

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Vernehmlassung zur Änderung der Filmverordnung (FiV)

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 16. Februar 2023. Die vorgeschlagene Verordnung führt zu einer Reduktion vieler attraktiver Werbeplätze, was den Interessen der Mitglieder von KS/CS widerspricht, die Werbebranche schwächt und Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet.

Nachteile für die Werbebranche

Die neue Abgabe im Verordnungsentwurf benachteiligt erfolgreiche Formate zugunsten einer Handvoll subventionierter Film-Produzenten, die sich nicht am Markt bewähren müssen. Weniger erfolgreiche Formate bedeutet weniger Zuschauerquoten und damit weniger Werbemöglichkeiten. Dabei übersieht das zuständige Bundesamt für Kultur (BAK), dass die von dem Gesetz betroffenen privaten Schweizer Fernsehsender überwiegend werbefinanziert sind.

Erfolgreiche Formate werden unbegründet ausgeschlossen
Der Verordnungsentwurf schränkt den Umfang der Filme erheblich ein, die an die Investitionspflicht angerechnet werden können. Die festgelegten Kriterien begünstigen einen kleinen Teil der Schweizer Produktion. Der wirtschaftliche Erfolg spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Damit werden alle Unterhaltungsformate von vornerein als anrechenbare Filme ausgeschlossen, unabhängig von ihrer Attraktivität für die Zuschauer. Diese Definition der anrechenbaren Filme widerspricht dem breit gefassten Filmbegriff im Filmgesetz. Gerade Unterhaltungsformate bieten aber ein wertvolles Umfeld für Werbung. Durch die Bestrafung erfolgreicher Formate gehen also wichtige Werbeplätze verloren, die für die Finanzierung der schweizerischen TV-Produktionen wichtig sind. Die Definition der «anrechenbare Filme» sollte sich an den breit gefassten Filmbegriff in Art. 2 FiG orientieren. Auch nur eine Handvoll Produktionsfirmen können von der Investitionspflicht profitieren. Neue, kleinere und innovative Produktionsfirmen sind ausgeschlossen. Dies widerspricht dem Ziel des Gesetzes, erfolgreiche Filme und Serien mit internationalem Potenzial zu entwickeln. Die Definition der “unabhängigen Produzenten” ist in Art. 10 zu erweitern (Art. 10 Abs. 2 lit. c und d sollten gestrichen werden).

Schwächung der TV-Werbebranche zugunsten von sozialen Medien
Bei der Gestaltung der Verordnung ist auch zu berücksichtigen, dass die TV-Werbebranche bereits heute der starken Konkurrenz der Online-Werbung auf den sozialen Medien ausgesetzt ist. Diese werden vom FiG nicht erfasst und sind auch in Zukunft frei von irgendwelchen staatlichen Verpflichtungen. Die Verordnung, so wie sie vorliegt, verstärkt diese Ungleichbehandlung noch. Die Schweizer TV-Branche ist aber ein wichtiger Partner für die Schweizer Film- und Werbeindustrie. Ihre zusätzliche Schwächung zugunsten von internationalen sozialen Medien schadet auch der unabhängigen Schweizer Filmbranche. KS/CS empfiehlt deshalb, die oben genannten einschränkenden Kriterien, die weit über das neuen Filmgesetz hinausgehen, im Verordnungsentwurf dringend zu streichen.

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Vernehmlassung über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrecht)

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 06. September 2023. Die Werbebranche ist auf möglichst vielfältige und vielschichtige Kommunikations- und damit Werbeplattformen angewiesen. Angemessene Massnahmen zum Schutz und Stärkung dieser Vielfalt sind daher im Sinne der Werbebranche und damit auch im Sinne Volkswirtschaft der Schweiz.

KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt daher die geplante Änderung des Urheberrechtsgesetzes und verweist dabei auf die detaillierte Stellungnahme des Verlegerverbandes SCHWEIZER MEDIEN sowie jene der SRG.

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Vernehmlassung über die Änderung des Postgesetzes (PG SR 783.0)

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 29. Februar 2024. KS/CS Kommunikation Schweiz begrüsst das Bestreben der KVF-N, die indirekte Presseförderung auszubauen und unterstützt die Vorlage. Ein langfristiger Erhalt der Schweizer Werbeinventare, der Medienvielfalt und der Medienqualität ist essenziell und muss aktiv gefördert werden. Wie im erläuternden Bericht richtig festgehalten wird, erfüllen die Schweizer Medien eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion, die es nachhaltig sicherzustellen gilt. Der Handlungsbedarf ist indessen auch akut: So muss man bereits seit einigen Jahren zuschauen, wie die Schweizer Werbewirtschaft vermehrt auf ausländische Werbeplattformen abwandert, womit bedeutende Werbeeinnahmen verloren gehen. Dies führt dazu, dass die Medienvielfalt stetig abnimmt und insbesondere lokale und regionale Medienunternehmen nach und nach gänzlich verschwinden. Darunter leidet insbesondere das Informationsbedürfnis der Schweizer Bevölkerung, welche richtigerweise immer noch den Anspruch hat, wesentlichen Informationen von den lokalen Medien zu erhalten.

Die geplanten Unterstützungsleistungen könnten nun aber einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass dieser Prozess verlangsamt wird. Die indirekte Presseförderung würde die Schweizer Medienbranche gezielt unterstützen und dazu beizutragen, dass eine breite Medienlandschaft in der Schweiz bestehen bleibt.

KS/CS Kommunikation Schweiz macht sich demnach dafür stark, dass die jährlichen Beiträge aus allgemeinen Bundesmitteln für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse von heute 30 auf 45 Millionen beziehungsweise für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von heute 20 auf 30 Millionen Franken erhöht werden, so wie dies nun in der Vorlage der KVF-N geplant ist.

KS/CS Kommunikation Schweiz verzichtet an dieser Stelle zu den einzelnen Artikeln gesondert Stellung zu nehmen und verweist hierzu auf die Stellungnahme des Verlegerverbandes SCHWEIZER MEDIEN (VSM) vom Januar 2024.

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