Aktuell
Aarau: Gehen in der Kantonshauptstadt bald die Lichter aus?
Mit dem Postulat «Für mehr Nacht in Aarau» fordern Mitglieder von Grünen, GLP und EVP im Einwohnerrat (Legislative), der Lichtverschmutzung einen höheren Stellenwert einzuräumen. Der Stadtrat (Exekutive) soll «klare Kompetenzen zur Beschränkung von Werbe- und Schaufensterbeleuchtung oder zur Festlegung von Betriebszeiten» erhalten. Dieser beantragt die Überweisung und überarbeitet bereits die Reklamerichtlinie, inklusive Bestimmungen zur Reduktion von Lichtemissionen.
KS/CS lehnt pauschale Abschaltzeiten klar ab und hat ein Positionblatt erarbeitet. Beleuchtete Werbung und Schaufenster beleben die Innenstadt am Abend, erhellen Gehwege und Haltestellen und stärken das Sicherheitsempfinden. Davon profitieren auch das lokale Gewerbe, die Gastronomie und die Kultur. Der Einwohnerrat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 26./27. Oktober.
News aus Bundesbern
Plattformgesetz: Anzeichen für einen Erfolg und ein Warnsignal
Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) zur Kenntnis genommen. Die Botschaft soll bis Ende Juni 2027 vorliegen. Aus Sicht der Werbebranche gibt es eine gute und eine weniger gute Nachricht.
Die gute zuerst: Der Bundesrat will das Meldeverfahren auf alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte ausdehnen. KS/CS hatte in der Vernehmlassung gefordert, das Verfahren mindestens auf Vermögensdelikte zu erweitern. Betrügerische Anlagewerbung, Phishing-Anzeigen und Werbung für illegale Online-Casinos verbreiten sich auf den grossen Plattformen zunehmend und schaden den seriösen Werbetreibenden ebenso wie der Konsumentenschaft. Dass diese Inhalte künftig einfach gemeldet werden können, ist ein wichtiger Schritt.
Die neuen Jugendschutzbestimmungen gilt es genau zu begleiten. Sehr grosse Plattformen sollen Minderjährigen keine Werbung mehr ausspielen dürfen, die auf Profiling beruht. Das Anliegen, Minderjährige zu schützen, teilen wir. Jugendschutzmassnahmen dürfen aber nicht zu unzumutbaren Alterskontrollen führen. KS/CS dafür einsetzen, dass die Regelung auf die sehr grossen Plattformen beschränkt bleibt, praxistauglich umgesetzt wird und nicht zur Vorlage für weitere Werbeeinschränkungen wird.
Kinderwerbung: Die Selbstregulierung kommt ihrer Umsetzung näher
Seit Ende 2025 verhandelt die Lebensmittel- und Werbebranche mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über die freiwillige Reduktion der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung. Jetzt zeigt sich das Ergebnis: Der Bund will im November 2026 eine Vereinbarung mit Industrie und Handel unterzeichnen. Über 30 Unternehmen haben ihre Teilnahme bereits zugesagt, darunter grosse Detailhändler, Hersteller und Gastronomiebetriebe.
Ab 2027 verzichten sie auf Werbung für Süsswaren, Snacks und Süssgetränke, die sich an Kinder unter 13 Jahren richtet. Bereits gebuchte Werbung darf noch geschaltet werden. KS/CS hat sich von Anfang an für diesen Weg eingesetzt. Die Vereinbarung beweist, dass eine griffige, branchenweite Selbstregulierung im Dialog mit den Behörden möglich ist und gesetzliche Werbeverbote überflüssig macht. Ihre Glaubwürdigkeit hängt aber davon ab, dass möglichst die ganze Branche mitzieht. Wir rufen deshalb alle betroffenen Unternehmen auf, sich der Vereinbarung anzuschliessen.
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