Interpellation 24.3215: «Was unternimmt der Bund bei unlauterer Werbung und Greenwashing im Rahmen der Absatzförderung?»

Einreichungsdatum: 15.03.2024

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Erledigt

KS/CS Kommunikation Schweiz beobachtet die Interpellation.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Vernehmlassung zum Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV)

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 25. September 2024. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt sämtliche Anpassungen des Vernehmlassungsentwurfes ab, weil sie über den Volkswillen und den Willen des Parlaments hinausgehen.

KS/CS Kommunikation Schweiz möchte die Gelegenheit nutzen, sich als Prüfungsträgerin der Prüfungen in der Werbebranche an der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV) zu beteiligen. Gerne nehmen wir zum Entwurf der rechtlichen Grundlagen sowie zum erläuternden Bericht wie folgt Stellung:

 

KS/CS Kommunikation Schweiz begrüsst das Bestreben, die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu erhöhen und unterstützt damit die Vorlage.

Vorbemerkung

KS/CS Kommunikation Schweiz ist der Dachverband der Schweizer Werbung. Daneben ist sie auch Prüfungsträgerin für die Prüfungen in der Werbebranche (eidg. Berufsprüfung Kommunikationsfachleute und höhere Fachprüfung Kommunikationsleiterin, Kommunikationsleiter) und vertritt die damit zusammenhängenden Interessen der Aus- und Weiterbildung in der Kommunikationsbrache, der Studierenden und der Personen, die einen Kommunikationsberuf ausüben. Sie setzt sich dafür ein, dass die eidgenössische Fachprüfung spezifisch auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Branche ausgerichtet und so eine praxisgerechte Ausbildung gewährleistet ist.

 

Im Allgemeinen

KS/CS Kommunikation Schweiz begrüsst das Bestreben, die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu erhöhen und unterstützt damit die Vorlage. Die höheren Fachschulen und Berufsbildungen nehmen eine wichtige Stellung im Bildungssystem und im Arbeitsmarkt ein, werden jedoch von der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen. So ist der Handlungsbedarf auch akut: Seit einigen Jahren beobachtet KS/CS Kommunikation Schweiz bei den Prüfungen ein dramatischer Rückgang der Anmeldezahlen. Ohne eine Stärkung der Berufsprüfungen ist deren jährlichen Durchführung in Frage gestellt. Dies würde zu einem weiterführenden Verlust von praktisch ausgebildeten Fach- und Führungskräften führen. Solange es an der Gleichwertigkeit der Berufsprüfungen in der Schweiz fehlt, wird der Trend zur akademischen Ausbildung weiter voranschreiten. So hat sich gemäss Bundesamt für Statistik der Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen seit 1996 bereits verdoppelt, was nicht im Sinne des Werkplatzes Schweiz sein kann. Weiter zeigt auch ein Blick in unsere Nachbarländer, dass die Schweiz in Bezug auf die Stärkung der Berufsbildung aktiv werden muss. So wurden z.B. in Deutschland und in Österreich die international anerkannten Titelbezeichnungen «Professional Master» und «Professional Bachelor» bereits eingeführt. Ohne Einführung der entsprechenden Titelzusätze würden die schweizerischen Berufsabgängerinnen und Berufsabgänger im internationalen Arbeitsmarkt massiv benachteiligt. KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt deshalb die vorgeschlagenen Anpassungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV).

 

Starker Rückgang der Anmeldezahlen

  • Die Anzahl an Absolvierenden der eidgenössischen Prüfung für Kommunikationsfachleute in der Deutschschweiz ist von über 100 Personen im Jahr 2014 auf sieben Personen im Jahr 2024 konstant gesunken. Schweizweit hat die eidgenössische Prüfung für Kommunikationsfachleute einen Rückgang von über 200 Anmeldungen auf weit unter 100 Anmeldungen erfahren.
  • Bei den eidgenössischen höheren Fachprüfungen für «Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter» sind die Anmeldezahlen von rund 50 pro Jahr auf rund zehn zurückgegangen.

 

Zu den geplanten Gesetzesbestimmungen

Mit den geplanten gesetzlichen Anpassungen könnte ein wesentlicher und dringend notwendiger Beitrag geleistet werden, dass die höhere Berufsbildung gestärkt wird. KS/CS Kommunikation Schweiz macht sich demnach dafür stark, dass das Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule», die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung, Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache sowie eine Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der höheren Fachschulen eingeführt und gesetzlich verankert werden, so wie dies nun in der Vorlage vom SBFI geplant ist.

 

Weitere Informationen.

 

Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Vernehmlassung über Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Wir unterstützen die Vorlage im Allgemeinen und haben ausgewählte Anmerkungen.

KS/CS Kommunikation Schweiz möchte die Gelegenheit nutzen, sich an der Vernehmlassung zu den Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zu beteiligen. Gerne nehmen wir zum Vorentwurf der rechtlichen Grundlagen sowie zum erläuternden Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

KS/CS Kommunikation Schweiz ist der Dachverband der Schweizer Werbung. Unser Verband vertritt die Interessen von Unternehmen, Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Einzelmitgliedern der drei Gruppierungen Werbeauftraggeberinnen und -auftraggeber, Werbeagenturen/Werbeberaterinnen und -berater sowie Medienanbieterinnen und -anbieter/Auftragnehmerinnen und -nehmer. Er repräsentiert damit eine vitale Branche mit einer Nettowertschöpfung von CHF 4.86 Mia. und rund 22'000 Angestellten. Der Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit liegt darin, für die erwähnten Anspruchsgruppen liberale und sozialverantwortliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) setzt mit der geplanten Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zwei parlamentarische Initiativen um, welche das Ziel haben, die Medienvielfalt in der Schweiz zu stärken. Hierzu werden rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vorgeschlagen.

Stellungnahme im Allgemeinen

Die Schweizer Medien erfüllen wichtige staats- und demokratiepolitische Funktionen. Unabhängige, vielfältige und qualitativ hochstehende Medien sind deshalb essenziell und müssen schweizweit aktiv gefördert und sichergestellt werden. Die Schweizer Medienvielfalt ist jedoch aktuell stark gefährdet. So steht insbesondere die Finanzierung des Journalismus unter grossem Druck, dies nicht zuletzt auch wegen der reduzierten Werbeeinahmen, die sich unmittelbar auf die Leistungsfähigkeit der Medien auswirken. Fehlt nämlich den Schweizer Medien das Geld für interessante und auf die Bedürfnisse ausgerichtete Inhalte, fallen Medieninhalte und damit einhergehend auch Werbeplätze weg. Dies führt wiederum zu weiteren Werbeeinbussen, was sich weiterführend negativ auf die Leistungsfähigkeit der Medien auswirkt und die bereits laufende Abwärtsspirale weiter antreibt. Zahlreiche Schweizer Medien bedürfen staatlicher Unterstützung, um ausreichend in die digitale Transformation investieren zu können. Rascher Handlungsbedarf ist damit zwingend nötig.

KS/CS Kommunikation Schweiz setzt sich für den Erhalt des Schweizer Werbemarktes und der Schweizer Medien ein und unterstützt damit die hier vorgeschlagenen Fördermassnahmen in den Bereichen Radio, Fernsehen und elektronischen Medien im Allgemeinen. Dabei ist es wichtig, dass die Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung die parallellaufenden Gesetzesanpassung des Postgesetzes (PG SR 783.0) zum befristeten Ausbau der bestehenden Presseförderung nicht konkurrenziert. Konkret soll verhindert werden, dass es zu einem politischen oder finanziellen Verdrängungskampf zwischen den Geschäften kommt. Um die heute stark unter Druck stehende Medienlandschaft zu stärken, bedarf es keine entweder/oder-Lösung, sondern vielmehr Massnahmen auf den verschiedensten Ebenen.

Zudem möchte KS/CS Kommunikation Schweiz auf die erhebliche Dringlichkeit der Vorlage hinweisen. Um sicherzustellen, dass die geplanten Massnahmen ihre Wirkung entfalten und die Schweizer Medienlandschaft möglichst bald unterstützt werden kann, ist es entscheidend, dass diese Massnahmen nun schnell umgesetzt werden. Denn je länger man zuwartet, desto schlimmer wird die wirtschaftliche Lage der Medien. So muss man bereits seit einigen Jahren beobachten, dass die Medienvielfalt stetig abnimmt und insbesondere lokale und regionale Medienunternehmen nach und nach gänzlich verschwinden.

Stellungnahme zu ausgewählten Artikeln und Anträge
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 1bis RTVG Gegenstand und Geltungsbereich sowie Art. 2 Bst. abis RTVG Begriffe
KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.  

Art. 38 Abs. 3, 2. Satz RTVG Konzessionen mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil – Grundsatz
KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt den Minderheitsantrag von Stark, Broulis, Friedli Esther und Häberli-Koller abzulehnen.

Begründung:  Mit diesem Antrag würden die bereits heute sehr begrenzten finanzielle Mittel der konzessionierten Radio- und TV-Sender weiter zerlegt. Es besteht zudem die Gefahr, dass mit einer zusätzlichen Konzession für lokale TV-Stationen, neue, überwiegend subventionierte Akteure auf der Bildfläche erscheinen, welche dann beispielsweise anderen nicht staatlich geförderten Medien die ohnehin bereits knappen Werbeeinnahmen streitig machen. Dies würde dem Sinn und Zweck der Fördermassnahmen zuwiderlaufen. Der Minderheitsantrag ist deshalb abzulehnen.

Art. 40 Abs. 1 und 2 RTVG Abgabenanteile

KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt die geplante Änderung in Art. 40 Abs. 1.

Anregung für eine weiterführende Ergänzung in Art. 40 Abs. 2: KS/CS Kommunikation Schweiz regt eine Ergänzungsregelung an, die sicherstellt, dass der neugeschaffene Spielraum vom BAKOM tatsächlich und im grössten möglichen Umfang umgesetzt wird, dass vorgesehenen Abgabenerhöhungen mindestens auf dem heutigen Gebührenniveau zu berechnen sind und dass die absoluten Beiträge auch in Zukunft beibehalten werden.

Begründung: Eine entsprechende Regelung ist für die Planungssicherheit der Medien wichtig. Es muss sichergestellt werden, dass die geplante Erhöhung von 6-8% auch wirklich im grössten möglichen Umfang zu einer effektiven Erhöhung des Abgabeanteils bei Regionalsendern führt. Das Gebührenniveau muss dabei stabil bleiben. So dürften zum Beispiel die Beträge aus den erteilten Konzessionen für den Zeitraum von 2025 bis 2034 nicht nach unten angepasst werden. Oder die Abgabenhöhe müsste auch dann stabil bleiben, wenn die Haushaltsabgabe gesenkt würde (wir verweisen hierbei auf die geplante Reduktion der Haushaltsabgabe von CHF 335 auf CHF 300, respektive evtl. gar CHF 200). Diese wurde zwar zu Lasten der SRG definiert, hat aber dennoch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Gesamthöhe des Abgabentopfes.

Art. 68a Abs. 1 Bst. h RTVG Höhe der Abgabe und Verteilschlüssel

KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.

Art. 76 Abs. 1 RTVG Aus- und Weiterbildung
KS/CS Kommunikation Schweiz regt eine Anpassung der Aus- und Weiterbildungsregelung in Bezug auf den Begünstigtenkreis an.

Änderungsantrag Art. 76 Abs. 1: «Das BAKOM kann unabhängige Institutionen, die dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende von elektronischen Medien anbieten, auf ihr Gesuch hin finanziell unterstützen, insbesondere Grundausbildungen und Weiterbildungen im Informationsjournalismus.»

Begründung: Die Aus- und Weiterbildung bildet einen sehr wichtigen Teil der geplanten Medienförderungsmassnahmen. Das Parlament hatte hier abweichend vom Bundesrat den Begünstigtenkreis erweitert, indem er die Anforderung an die Adressaten heruntersetzen und auf die Voraussetzung der Unabhängigkeit der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen verzichten wollte. Die Schweizer Medien sind stets im Wandel und es werden immer neue Bildungsangebote zum Beispiel auch von privaten Medienunternehmen geschaffen. Damit es zu keinen unnötigen Einschränkungen kommt und ein möglichst grosser Adressatenkreis von den Aus- und Weiterbildungs- Fördermassnahmen profitieren können, regt KS/CS Kommunikation Schweiz an, das einschränkende Wort «unabhängig» in Art. 76 Abs. 1 ersatzlos zu streichen.

Art. 76a RTVG Selbstregulierung der Branche
KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.

Art. 76b RTVG Agenturleistungen
KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.

Art. 76c Abs. 2bis RTVG Gemeinsame Bestimmungen
KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt den Minderheitsantrag von Stark, Friedli Esther und Häberli-Koller abzulehnen.

Begründung: Die Kürzung der Unterstützungsbeiträge, im Falle, dass Medienunternehmen ihre eigenen Beiträge senken, würde die bereits heute prekäre finanzielle Situation der Medien nur weiter verschärfen. Das Problem der Sicherstellung der Medienvielfalt und Qualität würde damit weiter verschlimmert. Die Unterstützungsbeiträge sollen nicht von den finanziellen Beiträgen der Träger der geförderten Organisationen abhängig gemacht werden, sondern sollen vielmehr die Medienvielfalt in der Schweiz generell stärken. Zudem käme es auch zu einer Rechtsunsicherheit, was denn nun unter «Beiträge der Träger» zu verstehen ist. 

Art. 81 Abs. 1 RTVG Finanzbeitrag
KS/CS Kommunikation Schweiz regt eine Anpassung von Art. 81 RTVG an.

Änderungsantrag Art. 81 Abs. 1: «Die Stiftung erhält jährlich einen Beitrag aus dem Ertrag der Abgaben für Radio und Fernsehen an die Entwicklung und Beschaffung und den Betrieb von Erhebungsmethoden und -systemen.»

Begründung: Werbung und Sponsoring sind für private und öffentlich-rechtliche Medien eine entscheidende Einnahmequelle, um staats- und demokratierelevante Themen zu produzieren und zu verbreiten und damit das Informationsbedürfnis der Bevölkerung abzudecken. Internationale Unternehmen, insbesondere grosse Plattformen, werden von Schweizer Werbetreibenden aufgrund ihrer hohen Reichweite zunehmend in Anspruch genommen. Diese Plattformen nutzen jedoch überwiegend eigene Messsysteme und Daten («walled gardens»), um ihre Reichweite darzustellen. Schweizer Werbetreibende sind daher auf die von diesen multinationalen Anbietern bereitgestellten Daten angewiesen und müssen sich auf diese Daten blind verlassen.
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Daten ist jedoch gering. Sie sind im Übrigen auch nicht mit den schweizerischen Standards kompatibel. Das führt zu einer Intransparenz auf dem Markt und benachteiligt lokale Werbeträger, insbesondere die Medien, die von Werbeeinnahmen abhängig sind. Der Abfluss von Werbegeldern auf internationale Plattformen, die keinen publizistischen Mehrwert bieten, in Verbindung mit sinkenden Einnahmen aus Radio- und TV-Werbung, sorgt dafür, dass immer weniger finanzielle Mittel für nationale Forschungsprojekte zur Nutzung von Medien zur Verfügung stehen. Schweizer Anbieter können in diesem ungleichen Wettbewerb ihre eigenen Lösungen zur Nutzungsforschung zunehmend nur eingeschränkt anbieten, da deren Entwicklung und Betrieb kostspielig sind. Der Mangel an eigenen Nutzungsdaten im Bereich Radio und Fernsehen schwächt den Schweizer Markt weiter im Vergleich zu internationalen Plattformen.
Um die Finanzierung von staats- und demokratiepolitisch relevanten Inhalten zu sichern, ist es neben der bestehenden Unterstützung durch den Bund auch wichtig, den Betrieb eines neutralen Messsystems finanziell zu fördern. Angesichts der zu erwartenden Einsparungen der SRG bitten wir den Gesetzgeber, die Finanzierung dieser Forschungsprojekte zu unterstützen. So kann nicht nur der Werbemarkt, sondern insbesondere auch der Schweizer Medienmarkt gestärkt und die Informationsversorgung der Bevölkerung gesichert werden.

Zum Streichungsantrag der Minderheit Friedli Esther, Stark und Wicki
Die Kommissionsminderheit spricht sich dafür aus, die geplanten Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien zu streichen. Diese Ansicht teilt KS/CS Kommunikation Schweiz nicht. Eine fundierte Ausbildung für Medienschaffende ist nach wie vor von grosser Bedeutung, wobei deren Relevanz im aktuellen Zeitalter der Fake-News noch wichtiger wird. Ein gutes mediales Grundangebot ist für die Schweizer Bevölkerung essenziell und gar in der Bundesverfassung verankert.

Im Übrigen verweist KS/CS Kommunikation Schweiz auf die Stellungnahme des Verlegerverbandes SCHWEIZER MEDIEN (VSM).

Weitere Informationen

 

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Postulat 23.362: «Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder»

Einreichungsdatum: 7.06.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: erledigt

Der Bundesrat soll beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll er aufzeigen, wie der Verbreitung solcher Bilder entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen für eine Kennzeichnungspflicht geschaffen werden könnten.

Der Einfluss sozialer Medien auf die Entwicklung junger Menschen ist ein wichtiges Thema, das ernst genommen werden muss. Allerdings würde eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder die Jugendlichen nicht automatisch vor den negativen Einflüssen der Medien schützen. Stattdessen sollte auf Sensibilisierungsarbeit gesetzt werden. Gesetzliche Regulierungen wären schwer durchsetzbar, könnten zu Rechtsunsicherheit führen und insbesondere die Werbung überregulieren.

Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Motion ist abzulehnen.

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Motion 24.3257: «Deklaration von Werbung bei Influencern»

Einreichungsdatum: 14.03.2024

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: erledigt

Der Bundesrat soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Transparenz und Fairness in der Influencer-Werbung in der Schweiz zu fördern. Konsumenten sollen vor versteckter Werbung geschützt werden, weshalb klare Regeln für die Werbedeklaration durch Influencer erforderlich sind. Zusätzlich wird vorgeschlagen, dass eine staatliche Behörde die Kontrolle übernimmt und gegen unzureichend deklarierte Werbung vorgeht.

Die Motion fordert neue Bestimmungen zur Regulierung der Werbedeklaration durch Influencer. Bei einer Annahme käme es zu einer spezialgesetzlichen Regelung und der Beauftragung einer Behörde in einem Bereich, der bereits umfassend reguliert ist. Die bestehenden Gesetze und das Verständnis der Konsumenten machen zusätzliche Regulierungen unnötig. Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Motion ist abzulehnen.

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Interpellation 24.3616: «Medien und künstliche Intelligenz»

Einreichungsdatum: 13.06.2024

Eingereicht im: Ständerat

Stand der Beratungen: Erledigt

Die Interpellation weist darauf hin, dass generative Künstliche Intelligenz journalistische Inhalte nutzt und diese in gewünschter Form weiterverbreitet, beispielsweise in KI-Chatbots. Dabei stellt sich die Frage nach dem Schutz der Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen. Die Interpellation möchte wissen, welche Massnahmen der Bundesrat plant, um diesen Schutz sicherzustellen.

Bezahlschranken bieten mittlerweile nicht mehr ausreichend Schutz für journalistische Inhalte und das Geschäftsmodell von Medienschaffenden und Verlagen, da sie von Künstlicher Intelligenz umgangen werden können. Die Interpellation soll Klarheit über das Vorgehen und mögliche Gesetzesanpassungen des Bundes schaffen. Ein wirksamer Schutz von Schweizer Medieninhalten ist entscheidend für die Stärkung der Schweizer Werbung. Die Interpellation ist zu unterstützen.

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Motion 1492: «"Sale" ist kein korrektes Französisch.»

Einreichungsdatum: 24.01.2024

Eingereicht im: Parlament

Aktueller Stand: Erledigt

Der Vorstoss verlangt, dass auf Rabattaktionen auf den englischen Wortlaut «Sale» verzichtet werden soll und stattdessen das französische Wort «Soldes» zu verwenden.

KS/CS lehnt die Motion ab.

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Kant. Volksinitiative: «Für eine progressive Steuer auf anstössige Werbeausgaben.»

Einreichungsdatum: 18.01.2023

Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Waadt

Aktueller Stand: Erledigt

Alle Werbeausgaben sollen einer jährlichen, progressiven Steuer unterworfen werden.

KS/CS lehnt die Kantonale Volksinitiative ab.

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Motion 2021.SR.000119: «Keine Kommerzielle Werbung im Aussenraum; Revision von Reklamereglement und ggf. Bauordnung der Stadt Bern»

Eingereicht in: Stadt Bern

Eingereicht am: 29.04.2021

Die Motion möchte kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum von Bern verbieten. Dafür sollen das Reklamereglement und die Bauordnung so angepasst werden, dass kommerzielle Werbung im Aussenbereich, sowohl im öffentlichen als auch auf privatem Grund, nicht mehr bewilligt wird. Leuchtreklamen wären in jedem Fall ausgeschlossen, und bestehende Bewilligungen sollen nach Ablauf nicht erneuert werden.

Werbung informiert die Konsumentinnnen und Konsumenten über Produkte und Dienstleistungen in der Stadt und fördert somit den Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeiten. Ein Werbeverbot könnte jedoch lokale Betriebe, besonders KMUs, stark schädigen, da diese auf Eigenwerbung angewiesen sind. Die Stadt Bern würde zudem auf jährliche Einnahmen von über 5 Millionen Franken verzichten, die durch Werbung generiert werden. Auch Kultur und Politik wären betroffen, da die Stadt die bisher unentgeltliche Plakatierung selbst finanzieren müsste. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.

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Informelle Konsultation betr. Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211)

Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 13. Mai 2024. Resultat Stellungnahme: PBV-Änderungsentwurf: JA, Alternativvorschlag: NEIN

KS/CS Kommunikation Schweiz möchte die Gelegenheit nutzen, sich als Dachverband der kommerziellen Kommunikation an der informellen Konsultation zur geplanten Änderung der PBV zu beteiligen. Gerne nehmen wir zu den von Ihnen in zwei Varianten erhaltenen PBV-Änderungsentwürfen mit erläuterndem Kommentar wie folgt Stellung:

Vorbemerkung
KS/CS Kommunikation Schweiz ist der Dachverband der Schweizer Werbung. Unser Verband vertritt die Interessen von Unternehmen, Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Einzelmitgliedern der drei Gruppierungen Werbeauftraggeberinnen und -auftraggeber, Werbeagenturen/Werbeberaterinnen und -berater sowie Medienanbieterinnen und -anbieter/Auftragnehmerinnen und -nehmer. Er repräsentiert damit eine vitale Branche mit einer Nettowertschöpfung von CHF 4.86 Mia. und rund 22'000 Angestellten. Der Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit liegt darin, für die erwähnten Anspruchsgruppen liberale und sozialverantwortliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten.

Im Allgemeinen
KS/CS Kommunikation Schweiz begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Änderung, die PBV in Bezug auf den Selbstvergleich von Preisen zu vereinfachen. Dies vereinfacht auch die Arbeit der Werbeagenturen, welche im Auftrag von Gewerbetreibenden Werbung mit Preisvergleichen umsetzen, dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen und die Gewerbetreibenden über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten können müssen.

Im Einzelnen
Wir teilen dabei Ihre Auffassung, dass es der Idee der Vereinfachung widersprechen würde, wenn im Rahmen der Änderung neue Unsicherheiten durch den unbestimmten Begriff «Saisonwaren» geschaffen oder anders als sonst in der PBV Dienstleistungen vom Wirkungsbereich der Änderung ausgenommen würden.

Ebenso teilen wir Ihre Auffassung, dass allzu starre Regelungen zu vermeiden sind. Entsprechend scheint es uns sachgerecht, die vereinfachte Regelung zum Selbstvergleich wie von Ihnen vorgeschlagen ergänzend im Sinne einer Alternative zur bisherigen Halbierungsregel vorzusehen. Gleichermassen scheint es uns vernünftig bzw. den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden und Konsumenten zu entsprechen, eine Regelung für temporäre Angebotsunterbrüche vorzusehen.

Der alternative, an der EU-Regelung orientierte Änderungsvorschlag scheint zwar, da dynamischer ausgestaltet, auf den ersten Blick interessant. Allerdings würde es sich um eine komplette neue Regelung halten, an die sich Werbende, das Gewerbe sowie Konsumentinnen und Konsumenten erst einmal gewöhnen müssten. Unseres Erachtens ist sie auch beachtlich komplizierter und schwieriger zu verstehen als die Regelung gemäss der anderen Varianten. In der Summe schiesst diese Regelung aus unserer Sicht am Ziel der Vereinfachung vorbei. Wir sprechen uns daher letztlich gegen diese Alternative aus.

Weitere Informationen.

 

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