Aktuell


Neuenburg: Implementierung einer Werbepolizei im Kanton?

pexels-pixabay-532001

Die Grünen fordern mit einer kürzlich eingereichten Motion im Neuenburger Kantonsparlament ein Werbeverbot für «klimaschädliche» Waren und Dienstleistungen. Es soll nicht nur die Aussenwerbung teilweise verboten werden, sondern auch Werbung im Radio, TV, Print und Online. Das Werbeverbot soll kantonsweit gelten, diverse Werbeformate tangieren und würde dutzende Wirtschaftszweige einschränken, ohne dass definiert ist, welche genau betroffen wären oder welcher Klimanutzen daraus entstehen soll. KS/CS ist schockiert über diesen geplanten Eingriff in die Informations- und Wirtschaftsfreiheit. Am schwersten wiegt die Definitionsfrage: Wer entscheidet, was «verantwortungsbewusster Konsum» ist? Darf ein Reisebüro für die Zugfahrt nach Nizza werben, wenn die Rückreise per Flug erfolgt? Eine derart offene Norm schafft keinen Klimaschutz, sondern Rechtsunsicherheit – und braucht am Ende eine Werbepolizei, die im Einzelfall entscheidet, was noch beworben werden darf und was nicht. KS/CS engagiert sich bereits intensiv im Kanton Genf, aber auch in den Städten Zürich und Bern zu ähnlichen Geschäften. 

Mehr lesen

 

News aus Bundesbern


Nationalrat steht hinter der bewährten «Erklärung von Mailand»

Yoghurt

Der Nationalrat hat am 21. September 2026 dem Postulat 24.4604 «Bevor Adipositas zur Epidemie wird. Die Schweiz muss wirksamer handeln» eine deutliche Abfuhr erteilt. Der Vorstoss wollte vom Bundesrat in einem Bericht wissen, wie wirksam die «Erklärung von Mailand» tatsächlich ist. Die freiwillige Vereinbarung, mit der sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Lebensmittelbranche seit 2015 verpflichten, regelt eine schrittweise Senkung des Zuckergehalts in Alltagsprodukten wie Joghurts oder Müesli.

Die Botschaft des Nationalrats ist klar: Die bisherigen Reduktionen wirken. Es braucht keine Evaluation schärferer Werbeeinschränkungen, da der eingeschlagene Weg der Selbstregulierung funktioniert. KS/CS begrüsst diesen Entscheid. Besonders in Anbetracht der gemeinsam mit der Branche erarbeiteten, griffigen Selbstregulierung bei an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung, welche ab Januar 2027 gelten soll.

Zur Stellungnahme

 

 

Weitere Schritte bei der Umsetzung des revidierten Tabakproduktegesetzes

Bundeshaus 6.5

Die Umsetzung des revidierten Tabakproduktegesetzes biegt auf die Zielgerade ein. Im Juni und Juli 2026 wurden die zuständigen Gesundheitskommissionen des Ständerats (SGK-S) und des Nationalrats (SGK-N) zum Entwurf der neuen Tabakprodukteverordnung konsultiert. In den Beratungen zeigte sich deutlich, dass aus Sicht beider Kommissionen Teile des Verordnungsentwurfs über den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers hinausgehen. Die Kommissionen haben daher dem Bundesrat konkrete Empfehlungen übermittelt, unter anderem zur Ausgestaltung der Verkaufsförderung, den Anforderungen an Online-Alterskontrollen sowie zur Einforderung einer Übergangsfrist von mindestens einem Jahr. KS/CS begleitet diese Entwicklungen eng. Aktuell warten wir auf die offizielle Kommunikation des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bzw. des Bundesrats zum finalen Timing der Umsetzung der Verordnung.

Mehr lesen

 

Sie möchten automatisch auf dem Laufenden bleiben?

Jetzt für den Newsletter anmelden!

Privacy Preference Center