Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:
Wir unterstützen die Vorlage im Allgemeinen und haben ausgewählte Anmerkungen.
KS/CS Kommunikation Schweiz möchte die Gelegenheit nutzen, sich an der Vernehmlassung zu den Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zu beteiligen. Gerne nehmen wir zum Vorentwurf der rechtlichen Grundlagen sowie zum erläuternden Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
KS/CS Kommunikation Schweiz ist der Dachverband der Schweizer Werbung. Unser Verband vertritt die Interessen von Unternehmen, Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Einzelmitgliedern der drei Gruppierungen Werbeauftraggeberinnen und -auftraggeber, Werbeagenturen/Werbeberaterinnen und -berater sowie Medienanbieterinnen und -anbieter/Auftragnehmerinnen und -nehmer. Er repräsentiert damit eine vitale Branche mit einer Nettowertschöpfung von CHF 4.86 Mia. und rund 22’000 Angestellten. Der Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit liegt darin, für die erwähnten Anspruchsgruppen liberale und sozialverantwortliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) setzt mit der geplanten Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zwei parlamentarische Initiativen um, welche das Ziel haben, die Medienvielfalt in der Schweiz zu stärken. Hierzu werden rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vorgeschlagen.
Stellungnahme im Allgemeinen
Die Schweizer Medien erfüllen wichtige staats- und demokratiepolitische Funktionen. Unabhängige, vielfältige und qualitativ hochstehende Medien sind deshalb essenziell und müssen schweizweit aktiv gefördert und sichergestellt werden. Die Schweizer Medienvielfalt ist jedoch aktuell stark gefährdet. So steht insbesondere die Finanzierung des Journalismus unter grossem Druck, dies nicht zuletzt auch wegen der reduzierten Werbeeinahmen, die sich unmittelbar auf die Leistungsfähigkeit der Medien auswirken. Fehlt nämlich den Schweizer Medien das Geld für interessante und auf die Bedürfnisse ausgerichtete Inhalte, fallen Medieninhalte und damit einhergehend auch Werbeplätze weg. Dies führt wiederum zu weiteren Werbeeinbussen, was sich weiterführend negativ auf die Leistungsfähigkeit der Medien auswirkt und die bereits laufende Abwärtsspirale weiter antreibt. Zahlreiche Schweizer Medien bedürfen staatlicher Unterstützung, um ausreichend in die digitale Transformation investieren zu können. Rascher Handlungsbedarf ist damit zwingend nötig.
KS/CS Kommunikation Schweiz setzt sich für den Erhalt des Schweizer Werbemarktes und der Schweizer Medien ein und unterstützt damit die hier vorgeschlagenen Fördermassnahmen in den Bereichen Radio, Fernsehen und elektronischen Medien im Allgemeinen. Dabei ist es wichtig, dass die Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung die parallellaufenden Gesetzesanpassung des Postgesetzes (PG SR 783.0) zum befristeten Ausbau der bestehenden Presseförderung nicht konkurrenziert. Konkret soll verhindert werden, dass es zu einem politischen oder finanziellen Verdrängungskampf zwischen den Geschäften kommt. Um die heute stark unter Druck stehende Medienlandschaft zu stärken, bedarf es keine entweder/oder-Lösung, sondern vielmehr Massnahmen auf den verschiedensten Ebenen.
Zudem möchte KS/CS Kommunikation Schweiz auf die erhebliche Dringlichkeit der Vorlage hinweisen. Um sicherzustellen, dass die geplanten Massnahmen ihre Wirkung entfalten und die Schweizer Medienlandschaft möglichst bald unterstützt werden kann, ist es entscheidend, dass diese Massnahmen nun schnell umgesetzt werden. Denn je länger man zuwartet, desto schlimmer wird die wirtschaftliche Lage der Medien. So muss man bereits seit einigen Jahren beobachten, dass die Medienvielfalt stetig abnimmt und insbesondere lokale und regionale Medienunternehmen nach und nach gänzlich verschwinden.
Stellungnahme zu ausgewählten Artikeln und Anträge
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 1bis RTVG Gegenstand und Geltungsbereich sowie Art. 2 Bst. abis RTVG Begriffe
KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.
Art. 38 Abs. 3, 2. Satz RTVG Konzessionen mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil – Grundsatz
KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt den Minderheitsantrag von Stark, Broulis, Friedli Esther und Häberli-Koller abzulehnen.
Begründung: Mit diesem Antrag würden die bereits heute sehr begrenzten finanzielle Mittel der konzessionierten Radio- und TV-Sender weiter zerlegt. Es besteht zudem die Gefahr, dass mit einer zusätzlichen Konzession für lokale TV-Stationen, neue, überwiegend subventionierte Akteure auf der Bildfläche erscheinen, welche dann beispielsweise anderen nicht staatlich geförderten Medien die ohnehin bereits knappen Werbeeinnahmen streitig machen. Dies würde dem Sinn und Zweck der Fördermassnahmen zuwiderlaufen. Der Minderheitsantrag ist deshalb abzulehnen.
Art. 40 Abs. 1 und 2 RTVG Abgabenanteile
KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt die geplante Änderung in Art. 40 Abs. 1.
Anregung für eine weiterführende Ergänzung in Art. 40 Abs. 2: KS/CS Kommunikation Schweiz regt eine Ergänzungsregelung an, die sicherstellt, dass der neugeschaffene Spielraum vom BAKOM tatsächlich und im grössten möglichen Umfang umgesetzt wird, dass vorgesehenen Abgabenerhöhungen mindestens auf dem heutigen Gebührenniveau zu berechnen sind und dass die absoluten Beiträge auch in Zukunft beibehalten werden.
Begründung: Eine entsprechende Regelung ist für die Planungssicherheit der Medien wichtig. Es muss sichergestellt werden, dass die geplante Erhöhung von 6-8% auch wirklich im grössten möglichen Umfang zu einer effektiven Erhöhung des Abgabeanteils bei Regionalsendern führt. Das Gebührenniveau muss dabei stabil bleiben. So dürften zum Beispiel die Beträge aus den erteilten Konzessionen für den Zeitraum von 2025 bis 2034 nicht nach unten angepasst werden. Oder die Abgabenhöhe müsste auch dann stabil bleiben, wenn die Haushaltsabgabe gesenkt würde (wir verweisen hierbei auf die geplante Reduktion der Haushaltsabgabe von CHF 335 auf CHF 300, respektive evtl. gar CHF 200). Diese wurde zwar zu Lasten der SRG definiert, hat aber dennoch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Gesamthöhe des Abgabentopfes.
Art. 68a Abs. 1 Bst. h RTVG Höhe der Abgabe und Verteilschlüssel
KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Art. 76 Abs. 1 RTVG Aus- und Weiterbildung
KS/CS Kommunikation Schweiz regt eine Anpassung der Aus- und Weiterbildungsregelung in Bezug auf den Begünstigtenkreis an.
Änderungsantrag Art. 76 Abs. 1: «Das BAKOM kann unabhängige Institutionen, die dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende von elektronischen Medien anbieten, auf ihr Gesuch hin finanziell unterstützen, insbesondere Grundausbildungen und Weiterbildungen im Informationsjournalismus.»
Begründung: Die Aus- und Weiterbildung bildet einen sehr wichtigen Teil der geplanten Medienförderungsmassnahmen. Das Parlament hatte hier abweichend vom Bundesrat den Begünstigtenkreis erweitert, indem er die Anforderung an die Adressaten heruntersetzen und auf die Voraussetzung der Unabhängigkeit der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen verzichten wollte. Die Schweizer Medien sind stets im Wandel und es werden immer neue Bildungsangebote zum Beispiel auch von privaten Medienunternehmen geschaffen. Damit es zu keinen unnötigen Einschränkungen kommt und ein möglichst grosser Adressatenkreis von den Aus- und Weiterbildungs- Fördermassnahmen profitieren können, regt KS/CS Kommunikation Schweiz an, das einschränkende Wort «unabhängig» in Art. 76 Abs. 1 ersatzlos zu streichen.
Art. 76a RTVG Selbstregulierung der Branche
KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Art. 76b RTVG Agenturleistungen
KS/CS Kommunikation Schweiz ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Art. 76c Abs. 2bis RTVG Gemeinsame Bestimmungen
KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt den Minderheitsantrag von Stark, Friedli Esther und Häberli-Koller abzulehnen.
Begründung: Die Kürzung der Unterstützungsbeiträge, im Falle, dass Medienunternehmen ihre eigenen Beiträge senken, würde die bereits heute prekäre finanzielle Situation der Medien nur weiter verschärfen. Das Problem der Sicherstellung der Medienvielfalt und Qualität würde damit weiter verschlimmert. Die Unterstützungsbeiträge sollen nicht von den finanziellen Beiträgen der Träger der geförderten Organisationen abhängig gemacht werden, sondern sollen vielmehr die Medienvielfalt in der Schweiz generell stärken. Zudem käme es auch zu einer Rechtsunsicherheit, was denn nun unter «Beiträge der Träger» zu verstehen ist.
Art. 81 Abs. 1 RTVG Finanzbeitrag
KS/CS Kommunikation Schweiz regt eine Anpassung von Art. 81 RTVG an.
Änderungsantrag Art. 81 Abs. 1: «Die Stiftung erhält jährlich einen Beitrag aus dem Ertrag der Abgaben für Radio und Fernsehen an die Entwicklung und Beschaffung und den Betrieb von Erhebungsmethoden und -systemen.»
Begründung: Werbung und Sponsoring sind für private und öffentlich-rechtliche Medien eine entscheidende Einnahmequelle, um staats- und demokratierelevante Themen zu produzieren und zu verbreiten und damit das Informationsbedürfnis der Bevölkerung abzudecken. Internationale Unternehmen, insbesondere grosse Plattformen, werden von Schweizer Werbetreibenden aufgrund ihrer hohen Reichweite zunehmend in Anspruch genommen. Diese Plattformen nutzen jedoch überwiegend eigene Messsysteme und Daten («walled gardens»), um ihre Reichweite darzustellen. Schweizer Werbetreibende sind daher auf die von diesen multinationalen Anbietern bereitgestellten Daten angewiesen und müssen sich auf diese Daten blind verlassen.
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Daten ist jedoch gering. Sie sind im Übrigen auch nicht mit den schweizerischen Standards kompatibel. Das führt zu einer Intransparenz auf dem Markt und benachteiligt lokale Werbeträger, insbesondere die Medien, die von Werbeeinnahmen abhängig sind. Der Abfluss von Werbegeldern auf internationale Plattformen, die keinen publizistischen Mehrwert bieten, in Verbindung mit sinkenden Einnahmen aus Radio- und TV-Werbung, sorgt dafür, dass immer weniger finanzielle Mittel für nationale Forschungsprojekte zur Nutzung von Medien zur Verfügung stehen. Schweizer Anbieter können in diesem ungleichen Wettbewerb ihre eigenen Lösungen zur Nutzungsforschung zunehmend nur eingeschränkt anbieten, da deren Entwicklung und Betrieb kostspielig sind. Der Mangel an eigenen Nutzungsdaten im Bereich Radio und Fernsehen schwächt den Schweizer Markt weiter im Vergleich zu internationalen Plattformen.
Um die Finanzierung von staats- und demokratiepolitisch relevanten Inhalten zu sichern, ist es neben der bestehenden Unterstützung durch den Bund auch wichtig, den Betrieb eines neutralen Messsystems finanziell zu fördern. Angesichts der zu erwartenden Einsparungen der SRG bitten wir den Gesetzgeber, die Finanzierung dieser Forschungsprojekte zu unterstützen. So kann nicht nur der Werbemarkt, sondern insbesondere auch der Schweizer Medienmarkt gestärkt und die Informationsversorgung der Bevölkerung gesichert werden.
Zum Streichungsantrag der Minderheit Friedli Esther, Stark und Wicki
Die Kommissionsminderheit spricht sich dafür aus, die geplanten Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien zu streichen. Diese Ansicht teilt KS/CS Kommunikation Schweiz nicht. Eine fundierte Ausbildung für Medienschaffende ist nach wie vor von grosser Bedeutung, wobei deren Relevanz im aktuellen Zeitalter der Fake-News noch wichtiger wird. Ein gutes mediales Grundangebot ist für die Schweizer Bevölkerung essenziell und gar in der Bundesverfassung verankert.
Im Übrigen verweist KS/CS Kommunikation Schweiz auf die Stellungnahme des Verlegerverbandes SCHWEIZER MEDIEN (VSM).
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
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