Aktuell
Stadt Zürich: Warum ein städtisches Werbeverbot am Ziel vorbeifliegt
Am 26.08. steht im Zürcher Gemeinderat eine Debatte mit Zündstoff an. Die Legislative berät über ein Postulat, das Werbung für Flugreisen sowie Angebote, die eine solche implizieren (etwa Fernreisen oder Vielfliegerprogramme), auf städtischem Grund komplett verbieten will. Das erklärte Ziel der Unterzeichnenden ist, zur angestrebten Klimaneutralität der Stadt bis 2040 beizutragen. Bei einer Überweisung müsste der Stadtrat als Exekutive in einem Bericht aufzeigen, wie ein solches Verbot konkret umgesetzt werden könnte.
Der Vorstoss greift zu kurz und setzt am falschen Ort an. Ein solches Werbeverbot führt primär zu einer unnötigen Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und bremst den lokalen Markt aus. Hinzu kommt ein klarer Verdrängungseffekt, da Fluggesellschaften und Reiseanbieter schlicht auf andere Werbekanäle wie das Internet ausweichen würden. Mit dem Ergebnis, dass die Wertschöpfung nicht mehr der Aussenwerbung in der Stadt Zürich zugutekommt, sondern ins Ausland abfliegt. Aus diesen Gründen lehnt KS/CS das Postulat entschieden ab und hat den Gemeinderat im Vorfeld der Debatte mit entsprechenden Sachargumenten beliefert.
News aus Bundesbern
Vernehmlassung: KS/CS lehnt Kleingedrucktes in der Leasingwerbung ab
Stellen Sie sich vor, Sie fahren an einem Plakat vorbei. Darauf ist ein schickes Auto zu sehen und in grossen Buchstaben steht: «Jetzt ab 299 Franken im Monat leasen». Eine einfache Botschaft, die Ihr Interesse weckt. Genau das soll sich nach den Plänen des Bundes ändern. Aktuell läuft die Vernehmlassung zu Änderungen in der KFZ-Verordnung und der Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Ein neuer Artikel (Art. 13b PBV) soll Werbetreibende dazu verpflichten, künftig kleingedruckte Details zum Leasing bereits in der Werbung abzubilden. Für KS/CS wird hier die Funktion von Werbung und Kaufvertrag vermischt. Werbung dient dazu, auf ein Produkt oder eine Dienstleistung aufmerksam zu machen und ein erstes Interesse zu wecken. Sie ist nicht dazu geeignet, die umfassende vorvertragliche Information der Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen. Zusätzlich wird es in der angepassten Verordnung bereits an anderer Stelle (Art. 4bis PBV) neu geregelt: Sobald eine Kundin eine Offerte einholt, muss die Garage alle Informationen offenlegen. Konsumentinnen und Konsumenten erhalten die Daten also genau dann, wenn sie sie wirklich brauchen, vor dem Unterschreiben. Deshalb stellen wir in unserer Stellungnahme den Antrag, Art. 13b PBV ersatzlos zu streichen.
News aus der Branchenwelt
EU-Kennzeichnungspflicht: Was das KI-Label für die Branche bedeutet
Ab dem 2. August 2026 fordert die Europäische Union mit der Einführung des EU AI Actmehr Transparenz im digitalen Raum. Bilder, die durch künstliche Intelligenz generiert oder wesentlich verändert wurden, beispielsweise sogenannte Deepfakes und vollständig KI-generierte Inhalte, müssen künftig verbindlich gekennzeichnet werden. Für kreative oder künstlerische Werke sollen Ausnahmen gelten. Für die visuelle Umsetzung stellt die Europäische Kommission drei Symbole bereit, deren Nutzung zwar freiwillig ist, die Kennzeichnungspflicht als solche jedoch nicht. Betroffen sind auch Schweizer Agenturen und Unternehmen, sobald sie Inhalte im EU-Raum veröffentlichen. Obwohl in der Schweiz derzeit keine vergleichbare Vorschrift vorgesehen ist, beobachtet KS/CS die Entwicklungen aufmerksam und steht im offenen Austausch mit ihren Mitgliedern.
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