Motion 24 MOT 51: « Ce qui est viande pour l'un est végétal pour l'autre. »

Einreichungsdatum: 14.01.2025

Eingereicht im: Staatsrat (Conseil d'État, Exekutive) des Kantons Waadt

Der Vorstoss fordert ein Verbot für die Verwendung klassischer Bezeichnungen wie «Filet» oder «Wurst» bei der Werbung für pflanzliche Lebensmittel im Kanton Waadt. Ziel ist es, vermeintliche Irreführung von Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden und die Arbeit der tierischen Produktionskette zu schützen. Der Staatsrat soll einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Reklameverfahren (LPR) ausarbeiten und eine Liste zulässiger Produktbezeichnungen für tierische Erzeugnisse vorlegen.

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab. Die vorgeschlagene Einschränkung ist unverhältnismässig, sachlich unbegründet und greift in die Werbefreiheit ein. Statt pauschaler Verbote braucht es eine zeitgemässe und ausgewogene Regulierung, die Innovation, Transparenz und die Wahlfreiheit der Konsumierenden respektiert.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Parl. Initiative 24.466: «Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern»

Einreichungsdatum: 02.12.2024

Eingereicht im: Nationalrat

Das Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG) soll so angepasst werden, dass private Rundfunkanbieter künftig politische Werbung schalten dürfen, sodass sie im Werbebereich den privaten Online-Anbietern gleichgestellt werden.

Bis anhin verbietet das Radio- und Fernsehgesetz politische Werbeinhalte für private Rundfunkanbieter, während politische Werbung im Online- und Printbereich zulässig ist. Eine Zulassung politischer Werbung auch für private Rundfunkanbieter würde eine Marktlücke schliessen und den privaten Radio- und Fernsehsendern Zusatzeinnahmen verschaffen. Damit könnte ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden und nicht zuletzt auch den Abfluss von Werbeeinnahmen an Online-Plattformen vermindern. Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Parlamentarische Initiative ist gutzuheissen.

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Motion 24.4596: «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch»

Einreichungsdatum: 20.12.2024

Eingereicht im: Ständerat

Der Bundesrat soll die nötigen Voraussetzungen schaffen, dass journalistische Inhalte und sonstige vom Urheberrecht erfassten Werke und Leistungen bei der Nutzung durch Anbieter in der Künstlichen Intelligenz (KI) besseren Schutz erhalten.

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Postulat 24.3632: «Unerwünschte Anrufe. Braucht es neue Massnahmen?»

Einreichungsdatum:13.06.2024

Eingereicht im: Ständerat

 

KS/CS beobachtet das Geschäft.

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Motion 21.127: «Pour une prévention efficace face aux petits crédits»

Einreichungsdatum: 13.02.2021

Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Neuenburg, GRAND CONSEIL NEUCHÂTELOIS

Forderung nach einem Verbot von Werbung für Konsum- und Kleinkredite.

KS/CS lehnt die Motion ab. Die aktuellen Regelungen sind genügend (KKG).

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Motion 21.109: «La publicité sexiste n’a pas sa place dans notre canton !»

Einreichungsdatum: 18.01.2021

Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Neuenburg, GRAND CONSEIL NEUCHÂTELOIS

Der Vorstoss verlangt, dass sexistische Werbung auf dem Kantonsgebiet auf öffentlichem und (öffentlich sichtbarem) privatem Grund verboten werde. Zudem soll die Relevanz und Machbarkeit einer Ausweitung auf andere Werbearten geprüft werden.

KS/CS lehnt die Motion ab. Das Verbot von Sexismus ist bereits über die Grundsätze der SLK geregelt.

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GR Nr. 2024_178: «Reklame im öffentlichen Raum, Reduktion der Flächen und Verzicht auf Reklame mit dynamischem Inhalt, Erlass einer Verordnung»

Einreichungsdatum: 17.04.2024

Eingereicht im: Stadtrat Zürich

Der Stadtrat wurde beauftragt, dem Gemeinderat eine Änderung der Bauordnung oder eine neue Verordnung vorzulegen, die Reklamen im öffentlichen Raum reguliert. Ziel ist es, fast alle sichtbaren Werbungen, einschliesslich Plakate, Werbung auf Bildschirmen in Trams und Bussen, an Bahnhöfen, auf öffentlichen Fahrzeugen sowie auf öffentlichen Gebäuden, aus der Stadt Zürich zu verbannen.

Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende Konsequenzen: Die aktuell genutzten Werbeflächen und Plakatinfrastrukturen, die von Kunst, Kultur, Wirtschaft und Politik gleichermassen genutzt werden, würden aus dem Stadtbild Zürichs verschwinden. Dies hätte nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen, sondern würde auch die Kunst, Kultur und politische Kommunikation stark beeinträchtigen. Der Zürcher Stadtrat sprach sich am 5. Juni 2024 gegen die Motion aus, ebenso wie KS/CS Kommunikation Schweiz, die eine Ablehnung empfiehlt.

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Motion 23.3109: «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»

Einreichungsdatum: 09.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten so anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puff Bars») verboten wird. 

Die Relevanz dieses Verbots liegt darin, dass es den Verkauf und die Bewerbung solcher Produkte in der Schweiz einschränken würde, während sie weiterhin auf dem EU-Markt verfügbar wären. Die Motion wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt. Der Bundesrat beantragt ihre Ablehnung. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ebenfalls ab, da das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten bereits strenge Regulierungen für diese Produkte vorsieht, einschliesslich Werbeeinschränkungen und einem Verbot der Bewerbung an Minderjährige. Ein zusätzliches Bewerbungsverbot für elektronische Einwegzigaretten wäre daher unverhältnismässig und würde in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen.

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