Sichert die Werbung im Gesetz ab! Sorry, das ist sie schon.

Text: Jürg Bachmann, Dr. Marc Schwenninger (publiziert in «Persönlich», Heft 10/2022)

Bei KS/CS Kommunikation Schweiz setzen wir uns für die Werbefreiheit ein. Denn Werbung ist wichtig für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten und die Transparenz der Volkswirtschaft. Für legal hergestellte und verkaufte Waren und
Dienstleistungen muss ehrliche und verantwortungsvolle Werbung erlaubt sein. Das ist nicht nur ein Grundsatz der freien Marktwirtschaft, sondern auch der ausdrückliche Wunsch des Gesetzgebers. Allerdings kommt dieses verfassungsmässig verbriefte Recht immer mehr unter Druck. Rauchen verbieten? Geht nicht. Also möchten Behörden und Teile der Politik wenigstens die Werbung dafür verbieten. Fleisch essen verbieten? Geht schon gar nicht. Bestimmte Werbung dafür verbieten angeblich schon. Werbung wird stellvertretend für viele gesellschaftliche Probleme an den Pranger gestellt, die sonst nicht gelöst werden können. Ein billiges politisches Mittel, das wenig bringt und viel Schaden anrichtet.

«Die Werbung geniesst den Schutz der Schweizer Bundesverfassung.»

Dabei gibt es ein Recht auf Werbung
Ein wichtiger Grundsatz geht bei politischen Diskussionen um Werbung und Werbefreiheit immer wieder vergessen. Werbung ist keine kalkulierte Erfindung von Handel und Industrie, die dazu dienen soll, Konsumentinnen und Konsumenten zu Ausgaben für Dinge zu verleiten, die sie gar nicht wollen und brauchen. Werbung stützt sich, abgesehen von der zwingenden Notwendigkeit für eine funktionierende Wirtschaft, auf zahlreiche Rechtsnormen, die nicht einfach übergangen oder umgestossen werden dürfen.

«Werbebeschränkungen bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage und müssen zweckmässig und verhältnismässig sein.»

Es gibt ein Recht auf Werbung – Einschränkungen müssen verhältnismassig sein
Die Werbung geniesst den Schutz der schweizerischen Bundesverfassung. Diese verfassungsmässig garantierte Werbefreiheit leitet sich ab aus der Wirtschafts- und Meinungsäusserungsfreiheit. Werbeeinschränkungen oder sogar -verbote müssen demnach den von der Verfassung vorgegebenen Voraussetzungen an die Einschränkung von Verfassungsrechten genügen: Sie bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage, und solche Einschränkungen müssen zweckmässig sowie
verhältnismässig sein. Es stellen sich demnach immer die Fragen: Welche öffentlichen Interessen werden mit einem Eingriff in die Werbefreiheit geschützt? Werden mit dem Eingriff die Ziele des Eingriffes tatsächlich erreicht? Ist der
Eingriff verhältnismässig, oder gibt es andere, weniger einschneidende Massnahmen, mit denen die beabsichtigten Ziele erreicht werden können?

Werbung hat schon heute redlich zu sein
Die Werbefreiheit ist heute schon stark eingeschränkt. Es bestehen gesetzliche Vorgaben an die Werbung, die mit drastischen
Sanktionen verbunden sind. So hält beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fest, dass Verstösse gegen die Bestimmungen über unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können. Zu diesen Bestimmungen gehört beispielsweise die ganz zentrale gesetzliche Vorgabe: Werbung über das eigene Angebot oder auch vergleichende Werbung darf nicht unrichtig oder irreführend sein. Zudem muss das werbetreibende Unternehmen die Richtigkeit seiner Werbeaussagen beweisen können.

Für Werbung gelten klare Regeln, und die Redlichkeit wird überwacht
Darüber hinaus haben die Gerichte oder auch die Schweizerische Lauterkeitskommission ganz generell die Kompetenz, Werbung
daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Grundsatz von Treu und Glauben entspricht. Aus dieser zusätzlichen gesetzlichen Vorgabe
haben sich für die Werbung verschiedene weitere Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission ergeben (siehe faire- werbung.ch, Grundsätze der SLK), zum Beispiel:
· Werbung soll als solche erkennbar und von anderen Inhalten (z. B. redaktionelle Kommunikation) klar getrennt sein (Grundsätze B.15 und 15a).

· Werbung darf nicht geschlechterdiskriminierend sein (Grundsatz B.8).

· Die Verwendung von identifizierbaren Angaben zu einer Person (z. B. Name, Abbild, Aussage, Stimme) ist ohne ausdrückliche
Zustimmung unzulässig (Grundsatz B. 7).

· Es ist unzulässig, in der Werbung computertechnisch bearbeitete Abbildungen von Körpern oder Körperformen in täuschender Weise einzusetzen, um damit eine Wirkung oder ein Ergebnis auszuloben, die beziehungsweise das nicht erzielbar ist (Grundsatz B.9).

Jede Person kann Verstösse gegen die Lauterkeit anzeigen
Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch Konkurrentinnen und Konkurrenten können Gesetzesverstösse oder Verstösse gegen diese Grundsätze in einem einfachen Verfahren mittels Beschwerde bei der unabhängigen Beschwerdeinstanz, der Schweizerischen
Lauterkeitskommission, geltend machen. Im Rahmen einer solchen Beschwerde können zudem auch Verstösse gegen den Werbe- und Marketingkodex der Internationalen Handelskammer beanstandet werden (siehe faire-werbung.ch, ICC-Kodex).
In diesem ICC-Kodex finden sich weitere Vorgaben an lautere Werbung, zum Beispiel:
· Werbung soll so gestaltet sein, dass sie weder das Vertrauen des Verbrauchers missbraucht noch mangelnde Erfahrung oder fehlendes Wissen ausnutzt (Art. 4).

· Bei Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, muss besondere Sorgfalt verwandt werden. Dabei sollen positives soziales Verhalten, Lebensstil und entsprechende Einstellung nicht untergraben werden (Art. 18).

· Werbung darf keine Aussagen oder visuellen Darstellungen enthalten, die Verbraucher in irgendeiner Weise irreführen können bezüglich der Umweltaspekte oder Vorzüge von Produkten oder Aktivitäten, die der Werbungtreibende zugunsten der Umwelt unternommen hat (Art. D1).

Bestehende Regulierungen anwenden statt neuer Verbote
Werbung geniesst den Schutz der Verfassung. Einschränkungen dieser Werbefreiheit müssen die verfassungsmässigen Voraussetzungen wie Zweckmässigkeit und Angemessenheit erfüllen. Heute bestehen bereits unzählige Vorgaben, die lautere Werbung zum Inhalt haben. Bevor an neue Werberestriktionen gedacht werden darf, sind zunächst die umfangreichen vorhandenen Grundlagen und Mittel auszuschöpfen, die die Gesetzgebung und die Schweizerische Lauterkeitskommission zur Verfügung stellen. Erst wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass diese Mittel offensichtlich ungenügend sind, ist der Gedanke an neue Werbeeinschränkungen opportun.


Medien fördern ist gut – keine Werbeverbote noch besser

Text: Jürg Bachmann Bilder: zVg

Bald Vergangenheit? Blick auf einen Zeitungskiosk.

 

Die Enttäuschung nach dem 13. Februar 2022 war gross. Das Medienpaket, vom Parlament

mit viel Aufwand geschnürt, fiel nach einer wenig differenzierten Gegenkampagne und seltsamen Allianzen beim Volk durch. Es hätte viele Bedürfnisse des Mediensektors erfüllen müssen. Wohl zu viele. Entlastung oder Zuschüsse für Print, Radio, TV und Online ergaben einen überstrapazierten Kompromiss. Das Fuder war überladen und damit kaum mehr kommunizierbar. Versuche, kurz nach dem Volksentscheid wenig bestrittene Teile im Parlament durchzubringen und damit zu retten, scheiterten. Der Ständerat sah darin, recht nachvollziehbar, eine Missachtung des Volkswillens und schickte alle Anträge bachab.

«Zwar sind sich alle einig, dass Medien gefördert werden müssen, aber es gibt keinen Plan.»

Medienförderung wohin?

Nun steht die Schweizer Medienförderung auf Feld eins. Zwar sind sich alle darin einig, dass Information und Medien gefördert und abgesichert werden müssen, aber es gibt keinen Plan. Zudem lassen Bundesrat und das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verlauten, die Branche müsse nun schon selbst mit Vorschlägen kommen, wenn sie vom Bund konkrete Schritte wolle. Immerhin sind in kurzer Zeit zwei Vorlagen gescheitert. Zuerst das Bundesgesetz für elektronische Medien (BGeM), das schon in der Vernehmlassung durchfiel, und dann das mit viel Aufwand gezimmerte Medienpaket, das die Hürde im Volk nicht schaffte. Ohne den Beteiligten Zeit zu lassen, über die Lage nachzudenken und ein Projekt aufzusetzen, hiess der Nationalrat schon bald nach der verlorenen Abstimmung ein Postulat von Nationalrätin Katja Christ gut, das den Bundesrat auffordert, ein Konzept für die künftige Medienförderung zu entwickeln und vorzuschlagen. Der Ball liegt beim Bundesrat, der ihn eigentlich gar nicht will.

Grossprojekte, wie das Postulat Christ eines zu werden droht, neigen dazu, Jahre zu brauchen, bis sie, meist nach langem Vernehmlassungsverfahren, nur schon kommissionsreif sind. Ganz zu schweigen vom parlamentarischen Prozess zuerst in den Kommissionen, dann in den Räten, der erfahrungsgemäss bei solchen Themen nochmals viel Zeit beansprucht. Gerne wird der Auftrag zunächst filetiert, Unterprojekte werden an Gremien,

Schulen und Forschungsstellen vergeben. Gerade nach dem etwas eilig gezimmerten BGeM soll dieses Mal nichts ausgelassen werden, was später auf wenig durchdachte und allseits abgesicherte Ausführung schliessen liesse. Alle Beteiligten werden sich dieses Mal auf alle Seiten absichern. Derweilen fliesst kein Geld. Probleme und Herausforderungen bleiben ungelöst. Die Welt entwickelt sich weiter. Auch die Medienwelt.

«Der gleiche Staat, der die Medien mit öffentlichem Geld unterstützen will, schränkt Werbung ein.»

Gibt es noch eine andere Sichtweise?

Da die Medienwelt nicht so lange warten kann und will, sind auch andere Ansätze gefragt. Sowieso sollte sich die Diskussion um die Medienförderung nicht nur auf die Umlage von staatlichem und Gebührengeld auf private Medien konzentrieren. Denn diese verfügen zum Glück noch über andere Einnahmequellen. Medien leben entweder von Abonnements- und Werbeeinnahmen oder ganz von Werbeeinnahmen. Bei Onlineangeboten kommen Transaktionseinnahmen dazu. Abonnements und Werbung bilden traditionell die Hauptquellen für die Finanzierung eines Medienangebots. Während die direkte

Mitfinanzierung über Abonnierende und Konsumentinnen und Konsumenten immer anspruchsvoller wird, leidet die Werbebranche darunter, dass sie sich einerseits mit immer mehr Werbeverboten herumschlagen und andererseits zusehen muss, wie Werbeplätze verschwinden, aufgehoben oder einfach verboten werden. Das ist ein gefährlicher Trend. Lesen wir das Monitoring der hängigen politischen Vorstösse, das wir bei KS/CS Kommunikation Schweiz permanent führen, stellen wir eine steigende Flut von Vorstössen fest, die alle darauf abzielen, Werbung zu beschränken oder zu verbieten.

 

Ernährung und personalisierte Werbung

Aktuell sind zwei Postulate auf nationaler Ebene besonders erwähnenswert, die beschränkenden Charakter aufweisen. Zum einen soll Werbung, die nicht der Ernährungsstrategie der Schweiz entspricht, verboten werden (Postulat Meret Schneider, 21.3836). Zwar wisse die Bevölkerung durchaus, was gesunde Ernährung sei, schreibt die Postulantin unter Verweis auf eine Umfrage. Aber sie handle nicht genug danach. Also soll Werbung für solche Nahrungsmittel verboten werden, die als ungesund qualifiziert wird. Werden Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr auf solche aufmerksam gemacht, werden sie sich auch gesünder ernähren. Zum anderen wird gefordert, dass mit einer Gesetzesänderung der Einsatz von personalisierter Werbung verboten oder stark reguliert werden muss (Postulat Fabien Fivaz, 21.4498). In der Begründung steht wörtlich: «Dieses Postulat fordert den Bundesrat auf, die Auswirkungen von gezielter Werbung, die auf Datenbeschaffung beruht, zu untersuchen und in einem Bericht eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, um den Einsatz von Werbung zu verbieten oder stark zu regulieren.» Damit sind die Algorithmen, die die Plattformen nutzen und an denen sich der Postulant stört, zwar weder transparent noch verschwinden sie. Aber immerhin ist die Werbung dafür verboten! Neben den nationalen Vorstössen sind aber auch kantonale und kommunale Bestrebungen relevant. In den Städten Bern, Genf und Zürich wurden jeweils Vorstösse eingereicht, die Werbeplätze einschränken oder Werbung als Ganzes aus der Stadt verbannen möchten. Abgesehen davon, dass solche Vorstösse immer darauf hinauslaufen, Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden und ihnen die Kompetenz abzusprechen, zu entscheiden, was gut ist für sie und was nicht, führen sie dazu, dass dem Mediensektor immer mehr Geld weggenommen wird. Geld, das kaum in der Schweiz bleibt, sondern auf internationale Plattformen fliesst, die sich an weniger Regeln halten müssen.

 

Werbung ist wichtig für die Information. Sie braucht Platz und Raum!

Die Strategie, die wir in der Schweiz verfolgen, ist widersprüchlich, wenig nachvollziehbar und noch weniger sinnvoll. Parlament und Verwaltung sind sich darin einig, die Medien wegen ihrer staatspolitisch bedeutenden Rolle zu unterstützen. Sie schnüren Pakete und planen Förderprogramme. Aber der gleiche Staat, der die Medien mit öffentlichem Geld unterstützen will, schränkt auf parlamentarischem Weg eine der natürlichen, erprobten und effizienten Finanzierungsquellen, die Werbung, immer mehr ein. Als Dachverband der Schweizer Werbung unterstützt KS/CS Kommunikation Schweiz jede Massnahme, die dazu dient, die Medien der Schweiz zu stärken. Gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie und die Beteiligung an den staatlichen Prozessen. Weil die Finanzierung von Information aber immer schwieriger wird, wehrt sich KS/CS dagegen, dass auch das zweite Standbein, die Werbung, eingeschränkt wird. Denn das führt fast zwangsläufig dazu, dass die Medien noch abhängiger werden von direkten oder indirekten staatlichen Zuschüssen. Hier Werbung verbieten und da Geld aus der

Staatskasse einschiessen ist keine sinnvolle Strategie. Werbung ist ein wichtiges Mittel für die Transparenz in Staat und Demokratie. Sie darf nicht mit Verboten missbraucht werden für die angebliche Lösung von scheinbar unlösbaren gesellschaftlichen Problemen. Dazu ist ihre Funktion bei der Mitfinanzierung eines funktionierenden Mediensystems in der Schweiz viel zu wichtig.


«Wir wünschen uns ein Dialog und kein unüberlegter Ruf nach flächendeckenden Verboten»

Autorin: Vera Baldo-Tschan, Bilder: z.V.g.

Christoph Marty ist seit 2016 CEO von Clear Channel. Zuvor war er während drei Jahren CEO der Publicitas und in den verschiedensten Führungsfunktionen für die AZ Medien AG und Tamedia zuständig.

In Genf soll ab 2025 die kommerzielle Werbung auf öffentlichem Grund völlig verboten werden. Das will jedenfalls die Stadtregierung und die Bevölkerung wird darüber abstimmen. Wie erklären Sie sich diese Bewegung?

Christoph Marty: Unsere Wahrnehmung ist, dass dies einzelne Exponentinnen und Exponenten sind, welche besonders stark lobbyieren. Aussenwerbung geniesst grundsätzlich eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und wird auch für den optimalen Mediamix nach wie vor stark angefragt von Werbetreibenden. Die darunter liegende Tendenz geht in Richtung Verbot von Werbung = Bevormundung der Konsumentin und des Konsumenten. Was dabei vergessen wird: die Kundinnen und Kunden werden nicht aufhören Werbung zu treiben. Heute bekommt die öffentliche Hand rund 50% der 350 Millionen Franken Aussenwerbegeld in Form von Abgaben. Diese fallen weg bei einem Verbot.

Ähnliche Initiativen finden auch in Bern statt. Welche Auswirkungen hätte ein komplettes Werbeverbot in einer Stadt wie Genf oder Bern auf die Werbebranche?

Die Werbewirtschaft wird ihr Budget in diesen Regionen auf andere Kanäle verlagern. Sofern dies nur punktuell der Fall ist, gibt es noch Alternativen. Dabei profitieren aber auch unweigerlich die grossen Internetgiganten, welche ihre Wirtschaftsleistung nicht in der Schweiz erbringen.

Ist ein solches Aussenwerbeverbot überhaupt umsetzbar?

Juristisch auf öffentlichem Grund per Gesetz möglich – Wettbewerbsrechtlich für uns fragwürdig, speziell wenn es auch Flächen auf privatem Grund betrifft.

Sehen Sie selbstregulatorische Massnahmen, um Kritikerinnen und Kritikern der Aussenwerbung entgegenzukommen?

Der Aussenwerbemarkt ist per Gesetz schon sehr stark reguliert, die Bewilligungsverfahren für Standorte sind sehr aufwändig. Massnahmen, die darüber hinausgehen sind zum Beispiel unsere Ethikkommission, welche über Sujets entscheidet, deren Umsetzung wir als nicht geeignet für Plakatwerbung halten. Weiter können Flächen (analog und digital) nur zu spezifischen Zeiten oder mit ausgewählten Plakaten bespielt werden, wenn sie sich zum Beispiel in der Nähe von Schule befinden.

Wo sehen Sie Ihre Verantwortung bei der Kritik, die ein Teil der Gesellschaft an die Aussenwerbung richtet?

Aussenwerbung ist aufgrund ihrer Natur stark exponiert und steht in der Öffentlichkeit. Das dadurch ein Diskurs entsteht, schätzen wir auch, es gehört zu unserem Geschäft dazu. Wir nehmen diesen ernst und kommunizieren als Unternehmen offen und verstecken uns nicht. Damit nehmen wir auch unsere Verantwortung wahr. Was wir uns allerdings mehr wünschen, ist ein Dialog und kein unüberlegter Ruf nach flächendeckenden Verboten.

Plakatwerbung wurde in der Schweiz so stark, weil sie für die kommunalen Wahlen und Abstimmungen in unserem System sehr wichtig war und weiterhin ist. Politikerinnen und Politiker und auch Initiantinnen und Initianten sollten dies bei ihrer Argumentation berücksichtigen. Wenn Plakate nicht mehr gewinnbringend betrieben werden können, wird sich auch niemand mehr finden, der für politische Anliegen Plakatflächen anbieten wird.

Werbung ist wie Wasser und findet immer ihren Weg. Wohin würde die Werbung bei einem Verbot der Aussenwerbung ausweichen und mit welchen Auswirkungen auf die hiesige Wirtschaft?

Werbung folgt immer der Aufmerksamkeit der Konsumentinnen und Konsumenten. Dort, wo die meisten «Eyeballs» sind, wird das Budget eingesetzt. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft sind, wie bereits erwähnt, dass die Werbegelder nicht unbedingt zu Unternehmen mit Wertschöpfung in der Schweiz fliessen.

Immer wieder hört und liest man den Vorwurf, digitale Werbeflächen würden zu viel Strom verbrauchen. Kommen diese Flächen unter Druck?

Oftmals werden bei diesem Vorwurf nicht alle Faktoren miteinbezogen werden, die damit verbunden sind. Die Bilanz verändert sich je nach der Betriebszeit oder wenn analoge Flächen durch Screens ersetzt werden. Es ist richtig, dass wir in der heutigen Zeit ein genaues Auge darauf haben, wie wir mit unserer Energie haushalten. Das machen wir aber ebenfalls und sind kontinuierlich dran, unseren Fussabdruck zu verkleinern. Der Druck entstand erst im Zusammenhang mit einer möglichen Stromknappheit – für den Vergleich analog zu digital ist aber der Verbrauch weniger entscheidend als die Laufzeit einer digitalen Fläche.

Was tut Clear Channel konkret im Bereich Nachhaltigkeit und im Hinblick auf die anstehende Stromknappheit?

Wir nehmen das Thema Corporate Social Responsibility ernst. Seit fünf Jahren erfassen wir sämtliche unsere Aktivitäten nach den Standards der Global Reporting Initiative. Das macht uns international vergleichbar und damit sind wir sehr transparent, was unsere Tätigkeiten anbelangt. Wir rüsten kontinuierlich unsere Stellen um auf Beleuchtung mit LED, verwenden Ökostrom und reduzieren als Unternehmen unseren Papierverbrauch. Ausserdem unterstützen wir ausgewählte Initiativen finanziell, die zum Beispiel die Biodiversität in der Schweiz fördern.

Was sind die Stärken von Aussenwerbung?

Sie ermöglicht einen hohen Reichweitenaufbau innert kurzer Zeit und schafft Bekanntheit und eine hohe Visibilität. Sie kann flächendeckend, aber auch gezielt eingesetzt werden. Mit Digital Out of Home haben wir heute die Möglichkeit innert 20 Minuten eine Werbung live zu schalten und abzustimmen auf Zeit, Ort und Wetterbedingungen. Es kann Bezug auf Ereignisse genommen werden, oder die breite Öffentlichkeit angesprochen werden. Weiter ist Aussenwerbung im TKP-Vergleich günstig und bietet auch schon für kleinere Budgets Werbemöglichkeiten.

Wo sehen die Zukunft der Aussenwerbung?

Sofern uns nicht wieder eine Pandemie dazwischenkommt, sehe ich Aussenwerbung mit einem steigenden Anteil im Mediamix, der vor allem auch auf das Wachstum von Digital Out of Home zurückzuführen ist. Werbeauftraggeber werden noch stärker die Vorteile dieses Mediums nutzen und in Kombination mit klassischen Plakaten auf diese Werbegattung setzen. Daneben werden Ausschreibungen weiterhin kompetitiv bleiben und das politische Umfeld wird herausfordernder. Es wird uns definitiv nicht langweilig werden und das ist gut so.


Verantwortung fördern statt Schuld zuweisen

Text: Jürg Bachmann Bilder: KS/CS Kommunikation Schweiz

Im eidgenössischen Parlament sind Vorstösse hängig, die bestimmte gesundheitspolitische Ziele auch mit Werbeverboten oder -einschränkungen erreichen wollen. Zum Beispiel will Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP) mit der Interpellation 21.4077 den Konsum von zuckerhaltigen Lebensmitteln durch Kinder reduzieren. Um diese Kinder zu schützen, soll Werbung für diese Produkte verboten werden. Oder Nationalrätin Meter Schneider (Grüne) verlangt mit dem Postulat 21.3836, dass auf Werbung für Aktionen und Produkte verzichtet wird, die nicht der Ernährungsstrategie der Schweiz entsprechen, damit die Schweizer Bevölkerung keine solche Produkte konsumiere. Auch die Massentierhaltungsinitiative, über die wir demnächst abstimmen werden, wird bei einer Annahme Auswirkungen auf Werberegulierungen haben können. Die Liste lässt sich verlängern.

Entscheidungsfreiheit soll genommen werden

Immer prägen zwei Aspekten solche Vorstösse.

Der erste: Initiantinnen und Initianten gehen davon aus, dass Menschen auf ein bestimmtes Verhalten verzichten, wenn dafür nicht mehr geworben wird. Wenn ihnen also das Wissen vorenthalten wird, dass es ein bestimmtes Angebot überhaupt gibt. Vorenthalten von Wissen als erzieherische Methode und Mittel der gesellschaftlichen Regulierung.

Die zweite: Initiantinnen und Initianten unterstellen Konsumentinnen und Konsumenten, offenbar nicht in der Lage zu sein, selber zu entscheiden, was ihnen nützt oder schadet, und allenfalls in welchen Mengen. Sie brauchen einen Staat, der ihnen die Entscheidung abnimmt. Denn sähen sie solche Werbung, würden sie wohl etwas essen oder tun, das aus einer bestimmten, gesellschaftlichen Optik schlecht wäre für sie. Allerdings besteht in der Gesellschaft nicht immer Konsens darüber, wie die Ziele dieser gesellschaftlichen Optik erfüllt werden sollen, sei es Volksgesundheit oder KIimaziele, beispielsweise. Vorsorglich soll der Staat also Werbung einschränken oder verbieten. In Genf will ein Reglement der städtischen Legislative, dass Werbung im öffentlichen Raum ganz verboten wird. Denn Werbung verleite zu Konsum, was per se schädlich sei für Mensch und Umwelt. Die städtische Bevölkerung von Genf wird das letzte Wort haben und kann voraussichtlich im November darüber abstimmen.

Verantwortung statt Bevormundung

Bei KS/CS Kommunikation Schweiz teilen wir die Bestrebungen um Gesundheit, Klima und Nachhaltigkeit, keine Frage. Aber wir pflegen ein anderes Menschenbild; eines von Menschen, die grossmehrheitlich sehr wohl in der Lage sind, für sich selber zu entscheiden, was ihnen nützt und was schadet. Eines von Menschen, denen man Produkte- und Dienstleistungsinformationen sehr wohl zumuten kann. Dieses Menschenbild ist auch in unserer Verfassung niedergeschrieben (Art. 6 BV). Wir sehen die politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsoptionen nicht in Werbeverboten. Und wir wollen nicht ideologische, sondern faktenbasierte Diskussionen führen. Wie gerade eine in Österreich läuft.

Eltern erklären, was ihren Kindern wirklich schadet

Dort hat der Österreichische Werberat untersucht, wie sich das Ernährungsverhalten von Kindern während Corona verändert hat und welches die Ursachen von Übergewicht bei Kindern sind. Der Auftraggeber, der Österreichische Werberat, fördert «mittels freiwilliger Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft das verantwortungsbewusste Handeln der Werbewirtschaft und ihr Ansehen in der Werbung». Sein Pendant in der Schweiz ist die Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation bzw. die Schweizerische Lauterkeitskommission, die von Nationalrat Philipp Kutter (Die Mitte) geleitet wird, und die eng mit KS/CS Kommunikation Schweiz verbunden ist.

Durchgeführt wurde die Elternbefragung in der zweiten Jahreshälfte 2021 bei 1'000 Personen. Nachzulesen ist sie auf der Webseite des österreichischen Werberats.  

Eltern haben in der Studie festgestellt, dass während Corona, das natürlich auch den Alltag ihrer Kinder beeinflusst hat, vor allem passive, sitzende Aktivitäten rund um Internet und Social Media sowie Videospiele zugenommen haben; gesunken sind Bewegung und sportliche Aktivitäten. Da es fast nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, das eigene Haus zu verlassen, hat Übergewicht bei Kindern zugenommen. Was waren Ursachen? Ausschlaggebend für das Verhalten ihrer Kinder sei ihre Vorbildfunktion und ihr eigenes Verhalten, gaben die Eltern zu Protokoll. Wenn sie ihre Kinder gesünder ernähren wollten, brauchten sie mehr Informationen zu den konsumierten Lebensmitteln. Da sei Werbung eine geschätzte Informationsquelle gewesen. Die Bedeutung von Informationen über Produkteneuheiten und Innovationen im Lebensmittelbereich mittels Werbung haben die befragten Eltern als sehr hoch eingestuft. «Nicht die werbliche Kommunikation an sich ist für die Eltern bei der Entstehung von Übergewicht relevant. Vielmehr werden eigene Fehlverhalten als Ursache erkannt», lässt sich Werberatspräsident Michael Straberger zitieren. Fast 80% der befragten Eltern haben zudem angegeben, dass sie mit ihren Kindern Gespräche über Wirkung, Zweck und Ziele der Werbung führen.

Wer Werbung verhindert, schadet der Volkswirtschaft

Diese Studie ist ein wertvoller Puzzlestein in einer gesellschaftlich wichtigen Diskussion. Auch KS/CS Kommunikation Schweiz will Gesundheit und Nachhaltigkeit fördern. Und sehr viele Werberinnen und Werber teilen diese Ziele und richten ihre Werbung danach aus. 

Aus diesem Grund setzen wir uns für freie, verantwortliche Werbung ein. Auch angesichts ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung: Denn Plakatwerbung im öffentlichen Raum dient nicht nur der wertvollen Vermittlung von Informationen, sondern entlastet auch die kommunale Kasse und damit jeden einzelnen Steuerzahlenden. Und die Medien haben im Rahmen der Wirtschaftsfreiheit ein Recht darauf, sich über Werbung zu finanzieren. Alle Einschränkungen unterbinden nicht nur die freie Kommunikation, sondern schaden auch dem Werbeplatz Schweiz, seiner Kreativität, seinen Arbeitsplätzen und seiner wichtigen Wertschöpfung.

Jürg Bachmann, ist Präsident von KS/CS Kommunikation Schweiz, dem Dachverband der Schweizer Werbung. Am 12. Mai 2022 leitete er die Mitgliederversammlung des Verbandes, an der, nach den statutarischen Geschäften auch der Präsident der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», Nationalrat Gregor Rutz die Arbeit in Kommissionen und Parlament darlegte und SWA-Direktor Roland Ehrler traditionsgemäss die neue Werbestatistik präsentierte.

«Bitte Werbung!»

Autorin: Vera Baldo-Tschan Bild: Unsplash

Wünscht jemand keine unadressierte Werbesendungen im eigenen Briefkasten, muss er oder sie es mit einem «Stopp Werbung»-Kleber kundtun. Diese schweizweit bekannte Handhabung hat nun vielleicht ausgedient, denn der Nationalrat hat im März einem Paradigmenwechsel zugestimmt. Der Nationalrat nahm in der Frühjahressession die Motion der Grünliberalen Nationalrätin Katja Christ mit 96 Ja-Stimmen und 85 Nein-Stimmen an. Unadressierte Werbung darf somit in Zukunft nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Empfängerin und des Empfängers zugestellt werden. Konkret würde dies bedeuten, dass Personen explizit einen «Bitte Werbung»-Kleber auf ihrem Briefkasten bräuchten oder sonst niemals Werbung im Briefkasten auffinden würden. Ausnahme wären weiterhin Sendungen, auf welche sich die Zustellorganisationen mit den Konsumentenschutzorganisationen geeinigt haben. Dabei handelt es sich insbesondere um Sendungen von Behörden, amtliche Publikationsorgane sowie Sendungen von politischen Parteien.

Inwiefern beispielsweise regionale Gratiszeitung von der Motion betroffen wären, hinge gemäss Marc Schwenninger, Leiter Rechtsdienst bei KS/CS Kommunikation Schweiz, vom allfälligen konkreten, noch auszuarbeitenden Wortlaut, der auf der Motion basierenden Gesetzesbestimmung ab: «Der aktuell geltende ‘Stopp Werbung’-Kleber hat beispielsweise keine Sperrwirkung für rein redaktionelle Publikationen».

Allbekannt und altbewährt

Nationalrätin Katja Christ argumentiert in ihrer Motion, dass mit ihrem vorgeschlagenen Systemwechsel künftig unnötige Papierabfallberge vermieden werden könnten: «Nachhaltigkeit beginnt vor der Haustür und damit im eigenen Briefkasten». Ausserdem sei dieser Systemwechsel der liberalere Lösungsansatz. Denn es sei gemäss der Nationalrätin liberaler zu sagen, dass man etwas will und nicht, dass man etwas nicht will.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab und sieht die Verantwortung der nachhaltigen Werbepolitik klar bei den Unternehmen und nicht bei der Abwicklung der Zustellung. Das heute gültige, einfache und zielführende Annahmeverweigerungsrecht reiche aus, um unerwünschte Werbesendungen effizient zu reduzieren. Es gelte seit mehreren Jahrzehnten und sei gemäss Bundesrat in der Bevölkerung gut bekannt und verankert. Beschwerden gegen die Missachtung der Kleber können bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission jederzeit eingereicht werden. Wenn der Ständerat nun der Motion Christ ebenfalls folgt, wäre die darauffolgende Gesetzgebung selbstverständlich bindend für die Rechtsprechung der Schweizerischen Lauterkeitskommission.

Opt-in versus Opt-Out

Das Opt-Out-Verfahren existiert schon, seit es Werbung in Briefkästen gibt. Der Grundsatz Nr. C. 4 der Schweizerischen Lauterkeitskommission hält die verschiedenen Regelungen bezüglich adressierten und unadressierten Werbeformen fest. An diesem Grundsatz können sich Werberinnen und Werber in der Schweiz orientieren. Bei adressierter Werbung sowie beim Tür-zu-Tür Verkauf gilt beispielsweise das Opt-Out-Prinzip, sprich Personen können sich auf der Robinsonliste des SDV Schweizer Dialogmarketing Verbandes eintragen und werden dann nicht beworben. Auch beim Telefonmarketing gilt das Opt-Out-Prinzip, wo Personen mittels sogenanntem Sternen-Eintrag ihrem Telefonnetzanbieter mitteilen müssen, falls sie nicht angerufen werden wollen.

Der Versand von elektronischen Werbemails ist nur zulässig, wenn die Adressaten ihre Einwilligung erteilt haben (Opt-in) oder sich mit dem Werbenden in einer Auftraggeberbeziehung befinden.

Klar gesetzlich geregelt ist das Opt-In-Prinzip für Massenwerbung, welche ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch gesendet wird. Das betrifft beispielsweise das Marketing mittels E-Mail, SMS, Instant-Messaging-Dienste oder Messaging-Dienste von Social-Media-Plattformen. Das heisst keine Person darf angeschrieben werden, ohne dass sie aktiv ihre Einwilligung vorab schriftlich mitgeteilt hat. Eine Ausnahme gibt es jedoch, nämlich dann, wenn zwischen dem Unternehmen und den Adressaten eine Kundenbeziehung besteht.

Dieser neuere Ansatz könnte uns in der Schweiz in Zukunft vermehrt beschäftigen: «Eine Tendenz zu Opt-In ist allenfalls in der Europäischen Union erkennbar, wo basierend auf der Datenschutzgesetzgebung bei der Nutzung von individuellen Personendaten häufig ein Opt-In gefordert wird», sagt Marc Schwenninger.

Folgen Sie KS/CS Kommunikation Schweiz auf Twitter und LinkedIn.


«Das Ende der Third Party Cookies ist absehbar»

Autorin: Vera Baldo-Tschan, Bilder: z.V.g.

Martin Radelfinger, Präsident IAB Switzerland (links) und Rene Plug, Leiter der IAB Cokieless Future-Fokusgruppen.

Welche Folgen hat das Ausbleiben eines Entscheides der Nutzerinnen und Nutzer oder die Verweigerung der Werbecookies für die Werbebranche?

Martin Radelfinger: Ich möchte gleich zu Beginn präzisieren, dass es nicht in erster Linie um die Zustimmungsverweigerung für das Setzen von Werbecookies geht. Es geht um den Wegfall von Third Party Cookies und um die Weitergabe von anonymisierten Identifikationsmerkmalen (IDs) mit denen Nutzer oder Konsumenten ohne konsequente Transparenz und explizite Zustimmung nachverfolgt werden. Dann würde ich bei der Bedeutung oder Funktion von Cookies zwischen branding- und performance-orientieren Kampagnen differenzieren. Während sich bei Kampagnen mit dem Ziel der Markenkommunikation alternative Planungs- und Steuerungsansätze anbieten, wird die effektive und effiziente Aussteuerung von Werbung für Performance-Kampagnen schwieriger.

Rene Plug: Die Werbeauftraggeber und Agenturen kaufen vermehrt auf Basis von Werbewirkung ein. Dies ist ein sehr gutes Instrument für diese performance-basierte Werbung. Wenn es die Third Party Cookies oder die Mobile Advertising IDs nicht mehr gibt (bzw. wenn diese verweigert werden, oder wenn der Nutzer keine Zustimmung gibt), dann funktioniert diese performance-basierte Werbung schlechter. Der Werbeauftraggeber wird dann tendenziell auf Kanäle ausweichen, auf denen die Voraussetzungen für performance-basierte Werbung nach wie vor gegeben sind, nämlich innerhalb der Walled-Gardens-Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon. Das heisst, bei zunehmender Verweigerung werden Werbeauftraggeber vermehrt in diese Walled Gardens investieren und tendenziell weniger im Open Web.

Martin Radelfinger: Diese Entwicklung erschwert die Refinanzierung von Inhalten im Open Web generell und natürlich speziell von kostenintensiven, publizistischen Inhalten respektive Reichweiten zusätzlich.

Wie viel Prozent der Schweizerinnen und Schweizer geben noch aktiv ihre Zustimmung für Werbecookies und wohin deutet der Trend hin?

Rene Plug: Uns fehlen genaue Zahlen. Nicht überall gibt es eine Cookie-Schranke, und wenn es eine gibt, dann wird sie häufig über eine Bestätigung weggeklickt. Die aktive Nutzerzustimmung ist wohl relativ hoch. Der Trend ist durch die Regulierung wahrscheinlich sinkend, aber nicht alarmierend. Das viel grössere Problem ist das Blocken von Third Party Cookies durch den Browser, Einschränkungen von Webbrowser usw. Hier werden wir in den kommenden Jahren massive Einbrüche sehen. Das gleiche gilt für Mobile.

Was kann die Werbebranche tun, um diesem Trend entgegenzuwirken und das Vertrauen bei den Nutzerinnen und Nutzern zu stärken?

Rene Plug: Die Antwort ist oft simpel: Nutzer stören sich an Werbung, wenn sie invasiv oder aggressiv ist. Wenn sie den Nutzer zum Zuschauen zwingt, wenn es Privatsphäre verletzend wirkt oder wenn Publisher einfach zu viel Werbung schalten. Dann suchen Nutzer nach Lösungen, um dieser Überbeanspruchung entgegenzuwirken. Dies tun sie mittels Cookie-Verweigerung, Blocker, Safari-Browser-Einschränkungen, usw. Das heisst: Werber müssen in der Planung und Exekution von digitaler Werbung selektiver werden, nicht über schlechte Performance-Netzwerke massenweise einkaufen und kreative, relevante Werbung zeigen, ohne die Notwendigkeit dauerhaft laut zu sein. Der intelligente Einsatz von Targeting-Technologien erlaubt es nur die relevanten Zielgruppen anzusprechen und die richtige und relevante Botschaft zum richtigen Zeitpunkt dem richtigen Nutzer zu zeigen.

Martin Radelfinger: Aufmerksamkeit ist ein limitiertes und die Privatsphäre ein wertvolles und schützenswertes Gut. Das Einverständnis der User respektive Konsumenten von kommerziellen Botschaften ihre Aufmerksamkeit zu schenken und mit der Zustimmung sich für Werbezwecke identifizieren zu lassen, sei das durch eine Registration oder auch anonymisiert, basiert auf einem sogenannten Value-Exchange-Modell. Der User bezahlt mit seiner Aufmerksamkeit für den kostenlosen oder durch Werbung finanzierten Konsum von Inhalten oder Dienstleistungen. Dieser Werteaustausch muss delikat austariert sein. Dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis ist durch den flächendeckenden Einsatz von Third Party Cookies und dem flächendeckenden, intransparenten Tracking der Konsumenten aus dem Gleichgewicht geraten. Mit regulatorischen Massnahmen wie der europäischen General Data Protection Regulation (GDPR) und Instrumenten wie dem Transparency & Consent Framework (TCF) versucht die Politik und die digitale Werbewirtschaft die notwendige Ausgewogenheit wieder besser zu gewährleisten. Der von der Europäischen Union schon fast verabschiedende Digital Services Act geht noch einen Schritt weiter und wird das Ökosystem für die digitale Werbung nochmals signifikant beeinflussen. Diese Gesetzgebung adressiert primär die Dominanz der grossen internationalen Plattformen.

Auch Apple geht mit diesem Trend mit, indem sie systematisch die Nutzerinnen und Nutzer nach der Zustimmung fragen. Welche Herausforderungen bringen die GDPR-konformen Updates der Smartphones mit sich?

Rene Plug: Wie gesagt, diese Updates haben einen viel grösseren Effekt als die Cookie-Verweigerung der einzelnen Nutzer, denn heutzutage ist Mobile überall. Der Impact von diesen Updates ist wesentlich gravierender als die Cookie-Verweigerung und vergleichbar mit den Updates in Chrome, Safari und Firefox. Der sofortige Impact: Apple hat die Werbe-funktionalität beeinträchtigt und sofort ist viel Werbegeld von Apple zu Google Android geflossen, wo die Funktionalität noch besteht. Wenn nun auch Android die Funktionalität beeinträchtigt, dann wird mehr Werbegeld vermehrt in die grossen Apps fliessen, mehr Werbegeld wird in Search fliessen - vor allem Search im Appstore. Apple hat sein verlorenes Geld in der Werbung über vermehrte Appstore-Search-Umsätze mehr als wieder gutgemacht. Fazit, Geld fliesst weg aus der Schweizer Werbewirtschaft zu den grossen internationalen Plattformen.

Wie absehbar ist das Ende der Werbecookies und was heisst dies für die Werbebranche?

Martin Radelfinger: Das Ende der Third Party Cookies ist absehbar und damit werden Publisher, Agenturen und Werbetreibende näher zusammenrücken. Die Bedeutung von First-Party-Daten wiederum wird zunehmen und Webekunden und Agenturen werden die höhere Komplexität dieses neuen Silo-Ökosystems durch neue (alte) Planungsansätze und Technologien adressieren müssen. Wenn wir etwas seit Beginn der digitalen Werbung gelernt haben, dann ist es vermutlich die Plattitüde, dass in diesem Wirtschaftssegment Veränderung die einzige Konstante ist. Wird es zukünftig schwieriger Inhalte und Dienstleistungen im Open Web mit konventioneller, digitaler Werbung zu finanzieren? Vermutlich. Es werden aber neue Möglichkeiten der User-Adressierung und neue Formen der kommerziellen Kommunikation entstehen.

Rene Plug: Es kommt Ende 2023, da gibt’s keinen Zweifel. Wir warten nur, bis die grossen internationalen Plattformen komplett bereit sind, um eine neue Werbewelt zu unterstützen. Diese wird sich auf Walled Gardens stützen, nicht auf ein durchlässiges, offenes Internet. Die Werbebranche wird komplexer werden: Werbetreibende und Agenturen werden nicht mehr über eine einzige Demand Side Plattform (DSP) Werbeplätze auf allen Plattformen einkaufen können. Man wird pro Inventarquelle (Google, Open Web, Facebook, usw.) einkaufen müssen, und damit diverser einkaufen. Das heisst mehrere Targeting-Strategien für jede Inventarquelle, mehrere Einkaufsplattformen, zusätzliche Technologie, um eine übergreifende Sicht zu haben, mehrere Messmethoden, usw. Es wird komplexer werden und neue Technologien werden kommen, um die höhere Komplexität zu reduzieren oder zu managen. Am Ende werden die gleichen Budgets ausgegeben werden, aber die Technologie spielt eine wichtigere Rolle, um das Ganze zu managen und es wird Verschiebungen in der Budgetverteilung geben.

Was kommt nach dem Ableben der Werbecookies? Wo führt die Zukunft der Werbebranche mit diesem User-Verhalten hin?

Martin Radelfinger: Ich würde gerne nochmals auf den bereits thematisierten Werteaustausch zwischen der Aufmerksamkeit des Konsumenten und der Werbewirtschaft zurückkommen. Eine gewisse Rückbesinnung auf kreative und relevante Werbung, immer unter der konsequenten Wahrung der schützenswerten Privatsphäre und einem respektvollen respektive haushälterischem Umgang mit der Aufmerksamkeit der Konsumenten halte ich für eine grosse Chance für die digitale Werbewirtschaft. Third Party Cookies werden verschwinden und Ersatztechnologien, welche der gleichen Problematik unterliegen und die Privatsphäre nicht konsequent schützen, haben keine Zukunft. Google hat hier eine glasklare Position eingenommen. Apple setzt Datenschutz als differenzierendes Merkmal für seine Marke ein.

Rene Plug: Jene, die mit wenig Daten die besten Resultate erreichen können, werden gewinnen. Der Dialog mit den Inventargebern ist gefragt, aber auch kreative Deals, die sich auf First-Party-Daten stützen und Datenschutzkonform sind. Erfolgreich sind jene, die native Werbung auf qualitäts-Seiten schalten und selektiver sind. Jene, die am Puls der Zeit sind, investieren in First-Party-Daten, die sich in der kontextuellen und nativen Welt zurechtfinden und die sich im offenen Web bewegen, werden in diesem Umfeld Chancen sehen.


Jahresbericht 2021

1. Einleitung

Das Berichtsjahr steht ganz im Zeichen der Fokussierung der Aufgaben und der Anpassung der Führungsstruktur von KS/CS Kommunikation Schweiz. Ausserdem wurde die Kernaufgabe, der Einsatz für möglichst wenig Werbeverbote, neu aufgesetzt.

Die Task Force unter Leitung von Peter Felser schlug im Frühling verschiedene Massnahmen zur Konzentration aufs Kerngeschäft und zur besseren Gestaltung der Führungsstruktur von KS/CS vor. Der Kommunikationsrat hiess das Paket am 12. März 2021 gut und gab grünes Licht für die entsprechenden Anpassungen von Strategie, Vorstand und Organisation.

Anlässlich der Mitgliederversammlung vom 7. Mai 2021 genehmigten die Mitglieder diese Strukturanpassungen und wählten den neuen Vorstand sowie Jürg Bachmann als neuen Verbandspräsidenten. Den bisherigen Präsidenten, Filippo Lombardi, ernannten die Mitglieder zum Ehrenpräsidenten.

Unter diesen Voraussetzungen stand der Rest des Berichtsjahres ganz im Zeichen der eigentlichen Kernaufgabe von KS/CS, nämlich der politischen und regulatorischen Arbeit für gute Rahmenbedingungen für die Werbewirtschaft. Parallel dazu wurde die Geschäftsstelle neu organisiert.

2. Vorstand

Der neue Vorstand traf sich im Berichtsjahr zu drei Sitzungen, wobei jene am 02. Juli und am 24. August covidbedingt online stattfanden. Die Vorstandssitzung vom 11. November 2021 wurde hybrid und in Luzern durchgeführt. Der Vorstand befasste sich in allen Sitzungen mit seinen statutarischen Geschäften. Im Herbst hiess er auch das Budget 2022 gut. Im Fachteil wurden die Verbandspositionen zur Initiative «Kinder ohne Tabak» und zum Medienpaket diskutiert und bestimmt.

3. Kommunikationsrat

Anfang des Berichtsjahres beschäftigte sich der Kommunikationsrat vor allem mit der Neuorganisation von KS/CS, die vom Präsidium und der bereits erwähnten Task Force vorbereitet und eingeleitet wurde.

Mit den neuen Statuten, die die Mitgliederversammlung am 07. Mai 2021 genehmigte, erhält der Kommunikationsrat eine neue Funktion als beratendes Gremium für den Vorstand. Der neue Kommunikationsrat soll im laufenden Jahr durch den Vorstand gewählt werden, damit er seine Aufgaben sobald als möglich aufnehmen kann.

4. Geschäftsstelle

  • Auch in der Geschäftsstelle gab es im Berichtsjahr personelle Wechsel:
  • Bereits am 01.05.2020 trat Ursula Gamper als Geschäftsführerin zurück;
  • Marlene Gonçalves, die das Prüfungssekretariat betreute, verliess KS/CS per
    30.11.2020;
  • Generalsekretärin Sarah-Lee Keller verliess KS/CS Ende Juli 2021;
  • Thomas Meier, seit einigen Jahren für die Kommunikation von KS/CS zuständig,
    verabschiedete sich per Ende 2021 aus der Verbandstätigkeit.

Ihnen allen danken wir herzlich für ihren grossen, teilweise jahrelangen Einsatz für KS/CS. Im laufenden Jahr arbeiten auf der Geschäftsstelle:

  • Ekaterina Petrova übernahm am 01.12.2020 die Aufgaben der Office Managerin und Leiterin des Prüfungssekretariats;
  • Im August stiess Vera Baldo-Tschan als Content Managerin und Verantwortliche für die Kommunikation zum Team;
  • RA Marc Schwenninger, bisher juristischer Berater, übernahm die Funktion des Leiters des Rechtsdienstes von KS/CS;
  • Jürg Bachmann arbeitet derzeit als operativer Präsident im Team mit.

Die Mitglieder der Geschäftsstelle treffen sich zusammen mit Christian Merk (Finanzverantwortlicher) jeden Montagmorgen für die Besprechung der anstehenden Pendenzen.

Zudem trifft sich das Steering Board jeden Monat zu einer Sitzung.

5. Finanzen

Die Finanzen von KS/CS Schweiz entwickeln und konsolidieren sich nach der Reorganisation erfreulich. Wir verzeichnen einen operativen Gewinn vor Steuern von CHF 5'952.94; diese Ertragslage ist weiter zu verstärken, um das mittelfristige Ziel, aus dem operativen Geschäft ein solides Eigenkapital aufzubauen, zu erreichen. Zusammen mit der Verbuchung der Bilanzaktiven aus der Liquidationsbilanz der ehemaligen Sektion Deutschschweiz (siehe Abschnitt Regionen) erzielte der Verband 2021 einen Jahresgewinn von CHF 45'290.22; das Eigenkapital beläuft sich somit per Ende 2021 auf CHF 57'571.24. Neben der Straffung der Ausgaben konzentriert sich der Verband auf die Sicherung und Erweiterung der Einnahmenbasis.

6. Politische und Verbandsarbeit

Noch während der Restrukturierung des Verbands wurde im letzten Frühling neu das Regulation Committee geschaffen. Es setzt sich aus Vertretern der Premium-Partner sowie der befreundeten Verbände zusammen und bearbeitet aufgrund des Monito- rings von Marc Schwenninger alle relevanten politischen Themen. Grössere Bereiche, wie Tabakproduktegesetz oder Ernährung, sind in eigene Arbeitsgruppen zusammen- gefasst, die sich insbesondere um die Begleitung der parlamentarischen Arbeit kümmern. Sobald es die politische Agenda erfordert, werden neue themenspezifische Arbeitsgruppen gebildet.

Zudem konnte im Berichtsjahr die neue Parlamentarische Gruppe «Markt & Werbung» gegründet werden. Sie wird von Nationalrat Gregor Rutz präsidiert. Ihr gehört derzeit 9 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus beiden Räten sowie verschiedenen Fraktionen, Regionen und Kommissionen an. Der Kick-off fand am 07. Dezember 2021 in Bern statt. In Zukunft soll es während jeder Sommer- und Winter- session einen Lunch geben sowie weitere Begegnungen unter dem Jahr und bei Bedarf. Vor den Sessionen werden die Mitglieder der Parlamentarischen Gruppe mit Positionsblättern zu den anstehenden Vorlagen bedient.

Der Leiter unseres Rechtsdienstes Marc Schwenninger nimmt regelmässig an den Sitzungen der European Advertising Standards Alliance (EASA) mit Sitz in Brüssel teil, was uns einen kontinuierlichen Informationsfluss über die Selbstregulierungs- bemühungen der Werbebranche auf europäischer Ebene sicherstellt.

7. Rechtsdienst und Rechtsauskünfte

Auch im Berichtsjahr hat der Leiter des Rechtsdienstes von KS/CS zahlreiche telefonische Rechtsauskünfte an Mitglieder erteilt. Die über 200 Anfragen betrafen ganz unterschiedliche Rechtsgebiete. Häufig wird um eine Beurteilung gebeten, ob ein Kommunikationsmittel irreführend oder sonst wie unlauter sei. Noch immer Schwierigkeiten scheinen die Energieabgabepflichten bei Motorfahrzeugen etc. zu machen. Ebenfalls mehrere Anfragen trafen zur Benutzung des CH-Kreuzes ein. Etwas weniger häufig als in den Vorjahren tauchte die Preisbekanntgabeverordnung in der diesjährigen Statistik auf.

8. Regionen

KS/CS ist dreisprachig und in allen Landesteilen präsent. Um die Struktur und die Zusammenarbeit zu vereinfachen, hat die Mitgliederversammlung letztes Jahr beschlossen, die Regionalverbände aufzulösen und wieder mit Regionalkommissionen zu arbeiten. Dieser Prozess konnte weitgehend abgeschlossen werden und die Zusammenarbeit der Verbandsgeschäftsstelle mit den regionalen Vertretern funktioniert ausgezeichnet.

Aus den Regionen berichten die Vorsitzenden der Regionalkommissionen:

8.1. Deutschschweiz (Christian Merk)

Das Berichtsjahr verzeichnete ein sehr markantes Ereignis für den ehemaligen Verein Sektion Deutschschweiz von KS/CS Schweiz: Er wurde nämlich formell liquidiert und die Organisation vollständig in die Dachorganisation integriert. Dies umfasst auch den Transfer der Bilanzaktiven auf die Bilanz der KS/CS Schweiz. Bis zur Liquidation hat die Sektion ihre üblichen Geschäfte abgewickelt.

Dieser Vorgang ist insofern von grösserer historischer Bedeutung, als die Sektion Deutschschweiz der KS/CS der Rechtsnachfolger der ehemaligen Dachorganisation Schweizer Werbung war!

8.2. Romandie (Vincent Antonioli)

Das Jahr 2021 wurde stark von den aufeinanderfolgenden Wellen des Coronavirus und dem Ausbleiben von Veranstaltungen auf lokaler und regionaler Ebene beeinflusst. Zum ersten Mal seit Jahren konnte unsere Vorzeigeveranstaltung Allmedia nicht stattfinden.

Die Aktivitäten in der Region konzentrierten sich fortan auf den Aufbau der neuen Organisation von KS/CS Kommunikation Schweiz und die Weiterentwicklung der Westschweizer Sektion zu einer Regionalkommission Westschweiz, die aus rund 20 Mitgliedern besteht.

Der Einsatz für die Interessen der Branche wurde insbesondere im Rahmen der Initiative "Genève Zéro Pub" fortgesetzt, die vom Gemeinderat der Stadt Genf angenommen wurde. Die lokalen und regionalen Akteure haben sich mit dem Ziel zusammengefunden, das Anwendungsreglement der erwähnten Initiative zu bekämpfen, um so zu verhindern, dass dieser Vorstoss, der sich gegen die freie Werbung richtet, landesweite Nachahnung findet.

Auf organisatorischer Ebene wurden Anpassungen in der Prüfungskommission vorgenommen. So wurde ein neues Team gebildet, um die Durchführung der Prüfungen für den eidgenössischen Fachausweis für Kommunikationsfachleute in französischer Sprache zu gewährleisten. Yves Epiney wurde zum Prüfungsleiter ernannt wurde.

8.3. Svizzera Italiana (Maria Luisa Bernini)

Im vergangenen Jahr war die Sektion KS/CS italienische Schweiz mit dem Aufbau ihrer neuen Mitgliederstruktur beschäftigt. Die Pandemiesituation machte die Schaffung neuer Verbreitungsplattformen erforderlich und zwang uns leider, die Zahl der Treffen mit den Mitgliedern zu reduzieren. Vorstösse bei der kantonalen Verwaltung und die Zusammenarbeit mit den Schwesterverbänden im Tessin ermöglichten es uns, eine ausserordentliche Lage zu überwinden, in der die klassische Kommunikation nur noch eingeschränkt möglich war und erlaubten uns, die Unternehmen unserer Mitglieder bei der Einholung von Krediten zu unterstützen.

KS/CS unterstützte die eidgenössischen Abstimmungen aktiv mit gezielten Interventionen und Auftritten im Fernsehen, Radio und in der Presse. Unser Interesse an und unser Engagement für die Freiheit der Werbung ist trotz des Abstimmungsergebnisses ungebrochen. KS/CS wird sich weiterhin für die Belange der Werbewirtschaft, ihrer Akteure, ihrer Unternehmen und der Medienvielfalt einsetzen. Wir freuen uns darauf, unsere Mitglieder in Kürze zu treffen und die persönlichen Treffen wieder aufzunehmen.

9. Prüfungswesen

Der Vorstand von KS/CS Kommunikation Schweiz hat die Prüfungskommission für das Jahr 2021 an seiner Sitzung vom 24.08.2021 neu gewählt. Dominik Leonhardt wurde zum Präsidenten der Prüfungskommission gewählt. Wechsel gab es bei der Prüfungsleitung der Kommunikationsfachleute-Prüfung Region Westschweiz. Neu ist Yves Epiney für diese Region zuständig. Für die jahrelange Betreuung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Westschweiz danken wir dem bisherigen Prüfungsleiter Michel Repond.
Insgesamt nahmen im Berichtsjahr an der eidg. Berufsprüfung Kommunikationsfach- leute 99 Kandidaten teil; 51 haben die Prüfung erfolgreich bestanden. An der höheren eidg. Fachprüfung Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter nahmen 14 Kandidaten teil; 13 Kandidaten haben die Prüfung erfolgreich bestanden. Nach dem coronabedingten Ausfall konnte die Diplomfeier für die Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter der Abschlüsse 2020 und 2021 im Januar 2022 im gediegenen Rahmen nachgeholt werden. An dieser Stelle danken wir auch den Sponsoren für die Auszeichnung für jeweils zwei jahrgangsbesten Abschlüsse, der Firma Faber-Castell AG für die Schreibgeräte und Jelmoli AG für die Geschenkgutscheine.
Die Zusammenarbeit mit SBFI gestaltet sich gut, partnerschaftlich, jedoch auch fordernd zum Wohle der Ausbildung und der Kandidatinnen und Kandidaten.

10. Dank und Ausblick

Wir danken allen ganz herzlich, die die Arbeit von KS/CS auch im vergangenen Jahr unterstützt haben, namentlich:

  • den Premiumpartnern für ihren finanziellen Support und ihre aktive Mitarbeit;
  • allen Mitgliedern von KS/CS für die Unterstützung und Begleitung der Verbandsarbeit;
  • den befreundeten Verbänden, namentlich SWA, LSA, VSM und economiesuisse für die tatkräftige und effiziente Zusammenarbeit;
  • den Mitgliedern der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» für ihr Interesse an den Positionen von KS/CS und ihr aktives Engagement dafür.

Im laufenden Jahr wird die Arbeit im beschriebenen Sinn weitergeführt, immer mit dem Ziel, allen Unternehmungen und Agenturen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Werbebranche optimale gesetzliche Rahmenbedingungen abzusichern, die ihnen ein kreatives, innovatives und erfolgreiches Arbeiten ermöglicht.

Personelles

Vorstand

  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Silvana Imperiali, Vizepräsidentin KS/CS, Gamned Schweiz, Geschäftsführerin
  • Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber
  • Marco Battaglia, BMine Consulting, Inhaber
  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin & CEO
  • François Besençon, SAWI Academy, VR-Präsident
  • Siri Fischer, IGEM, Geschäftsführerin
  • Christine Gabella, Tamedia AG, Mitglied der Geschäftsleitung
  • Michael Hählen, in flagranti AG, CEO und Partner
  • Roger Harlacher, Zweifel Pomy-Chips AG, VR-Delegierter / Präsident SWA
  • Pam Hügli, Serviceplan Suisse AG, CEO
  • Susanne Lebrument, Somedia-Gruppe, Delegierte des Verwaltungsrats
  • Fabienne Leuenberger, Camille Bloch SA, Head of Marketing
  • Christian Merk, KS/CS, Finanzverantwortlicher

Steering Board

  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Silvana Imperiali, Vizepräsidentin KS/CS, Gamned Schweiz, Geschäftsführerin
  • Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Verantwortliche Kommunikation & Content Management
  • Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber
  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin & CEO
  • Pam Hügli, Serviceplan Suisse AG, CEO
  • Christian Merk, KS/CS, Finanzverantwortlicher
  • Ekaterina Petrova, KS/CS, Office Management
  • Marc Schwenninger, KS/CS, Leiter Rechtsdienst

Regulation Committee

  • Marc Schwenninger, Leiter Rechtsdienst KS/CS, Vorsitz
  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Verantwortliche Kommunikation & Content Management
  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin
  • François Besançon, SAWI Academy, VR-Präsident
  • Roland Ehrler, Schweizer Werbeauftraggeber-Verband - SWA-ASA, Direktor
  • Philipp Kutter, Kutter Kommunikation, Inhaber, Nationalrat
  • Christoph Marty, Clear Channel Schweiz AG, CEO
  • Ekaterina Petrova, KS/CS, Office Manager
  • Catherine Purgly, Leading Swiss Agencies - LSA, Geschäftsführerin
  • Martin Radelfinger, Interactive Advertising Bureau Switzerland Associaton - IAB, Präsident
  • Leonie Ritscher, Verband economiesuisse, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
  • Daniel Sigel, Zürcher Oberland Medien AG, CEO
  • Verena Vonarburg, Ringier AG, Head of Public Affairs
  • Andreas Zoller, Verband Schweizermedien - VSM, Koordination Public Affairs

Arbeitsgruppe Tabakproduktegesetz (TaPG)

  • Marc Schwenninger, KS/CS, Leiter Rechtsdienst, Vorsitz
  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Caroline de Buman, PMI SA, Manager Regulatory Affairs
  • Roland Ehrler, SWA-ASA, Direktor
  • Martin Kuonen, Centre Patronal Bern, Direktor
  • Filippo Lombardi, KS/CS, Ehrenpräsident
  • Brenda Ponsignon, BAT Switzerland SA, Corporate and Public Affairs
  • Leonie Ritscher, economiesuisse, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
  • Jan-Philip Seger, BAT Switzerland SA, Engagement Manager
  • Kevin Suter, JT International AG, Director Corp. Affairs & Communication
  • François Thoenen, PMI SA, Director Corporate Affairs, Mitglied der GL
  • Verena Vonarburg, Ringier AG, Head of Public Affairs
  • Stefan Wabel, Verband Schweizermedien – VSM, Geschäftsführer
  • Andreas Zoller, Verband Schweizermedien – VSM, Spezialist Public Affairs und Kommunikation

Arbeitsgruppe Fleisch und Ernährung

  • Marc Schwenninger, KS/CS, Leiter Rechtsdienst, Vorsitz
  • Jürg Bachmann, Präsident KS/CS
  • Vera Baldo-Tschan, KS/CS, Verantwortliche Kommunikation & Content Management
  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin und CEO
  • François Besançon, SAWI Academy, VR-Präsident
  • Roland Ehrler, Schweizer Werbeauftraggeber-Verband SWA-ASA, Direktor
  • Davide Elia, Bell Group, Leiter Corporate Marketing & Communication
  • Can Ensar, economiesuisse, Projektleiter Wirtschaftspolitik & Bildung
  • Mike Huber, sgv-usam, Projektleiter Wirtschaftspolitik
  • Dagmar Jenni, Swiss Retail Federation, Geschäftsführerin
  • Ekaterina Petrova, KS/CS, Office Manager
  • Hans Reutegger, Micarna Group, GL Mitglied
  • Babette Sigg, Verband Schweizerischer Konsumentenforum, Präsidentin
  • Andreas Zoller, Verband Schweizermedien – VSM, Spezialist Public Affairs und Kommunikation

Parlamentarische Gruppe «Markt & Werbung»

  • Gregor Rutz, Nationalrat/SVP (ZH), Präsident
  • Philippe Bregy, Nationalrat/Die Mitte (Fraktionschef) (VS)
  • Erich Ettlin, Ständerat/Die Mitte (OW)
  • Esther Friedli, Nationalrätin/SVP (SG)
  • Johanna Gapany, Ständerätin/FDP (FR)
  • Philipp Kutter, Nationalrat/Die Mitte (ZH)
  • Nicolò Paganini, Nationalrat/Die Mitte (SG)
  • Peter Schillinger, Nationalrat/FDP (LU)
  • Werner Salzmann, Ständerat/SVP (BE)

Prüfungskommission

  • Dominik Leonhardt, Präsident der Prüfungskommission, MICExperts
  • Vincent Antonioli, Debout sur la table, Inhaber, Vertreter Romandie
  • Pascal Chenaux , 2Communicate, Leiter Marketing und Verkauf, Prüfungsleiter Kommunikationsleiterinnen- und Kommunikationsleiter-Prüfung, Deutschschweiz
  • Roland Ehrler, Schweizer Werbeauftraggeber-Verband SWA-ASA, Direktor, Prüfungsleiter Kommunikationsfachleute-Prüfung, Deutschschweiz
  • Yves Epiney, Shareforce by HR&M, Geschäftsführender Gesellschafter, Prüfungsleiter Kommunikationsfachleute-Prüfung Westschweiz
  • Andy Hostettler, HH GmbH, Inhaber, Mitglied Beschwerdeausschuss
  • Erich Koller, Die Botschafter, Leiter Produktion, GL-Mitglied, Visitator
  • Ekaterina Petrova, KS/CS, Leiterin des Prüfungssekretariats
  • Ivan Schultheiss, Outdoor Media AG, Account Director, Vorsitzender Beschwerdeausschuss

Regionalkommission Deutschschweiz

  • Christian Merk, KS/CS Kommunikation Schweiz, Vorsitzender
  • Cornelia Aschmann, Texterverband, Geschäftsführerin
  • Alexander Duphorn, Goldbach Media, CEO
  • Ella Erogul, PEP Marketing Consulting GmbH, CEO
  • Claude Hitz, Ergo Communication GmbH, GF/Creative Director
  • Dominik Leonhardt, Präsident der Prüfungskommission, MICExperts
  • Sandro Prezzi, PMC Prezzi Media GmbH, CEO/Gründer

Regionalkommission Romandie (Comitéé Romandie)

  • Vincent Antonioli, Debout sur la table Sàrl, Founder & CEO, Präsident
  • Tiphaine Artur, RTS, Directrice Communication & Marketing
  • François Besençon, SAWI Lausanne, VR-Mitglied
  • Nicolas Capt, 15, Cours des Bastions Avocats Sàrl, Founding Partner
  • Olivier Chabanel, APG|SGA Société Générale d’Affichage SA, Directeur Partner
  • Fabian Delmonico, Romandie Network SA, Managing Partner / CEO
  • Frédéric Dumonal, CREA école de création en communication SA, Directeur de la Formation Continue
  • Anne-Sophie, Fioretto Club de Communication du Valais, Présidente
  • Raoul Gerber, Goldbach Group AG, Stv. CEO / CCO
  • Aldina Kasper, Romandie Network SA, Managing Partner / CEO
  • Vera Katz Presas, Vizeum Switzerland AG - Dentsu Aegis Network, Client Service Director
  • Thierry Kunstmann, Impactmedias SA, Directeur General
  • Marine Lintanf, Vaudoise Assurances, Responsable projets
  • Jéròme Marchal, Média One Contact SA, Directeur
  • Flavien Matthey, Swisscom SA, Marketing Manager
  • Frédéric Monthoux, Groupe SAWI, Enseignant spécialisé
  • Patricia Orville, DO! L’agence SA, Associée, Account Director
  • Julian Pidoux, Philip Morris SA, Head of Communications
  • Guillaume Roud, Agence Trio SA, Copywriter & PR Manager
  • Christian Vaglio-Giors, Neo Advertising SA, CEO
  • Vanessa Weill, CPG Club de Publicité et de Communication de Genève, Présidente
  • Frédéric Zamofing, FZ Activation Switzerland, Founder

Regionalkommission italienische Schweiz (Comitato Svizzera Italiana)

  • Maria-Luisa Bernini, Swiss Communication Agency Sagl, Inhaberin und CEO
  • Marco Battaglia, BMine Consulting, Inhaber

Geschäftsstelle KS/CS

  • Jürg Bachmann, geschäftsführender Präsident
  • Vera Baldo-Tschan, Leiterin Kommunikation & Content Management
  • Christian Merk, Finanzverantwortlicher
  • Ekaterina Petrova, Office Management
  • Marc Schwenninger, Leiter Rechtsdienst

Datenschutz in der Werbung

Autorin: Vera Baldo-Tschan, Bilder: z.V.g.

Das bisherige Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1992. Seither hat sich im Bereich Daten und Digitalisierung sehr viel verändert. Das Parlament hat deswegen im Herbst 2020 ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet. Nun folgte im Sommer 2021 der bundesrätliche Entwurf zur Verordnung.
Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft economieuisse hat den Gesetzgebungsprozess intensiv mitbetreut: «Neue Technologien führen zu neuen Möglichkeiten der Erhebung und Nutzung von Personendaten. International und vor allem auf EU-Ebene wurde die Gesetzgebung modernisiert und ausgebaut. Vor diesem Hintergrund galt es, das Schweizer Recht anzupassen, da für die Schweiz im Bereich Datenschutz eine international abgestimmte Regulierung zentral ist», sagt Leonie Ritscher, wissenschaftliche Mitarbeiterin Wettbewerb und Regulatorisches bei economiesuisse.

Die richtige Person finden und ansprechen

Die bundesrätliche Verordnung beinhaltet auch Regulierungen für das Profiling, mit welchem durch Verknüpfen von verschiedenen Daten Verhaltensmuster und Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzerinnen und Nutzern analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten. Das Profiling gehört somit in der Werbebranche zum Alltag. Gemäss Silvana Imperiali, Managing Director DACH der Digitalagentur Gamned! und Vizepräsidentin von KS/CS Kommunikation Schweiz bringt es verschiedene Vorteile für Werbeauftraggeber und Zielgruppe: «In der Werbebranche kann man mittels Profiling Nutzerinnen- und Nutzerprofile erstellen, um eine Person basierend auf beobachteten soziodemographischen Merkmalen wie Alter, Bildung, Standort usw. oder Verhaltensweisen im Internet anzusprechen. Durch computergestützte Datenanalyse und den Einsatz von Algorithmen, oder anderen mathematischen Techniken, können Muster oder Korrelationen in grossen Datenmengen entdeckt werden. Auf der einen Seite kann die Benutzererfahrung personalisiert werden, indem beispielsweise Anzeigen geschaltet werden, die für die Interessen einer Person relevanter sind, und auf der anderen Seite können Zielgruppensegmente erstellt und modelliert werden». Man könne so diese Segmente zum Beispiel nach Affinität zu bestimmten Themen oder nach Kaufabsicht gewisser Produkte bilden», erläutert Silvana Imperiali.
Ein weiteres beliebtes Instrument sei die Lookealike-Zielgruppe: «Die Lookalike-Modellierung ermöglicht die Erweiterung von Werbe- und Zielgruppensegmenten, um Werbetreibenden eine grössere Reichweite zu bieten. Wie der Name schon sagt, besteht das Ziel eines Lookalike-Modells darin, eine Zielgruppe zu finden, die einer bestehenden bekannten Gruppe von Benutzerinnen und Benutzern ähnelt. Beispielsweise könnte ein Werbetreibender eine Gruppe von 1’000 bekannten Website-Besucherinnen und -besuchern verwenden, um ein Publikum von 50’000 Lookalikes aufzubauen, die diesen Besucherinnen und Besuchern ähnlich ist.

Silvana Imperiali verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der digitalen Kommunikation und Werbung, davon fast vier Jahre bei Gamned!

Die Einhaltung des Datenschutzes sei bei der Umsetzung Voraussetzung, sagt Silvana Imperiali: «In der Praxis müssen die Daten stets nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) genutzt werden. Je nach Werbeauftraggeber, beispielsweise im Fall eines international tätigen Unternehmens, werden Werbekampagnen von den Digitalmarketing-Expertinnen und -experten nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt». Die Materie sei komplex, aber grundsätzlich müssten in der Praxis keine Personal Identifiable Information (PII) zum Einsatz kommen: «Die Einwilligung der Person ist immer absolut zentral. Für die Online-Werbung sind folgende drei personenbezogene Daten relevant: die IP-Adresse, Informationen, die von Cookies, Web-Beacons und Tracking-Pixeln stammen und die GPS-Daten», weiss Silvana Imperiali.

Transparenz und Schutz der persönlichen Daten

Das Hauptziel des neuen Datenschutzgesetzes sei es, die Transparenz und den Schutz der persönlichen Daten von betroffenen Personen zu stärken, erklärt Leonie Ritscher: «In dieser Hinsicht wird der Einzelne von neuen Rechten profitieren, wie beispielsweise in Bezug auf sein Recht auf Auskunft über die Bearbeitung seiner Personendaten, sein Recht auf Herausgabe oder Übermittlung seiner Daten und das Recht nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu werden. Das heisst einer Entscheidung, welche in Bezug auf eine Person mit Hilfe von Algorithmen getroffen und auf ihre persönlichen Daten angewendet werden, ohne dass ein Mensch in den Prozess eingreift».

«Wir empfehlen den Schweizer Unternehmen, sich bereits jetzt mit dem neuen Gesetz und seinen Anforderungen auseinanderzusetzen und die erforderlichen vorzunehmen», sagt Leonie Ritscher.

economiesuisse hat sich an der Vernehmlassung beteiligt und eine kritische Stellungnahme eingereicht. Da auch aus verschiedenen anderen Richtungen Kritik am Entwurf geäussert wurde, hofft economiesuisse nun auf eine Überarbeitung: «Unterstützt wurde diese Forderung im Januar von der staatspolitischen Kommission des Nationalrats, welche dem Bundesrat Empfehlungen unterbreitete, die unter anderem dazu beitragen sollen ‘die Vereinbarkeit mit den Entscheiden des Gesetzgebers zu verbessern. Ebenso soll der bürokratische Aufwand verringert und die Praktikabilität der Vorlage erhöht werden. Das Bundesamt für Justiz hat nun angekündigt, dass das neue Datenschutzgesetz im September 2023 in Kraft treten soll. Man geht davon aus, dass der endgültige Text ein Jahr vorher zur Verfügung stehen wird», sagt Leonie Ritscher.

«Unternehmen können sich bereits jetzt vorbereiten»

Die Unternehmen können sich in der Zwischenzeit bereits vorbereiten: «Eine Bestandsaufnahme der Bearbeitung von Personendaten im Unternehmen und eine Risikobewertung sind erforderlich, um die Anforderungen an die Datenschutz-Compliance zu bestimmen. Ausserdem können mittels Gap-Analyse die erforderlichen Umsetzungsarbeiten identifiziert werden. Höhere Compliance-Anforderungen liegen beispielsweise vor, wenn Unternehmen eine grosse Menge an Personendaten oder besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten», erklärt Leonie Ritscher. In diesen Fällen seien die Anforderungen an die rechtmässige Bearbeitung von Personendaten beziehungsweise das Risiko der Verletzung von Persönlichkeitsrechten höher als beispielsweise bei Unternehmen, die Daten einer begrenzten Anzahl Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden etc. bearbeiten würden. «Je nach Umfang der Compliance-Anforderungen wird den Unternehmen dringend empfohlen, die Dienste von IT-Expertinnen und Experten, Anwälten und Schulungsangeboten der Handelskammern in Anspruch zu nehmen», betont Leonie Ritscher.

Im Falle eines Verstosses stände für ein Unternehmen einiges auf dem Spiel: «Sanktionen in Form von Bussgeldern bis CHF 250‘000 können ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur DSGVO richten sich die Sanktionen unter dem revDSG nicht gegen das fehlbare Unternehmen, sondern gegen die für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortliche natürliche Person (beispielsweise Geschäftsführer oder Verwaltungsrat). Es wird ausschliesslich (eventual-)vorsätzliches Verhalten bestraft», erklärt Leonie Ritscher. Das Ignorieren des neuen Datenschutzgesetzes könne nicht nur für die verantwortliche Person in einem Unternehmen, sondern auch für das Unternehmen selbst Folgen haben, insbesondere für seine Reputation.