Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung (RTVV)
Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:
Zürich, 29. Januar 2024. KS/CS Kommunikation Schweiz spricht sich gegen eine Senkung der Abgabenhöhe für Haushalte und Unternehmen aus. Jede Schwächung der Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Service-public stellt auch ein Risiko für den Werbemarkt und für die Schweizer Wirtschaft dar.
Im erläuternden Bericht zur Teilrevision der RTVV wird ausgeführt, dass die aktuell geltende Haushaltsabgabe von CHF 335 bereits heute nicht mehr kostendeckend ist und die SRG ohnehin schon Sparmassnahmen ergreifen muss. Die Reserven, welche eine Kostendeckung garantieren, werden zudem ab dem 2025 aufgebraucht sein. Mit einer weiteren Senkung der Haushaltsabgabe und der zusätzlichen Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht wird die SRG nicht mehr in der Lage sein, ihr bisheriges Angebot anzubieten.
Damit einhergehend würde es auch zu einem Leistungsabfall in Bezug auf die in der Schweiz verfügbare TV-Werbung kommen. Fehlt es an Geld für Produktionen, gibt es keine qualitativ guten, attraktiven und lohnenden Sendungen mehr, um welche Werbung geschaltet werden könnte.
Kann das mediale Angebot nicht mehr Schritt halten, wird es von der Bevölkerung nicht mehr genutzt, womit ein wichtiger Markt für die Werbung und damit eine weitere wichtige Informations- und auch Einnahmequelle mit Folgeschäden für den ganzen Werbemarkt Schweiz einbricht.
Das führt einerseits zu weiteren Einbussen der SRG, was sich wiederum weiterführend negativ auf deren Leistungsfähigkeit auswirkt. Andererseits ist ein weiteres Abwandern von Werbegeld aus dem schweizerischen Mediensystem auf internationale Plattformen ohne publizistischen Mehrwert zu befürchten. Ein gutes mediales Grundangebot der SRG ist für die Schweizer Bevölkerung jedoch essenziell und gar in der Bundesverfassung verankert: Radio und Fernsehen tragen gemäss Art. 93 Abs. 2 Bundesverfassung zur Bildung, kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und Unterhaltung bei. Eine Kürzung der Medienfinanzierung wird den öffentlichen Dienst erheblich erschweren und die Medienposition in der Schweiz grundsätzlich schwächen. Dies ist insbesondere in einer Zeit, in der Fake-News schneller den je generiert und verbreitet werden, höchst problematisch.
Neben der SRG sind auch die privaten Medien, der zweite Pfeiler des bewährten dualen Mediensystems in der Schweiz, ein zentraler Partner für die Werbebranche. Deswegen ist es aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, aber auch aus der Warte der Werbebranche unabdingbar, dass sich die öffentlich-rechtlichen und privaten Medien ideal ergänzen.
Darüber hinaus sollen bestehende Kooperationen zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen Medien keinesfalls abgebaut, sondern vielmehr gefördert werden.
Nach dem Gesagten spricht sich KS/CS dafür aus, die Abgaben für die SRG weiter zu kürzen. Die SRG soll auch für den schweizerischen Werbemarkt ein attraktiver Partner bleiben.
Vielmehr wird angeregt, das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien zu verbessern und möglichst rasch eine neue Konzession anzugehen. Dazu soll nicht bis nach der Abstimmung zur Halbierungsinitiative abgewartet werden, sondern die Arbeiten für eine neue Konzession zügig an die Hand genommen werden.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36