Pa. Iv. 22.436: «In der Werbung für Motorfahrzeuge auf Alternativen aufmerksam machen »
Einreichungsdatum: 9.06.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
Jede Werbung für motorisierte Landfahrzeuge (das sind hauptsächlich Personenwagen und Motorräder) soll verpflichtend mit einer Werbebotschaft versehen werden. Diese soll zum Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr), zur gemeinsamen oder geteilten Nutzung von Fahrzeugen (Fahrgemeinschaften) oder zur Benützung des öffentlichen Verkehrs anhalten.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern ihre eigene Lebensführung vorzuschreiben. Die Industrie investiert viel in die technologische Weiterentwicklung der Motorfahrzeuge in Richtung nachhaltiger Motorentechnik. Zudem wird viel Werbung betrieben für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und für Fahrgemeinschaften. Ebenso wird die Infrastruktur für den Langsamverkehr mit vielen Investitionen vorangetrieben. Darüber hinaus weitere Vorschriften zu erlassen, um im Wortlaut der Initiantin «einen gesünderen Lebensstil zu fördern» kommt einer Bevormundung gleich.
Die Kommission des Nationalrats (KVF) hat die Initiative jedoch am 18. Oktober 2022 abgelehnt, wie in einer KVF-Medienmitteilung dargelegt. KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt, die parlamentarische Initiative abzulehnen.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
Motion 23.3069: «Digital Markets Act für die Schweiz»
Einreichungsdatum: 8.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Vorstoss zurückgezogen
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um die wesentlichen Ziele des europäischen Digital Markets Act (DMA) in der Schweiz umzusetzen - und zwar in jenen Bereichen, in denen die europäische Regulierung nicht automatisch greift. Er soll dabei dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht achten.
Es besteht die Gefahr einer Überregulierung, welche die bereits bestehenden gesetzlichen Einschränkungen unberücksichtigt lässt. Der Bundesrat, sowie KS/CS Kommunikation Schweiz beantragen die Ablehnung der Motion.
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Petition 24.2001: «Werbeverbot für Tierprodukte als Nahrungsmittel»
Einreichungsdatum: 09.01.2024
Stand der Beratungen: erledigt
Die Petition von Greenpeace Schweiz, fordert das Schweizer Parlament dazu auf, Werbung für Fleisch, Milchprodukte und Eier durch den Detailhandel und Interessenorganisationen zu verbieten. Die Petition argumentiert, dass Tierprodukte eine höhere Umweltbelastung verursachen als pflanzliche Lebensmittel und dass Werbung für diese Produkte im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise unangebracht sei. Eine Annahme der Petition würde zu Einschränkungen der Werbefreiheit für nicht-vegane Produkte im Detailhandel führen und auch das Sponsoring öffentlicher Veranstaltungen sowie die Lobbyarbeit an Schulen und in Freizeitvereinen betreffen.
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Petition ab. Ein Werbeverbot für tierische Nahrungsmittel wäre einen unverhältnismässigen Eingriff in die Werbefreiheit. Tierische Produkte wie z.B. Käse, Joghurt oder Schokolade sind wichtige Nahrungsmittel und in der Schweiz selbstverständlich legal erhältlich. Sie werden auch weiterhin in der Schweiz produziert und verkauft. Für sie könnte aber nicht geworben werden. Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden sind bereits heute gesetzlich verboten. Der Ausschluss des Detailhandels von der Werbefreiheit verstosst gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Wettbewerbsneutralität.
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Motion 24.3198: «Durch einheitliche Standards irreführende Werbung mit Umweltbezug verhindern.»
Einreichungsdatum: 14.03.2024
Eingereicht im: Ständerat
Status: Vorstoss zurückgezogen
Die Motion zielt darauf ab, staatlich anerkannte Standards zu schaffen, damit umweltbezogene Werbeversprechen wie «nachhaltig», «umweltverträglich», «klimaverträglich» usw. nur verwendet werden dürfen, wenn sie durch diese Standards belegt sind. Diese Standards sollen auf überprüfbaren und öffentlich einsehbaren Belegen basieren. Gleichzeitig soll der Bundesrat die Kriterien festlegen, die für die staatliche Anerkennung dieser Standards gelten sollen.
Die Einführung solcher einheitlicher Standards könnte zu einer Einschränkung der derzeit breit und allgemein regulierten Umweltangaben in der Werbung führen. Die Flexibilität, auf neue Technologien und Erkenntnisse zu reagieren, könnte dadurch beeinträchtigt werden. Zudem wird die Umsetzbarkeit von einheitlichen Standards für alle Bereiche und Sektoren in der Praxis hinterfragt. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.
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Postulat 23.3598: «Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb»
Einreichungsdatum: 31.05.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: erledigt
Das Postulat, fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zur Stärkung der Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine direkte Aufsicht durch den Bund erforderlich und effektiv wäre, um Verstösse gegen das UWG zu bekämpfen und zu ahnden.
Der Bundesrat hat die Ablehnung des Vorstosses beantragt. KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt ebenfalls die Ablehnung des Postulats. Dies basiert auf der Ansicht, dass die aktuellen Mechanismen zur Durchsetzung des UWG bereits angemessen sind und keine grundlegende Systemänderung erfordern. Sollte jedoch ein Aufsichtsorgan erforderlich sein, sollte zunächst geprüft werden, ob ein externes Organ wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) diese Rolle übernehmen könnte, bevor staatliche Stellen als eine Art «UWG-Polizei» eingesetzt werden.
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Interpellation 22.4162: «Gegen irreführende Umweltangaben vorgehen»
Einreichungsdatum: 29.09.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: erledigt
Die Interpellation fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, ob das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die «Greenwashing»-Problematik überarbeitet werden sollte. Es wird vorgeschlagen, das Gesetz mit schwarzen Listen und weiteren Leitlinien zu ergänzen, ähnlich wie es in der EU geregelt ist.
Die Vorschläge der Interpellation könnten jedoch zu einer wirtschaftsfeindlichen und praxisfremden Überregulierung führen. Da Interpellationen keine Mitunterzeichner benötigen, ist offen, aus welchen Kreisen diese Unterstützung erfahren wird. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Interpellation ab, da es bereits ausreichende rechtliche Grundlagen für das Anliegen gibt. Das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet bereits irreführende Aussagen und Verstösse werden entsprechend geahndet. Zusätzlich gibt es Bestimmungen in anderen Gesetzen wie dem Landwirtschaftsgesetz und dem Lebensmittelgesetz, die den Schutz vor Täuschung regeln. Die Schweizerische Lauterkeitskommission befolgt strenge Regeln des Werbekodexes der International Chamber of Commerce und Verbraucher können Beschwerden einreichen. Neue Regulierungen sollten erst eingeführt werden, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
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Motion 23.4185: «Vermittlertätigkeit regeln und Kaltakquise verbieten»
Einreichungsdatum: 28.09.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
In der vorgeschlagenen Motion wird der Bundesrat dazu aufgefordert, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Richtlinien zur effektiven Bekämpfung von Greenwashing entwickeln soll. Die Initiative wurde von einer breiten politischen Basis unterstützt, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Grünen Partei, der Grünliberalen Partei, der SP, der Mitte und der FDP. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion jedoch ab, mit dem Argument, dass das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausreichende Vorschriften enthält, um gegen irreführende Umweltangaben vorzugehen.
Die Ablehnung der Motion durch KS/CS Kommunikation Schweiz basiert auf der Überzeugung, dass zusätzliche Regulierungen die Kommunikation mit Umweltargumenten übermässig erschweren könnten. Die bestehenden Gesetze verlangen bereits, dass Werbeaussagen korrekt und nicht irreführend sein müssen, und sehen empfindliche Sanktionen für Verstösse vor. Daher wird argumentiert, dass keine Notwendigkeit für weitere Regulierungen besteht und dass zusätzliche Arbeitsgruppen keine Verbesserung bringen würden.
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Motion 23.3295: «Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung»
Einreichungsdatum: 16.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Die Motion, fordert den Bundesrat auf, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem Titelbezeichnungen wie «Professional Bachelor» und «Professional Master» gesetzlich verankert werden. Die Relevanz ergibt sich unter anderem einem dramatischen Rückgang der Anmeldezahlen für Prüfungen in der Werbebranche, die von KS/CS Kommunikation Schweiz durchgeführt werden. Diese Organisation sieht die Motion als notwendige Massnahme, um die Attraktivität dieser Abschlüsse zu steigern. Die sieben Mitunterzeichnenden gehören der Grünliberalen Partei an, während KS/CS Kommunikation Schweiz die Annahme der Motion befürwortet.
Argumente dafür sind die Bedrohung des dualen Ausbildungssystems und die Benachteiligung schweizerischer Berufsabgänger im internationalen Arbeitsmarkt. Die Motion wird als Korrektur dieser Ungleichheit und als Schutzmassnahme für den Wirtschaftsstandort Schweiz betrachtet. Der Trend zur akademischen Ausbildung soll durch die Gleichwertigkeit der Berufsprüfungen gestoppt werden, um die Zukunft des dualen Ausbildungssystems zu sichern.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36