Postulat 23.362: «Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder»

Einreichungsdatum: 7.06.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: erledigt

Der Bundesrat soll beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll er aufzeigen, wie der Verbreitung solcher Bilder entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen für eine Kennzeichnungspflicht geschaffen werden könnten.

Der Einfluss sozialer Medien auf die Entwicklung junger Menschen ist ein wichtiges Thema, das ernst genommen werden muss. Allerdings würde eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder die Jugendlichen nicht automatisch vor den negativen Einflüssen der Medien schützen. Stattdessen sollte auf Sensibilisierungsarbeit gesetzt werden. Gesetzliche Regulierungen wären schwer durchsetzbar, könnten zu Rechtsunsicherheit führen und insbesondere die Werbung überregulieren.

Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Motion ist abzulehnen.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Motion 24.3257: «Deklaration von Werbung bei Influencern»

Einreichungsdatum: 14.03.2024

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: erledigt

Der Bundesrat soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Transparenz und Fairness in der Influencer-Werbung in der Schweiz zu fördern. Konsumenten sollen vor versteckter Werbung geschützt werden, weshalb klare Regeln für die Werbedeklaration durch Influencer erforderlich sind. Zusätzlich wird vorgeschlagen, dass eine staatliche Behörde die Kontrolle übernimmt und gegen unzureichend deklarierte Werbung vorgeht.

Die Motion fordert neue Bestimmungen zur Regulierung der Werbedeklaration durch Influencer. Bei einer Annahme käme es zu einer spezialgesetzlichen Regelung und der Beauftragung einer Behörde in einem Bereich, der bereits umfassend reguliert ist. Die bestehenden Gesetze und das Verständnis der Konsumenten machen zusätzliche Regulierungen unnötig. Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Motion ist abzulehnen.

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Interpellation 24.3616: «Medien und künstliche Intelligenz»

Einreichungsdatum: 13.06.2024

Eingereicht im: Ständerat

Stand der Beratungen: Erledigt

Die Interpellation weist darauf hin, dass generative Künstliche Intelligenz journalistische Inhalte nutzt und diese in gewünschter Form weiterverbreitet, beispielsweise in KI-Chatbots. Dabei stellt sich die Frage nach dem Schutz der Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen. Die Interpellation möchte wissen, welche Massnahmen der Bundesrat plant, um diesen Schutz sicherzustellen.

Bezahlschranken bieten mittlerweile nicht mehr ausreichend Schutz für journalistische Inhalte und das Geschäftsmodell von Medienschaffenden und Verlagen, da sie von Künstlicher Intelligenz umgangen werden können. Die Interpellation soll Klarheit über das Vorgehen und mögliche Gesetzesanpassungen des Bundes schaffen. Ein wirksamer Schutz von Schweizer Medieninhalten ist entscheidend für die Stärkung der Schweizer Werbung. Die Interpellation ist zu unterstützen.

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Motion 1492: «"Sale" ist kein korrektes Französisch.»

Einreichungsdatum: 24.01.2024

Eingereicht im: Parlament

Aktueller Stand: Erledigt

Der Vorstoss verlangt, dass auf Rabattaktionen auf den englischen Wortlaut «Sale» verzichtet werden soll und stattdessen das französische Wort «Soldes» zu verwenden.

KS/CS lehnt die Motion ab.

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Kant. Volksinitiative: «Für eine progressive Steuer auf anstössige Werbeausgaben.»

Einreichungsdatum: 18.01.2023

Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Waadt

Aktueller Stand: Erledigt

Alle Werbeausgaben sollen einer jährlichen, progressiven Steuer unterworfen werden.

KS/CS lehnt die Kantonale Volksinitiative ab.

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Motion 2021.SR.000119: «Keine Kommerzielle Werbung im Aussenraum; Revision von Reklamereglement und ggf. Bauordnung der Stadt Bern»

Eingereicht in: Stadt Bern

Eingereicht am: 29.04.2021

Die Motion möchte kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum von Bern verbieten. Dafür sollen das Reklamereglement und die Bauordnung so angepasst werden, dass kommerzielle Werbung im Aussenbereich, sowohl im öffentlichen als auch auf privatem Grund, nicht mehr bewilligt wird. Leuchtreklamen wären in jedem Fall ausgeschlossen, und bestehende Bewilligungen sollen nach Ablauf nicht erneuert werden.

Werbung informiert die Konsumentinnnen und Konsumenten über Produkte und Dienstleistungen in der Stadt und fördert somit den Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeiten. Ein Werbeverbot könnte jedoch lokale Betriebe, besonders KMUs, stark schädigen, da diese auf Eigenwerbung angewiesen sind. Die Stadt Bern würde zudem auf jährliche Einnahmen von über 5 Millionen Franken verzichten, die durch Werbung generiert werden. Auch Kultur und Politik wären betroffen, da die Stadt die bisher unentgeltliche Plakatierung selbst finanzieren müsste. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.

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Pa. Iv. 23.444: «Für Abstimmungskämpfe mit lauteren Argumenten»

Einreichungsdatum: 16.06.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Erledigt

Das Gesetz über die politischen Rechte soll geändert werden, um ein Gremium zu schaffen, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in der öffentlichen Werbung angerufen werden kann. Dieses Gremium wird also gleichsam mit einer Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung betraut.

Die politische Werbung ist für die Kommunikationsbranche ein wichtiger Umsatzfaktor. Neue, überschiessende Restriktionen bergen die Gefahr, dass insbesondere auch kleinere Akteure mit ungewissen juristischen Verfahren konfrontiert werden und sich nur grössere Parteien solche rechtlichen Auseinandersetzungen leisten können.

Da eine parlamentarische Initiative keine Mitunterzeichnenden benötigt, ist offen, aus welchen Kreisen dieser Vorstoss Unterstützung erfahren wird. Die SPK-N, sowie KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt dem Nationalrat dem Vorstoss keine Folge zu geben.

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Pa. Iv. 23.434: «Synthetische oder aus Stammzellen hergestellte Lebensmittel. Es braucht strenge Vorgaben»

Einreichungsdatum: 7.06.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Erledigt

Die Gesetzgebung soll dahingehend geändert werden, dass die Methoden zur Herstellung und Vermarktung von synthetischen oder aus Stammzellen produzierten Lebensmitteln geregelt und als solche Produkte ausgewiesen werden, sodass sie nicht mit den Produkten natürlichen Ursprungs verwechselt werden. Es besteht die Gefahr einer Überregulierung, welche die bereits bestehenden gesetzlichen Einschränkungen unberücksichtigt lässt. KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt die parlamentarische Initiative abzuweisen.

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Pa. Iv. 22.436: «In der Werbung für Motorfahrzeuge auf Alternativen aufmerksam machen »

Einreichungsdatum: 9.06.2022

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Erledigt

Jede Werbung für motorisierte Landfahrzeuge (das sind hauptsächlich Personenwagen und Motorräder) soll verpflichtend mit einer Werbebotschaft versehen werden. Diese soll zum Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr), zur gemeinsamen oder geteilten Nutzung von Fahrzeugen (Fahrgemeinschaften) oder zur Benützung des öffentlichen Verkehrs anhalten. 

Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern ihre eigene Lebensführung vorzuschreiben. Die Industrie investiert viel in die technologische Weiterentwicklung der Motorfahrzeuge in Richtung nachhaltiger Motorentechnik. Zudem wird viel Werbung betrieben für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und für Fahrgemeinschaften. Ebenso wird die Infrastruktur für den Langsamverkehr mit vielen Investitionen vorangetrieben. Darüber hinaus weitere Vorschriften zu erlassen, um im Wortlaut der Initiantin «einen gesünderen Lebensstil zu fördern» kommt einer Bevormundung gleich.

Die Kommission des Nationalrats (KVF) hat die Initiative jedoch am 18. Oktober 2022 abgelehnt, wie in einer KVF-Medienmitteilung dargelegt. KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt, die parlamentarische Initiative abzulehnen.

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Motion 23.3069: «Digital Markets Act für die Schweiz»

Einreichungsdatum: 8.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Vorstoss zurückgezogen

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um die wesentlichen Ziele des europäischen Digital Markets Act (DMA) in der Schweiz umzusetzen - und zwar in jenen Bereichen, in denen die europäische Regulierung nicht automatisch greift. Er soll dabei dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht achten.

Es besteht die Gefahr einer Überregulierung, welche die bereits bestehenden gesetzlichen Einschränkungen unberücksichtigt lässt. Der Bundesrat, sowie KS/CS Kommunikation Schweiz beantragen die Ablehnung der Motion. 

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