Interpellation 22.4321: «Systeme zur Altersprüfung im Internet»

Einreichungsdatum: 6.12.2022

Eingereicht im: Nationalrat

KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt die Interpellation.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Pa. Iv. 22.423: «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen»

Einreichungsdatum: 18.03.2022

Eingereicht im: Nationalrat

Das Postgesetz und weitere Bestimmungen sollen geändert werden, um die indirekte Presseförderung für sieben Jahre auszubauen. Die Printmedien stehen aufgrund sinkender Abonnentenzahlen und abwandernder Werbeeinnahmen vor finanziellen Herausforderungen. Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, insbesondere Lokal- und Regionalzeitungen zu unterstützen und die redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die parlamentarische Initiative wird von 23 Mitunterzeichnern aus verschiedenen politischen Lagern unterstützt.

Eine Vernehmlassung im Frühjahr 2024 zeigte breite Zustimmung von Parteien, Kantonen, Wirtschaftsorganisationen und der Medienbranche, einschliesslich KS/CS Kommunikation Schweiz, die eine schnelle Umsetzung befürwortet.

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Petition 24.2001: «Werbeverbot für Tierprodukte als Nahrungsmittel»

Einreichungsdatum: 09.01.2024

Die Petition von Greenpeace Schweiz, fordert das Schweizer Parlament dazu auf, Werbung für Fleisch, Milchprodukte und Eier durch den Detailhandel und Interessenorganisationen zu verbieten. Die Petition argumentiert, dass Tierprodukte eine höhere Umweltbelastung verursachen als pflanzliche Lebensmittel und dass Werbung für diese Produkte im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise unangebracht sei. Eine Annahme der Petition würde zu Einschränkungen der Werbefreiheit für nicht-vegane Produkte im Detailhandel führen und auch das Sponsoring öffentlicher Veranstaltungen sowie die Lobbyarbeit an Schulen und in Freizeitvereinen betreffen.

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Petition ab. Ein Werbeverbot für tierische Nahrungsmittel wäre einen unverhältnismässigen Eingriff in die Werbefreiheit. Tierische Produkte wie z.B. Käse, Joghurt oder Schokolade sind wichtige Nahrungsmittel und in der Schweiz selbstverständlich legal erhältlich. Sie werden auch weiterhin in der Schweiz produziert und verkauft. Für sie könnte aber nicht geworben werden. Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden sind bereits heute gesetzlich verboten. Der Ausschluss des Detailhandels von der Werbefreiheit verstosst gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Wettbewerbsneutralität. 

 

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Postulat 23.3598: «Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb»

Einreichungsdatum: 31.05.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Das Postulat, fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zur Stärkung der Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine direkte Aufsicht durch den Bund erforderlich und effektiv wäre, um Verstösse gegen das UWG zu bekämpfen und zu ahnden.

Der Bundesrat hat die Ablehnung des Vorstosses beantragt. KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt ebenfalls die Ablehnung des Postulats. Dies basiert auf der Ansicht, dass die aktuellen Mechanismen zur Durchsetzung des UWG bereits angemessen sind und keine grundlegende Systemänderung erfordern. Sollte jedoch ein Aufsichtsorgan erforderlich sein, sollte zunächst geprüft werden, ob ein externes Organ wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) diese Rolle übernehmen könnte, bevor staatliche Stellen als eine Art «UWG-Polizei» eingesetzt werden.

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Postulat 23.3149: «Umweltangaben in der Werbung. Analyse ihrer Grundlagen für klarere Regelungen»

Einreichungsdatum: 14.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Das Postulat, das eine umfassende Studie über häufig verwendete Umweltangaben in der Werbung fordert, stösst auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung und der Hemmung von Produktinnovationen. Es wird argumentiert, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bereits ausreichende Massnahmen zum Schutz vor irreführenden Umweltaussagen bieten. Zusätzliche Regulierungen könnten die schnelle technologische Entwicklung behindern und die Konsumenten unnötig verwirren.

Das Postulat wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt, darunter Grüne, Grünliberale, Mitte, FDP und SVP. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt es ab. Die bereits vorhandenen rechtlichen Grundlagen seien ausreichend, wie auch ein jüngster Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission zeigt, der die Bewerbung der Fussballweltmeisterschaften 2022 wegen einer als irreführend erachteten «klimaneutralen» Aussage beanstandete.

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Motion 23.3109: «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»

Einreichungsdatum: 09.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten so anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puff Bars») verboten wird. 

Die Relevanz dieses Verbots liegt darin, dass es den Verkauf und die Bewerbung solcher Produkte in der Schweiz einschränken würde, während sie weiterhin auf dem EU-Markt verfügbar wären. Die Motion wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt. Der Bundesrat beantragt ihre Ablehnung. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ebenfalls ab, da das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten bereits strenge Regulierungen für diese Produkte vorsieht, einschliesslich Werbeeinschränkungen und einem Verbot der Bewerbung an Minderjährige. Ein zusätzliches Bewerbungsverbot für elektronische Einwegzigaretten wäre daher unverhältnismässig und würde in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen.

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Pa. Iv. 23.444: «Für Abstimmungskämpfe mit lauteren Argumenten»

Einreichungsdatum: 16.06.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Das Gesetz über die politischen Rechte soll geändert werden, um ein Gremium zu etablieren, das während Abstimmungskampagnen zweifelhafte Aussagen in der öffentlichen Werbung überprüft. Dieses Gremium würde eine Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung übernehmen. 

Die politische Werbung ist ein bedeutender Umsatzfaktor für die Kommunikationsbranche. Neue Restriktionen könnten jedoch dazu führen, dass vor allem kleinere Akteure mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert werden, während grössere Parteien sich solche Auseinandersetzungen leisten können. Dies könnte das Volumen politischer Werbung beeinträchtigen und die Meinungsvielfalt in der politischen Diskussion gefährden. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die parlamentarische Initiative daher ab. Es wird betont, dass vor der Einführung neuer Verfahren und Hürden für politische Kommunikation zunächst die materiellen Vorschriften geklärt werden sollten, und es sollte überlegt werden, ob die Lauterkeit der politischen Werbung nicht bereits durch die öffentliche Diskussion und die redaktionelle Berichterstattung ausreichend gewährleistet ist. Falls der Vorstoss doch gegen die Empfehlung angenommen würde, soll geprüft werden, ob die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) die Aufgaben dieses Gremiums übernehmen kann. Die SLK hat sich im Bereich der kommerziellen Werbung bereits als Institution der Selbstkontrolle bewährt.

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Interpellation 22.4162: «Gegen irreführende Umweltangaben vorgehen»

Einreichungsdatum: 29.09.2022

Eingereicht im: Nationalrat

Die Interpellation fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, ob das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die «Greenwashing»-Problematik überarbeitet werden sollte. Es wird vorgeschlagen, das Gesetz mit schwarzen Listen und weiteren Leitlinien zu ergänzen, ähnlich wie es in der EU geregelt ist.

Die Vorschläge der Interpellation könnten jedoch zu einer wirtschaftsfeindlichen und praxisfremden Überregulierung führen. Da Interpellationen keine Mitunterzeichner benötigen, ist offen, aus welchen Kreisen diese Unterstützung erfahren wird. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Interpellation ab, da es bereits ausreichende rechtliche Grundlagen für das Anliegen gibt. Das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet bereits irreführende Aussagen und Verstösse werden entsprechend geahndet. Zusätzlich gibt es Bestimmungen in anderen Gesetzen wie dem Landwirtschaftsgesetz und dem Lebensmittelgesetz, die den Schutz vor Täuschung regeln. Die Schweizerische Lauterkeitskommission befolgt strenge Regeln des Werbekodexes der International Chamber of Commerce und Verbraucher können Beschwerden einreichen. Neue Regulierungen sollten erst eingeführt werden, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

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Motion 23.3150: «Ausarbeitung von Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing»

Einreichungsdatum: 14.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Die Motion, die die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Greenwashing fordert, stösst auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung und ihrer Auswirkungen auf Investitionen in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Die Unterzeichner, darunter Vertreter der Grünen, Grünliberalen, SP, Die Mitte und FDP, argumentieren, dass das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht ausreiche, um Greenwashing effektiv zu bekämpfen.

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab und betont, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits klare Bestimmungen enthält, die Unternehmen verpflichten, richtige und nicht irreführende Werbeaussagen zu machen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz Sanktionen vorsieht, einschliesslich strafrechtlicher Konsequenzen, für Verstösse gegen diese Bestimmungen. Die Schaffung weiterer Arbeitsgruppen oder Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing wird daher als unnötig angesehen, solange die bestehenden rechtlichen Instrumente nicht vollständig ausgeschöpft wurden.

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Postulat 23.3201: «Rechtslage der künstlichen Intelligenz. Unsicherheiten klären, Innovation fördern!»

Einreichungsdatum: 16.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Das eingereichte Postulat zur Überprüfung der Anwendbarkeit unseres Rechtssystems auf neue Technologien im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) wirft die Frage auf, ob zusätzliche Regulierungen erforderlich sind. Es wird betont, dass voreilige Schlussfolgerungen zu übermässiger Regulierung führen könnten, insbesondere in Bezug auf KI-gesteuerte Werbung. Die Befürchtung besteht, dass das Postulat letztendlich zu einem umfassenden KI-Gesetz führen könnte, das potenziell im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen steht und Rechtsunsicherheiten schafft.

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt das Postulat ab und argumentiert, dass bereits bestehende Gesetze wie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Urheberrechtsgesetz auch auf KI-Anwendungen in der Werbung anwendbar sind. Auch das neue Datenschutzgesetz enthält Vorschriften zur Datenverarbeitung, die bei der Nutzung von KI zu beachten sind. Eine horizontale Regulierung von KI wird als unpraktisch angesehen, da sie zu Unsicherheiten und Inflexibilität führen könnte. Stattdessen sollten spezifische Regulierungen in den betroffenen Sektoren angestrebt werden. Der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Initiativen zur Analyse und Weiterentwicklung von KI-Regulierungen im Gange sind, wodurch zusätzliche Aufträge an den Bundesrat unnötig sind.

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