Postulat 23.362: «Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder»
Einreichungsdatum: 7.06.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: erledigt
Der Bundesrat soll beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll er aufzeigen, wie der Verbreitung solcher Bilder entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen für eine Kennzeichnungspflicht geschaffen werden könnten.
Der Einfluss sozialer Medien auf die Entwicklung junger Menschen ist ein wichtiges Thema, das ernst genommen werden muss. Allerdings würde eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder die Jugendlichen nicht automatisch vor den negativen Einflüssen der Medien schützen. Stattdessen sollte auf Sensibilisierungsarbeit gesetzt werden. Gesetzliche Regulierungen wären schwer durchsetzbar, könnten zu Rechtsunsicherheit führen und insbesondere die Werbung überregulieren.
Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Motion ist abzulehnen.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
Motion 24.3257: «Deklaration von Werbung bei Influencern»
Einreichungsdatum: 14.03.2024
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: erledigt
Der Bundesrat soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Transparenz und Fairness in der Influencer-Werbung in der Schweiz zu fördern. Konsumenten sollen vor versteckter Werbung geschützt werden, weshalb klare Regeln für die Werbedeklaration durch Influencer erforderlich sind. Zusätzlich wird vorgeschlagen, dass eine staatliche Behörde die Kontrolle übernimmt und gegen unzureichend deklarierte Werbung vorgeht.
Die Motion fordert neue Bestimmungen zur Regulierung der Werbedeklaration durch Influencer. Bei einer Annahme käme es zu einer spezialgesetzlichen Regelung und der Beauftragung einer Behörde in einem Bereich, der bereits umfassend reguliert ist. Die bestehenden Gesetze und das Verständnis der Konsumenten machen zusätzliche Regulierungen unnötig. Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Motion ist abzulehnen.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
Interpellation 24.3616: «Medien und künstliche Intelligenz»
Einreichungsdatum: 13.06.2024
Eingereicht im: Ständerat
Stand der Beratungen: Erledigt
Die Interpellation weist darauf hin, dass generative Künstliche Intelligenz journalistische Inhalte nutzt und diese in gewünschter Form weiterverbreitet, beispielsweise in KI-Chatbots. Dabei stellt sich die Frage nach dem Schutz der Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen. Die Interpellation möchte wissen, welche Massnahmen der Bundesrat plant, um diesen Schutz sicherzustellen.
Bezahlschranken bieten mittlerweile nicht mehr ausreichend Schutz für journalistische Inhalte und das Geschäftsmodell von Medienschaffenden und Verlagen, da sie von Künstlicher Intelligenz umgangen werden können. Die Interpellation soll Klarheit über das Vorgehen und mögliche Gesetzesanpassungen des Bundes schaffen. Ein wirksamer Schutz von Schweizer Medieninhalten ist entscheidend für die Stärkung der Schweizer Werbung. Die Interpellation ist zu unterstützen.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
Pa. Iv. 23.444: «Für Abstimmungskämpfe mit lauteren Argumenten»
Einreichungsdatum: 16.06.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
Das Gesetz über die politischen Rechte soll geändert werden, um ein Gremium zu schaffen, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in der öffentlichen Werbung angerufen werden kann. Dieses Gremium wird also gleichsam mit einer Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung betraut.
Die politische Werbung ist für die Kommunikationsbranche ein wichtiger Umsatzfaktor. Neue, überschiessende Restriktionen bergen die Gefahr, dass insbesondere auch kleinere Akteure mit ungewissen juristischen Verfahren konfrontiert werden und sich nur grössere Parteien solche rechtlichen Auseinandersetzungen leisten können.
Da eine parlamentarische Initiative keine Mitunterzeichnenden benötigt, ist offen, aus welchen Kreisen dieser Vorstoss Unterstützung erfahren wird. Die SPK-N, sowie KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt dem Nationalrat dem Vorstoss keine Folge zu geben.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
Pa. Iv. 23.434: «Synthetische oder aus Stammzellen hergestellte Lebensmittel. Es braucht strenge Vorgaben»
Einreichungsdatum: 7.06.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
Die Gesetzgebung soll dahingehend geändert werden, dass die Methoden zur Herstellung und Vermarktung von synthetischen oder aus Stammzellen produzierten Lebensmitteln geregelt und als solche Produkte ausgewiesen werden, sodass sie nicht mit den Produkten natürlichen Ursprungs verwechselt werden. Es besteht die Gefahr einer Überregulierung, welche die bereits bestehenden gesetzlichen Einschränkungen unberücksichtigt lässt. KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt die parlamentarische Initiative abzuweisen.
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Pa. Iv. 22.436: «In der Werbung für Motorfahrzeuge auf Alternativen aufmerksam machen »
Einreichungsdatum: 9.06.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
Jede Werbung für motorisierte Landfahrzeuge (das sind hauptsächlich Personenwagen und Motorräder) soll verpflichtend mit einer Werbebotschaft versehen werden. Diese soll zum Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr), zur gemeinsamen oder geteilten Nutzung von Fahrzeugen (Fahrgemeinschaften) oder zur Benützung des öffentlichen Verkehrs anhalten.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern ihre eigene Lebensführung vorzuschreiben. Die Industrie investiert viel in die technologische Weiterentwicklung der Motorfahrzeuge in Richtung nachhaltiger Motorentechnik. Zudem wird viel Werbung betrieben für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und für Fahrgemeinschaften. Ebenso wird die Infrastruktur für den Langsamverkehr mit vielen Investitionen vorangetrieben. Darüber hinaus weitere Vorschriften zu erlassen, um im Wortlaut der Initiantin «einen gesünderen Lebensstil zu fördern» kommt einer Bevormundung gleich.
Die Kommission des Nationalrats (KVF) hat die Initiative jedoch am 18. Oktober 2022 abgelehnt, wie in einer KVF-Medienmitteilung dargelegt. KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt, die parlamentarische Initiative abzulehnen.
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Motion 23.3069: «Digital Markets Act für die Schweiz»
Einreichungsdatum: 8.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Vorstoss zurückgezogen
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um die wesentlichen Ziele des europäischen Digital Markets Act (DMA) in der Schweiz umzusetzen - und zwar in jenen Bereichen, in denen die europäische Regulierung nicht automatisch greift. Er soll dabei dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht achten.
Es besteht die Gefahr einer Überregulierung, welche die bereits bestehenden gesetzlichen Einschränkungen unberücksichtigt lässt. Der Bundesrat, sowie KS/CS Kommunikation Schweiz beantragen die Ablehnung der Motion.
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Petition 24.2001: «Werbeverbot für Tierprodukte als Nahrungsmittel»
Einreichungsdatum: 09.01.2024
Stand der Beratungen: erledigt
Die Petition von Greenpeace Schweiz, fordert das Schweizer Parlament dazu auf, Werbung für Fleisch, Milchprodukte und Eier durch den Detailhandel und Interessenorganisationen zu verbieten. Die Petition argumentiert, dass Tierprodukte eine höhere Umweltbelastung verursachen als pflanzliche Lebensmittel und dass Werbung für diese Produkte im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise unangebracht sei. Eine Annahme der Petition würde zu Einschränkungen der Werbefreiheit für nicht-vegane Produkte im Detailhandel führen und auch das Sponsoring öffentlicher Veranstaltungen sowie die Lobbyarbeit an Schulen und in Freizeitvereinen betreffen.
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Petition ab. Ein Werbeverbot für tierische Nahrungsmittel wäre einen unverhältnismässigen Eingriff in die Werbefreiheit. Tierische Produkte wie z.B. Käse, Joghurt oder Schokolade sind wichtige Nahrungsmittel und in der Schweiz selbstverständlich legal erhältlich. Sie werden auch weiterhin in der Schweiz produziert und verkauft. Für sie könnte aber nicht geworben werden. Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden sind bereits heute gesetzlich verboten. Der Ausschluss des Detailhandels von der Werbefreiheit verstosst gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Wettbewerbsneutralität.
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Motion 24.3198: «Durch einheitliche Standards irreführende Werbung mit Umweltbezug verhindern.»
Einreichungsdatum: 14.03.2024
Eingereicht im: Ständerat
Status: Vorstoss zurückgezogen
Die Motion zielt darauf ab, staatlich anerkannte Standards zu schaffen, damit umweltbezogene Werbeversprechen wie «nachhaltig», «umweltverträglich», «klimaverträglich» usw. nur verwendet werden dürfen, wenn sie durch diese Standards belegt sind. Diese Standards sollen auf überprüfbaren und öffentlich einsehbaren Belegen basieren. Gleichzeitig soll der Bundesrat die Kriterien festlegen, die für die staatliche Anerkennung dieser Standards gelten sollen.
Die Einführung solcher einheitlicher Standards könnte zu einer Einschränkung der derzeit breit und allgemein regulierten Umweltangaben in der Werbung führen. Die Flexibilität, auf neue Technologien und Erkenntnisse zu reagieren, könnte dadurch beeinträchtigt werden. Zudem wird die Umsetzbarkeit von einheitlichen Standards für alle Bereiche und Sektoren in der Praxis hinterfragt. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.
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Interpellation 22.4162: «Gegen irreführende Umweltangaben vorgehen»
Einreichungsdatum: 29.09.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: erledigt
Die Interpellation fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, ob das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die «Greenwashing»-Problematik überarbeitet werden sollte. Es wird vorgeschlagen, das Gesetz mit schwarzen Listen und weiteren Leitlinien zu ergänzen, ähnlich wie es in der EU geregelt ist.
Die Vorschläge der Interpellation könnten jedoch zu einer wirtschaftsfeindlichen und praxisfremden Überregulierung führen. Da Interpellationen keine Mitunterzeichner benötigen, ist offen, aus welchen Kreisen diese Unterstützung erfahren wird. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Interpellation ab, da es bereits ausreichende rechtliche Grundlagen für das Anliegen gibt. Das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet bereits irreführende Aussagen und Verstösse werden entsprechend geahndet. Zusätzlich gibt es Bestimmungen in anderen Gesetzen wie dem Landwirtschaftsgesetz und dem Lebensmittelgesetz, die den Schutz vor Täuschung regeln. Die Schweizerische Lauterkeitskommission befolgt strenge Regeln des Werbekodexes der International Chamber of Commerce und Verbraucher können Beschwerden einreichen. Neue Regulierungen sollten erst eingeführt werden, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
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