Pa. Iv. 22.436: «In der Werbung für Motorfahrzeuge auf Alternativen aufmerksam machen »

Einreichungsdatum: 9.06.2022

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Erledigt

Jede Werbung für motorisierte Landfahrzeuge (das sind hauptsächlich Personenwagen und Motorräder) soll verpflichtend mit einer Werbebotschaft versehen werden. Diese soll zum Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr), zur gemeinsamen oder geteilten Nutzung von Fahrzeugen (Fahrgemeinschaften) oder zur Benützung des öffentlichen Verkehrs anhalten. 

Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern ihre eigene Lebensführung vorzuschreiben. Die Industrie investiert viel in die technologische Weiterentwicklung der Motorfahrzeuge in Richtung nachhaltiger Motorentechnik. Zudem wird viel Werbung betrieben für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und für Fahrgemeinschaften. Ebenso wird die Infrastruktur für den Langsamverkehr mit vielen Investitionen vorangetrieben. Darüber hinaus weitere Vorschriften zu erlassen, um im Wortlaut der Initiantin «einen gesünderen Lebensstil zu fördern» kommt einer Bevormundung gleich.

Die Kommission des Nationalrats (KVF) hat die Initiative jedoch am 18. Oktober 2022 abgelehnt, wie in einer KVF-Medienmitteilung dargelegt. KS/CS Kommunikation Schweiz empfiehlt, die parlamentarische Initiative abzulehnen.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Motion 23.3069: «Digital Markets Act für die Schweiz»

Einreichungsdatum: 8.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Vorstoss zurückgezogen

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um die wesentlichen Ziele des europäischen Digital Markets Act (DMA) in der Schweiz umzusetzen - und zwar in jenen Bereichen, in denen die europäische Regulierung nicht automatisch greift. Er soll dabei dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht achten.

Es besteht die Gefahr einer Überregulierung, welche die bereits bestehenden gesetzlichen Einschränkungen unberücksichtigt lässt. Der Bundesrat, sowie KS/CS Kommunikation Schweiz beantragen die Ablehnung der Motion. 

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Motion 24.3198: «Durch einheitliche Standards irreführende Werbung mit Umweltbezug verhindern.»

Einreichungsdatum: 14.03.2024

Eingereicht im: Ständerat

Status: Vorstoss zurückgezogen

Die Motion zielt darauf ab, staatlich anerkannte Standards zu schaffen, damit umweltbezogene Werbeversprechen wie «nachhaltig», «umweltverträglich», «klimaverträglich» usw. nur verwendet werden dürfen, wenn sie durch diese Standards belegt sind. Diese Standards sollen auf überprüfbaren und öffentlich einsehbaren Belegen basieren. Gleichzeitig soll der Bundesrat die Kriterien festlegen, die für die staatliche Anerkennung dieser Standards gelten sollen.

Die Einführung solcher einheitlicher Standards könnte zu einer Einschränkung der derzeit breit und allgemein regulierten Umweltangaben in der Werbung führen. Die Flexibilität, auf neue Technologien und Erkenntnisse zu reagieren, könnte dadurch beeinträchtigt werden. Zudem wird die Umsetzbarkeit von einheitlichen Standards für alle Bereiche und Sektoren in der Praxis hinterfragt. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.

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Motion 23.4185: «Vermittlertätigkeit regeln und Kaltakquise verbieten»

Einreichungsdatum: 28.09.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Erledigt

In der vorgeschlagenen Motion wird der Bundesrat dazu aufgefordert, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Richtlinien zur effektiven Bekämpfung von Greenwashing entwickeln soll. Die Initiative wurde von einer breiten politischen Basis unterstützt, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Grünen Partei, der Grünliberalen Partei, der SP, der Mitte und der FDP. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion jedoch ab, mit dem Argument, dass das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausreichende Vorschriften enthält, um gegen irreführende Umweltangaben vorzugehen.

Die Ablehnung der Motion durch KS/CS Kommunikation Schweiz basiert auf der Überzeugung, dass zusätzliche Regulierungen die Kommunikation mit Umweltargumenten übermässig erschweren könnten. Die bestehenden Gesetze verlangen bereits, dass Werbeaussagen korrekt und nicht irreführend sein müssen, und sehen empfindliche Sanktionen für Verstösse vor. Daher wird argumentiert, dass keine Notwendigkeit für weitere Regulierungen besteht und dass zusätzliche Arbeitsgruppen keine Verbesserung bringen würden.

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