Postulat 23.3201: «Rechtslage der künstlichen Intelligenz. Unsicherheiten klären, Innovation fördern!»

Einreichungsdatum: 16.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Das eingereichte Postulat zur Überprüfung der Anwendbarkeit unseres Rechtssystems auf neue Technologien im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) wirft die Frage auf, ob zusätzliche Regulierungen erforderlich sind. Es wird betont, dass voreilige Schlussfolgerungen zu übermässiger Regulierung führen könnten, insbesondere in Bezug auf KI-gesteuerte Werbung. Die Befürchtung besteht, dass das Postulat letztendlich zu einem umfassenden KI-Gesetz führen könnte, das potenziell im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen steht und Rechtsunsicherheiten schafft.

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt das Postulat ab und argumentiert, dass bereits bestehende Gesetze wie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Urheberrechtsgesetz auch auf KI-Anwendungen in der Werbung anwendbar sind. Auch das neue Datenschutzgesetz enthält Vorschriften zur Datenverarbeitung, die bei der Nutzung von KI zu beachten sind. Eine horizontale Regulierung von KI wird als unpraktisch angesehen, da sie zu Unsicherheiten und Inflexibilität führen könnte. Stattdessen sollten spezifische Regulierungen in den betroffenen Sektoren angestrebt werden. Der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Initiativen zur Analyse und Weiterentwicklung von KI-Regulierungen im Gange sind, wodurch zusätzliche Aufträge an den Bundesrat unnötig sind.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Motion 23.3295: «Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung»

Einreichungsdatum: 16.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat

Die Motion, fordert den Bundesrat auf, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem Titelbezeichnungen wie «Professional Bachelor» und «Professional Master» gesetzlich verankert werden. Die Relevanz ergibt sich unter anderem einem dramatischen Rückgang der Anmeldezahlen für Prüfungen in der Werbebranche, die von KS/CS Kommunikation Schweiz durchgeführt werden. Diese Organisation sieht die Motion als notwendige Massnahme, um die Attraktivität dieser Abschlüsse zu steigern. Die sieben Mitunterzeichnenden gehören der Grünliberalen Partei an, während KS/CS Kommunikation Schweiz die Annahme der Motion befürwortet.

Argumente dafür sind die Bedrohung des dualen Ausbildungssystems und die Benachteiligung schweizerischer Berufsabgänger im internationalen Arbeitsmarkt. Die Motion wird als Korrektur dieser Ungleichheit und als Schutzmassnahme für den Wirtschaftsstandort Schweiz betrachtet. Der Trend zur akademischen Ausbildung soll durch die Gleichwertigkeit der Berufsprüfungen gestoppt werden, um die Zukunft des dualen Ausbildungssystems zu sichern.

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Parl. Initiative 22.497: «Schluss mit Werbung auf dem Rücken der Versicherten!»

Einreichungsdatum: 15.12.2022
Eingereicht im: Nationalrat

Dieser Vorstoss möchte die Werbung für Krankenkassen verbieten, die für ihre Grundversicherung werben. Die Parlamentarische Initiative ist abzuweisen, denn wo die Gesetzgebung eine privatrechtliche Tätigkeit zulässt und sogar explizit vorsieht, ist das verfassungsmässig geschützte Recht auf Werbung zu beachten. Ausserdem führt ein Werbeverbot zum Ausschluss von Wettbewerb. Ein fehlender Preiswettbewerb als Folge des vorgeschlagenen Werbeverbotes ist gerade nicht im Interesse der Versicherten. Die dadurch entstehende Intransparenz bewirkt das Gegenteil.

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