Pa. Iv. 22.423: «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen»
Einreichungsdatum: 18.03.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Das Postgesetz und weitere Bestimmungen sollen geändert werden, um die indirekte Presseförderung für sieben Jahre auszubauen. Die Printmedien stehen aufgrund sinkender Abonnentenzahlen und abwandernder Werbeeinnahmen vor finanziellen Herausforderungen. Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, insbesondere Lokal- und Regionalzeitungen zu unterstützen und die redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die parlamentarische Initiative wird von 23 Mitunterzeichnern aus verschiedenen politischen Lagern unterstützt.
Eine Vernehmlassung im Frühjahr 2024 zeigte breite Zustimmung von Parteien, Kantonen, Wirtschaftsorganisationen und der Medienbranche, einschliesslich KS/CS Kommunikation Schweiz, die eine schnelle Umsetzung befürwortet.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
Postulat 23.3598: «Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb»
Einreichungsdatum: 31.05.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Das Postulat, fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zur Stärkung der Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine direkte Aufsicht durch den Bund erforderlich und effektiv wäre, um Verstösse gegen das UWG zu bekämpfen und zu ahnden.
Der Bundesrat hat die Ablehnung des Vorstosses beantragt. KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt ebenfalls die Ablehnung des Postulats. Dies basiert auf der Ansicht, dass die aktuellen Mechanismen zur Durchsetzung des UWG bereits angemessen sind und keine grundlegende Systemänderung erfordern. Sollte jedoch ein Aufsichtsorgan erforderlich sein, sollte zunächst geprüft werden, ob ein externes Organ wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) diese Rolle übernehmen könnte, bevor staatliche Stellen als eine Art «UWG-Polizei» eingesetzt werden.
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Postulat 23.3149: «Umweltangaben in der Werbung. Analyse ihrer Grundlagen für klarere Regelungen»
Einreichungsdatum: 14.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Das Postulat, das eine umfassende Studie über häufig verwendete Umweltangaben in der Werbung fordert, stösst auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung und der Hemmung von Produktinnovationen. Es wird argumentiert, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bereits ausreichende Massnahmen zum Schutz vor irreführenden Umweltaussagen bieten. Zusätzliche Regulierungen könnten die schnelle technologische Entwicklung behindern und die Konsumenten unnötig verwirren.
Das Postulat wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt, darunter Grüne, Grünliberale, Mitte, FDP und SVP. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt es ab. Die bereits vorhandenen rechtlichen Grundlagen seien ausreichend, wie auch ein jüngster Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission zeigt, der die Bewerbung der Fussballweltmeisterschaften 2022 wegen einer als irreführend erachteten «klimaneutralen» Aussage beanstandete.
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Motion 23.3109: «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»
Einreichungsdatum: 09.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten so anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puff Bars») verboten wird.
Die Relevanz dieses Verbots liegt darin, dass es den Verkauf und die Bewerbung solcher Produkte in der Schweiz einschränken würde, während sie weiterhin auf dem EU-Markt verfügbar wären. Die Motion wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt. Der Bundesrat beantragt ihre Ablehnung. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ebenfalls ab, da das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten bereits strenge Regulierungen für diese Produkte vorsieht, einschliesslich Werbeeinschränkungen und einem Verbot der Bewerbung an Minderjährige. Ein zusätzliches Bewerbungsverbot für elektronische Einwegzigaretten wäre daher unverhältnismässig und würde in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen.
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Motion 23.3150: «Ausarbeitung von Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing»
Einreichungsdatum: 14.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Die Motion, die die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Greenwashing fordert, stösst auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung und ihrer Auswirkungen auf Investitionen in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Die Unterzeichner, darunter Vertreter der Grünen, Grünliberalen, SP, Die Mitte und FDP, argumentieren, dass das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht ausreiche, um Greenwashing effektiv zu bekämpfen.
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab und betont, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits klare Bestimmungen enthält, die Unternehmen verpflichten, richtige und nicht irreführende Werbeaussagen zu machen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz Sanktionen vorsieht, einschliesslich strafrechtlicher Konsequenzen, für Verstösse gegen diese Bestimmungen. Die Schaffung weiterer Arbeitsgruppen oder Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing wird daher als unnötig angesehen, solange die bestehenden rechtlichen Instrumente nicht vollständig ausgeschöpft wurden.
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Postulat 23.3201: «Rechtslage der künstlichen Intelligenz. Unsicherheiten klären, Innovation fördern!»
Einreichungsdatum: 16.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Das eingereichte Postulat zur Überprüfung der Anwendbarkeit unseres Rechtssystems auf neue Technologien im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) wirft die Frage auf, ob zusätzliche Regulierungen erforderlich sind. Es wird betont, dass voreilige Schlussfolgerungen zu übermässiger Regulierung führen könnten, insbesondere in Bezug auf KI-gesteuerte Werbung. Die Befürchtung besteht, dass das Postulat letztendlich zu einem umfassenden KI-Gesetz führen könnte, das potenziell im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen steht und Rechtsunsicherheiten schafft.
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt das Postulat ab und argumentiert, dass bereits bestehende Gesetze wie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Urheberrechtsgesetz auch auf KI-Anwendungen in der Werbung anwendbar sind. Auch das neue Datenschutzgesetz enthält Vorschriften zur Datenverarbeitung, die bei der Nutzung von KI zu beachten sind. Eine horizontale Regulierung von KI wird als unpraktisch angesehen, da sie zu Unsicherheiten und Inflexibilität führen könnte. Stattdessen sollten spezifische Regulierungen in den betroffenen Sektoren angestrebt werden. Der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Initiativen zur Analyse und Weiterentwicklung von KI-Regulierungen im Gange sind, wodurch zusätzliche Aufträge an den Bundesrat unnötig sind.
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Motion 23.3295: «Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung»
Einreichungsdatum: 16.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Die Motion, fordert den Bundesrat auf, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem Titelbezeichnungen wie «Professional Bachelor» und «Professional Master» gesetzlich verankert werden. Die Relevanz ergibt sich unter anderem einem dramatischen Rückgang der Anmeldezahlen für Prüfungen in der Werbebranche, die von KS/CS Kommunikation Schweiz durchgeführt werden. Diese Organisation sieht die Motion als notwendige Massnahme, um die Attraktivität dieser Abschlüsse zu steigern. Die sieben Mitunterzeichnenden gehören der Grünliberalen Partei an, während KS/CS Kommunikation Schweiz die Annahme der Motion befürwortet.
Argumente dafür sind die Bedrohung des dualen Ausbildungssystems und die Benachteiligung schweizerischer Berufsabgänger im internationalen Arbeitsmarkt. Die Motion wird als Korrektur dieser Ungleichheit und als Schutzmassnahme für den Wirtschaftsstandort Schweiz betrachtet. Der Trend zur akademischen Ausbildung soll durch die Gleichwertigkeit der Berufsprüfungen gestoppt werden, um die Zukunft des dualen Ausbildungssystems zu sichern.
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Parl. Initiative 22.497: «Schluss mit Werbung auf dem Rücken der Versicherten!»
Einreichungsdatum: 15.12.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Dieser Vorstoss möchte die Werbung für Krankenkassen verbieten, die für ihre Grundversicherung werben. Die Parlamentarische Initiative ist abzuweisen, denn wo die Gesetzgebung eine privatrechtliche Tätigkeit zulässt und sogar explizit vorsieht, ist das verfassungsmässig geschützte Recht auf Werbung zu beachten. Ausserdem führt ein Werbeverbot zum Ausschluss von Wettbewerb. Ein fehlender Preiswettbewerb als Folge des vorgeschlagenen Werbeverbotes ist gerade nicht im Interesse der Versicherten. Die dadurch entstehende Intransparenz bewirkt das Gegenteil.
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