GR Nr. 2024_178: «Flächenreduktion und Verzicht auf dynamische Reklamen im öffentlichen Raum»
Einreichungsdatum: 17.04.2024
Eingereicht im: Stadtrat Zürich
Der Stadtrat wurde beauftragt, dem Gemeinderat eine Änderung der Bauordnung oder eine neue Verordnung vorzulegen, die Reklamen im öffentlichen Raum reguliert. Ziel ist es, fast alle sichtbaren Werbungen, einschliesslich Plakate, Werbung auf Bildschirmen in Trams und Bussen, an Bahnhöfen, auf öffentlichen Fahrzeugen sowie auf öffentlichen Gebäuden, aus der Stadt Zürich zu verbannen.
Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende Konsequenzen: Die aktuell genutzten Werbeflächen und Plakatinfrastrukturen, die von Kunst, Kultur, Wirtschaft und Politik gleichermassen genutzt werden, würden aus dem Stadtbild Zürichs verschwinden. Dies hätte nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen, sondern würde auch die Kunst, Kultur und politische Kommunikation stark beeinträchtigen. Der Zürcher Stadtrat sprach sich am 5. Juni 2024 gegen die Motion aus, ebenso wie KS/CS Kommunikation Schweiz, die eine Ablehnung empfiehlt.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
Motion 2021.SR.000119: «Keine Kommerzielle Werbung im Aussenraum; Revision von Reklamereglement und ggf. Bauordnung der Stadt Bern»
Eingereicht in: Stadt Bern
Eingereicht am: 29.04.2021
Kommerzielle Werbung soll aus dem öffentlichen Raum von Bern verschwinden. Dafür sollen das Reklamereglement und die Bauordnung so angepasst werden, dass kommerzielle Werbung im Aussenbereich, sowohl im öffentlichen als auch auf privatem Grund, nicht mehr bewilligt wird. Leuchtreklamen wären in jedem Fall ausgeschlossen, und bestehende Bewilligungen sollen nach Ablauf nicht erneuert werden.
Werbung informiert die Konsumenten über Produkte und Dienstleistungen in der Stadt und fördert somit den Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeiten. Ein Werbeverbot könnte jedoch lokale Betriebe, besonders KMUs, stark schädigen, da diese auf Eigenwerbung angewiesen sind. Die Stadt Bern würde zudem auf jährliche Einnahmen von über 5 Millionen Franken verzichten, die durch Werbung generiert werden. Auch Kultur und Politik wären betroffen, da die Stadt die bisher unentgeltliche Plakatierung selbst finanzieren müsste. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.
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Interpellation 23.3079: «Hat die Post gar kein Umweltbewusstsein?»
Einreichungsdatum: 08.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Interpellation ab.
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Motion 23.4273: «Kommerzielle Säuglingsnahrung. Umgehung des Werbeverbots»
Einreichungsdatum: 29.09.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Der Bundesrat soll beauftragt werden, Art. 41 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung auf Folgenahrungen auszudehnen. Die Motion vom 29. September 2023 fordert zusätzliche Werbebeschränkungen für Säuglingsfolgenahrung. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, unterstützt von vier Mitunterzeichnern aus der Grünen Partei und der SP.
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ebenfalls ab.
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Interpellation 22.4321: «Systeme zur Altersprüfung im Internet»
Einreichungsdatum: 6.12.2022
Eingereicht im: Nationalrat
KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt die Interpellation.
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Pa. Iv. 22.423: «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen»
Einreichungsdatum: 18.03.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Das Postgesetz und weitere Bestimmungen sollen geändert werden, um die indirekte Presseförderung für sieben Jahre auszubauen. Die Printmedien stehen aufgrund sinkender Abonnentenzahlen und abwandernder Werbeeinnahmen vor finanziellen Herausforderungen. Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, insbesondere Lokal- und Regionalzeitungen zu unterstützen und die redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die parlamentarische Initiative wird von 23 Mitunterzeichnern aus verschiedenen politischen Lagern unterstützt.
Eine Vernehmlassung im Frühjahr 2024 zeigte breite Zustimmung von Parteien, Kantonen, Wirtschaftsorganisationen und der Medienbranche, einschliesslich KS/CS Kommunikation Schweiz, die eine schnelle Umsetzung befürwortet.
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Postulat 23.3598: «Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb»
Einreichungsdatum: 31.05.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Das Postulat, fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zur Stärkung der Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine direkte Aufsicht durch den Bund erforderlich und effektiv wäre, um Verstösse gegen das UWG zu bekämpfen und zu ahnden.
Der Bundesrat hat die Ablehnung des Vorstosses beantragt. KS/CS Kommunikation Schweiz unterstützt ebenfalls die Ablehnung des Postulats. Dies basiert auf der Ansicht, dass die aktuellen Mechanismen zur Durchsetzung des UWG bereits angemessen sind und keine grundlegende Systemänderung erfordern. Sollte jedoch ein Aufsichtsorgan erforderlich sein, sollte zunächst geprüft werden, ob ein externes Organ wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) diese Rolle übernehmen könnte, bevor staatliche Stellen als eine Art «UWG-Polizei» eingesetzt werden.
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Postulat 23.3149: «Umweltangaben in der Werbung. Analyse ihrer Grundlagen für klarere Regelungen»
Einreichungsdatum: 14.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Das Postulat, das eine umfassende Studie über häufig verwendete Umweltangaben in der Werbung fordert, stösst auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung und der Hemmung von Produktinnovationen. Es wird argumentiert, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bereits ausreichende Massnahmen zum Schutz vor irreführenden Umweltaussagen bieten. Zusätzliche Regulierungen könnten die schnelle technologische Entwicklung behindern und die Konsumenten unnötig verwirren.
Das Postulat wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt, darunter Grüne, Grünliberale, Mitte, FDP und SVP. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt es ab. Die bereits vorhandenen rechtlichen Grundlagen seien ausreichend, wie auch ein jüngster Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission zeigt, der die Bewerbung der Fussballweltmeisterschaften 2022 wegen einer als irreführend erachteten «klimaneutralen» Aussage beanstandete.
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Motion 23.3109: «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»
Einreichungsdatum: 09.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten so anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puff Bars») verboten wird.
Die Relevanz dieses Verbots liegt darin, dass es den Verkauf und die Bewerbung solcher Produkte in der Schweiz einschränken würde, während sie weiterhin auf dem EU-Markt verfügbar wären. Die Motion wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt. Der Bundesrat beantragt ihre Ablehnung. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ebenfalls ab, da das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten bereits strenge Regulierungen für diese Produkte vorsieht, einschliesslich Werbeeinschränkungen und einem Verbot der Bewerbung an Minderjährige. Ein zusätzliches Bewerbungsverbot für elektronische Einwegzigaretten wäre daher unverhältnismässig und würde in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen.
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Motion 23.3150: «Ausarbeitung von Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing»
Einreichungsdatum: 14.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Die Motion, die die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Greenwashing fordert, stösst auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung und ihrer Auswirkungen auf Investitionen in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Die Unterzeichner, darunter Vertreter der Grünen, Grünliberalen, SP, Die Mitte und FDP, argumentieren, dass das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht ausreiche, um Greenwashing effektiv zu bekämpfen.
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab und betont, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits klare Bestimmungen enthält, die Unternehmen verpflichten, richtige und nicht irreführende Werbeaussagen zu machen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz Sanktionen vorsieht, einschliesslich strafrechtlicher Konsequenzen, für Verstösse gegen diese Bestimmungen. Die Schaffung weiterer Arbeitsgruppen oder Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing wird daher als unnötig angesehen, solange die bestehenden rechtlichen Instrumente nicht vollständig ausgeschöpft wurden.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36