Motion 21.109: «La publicité sexiste n’a pas sa place dans notre canton !»

Einreichungsdatum: 18.01.2021

Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Neuenburg, GRAND CONSEIL NEUCHÂTELOIS

Der Vorstoss verlangt, dass sexistische Werbung auf dem Kantonsgebiet auf öffentlichem und (öffentlich sichtbarem) privatem Grund verboten werde. Zudem soll die Relevanz und Machbarkeit einer Ausweitung auf andere Werbearten geprüft werden.

KS/CS lehnt die Motion ab. Das Verbot von Sexismus ist bereits über die Grundsätze der SLK geregelt.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


GR Nr. 2024_178: «Reklame im öffentlichen Raum, Reduktion der Flächen und Verzicht auf Reklame mit dynamischem Inhalt, Erlass einer Verordnung»

Einreichungsdatum: 17.04.2024

Eingereicht im: Stadtrat Zürich

Der Stadtrat wurde beauftragt, dem Gemeinderat eine Änderung der Bauordnung oder eine neue Verordnung vorzulegen, die Reklamen im öffentlichen Raum reguliert. Ziel ist es, fast alle sichtbaren Werbungen, einschliesslich Plakate, Werbung auf Bildschirmen in Trams und Bussen, an Bahnhöfen, auf öffentlichen Fahrzeugen sowie auf öffentlichen Gebäuden, aus der Stadt Zürich zu verbannen.

Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende Konsequenzen: Die aktuell genutzten Werbeflächen und Plakatinfrastrukturen, die von Kunst, Kultur, Wirtschaft und Politik gleichermassen genutzt werden, würden aus dem Stadtbild Zürichs verschwinden. Dies hätte nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen, sondern würde auch die Kunst, Kultur und politische Kommunikation stark beeinträchtigen. Der Zürcher Stadtrat sprach sich am 5. Juni 2024 gegen die Motion aus, ebenso wie KS/CS Kommunikation Schweiz, die eine Ablehnung empfiehlt.

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Motion 23.3109: «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»

Einreichungsdatum: 09.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten so anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puff Bars») verboten wird. 

Die Relevanz dieses Verbots liegt darin, dass es den Verkauf und die Bewerbung solcher Produkte in der Schweiz einschränken würde, während sie weiterhin auf dem EU-Markt verfügbar wären. Die Motion wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt. Der Bundesrat beantragt ihre Ablehnung. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ebenfalls ab, da das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten bereits strenge Regulierungen für diese Produkte vorsieht, einschliesslich Werbeeinschränkungen und einem Verbot der Bewerbung an Minderjährige. Ein zusätzliches Bewerbungsverbot für elektronische Einwegzigaretten wäre daher unverhältnismässig und würde in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen.

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