«200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)». Volksinitiative

Einreichungsdatum: 10.08.2023

Eingereicht in der: Bundeskanzlei

Die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» fordert, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf 200 Franken pro Jahr zu senken und Unternehmen vollständig von der Abgabepflicht zu befreien. Derzeit beträgt die Abgabe 335 Franken pro Jahr für Haushalte. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000 leisten aktuell eine umsatzabhängige Abgabe.

Die Medienvielfalt ist bereits heute stark unter Druck und von Konsolidierungsmassnahmen betroffen. Wird das bestehende öffentlich-rechtliche oder private Medienangebot weiter geschwächt, verliert auch der Werbeplatzes Schweiz an Bedeutung. Denn weniger Medienangebote führen zu weniger Werbemöglichkeiten für Schweizer Unternehmen. KS/CS begrüsst es aber, wenn die Politik nicht nur über die 200 Franken-Initiative diskutiert, sondern in der Diskussion um den Service Public auch die Rahmenbedingungen für private Unternehmen stärkt. 

KS/CS lehnt die Volksinitiative ab.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36


Motion 21.127: «Pour une prévention efficace face aux petits crédits»

Einreichungsdatum: 13.02.2021

Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Neuenburg, GRAND CONSEIL NEUCHÂTELOIS

Forderung nach einem Verbot von Werbung für Konsum- und Kleinkredite.

KS/CS lehnt die Motion ab. Die aktuellen Regelungen sind genügend (KKG).

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Motion 21.109: «La publicité sexiste n’a pas sa place dans notre canton !»

Einreichungsdatum: 18.01.2021

Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Neuenburg, GRAND CONSEIL NEUCHÂTELOIS

Der Vorstoss verlangt, dass sexistische Werbung auf dem Kantonsgebiet auf öffentlichem und (öffentlich sichtbarem) privatem Grund verboten werde. Zudem soll die Relevanz und Machbarkeit einer Ausweitung auf andere Werbearten geprüft werden.

KS/CS lehnt die Motion ab. Das Verbot von Sexismus ist bereits über die Grundsätze der SLK geregelt.

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GR Nr. 2024_178: «Reklame im öffentlichen Raum, Reduktion der Flächen und Verzicht auf Reklame mit dynamischem Inhalt, Erlass einer Verordnung»

Einreichungsdatum: 17.04.2024

Eingereicht im: Stadtrat Zürich

Der Stadtrat wurde beauftragt, dem Gemeinderat eine Änderung der Bauordnung oder eine neue Verordnung vorzulegen, die Reklamen im öffentlichen Raum reguliert. Ziel ist es, fast alle sichtbaren Werbungen, einschliesslich Plakate, Werbung auf Bildschirmen in Trams und Bussen, an Bahnhöfen, auf öffentlichen Fahrzeugen sowie auf öffentlichen Gebäuden, aus der Stadt Zürich zu verbannen.

Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende Konsequenzen: Die aktuell genutzten Werbeflächen und Plakatinfrastrukturen, die von Kunst, Kultur, Wirtschaft und Politik gleichermassen genutzt werden, würden aus dem Stadtbild Zürichs verschwinden. Dies hätte nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen, sondern würde auch die Kunst, Kultur und politische Kommunikation stark beeinträchtigen. Der Zürcher Stadtrat sprach sich am 5. Juni 2024 gegen die Motion aus, ebenso wie KS/CS Kommunikation Schweiz, die eine Ablehnung empfiehlt.

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Motion 2021.SR.000119: «Keine Kommerzielle Werbung im Aussenraum; Revision von Reklamereglement und ggf. Bauordnung der Stadt Bern»

Eingereicht in: Stadt Bern

Eingereicht am: 29.04.2021

Die Motion möchte kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum von Bern verbieten. Dafür sollen das Reklamereglement und die Bauordnung so angepasst werden, dass kommerzielle Werbung im Aussenbereich, sowohl im öffentlichen als auch auf privatem Grund, nicht mehr bewilligt wird. Leuchtreklamen wären in jedem Fall ausgeschlossen, und bestehende Bewilligungen sollen nach Ablauf nicht erneuert werden.

Werbung informiert die Konsumentinnnen und Konsumenten über Produkte und Dienstleistungen in der Stadt und fördert somit den Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeiten. Ein Werbeverbot könnte jedoch lokale Betriebe, besonders KMUs, stark schädigen, da diese auf Eigenwerbung angewiesen sind. Die Stadt Bern würde zudem auf jährliche Einnahmen von über 5 Millionen Franken verzichten, die durch Werbung generiert werden. Auch Kultur und Politik wären betroffen, da die Stadt die bisher unentgeltliche Plakatierung selbst finanzieren müsste. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab.

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Motion 23.3109: «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)»

Einreichungsdatum: 09.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten so anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puff Bars») verboten wird. 

Die Relevanz dieses Verbots liegt darin, dass es den Verkauf und die Bewerbung solcher Produkte in der Schweiz einschränken würde, während sie weiterhin auf dem EU-Markt verfügbar wären. Die Motion wird von verschiedenen politischen Parteien unterstützt. Der Bundesrat beantragt ihre Ablehnung. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ebenfalls ab, da das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten bereits strenge Regulierungen für diese Produkte vorsieht, einschliesslich Werbeeinschränkungen und einem Verbot der Bewerbung an Minderjährige. Ein zusätzliches Bewerbungsverbot für elektronische Einwegzigaretten wäre daher unverhältnismässig und würde in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen.

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