Gemeinsam setzen wir uns für die Ziele von KS/CS Kommunikation Schweiz ein

Der Vorstand, die Geschäftsstelle, Regionalkommissionen und die werbepolitischen Projektgruppen erarbeiten gemeinsam die Positionen von KS/CS und sind Ansprechpersonen für Anliegen an den Dachverband.

KS/CS führt ein fortlaufendes Monitoring aller parlamentarischen Geschäfte, die einen Einfluss auf die kommerzielle Kommunikation in der Schweiz haben.

Das Regulation Committee von KS/CS setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Premium-Partner sowie der befreundeten Verbände zusammen und bearbeitet die relevanten politischen Themen. Umfassende Bereiche, wie Tabakproduktegesetz oder Ernährung, sind in eigene werbepolitische Projektgruppen zusammengefasst, die Positionen erarbeiten. Sobald es die politische Agenda erfordert, werden neue werbepolitische Projektgruppe gebildet.

KS/CS arbeitet eng mit der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung» zusammen. Sie wird von Nationalrat Gregor Rutz präsidiert. Ihr gehören derzeit 9 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus beiden Räten sowie verschiedenen Fraktionen, Regionen und Kommissionen an. 

Das Engagement von KS/CS Kommunikation Schweiz für die Sache der Schweizerischen Lauterkeitskommission ermöglicht einen Austausch über Selbstregulierungsbemühungen der European Advertising Standards Alliance (EASA) auf europäischer Ebene.

Unsere Haltung

Mit der Werbefreiheit verantwortungsvoll umgehen

Werbung als kommerzielle Kommunikation geniesst den verfassungsmässigen Schutz der Wirtschafts- und Informationsfreiheit. Denn lautere Werbung trägt wesentlich zur Meinungsbildung der verständigen, mündigen Bevölkerung bei.

KS/CS Kommunikation Schweiz ist der Dachverband der kommerziellen Kommunikation der Schweiz. Er setzt sich in allen Landesteilen für die Freiheit und die Bedeutung der Werbung ein. Diese braucht Rahmenbedingungen und eine Gesetzgebung, die freie und lautere Werbung sichert.

Als Dachverband strebt KS/CS politisch ausgewogene und wirtschaftlich optimale Rahmenbedingungen für die Schweizer Werbewirtschaft an: So können sich Unternehmen, Institutionen und Individuen entfalten und die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft kann verantwortungsvoll prosperieren.

Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht Werbung. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz der Wirtschaft und der Demokratie. Sie informiert über Neuheiten und trägt zu einem bewussten, nachhaltigen Konsum bei.

Die Werbewirtschaft ist eine attraktive Arbeitgeberin. Sie ist massgeblich für die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte zuständig, die in dieser vielseitigen und kreativen Branche arbeiten.

Werbung ist ehrliche Kommunikation. Ihre Absender und deren Interessen sind bekannt und nachvollziehbar. Es muss erlaubt sein, Produkte und Dienstleistungen verantwortungsvoll zu bewerben, die legal hergestellt und gehandelt werden.

Die Branche reguliert sich erfolgreich selbst. Daher sind unnötige Werbeverbote bloss Stellvertreterhandlungen für ineffiziente, nicht zielführende Politik. Sie geben Lösungen vor, ohne solche zu schaffen. Sie treffen nicht das Problem, das gern gelöst würde, sondern die Menschen, die in den betroffenen Branchen arbeiten.

Als kommerzielle Kommunikation geniesst Werbung den verfassungsmässig garantierten Schutz der Informations- und Wirtschaftsfreiheit (Art. 16 und Art. 27 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BV). Die Verfassung hält fest, dass Einschränkungen von Freiheitsrechten zweckmässig und verhältnismässig sein müssen. Es muss nachgewiesen werden, dass Werbeeinschränkungen zur Erreichung des öffentlichen Zwecks geeignet und zwingend erforderlich sind. Der Kerngehalt der Grundrechte ist zudem unantastbar (Art. 36 BV).

Bei Werbeverboten ist eine solche Interessenabwägung auf der Grundlage der verfassungsmässig vorgegebenen selbstverantwortlichen Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen (Art. 6 BV).

Obrigkeitliche Kommunikationsverbote zu erlassen, um das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu steuern, entspricht einem Staats- und Gesellschaftsverständnis, das in keiner Art und Weise mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien und Verfassungsgrundsätzen einer liberalen, selbstverantwortlichen Gesellschaft vereinbar ist. Werbung kann mit lauterer Informationen zu verantwortungsvollem Verhalten führen und so eine Chance sein.

Werbung muss den Grundsätzen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entsprechen. Werbung muss richtig und nicht irreführend sein.

KS/CS setzt sich für die Anerkennung der Grundsätze der unabhängigen, paritätisch zusammengesetzten Schweizerischen Lauterkeitskommission und des Werbe- und Marketingkodex der internationalen Handelskammer ein. Zentrale Bestimmungen aus dieser Selbstregulierung sind beispielsweise das Verbot der geschlechterdiskriminierenden Werbung, die Achtung der Würde des Menschen, die besondere Sorgfalt bei der kommerziellen Kommunikation, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, sowie besonders strenge Voraussetzungen an umweltbezogene Aussagen.

KS/CS und mit ihr die ganze Werbebranche setzen sich für den Stiftungszweck der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation ein: Die faire kommerzielle Kommunikation soll gefördert werden. Wo sich Selbstregulierung und -kontrolle wie bei der Lauterkeitskommission bewährt hat, ist es weder sinnvoll noch zielführend, weitergehend gesetzgeberisch tätig zu werden.