Nachdem das Parlament im Herbst 2021 das revidierte Tabakproduktegesetz (TaPG) verabschiedet hat, nahm das Volk am 13. Februar die Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» an. Der Bundesrat schlägt nun in seinem Umsetzungsvorschlag ein radikales und totales Werbeverbot für sämtliche Tabakprodukte und elektronischen Zigaretten im Online- wie auch im Print-Bereich vor.
Damit schiesst der Bundesrat weit über das Ziel hinaus. Er setzt nicht das Abstimmungsergebnis um, sondern schreibt das TaPG in Teilen neu. KS/CS hält dieses Vorgehen und den Vorschlag des Bundesrats als nicht nachvollziehbar und lehnt ihn ab. Ein solches totales Werbeverbot würde der in der Verfassung verankerten Gewerbe- und Wirtschaftsfreiheit widersprechen.
KS/CS ist überzeugt, dass die Umsetzung der Volksinitiative im Rahmen einer angemessen Interessensabwägung erfolgen kann. Ausserdem soll sie sich auf das bereits verabschiedete neue Tabakproduktegesetz abstützen. Dieses enthält bereits ein schweizweites Abgabeverbot von Tabakwaren an unter 18-jährige. Ausserdem ist Werbung, die sich an Minderjährige richtet, bereits verboten. Auch verschwindet mit dem Tabakproduktegesetz Tabakwerbung aus dem öffentlichen Raum. Die Initiative ist damit also bereits in weiten Teilen umgesetzt.
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