AKTUELL
Zürcher Stadtrat lehnt Aussenwerbeverbot ab
Eine Motion der Fraktion der Alternativen Liste (AL) in der Stadt Zürich verlangt, dass kommerzielle Aussenwerbung, welche im öffentlichen Raum sichtbar ist, komplett verboten werden sollte. Der Zürcher Stadtrat hat nun entschieden, dass er ein solches extremes Vorhaben ablehnt, was KS/CS sehr begrüsst. Wie dieser die Ablehnung begründet, bleibt noch abzuwarten. Sobald diese Begründung vom Stadtrat vorliegt, wird das Geschäft im Gemeinderat traktandiert und diskutiert. KS/CS engagiert sich zusammen mit der betroffenen Branche dafür, dass der gesellschaftlich relevante Werbekanal weiterhin existieren kann. Zur Motion.
News aus Bundesbern
Ständeratskommission will Tabakwerbeverbot nicht ausweiten
Die zuständige Kommission des Ständerats (SGK-S) hält bei der Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» mehrheitlich an ihrem Umsetzungsvorschlag vom Herbst 2023 fest und befindet diesen auch für verfassungskonform. KS/CS begrüsst diesen Entscheid, ist jedoch der Meinung, dass die Vorlage in bestimmten Punkten noch adaptiert werden muss. Zum Beitrag.
News aus der Branchenwelt
Zweifelhafte Studie zur Geldspielwerbung in der Schweiz
Eine neue Studie von Sucht Schweiz hat eine Fokusgruppendiskussion mit acht Jugendlichen aus einer Deutschschweizer Schule durchgeführt, um die Wirkung von Geldspielwerbung auf Jugendliche in der Schweiz zu analysieren. Dabei kommt die Studie zum Schluss, dass es Hinweise darauf gäbe, dass Geldspielwerbung eine negative Auswirkung auf Jugendliche haben könne. Dass die Studie laut den Verfasserinnen und Verfassern eine «fundierte Basis für politische Entscheidungsträger:innen, Regulierungsbehörden und die Industrie» sein soll, ist unverständlich. KS/CS sieht in dieser Studie keine Grundlage für neue Regulierungsforderungen. Zur Studie.
Deutschland: Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff «klimaneutral»
Der deutsche Bundesgerichtshof verurteilt den Süsswarenhersteller Katjes der irreführenden Bewerbung von ihren Produkten. Die Richterinnen und Richter beanstanden, dass in einer Werbeanzeige behauptet wurde, dass die Produkte «klimaneutral» produziert seien. Das Unternehmen argumentierte, dass zwar nicht der Produktionsprozess selbst klimaneutral sei, dass aber ein Ausgleichsbetrag an Klimaschutzprojekte gezahlt werde. Im Urteil schreibt der Gerichtshof, dass der Begriff «klimaneutral» sowohl im Sinne einer Reduktion von CO2 im Produktionsprozess als auch in einer CO2-Kompensation verstanden werden könne. Zum Artikel.
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