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Kanton Waadt: Keine Gemeindeautonomie bei Aussenwerbeverboten

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Der Waadtländer Grand Conseil (Legislative) hat in zwei Sitzungen über eine Motion zur Anpassung des kantonalen Plakatgesetzes beraten. Ziel der Vorlage war es, den Gemeinden künftig die Autonomie zu gewähren, Aussenwerbung auf ihrem Gebiet eigenständig zu regeln – einschliesslich der Option, diese einzuschränken oder gänzlich zu verbieten. Gemäss der aktuellen kantonalen Gesetzgebung (Art. 17 LPR) sind die Gemeinden nämlich verpflichtet, mindestens einen Ort für das Anbringen von Aussenwerbung zuzulassen. In der entscheidenden Schlussabstimmung vom 23. Juni wurde die vorgeschlagene Gesetzesänderung abgelehnt. Damit ist das Geschäft vom Tisch und der rechtliche Rahmen im Kanton bleibt erfreulicherweise unverändert.

Dieser Entscheid könnte direkte Signalwirkung für diverse Waadtländer Gemeinden haben, die eine Restriktion der Aussenwerbung anstreben – wie beispielsweise Crissier. Dort stellte der Gemeinderat bereits in der Debatte klar, dass die kommunale Verordnung ohne eine entsprechende Anpassung des kantonalen Rechts nicht novelliert werden könne. KS/CS verfolgt die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit mit grosser Aufmerksamkeit.

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News aus Bundesbern


Kommissionen fordern eine pragmatische Umsetzung der Revision der Tabakprodukteverordnung

Bundeshaus 3

Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beider Räte haben sich zur geplanten Revision der Tabakprodukteverordnung geäussert. Sie mahnen den Bundesrat davor, bei der Umsetzung über das Ziel der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hinauszuschiessen. Begrüssenswert ist, dass die Kommissionen eine verhältnismässige Lösung anstreben, die unnötige administrative Hürden für die betroffenen Branchen vermeiden will. So soll etwa die Alterskontrolle im Internet der Vertrauensstufe 2 statt 3 entsprechen und zudem nur einmalig bei der Einrichtung des Benutzerkontos erfolgen. KS/CS wird die weitere Ausgestaltung der Verordnung durch den Bundesrat aufmerksam verfolgen. Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Zur Medienmitteilung

 

Professional Bachelor und Professional Master – per 1. Oktober offiziell!

Closeup of form being filled

Inhaberinnen und Inhaber eidgenössischer Abschlüsse sind ab dem 1. Oktober 2026 berechtigt, die vom Bundesrat eingeführten Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» zu führen – auch rückwirkend. Dies gilt natürlich auch für unsere eidgenössischen Kommunikationsfachleute und Kommunikationsleiter/innen. Bei künftigen Absolventinnen und Absolventen werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» auf den entsprechenden Urkunden erscheinen. Wir haben uns seit Jahren aktiv für die Neuerung eingesetzt, welche nicht nur die Attraktivität der höheren Berufsbildung stärkt, sondern auch die internationale Sichtbarkeit und Vergleichbarkeit erhöht.

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NEWS AUS DER BRANCHENWELT


Rekordjahr für die Schweizerische Lauterkeitskommission

Gesetz schmal

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) vermeldet für das vergangene Jahr einen neuen Höchststand bei den eingegangenen Beschwerden: Insgesamt 240 Fälle wurden registriert. Wie dem Tätigkeitsbericht 2025 zu entnehmen ist, dominierte das Thema irreführende oder falsche Werbeaussagen das Geschehen (45,4 %), wobei hierunter auch Vorwürfe bezüglich Greenwashing fallen. Auf den weiteren Plätzen landeten aggressive Verkaufstaktiken (14,9 %) sowie sexistische Inhalte (8,8 %). Zum 60-jährigen Jubiläum betonte SLK-Präsident und Nationalrat Philipp Kutter die Wirksamkeit freiwilliger Selbstkontrolle (hier das Interview dazu). KS/CS ist überzeugt, dass das funktionierende Erfolgsmodell der SLK auch in der politischen Argumentation gegen zusätzliche gesetzliche Regulierungen sehr wichtig bleiben wird. 

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Frankreich: Ultra-Fast-Fashion soll mit Werbeverbot eingeschränkt werden

Kleider

In Frankreich ist für das kommende Jahr ein neues Gesetz geplant, das umfassende Werbeverbote für Ultra-Fast-Fashion-Anbieter wie Shein, Temu und AliExpress vorsieht. Davon betroffen wäre auch die Bewerbung durch Influencerinnen und Influencer. Die Massnahmen sollen sich explizit nicht gegen französische oder europäische Unternehmen richten, eine exakte Definition der betroffenen Akteure steht allerdings noch aus. Vor diesem Hintergrund fordert eine Schweizer Motion den Bundesrat auf, ein eigenes Anti-Fast-Fashion-Gesetz auszuarbeiten. Dieses soll sich unter anderem an den französischen Plänen sowie an EU-Vorgaben orientieren und ein Werbeverbot für entsprechende Produkte beinhalten.

Zum Beitrag

 

 

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