Einreichungsdatum: 29.09.2022

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: erledigt

Die Interpellation fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, ob das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die «Greenwashing»-Problematik überarbeitet werden sollte. Es wird vorgeschlagen, das Gesetz mit schwarzen Listen und weiteren Leitlinien zu ergänzen, ähnlich wie es in der EU geregelt ist.

Die Vorschläge der Interpellation könnten jedoch zu einer wirtschaftsfeindlichen und praxisfremden Überregulierung führen. Da Interpellationen keine Mitunterzeichner benötigen, ist offen, aus welchen Kreisen diese Unterstützung erfahren wird. Die KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Interpellation ab, da es bereits ausreichende rechtliche Grundlagen für das Anliegen gibt. Das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet bereits irreführende Aussagen und Verstösse werden entsprechend geahndet. Zusätzlich gibt es Bestimmungen in anderen Gesetzen wie dem Landwirtschaftsgesetz und dem Lebensmittelgesetz, die den Schutz vor Täuschung regeln. Die Schweizerische Lauterkeitskommission befolgt strenge Regeln des Werbekodexes der International Chamber of Commerce und Verbraucher können Beschwerden einreichen. Neue Regulierungen sollten erst eingeführt werden, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36