Fachbildung - der Königsweg zum Kommunikationsberuf

Der duale, praxisorientierte Weg mit fundiertem theoretischem Unterbau öffnet die Türen zu einem breiten Spektrum an interessanten, herausfordernden und coolen Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten in der äusserst vielseitigen Kommunikationsbranche:

Kommunikationsfachleute

Das solide Fundament

Kommunikationsleiter/innen

Die kompetenten Entscheider

Prüfung, Examen, Esame, Kommunikationsfachfrau, Kommunikationsfachmann, Kommunikationsfachleute, specialiste communication,

Eidgenössische Berufsprüfung für Kommunikationsfachleute

Die eidgenössische Berufsprüfung öffnet Ihnen neue Türen in der Kommunikationsbranche – auf Agentur- wie auf Kundenseite. Sie werden Verantwortung tragen und vielseitige Massnahmen planen und koordinieren. Sie leiten oder unterstützen Ihre Teams bei Briefings und in der Marktforschung. Sie sind Dreh- und Angelpunkt für Gestalterinnen und Gestalter, Texterinnen und Texter, die Werbeagentur, die Produktion und die Medien. Sie helfen bei Events mit und führen die Kontrolle über Termine und Budgets. Kein Tag verläuft wie der andere. Was Sie tun, wird unmittelbar sicht- oder anfassbar – in Zeitung oder Zeitschrift, am Fernseher oder im Kino, an der Plakatstelle, am Verkaufspunkt oder im Internet.

Schriftliche Prüfung
Daten:  Dienstag, 25. März und Mittwoch, 26. März 2025
Ort:      Volkshaus, Aarbergstrasse 112, 2502 Biel

Mündliche Prüfung
Daten: Donnerstag, 10. April und Freitag, 11. April 2025
Ort:      BBZ Biel, Wasenstrasse 5, 2500 Biel 6

Als Stichdatum für die Berechnung der Praxiserfahrung gilt der März 2025.

Detaillierte Prüfungspläne sowie alle notwendigen Unterlagen werden allen zugelassenen Prüfungskandidierenden spätestens bis 30 Tagen vor der Prüfung zugestellt.

Prüfungsdaten 2026

Schriftliche Prüfung
Die Daten werden noch bekannt gegeben.

Mündliche Prüfung
Die Daten werden noch bekannt gegeben.

Als Stichdatum für die Berechnung der Praxiserfahrung gilt der März 2026.

Anmeldeformular

(handschriftlich ausgefüllte Dokumente werden nicht akzeptiert. Alle Beilagen z.B. Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen etc. müssen in der im Formular aufgeführten Reihenfolge als ein einziges PDF samt Anmeldeformular gesandt werden, nicht grösser als 10MB).

Anmeldeschluss: Donnerstag,  31. Oktober 2024

SBFI Merkblatt Nachteilsausgleich

Zulassung
Zulassungsbedingungen öffnen

Gebühren
Gebührenordnung öffnen

Bankverbindung:
Bank Avera Genossenschaft
KS/CS Kommunikation Schweiz
IBAN CH53 0685 0610 6798 9512 6

Vorbescheid
Gesuch um Vorbescheid (handschriftlich ausgefüllte Dokumente werden nicht akzeptiert. Alle Beilagen z.B. Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen etc. müssen entsprechend im Formular aufgeführter Reihenfolge als einziges PDF samt Gesuchsformular gesandt werden, nicht grösser als 10MB)

Prüfungsordnung und Prüfungswegleitung 

Der Bund, vertreten durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), beteiligt sich direkt an Ihren Ausbildungskosten. Belegen Sie einen Kurs, mit dem Sie sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, erhalten Sie 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Allerdings müssen Sie dazu die Prüfung auch tatsächlich ablegen. Für eidgenössische Berufsprüfungen beträgt die maximale Kostengutsprache 9’500 CHF, für höhere Fachprüfungen 10’500 CHF. Unterstützungsbeiträge können Sie einfach und bequem über die Website des zuständigen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unter «Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten» beantragen.

Für die Prüfungsgebühren selbst, die zwischen 2’150 CHF (Kommunikationsfachleute) und 3’390 CHF (Kommunikationsleiterin / Kommunikationsleiter) betragen, erhalten Sie keine Rückerstattung. Sie profitieren jedoch indirekt davon, da sie vom Bund zu 60-80 Prozent subventioniert werden.

 

Erhöhung des Kostenvorschusses im Rahmen der Beschwerdeverfahren beim SBFI

Notenbekanntgabe
Die Prüfungsresultate werden in der KW 22 bekannt gegeben. 

Diplomfeier
Die Diplomfeier findet am 29. August 2024 um 17.30 Uhr in Biel statt.

Diplomzusätze
Seit 2020 erhalten alle Kandidatinnen und Kandidaten, die die Berufsprüfung Kommunikationsfachfrau/Kommunikationsfachmann erfolgreich bestanden haben, gleichzeitig mit ihrem Fachausweis automatisch einen Diplomzusatz. Der Diplomzusatz gibt detaillierte Auskünfte über die Fähigkeiten und fachliche Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen und erlaubt einen besseren Vergleich mit anderen Abschlüssen, auch international. Die Diplomzusätze für Kommunikationsfachleute weisen das NQR-Niveau 5

Wir sind stolz, unseren Prüfungsteilnehmenden dieses wichtige Dokument anbieten zu können. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erhalten dank diesem Diplomzusatz folgende Vorteile: 

  • Bessere Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung national und international;
  • Anerkennung des  hohen Werts der schweizerischen Berufsbildung;
  • Stärkung der internationalen Anerkennung der höheren Berufsbildung;
  • Förderung der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung der Berufsbildung im Vergleich zu akademischen Abschlüssen;
  • Erhöhung der Mobilität von Fach- und Führungskräften, indem die Chancen von Fach- und Führungskräften, die in der Schweiz ausgebildet werden, bei der Stellensuche im Ausland und bei ausländischen Firmen in der Schweiz verbessert werden.

Detaillierte Informationen zu Diplomzusätzen finden Sie auf den Seiten vom SBFI: 

Hier finden Sie die Beispiele des Diplomzusatzes auf DeutschFranzösischItalienisch und Englisch für Kommunikationsfachleute.

Aktuell:
ab 2018    Kommunikationsfachmann/Kommunikationsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis

Vorher:
2016 – 2018     Kommunikationsplaner/Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis

2000 – 2016     Planer/Planerin Marketingkommunikation mit eidgenössischem Fachausweis

1987 – 2000     Werbeassistent/Werbeassistentin mit eidgenössischem Fachausweis

Höhere Fachprüfung für Kommunikationsleiterinnen und Kommunikationsleiter

Als Kommunikationsleiterin oder Kommunikationsleiter stehen Sie auf Agentur- wie auf Kundenseite im Mittelpunkt. Sowohl wenn es um den Aufbau, die Planung und Realisierung einer neuen Kommunikationsstrategie geht wie auch bei der nachhaltigen Umsetzung und Weiterentwicklung einer bestehenden Kampagne. Dieser Diplomabschluss verbindet die Kompetenzen der institutionellen und der kommerziellen Kommunikation und ist ein Gemeinschaftswerk von pr suisse und KS/CS Kommunikation Schweiz.

Fundierte Weiterbildungen für zukünftige Kommunikationsprofis.

Mit einem eidgenössischen Abschluss beweisen Sie Ihre Kompetenz die praxisorientierte Kommunikation gezielt und effizient zu planen und mit relevanten Marktpartnern professionell und zuverlässig umzusetzen.

Nächste Prüfung findet im Jahr 2025 statt.

Schriftliche Prüfung:
Dienstag, 26. und Mittwoch, 27. August 2025 bei Digicomp Academy AG, Bubenbergplatz 11, 3011 Bern

Mündliche Prüfung:
Freitag, 10. Oktober 2025 bei BBZ, Wasenstrasse 5, 2500 Biel

Anmeldeschluss:
Samstag, 31. Januar 2025

Abgabefrist Diplomarbeit: 
Montag, 1. September 2025

Detaillierte Prüfungspläne sowie alle notwendigen Unterlagen werden allen Prüfungsteilnehmenden spätestens 30 Tage vor der Prüfung zugestellt.

Anmeldeformular 2025 (handschriftlich ausgefüllte Dokumente werden nicht akzeptiert. Alle Beilagen z.B. Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen etc. müssen entsprechend im Formular aufgeführter Reihenfolge als einziges PDF samt Anmeldeformular gesandt werden, nicht grösser als 10MB)

Anmeldeschluss: Freitag, 31. Januar 2025

Wer hohe Ansprüche hat, muss auch hohe Ansprüche erfüllen können. Deshalb werden nur ausgewiesene Fachkräfte zur Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterinnen und -leiter zugelassen. Als Bestätigung dafür ist ein eidgenössischer Fachausweis oder der Abschluss an einer Hochschule, Fachhochschule und höheren Fachschule nötig. Stets gehört dazu jedoch berufliche Praxis in der Unternehmens- oder Marketingkommunikation. Wenn Sie bereits mehr als 5 Jahre in der Unternehmens- und Marketingkommunikation und davon mindestens 2 Jahre in leitender Position gearbeitet haben, genügt das allein schon für die Zulassung. Wie die Bedingungen im Detail aussehen, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Zulassung.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

a) einen eidg. Fachausweis als Kommunikationsfachfrau/Kommunikationsfachmann oder PR-Fachfrau/PR-Fachmann (bzw. mit einem entsprechenden vorgängigen Titel) und seit Erwerb dieses Ausweises mindestens 2 Jahre davon als Werbeleiter/in bzw. Kommunikationsleiter/in oder Kommunikationsberater/in mit Führungsfunktion tätig war. Voraussetzung ist mindestens Projekt-führung.

oder

b) einen eidg. Fachausweis als Marketingfachfrau/Marketingfachmann oder den Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule oder ein eidgenössisch anerkanntes Diplom (Höhere Fachprüfung, Höhere Fachschule) im kaufmännischen Bereich besitzt und mindestens 3 Jahre in der Unter-nehmens- bzw. Marketing-/Kommerziellen Kommunikation tätig war, sofern mindestens 2 Jahre davon als Werbeleiter/in bzw. Kommunikationsleiter/in oder Kommunikationsberater/in mit Führungsfunktion tätig war. Voraussetzung ist mindestens Projektführung.

oder

c) über einen Abschluss der Sekundarstufe II oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und über mindestens 5 Jahre Praxis in der Unternehmens- und Marketing-/ Kommerziellen Kommunikation verfügt, sofern mindestens 2 Jahre davon als Werbeleiter/in bzw. Kommunikationsleiter/in oder Kommunikationsberater/in mit Führungsfunktion tätig war. Voraussetzung ist mindestens Projektführung.

Die Prüfungskommission behält sich vor, Kandidatinnen und Kandidaten «sûr dossier» zur Prüfung zuzulassen.

Prüfungsordnung und Prüfungswegleitung

Gebührenordnung
Gebührenordnung

Bankverbindung:
Bank Avera Genossenschaft
KS/CS Prüfungskommission
IBAN CH53 0685 0610 6798 9512 6

Vorbescheid
Gesuch um Vorbescheid (handschriftlich ausgefüllte Dokumente werden nicht akzeptiert. Alle Beilagen z.B. Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsbestätigungen etc. müssen entsprechend im Formular aufgeführter Reihenfolge als einziges PDF samt Gesuchsformular gesandt werden, nicht grösser als 10MB)

Zulassung
Zulassungsbedingungen

Leitfaden Diplomarbeit
Leitfaden

Der Bund, vertreten durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), beteiligt sich direkt an Ihren Ausbildungskosten. Belegen Sie einen Kurs, mit dem Sie sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, erhalten Sie 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Allerdings müssen Sie dazu die Prüfung auch tatsächlich ablegen. Für eidgenössische Berufsprüfungen beträgt die maximale Kostengutsprache 9’500 CHF für höhere Fachprüfungen 10’500 CHF. Unterstützungsbeiträge können Sie einfach und bequem über die Website des zuständigen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unter «Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten» beantragen.

Für die Prüfungsgebühren selbst, die zwischen 2’150 CHF (Kommunikationsfachleute) und 3’390 CHF (Kommunikationsleiterin / Kommunikationsleiter) betragen, erhalten Sie keine Rückerstattung. Sie profitieren jedoch indirekt davon, da sie vom Bund zu 60-80 Prozent subventioniert werden.

 

Erhöhung des Kostenvorschusses im Rahmen der Beschwerdeverfahren beim SBFI

Vorbereitungslehrgang
Verschiedene Schulen und Bildungsinstitute bieten entsprechende Lehrgänge an, besuchen Sie dafür die Evrlearn-Plattform.

Ausbildungsstätte

Notenbekanntgabe
Das Datum der Bekanntgabe der Prüfungsresultate wird noch kommuniziert.  

Diplomfeier
Das Datum der Diplomfeier wird noch kommuniziert. 

Diplomzusätze
Seit 2020 erhalten alle Kandidatinnen und Kandidaten, die die höhere Prüfung  Kommunikationsleiter/Kommunikationsleiterin erfolgreich bestanden haben, gleichzeitig mit ihrem Fachauswei automatisch einen Diplomzusatz. Der Diplomzusatz gibt detaillierte Auskünfte über die Fähigkeiten und fachliche Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen und erlaubt einen besseren Vergleich mit anderen Abschlüssen, auch international. Die Diplomzusätze für Kommunikationsleiter/Kommunikationsleiterin weisen das NQR-Niveau 6

Wir sind stolz, unseren Prüfungsteilnehmenden dieses wichtige Dokument anbieten zu können. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erhalten dank diesem Diplomzusatz folgende Vorteile: 

  • Bessere Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung national und international;
  • Anerkennung des  hohen Werts der schweizerischen Berufsbildung;
  • Stärkung der internationalen Anerkennung der höheren Berufsbildung;
  • Förderung der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung der Berufsbildung im Vergleich zu akademischen Abschlüssen;
  • Erhöhung der Mobilität von Fach- und Führungskräften, indem die Chancen von Fach- und Führungskräften, die in der Schweiz ausgebildet werden, bei der Stellensuche im Ausland und bei ausländischen Firmen in der Schweiz verbessert werden.

Detaillierte Informationen zu Diplomzusätzen finden Sie auf den Seiten vom SBFI:

Beispiele der Diplomzusätze sind aufgrund der neu ab 25.01.2022 geltenden PO im Entstehen und werden sobald als möglich veröffentlicht.