Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier als PDF und folgend als allgemeine Rückmeldung:

Zürich, 10. Juni 2026. Als Schweizer Dachverband der kommerziellen Kommunikation in der Schweiz dankt KS/CS Kommunikation Schweiz der Europäischen Kommission für die Gelegenheit zur Stellungnahme. KS/CS Kommunikation Schweiz setzt sich für einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen ein, der sachgerechte Information und transparente Kommunikation gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für fundierte und verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen. Der Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit liegt darin, liberale und sozialverantwortliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Als Dachverband der kommerziellen Kommunikation wird sich KS/CS in der nachfolgenden Stellungnahme ausschliesslich zu den im Evaluationsbericht dargelegten Feststellungen äussern, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Werbung und Kommunikation haben könnten.

1. Kein Bedarf für generell verschärfte Werbe- und Kommunikationsregeln

Der Evaluationsbericht bewertet den bestehenden Rechtsrahmen insgesamt als wirksam. Das Problem scheint dabei nicht im Regelwerk selbst zu liegen, sondern in dessen Kontrolle und Durchsetzung. Es besteht daher kein Anlass, die Werbe- und Kommunikationsregeln generell zu verschärfen. Neue, weitergehende Beschränkungen wären unverhältnismässig und durch die Evaluierungsergebnisse nicht gedeckt.

Werden Kanäle festgestellt, auf denen es zu Widerhandlungen kommt, ist gezielt bei der besseren Durchsetzung der bestehenden Regeln anzusetzen und nicht bei einem generellen Werbe- und Kommunikationsverbot. Allfällige Lücken sollten also mit den vorhandenen Instrumenten (Durchsetzung, Monitoring) geschlossen werden, statt das Schutzniveau pauschal zu erhöhen. Werden also z.B. bei sehr grossen Kommunikationsplattformen Lücken in der Durchsetzung festgestellt, ist gezielt bei ihnen anzusetzen und ihre Verantwortung zu stärken, um Sicherheit und Verantwortlichkeit in der digitalen Kommunikation zu erhöhen. Eine Überregulierung für jegliche Werbe- und Kommunikationskanäle ist jedoch zu vermeiden.

Es darf nicht per se zu übermässigen und generellen Einschränkungen sämtlicher Kommunikationskanäle kommen. Werbung und Kommunikation bedeuten nicht zuletzt auch Information der Bevölkerung. Den Unternehmen muss es weiterhin möglich sein, sachlich, transparent und zielgruppengerecht über die Eigenschaften ihrer Produkte zu informieren. Insbesondere darf der Zugang zu Informationen nicht eingeschränkt werden, der nötig ist, um Produkte und ihre Risiken nachvollziehbar einzuordnen. Werden alle Kanäle übermässig eingeschränkt oder faktisch unterbunden, wird die Informationsbasis für Kaufentscheidungen unzureichend, womit fundierte Entscheide dadurch erheblich erschwert oder verunmöglicht werden.

Ein vollständiges Werbe- und Kommunikationsverbot, insbesondere für alternative Tabakund Nikotinprodukte, betrifft daher nicht nur die Werbung, sondern auch die Verfügbarkeit legitimer, sachlicher Information. Dies kann ungewollt dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten zu wenig über die Produkte informiert werden.

Hinsichtlich der diskutierten Regelungslücke beim Influencer-Marketing besteht ebenfalls kein genereller Handlungsbedarf. Es genügt, dass die Plattformen den Influencerinnen und Influencern die Möglichkeit geben, ihre Inhalte als gewerblich zu kennzeichnen. Weiterführende Regelungen sind in diesem Bereich nicht erforderlich.

2. Keine automatische Gleichstellung neuartiger Nikotinprodukte mit Tabakprodukten im Werbe- und Kommunikationsbereich

Wir lehnen es ab, neuartige Nikotinprodukte, wie etwa Nikotinbeutel, im Werbe- und Kommunikationsbereich automatisch denselben Vorschriften wie herkömmliche Tabakprodukte zu unterstellen. Diese Produkte unterscheiden sich in Beschaffenheit und Risikoprofil zum Beispiel von der klassischen Zigarette. Eine pauschale Gleichbehandlung verkennt diese Unterschiede und nimmt der Kommunikation die Möglichkeit, erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten sachlich über z.B. weniger riskante Alternativen zu informieren. Sachgerecht ist ein nach Produktkategorie und Risiko differenzierter Ansatz statt einer pauschalen Regelung. Werden die Unterschiede regulatorisch nicht berücksichtigt, lassen sie sich in der Werbung und Kommunikation kaum erkennbar machen, und die jeweiligen Risiken werden nicht entsprechend deklariert. Eine pauschale Gleichstellung würde die Situation in zweifacher Hinsicht verschärfen:

  • Einerseits fehlen ausreichende Kommunikationskanäle, um Informationen zu vermitteln.
  • Andererseits werden bestehende Risikounterschiede zwischen den Produkten nicht sichtbar gemacht.

In der Folge wird es für Konsumentinnen und Konsumenten praktisch unmöglich, die Risiken verschiedener Produkte zu verstehen und in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. Eine Regulierung, die sowohl die Kommunikation unverhältnismässig einschränkt als auch auf eine risikobasierte Differenzierung verzichtet, läuft Gefahr, zentrale gesundheitspolitische Ziele zu unterlaufen. Insbesondere bleibt das Prinzip der Schadensminimierung (Harm Reduction) unberücksichtigt.

3. Forderung und Fazit

KS/CS unterstützt das Ziel, dass die bestehenden Regelungen für alle Akteure, auch für grosse Kommunikationsplattformen, gleichermassen gelten. Dies darf jedoch nicht zu pauschalen, generellen und undifferenzierten Einschränkungen jeglicher Werbung und Kommunikation führen. Allfällige Durchsetzungsschwierigkeiten (z.B. bei sehr grossen Kommunikationsplattformen) sind zielgerichtet zu beheben und nicht durch generelle neue Werbe- und Kommunikationsbeschränkungen. Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und bitten um Berücksichtigung unserer Anliegen und Anträgen.

Für Rückfragen bei KS/CS: Jürg Bachmann, Präsident von KS/CS wenden: / +41 44 211 40 11.

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