Einreichungsdatum: 16.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Das eingereichte Postulat zur Überprüfung der Anwendbarkeit unseres Rechtssystems auf neue Technologien im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) wirft die Frage auf, ob zusätzliche Regulierungen erforderlich sind. Es wird betont, dass voreilige Schlussfolgerungen zu übermässiger Regulierung führen könnten, insbesondere in Bezug auf KI-gesteuerte Werbung. Die Befürchtung besteht, dass das Postulat letztendlich zu einem umfassenden KI-Gesetz führen könnte, das potenziell im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen steht und Rechtsunsicherheiten schafft.

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt das Postulat ab und argumentiert, dass bereits bestehende Gesetze wie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Urheberrechtsgesetz auch auf KI-Anwendungen in der Werbung anwendbar sind. Auch das neue Datenschutzgesetz enthält Vorschriften zur Datenverarbeitung, die bei der Nutzung von KI zu beachten sind. Eine horizontale Regulierung von KI wird als unpraktisch angesehen, da sie zu Unsicherheiten und Inflexibilität führen könnte. Stattdessen sollten spezifische Regulierungen in den betroffenen Sektoren angestrebt werden. Der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Initiativen zur Analyse und Weiterentwicklung von KI-Regulierungen im Gange sind, wodurch zusätzliche Aufträge an den Bundesrat unnötig sind.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36