Künstliche Intelligenz hat die Arbeit von allen Werbeschaffenden weniger oder mehr beeinflusst und wirft bei ihrer Anwendung ständig neue Fragen auf. Darf ein durch KI generiertes Bild frei und kommerziell verwendet werden? Schafft KI grundsätzlich urheberrechtlich geschützte Werke? Um diesen Fragen entgegenzukommen, hat KS/CS unter Führung der neuen Leiterin des Rechtsdienstes, Fanny Rocchi, aktuelle und branchenrelevante Praxistipps erarbeitet.
KI in der aktuellen Gesetzgebung
Bei der Frage, inwiefern KI-Ergebnisse in der Werbung verwendet werden dürfen, hat man sich an die aktuell geltenden Gesetze zu halten. Doch diese stellen sich in der Praxis öfters als Herausforderung dar: «Im Rahmen der Rechtsauskünfte, die KS/CS ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt, kamen in den vergangenen Monaten vermehrt Fragen zur Anwendung der künstlichen Intelligenz im Werbebereich auf. Um die Arbeit unserer Mitglieder nachhaltig zu vereinfachen, war die Erarbeitung dieser Praxistipps somit naheliegend», sagt Fanny Rocchi.
Der Ratgeber folgt den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und beinhaltet verständliche Tipps in Zusammenhang mit der Verwendung von KI-Systemen, was zu beachten ist, wenn Daten in KI-Systeme eingegeben werden, wie man mit KI generierten Inhalten umgeht, was für Rechte an KI-Ergebnisse bestehen könnten sowie weitere Ratschläge bei der Verwendung von KI-Ergebnissen.
Wie sich die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in der Schweiz in diesem Gebiet weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. KS/CS verfolgt diese Entwicklungen im Rahmen ihrer Arbeit genau und setzt sich für angemessene Rahmenbedingungen ein.
Die Rechtsauskunft von KS/CS Kommunikation Schweiz
Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst KS/CS und Verfasserin der Praxistipps, ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Berner Kanzlei Schluep|Degen Rechtsanwälte, die auf Immaterialgüter- und Werberecht spezialisiert ist. Als Teil des KS/CS Teams begleitet sie alle gesetzgeberischen Prozesse und steht den Mitgliedern für Rechtsauskünfte – auch speziell zu Fragen um KI und Werbung – zur Verfügung.
Die Praxistipps können hier nachgelesen werden und werden gemäss den gesetzlichen und branchenrelevanten Entwicklungen fortlaufend angepasst.
Medienanfragen:
Vera Baldo-Tschan
Leitung Public Affairs & Kommunikation
+41 79 586 66 36
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