AKTUELL
KS/CS begleitet die politischen Entwicklungen zur Stärkung der höheren Berufsbildung seit Jahren, auch im Interesse der eigenen eidgenössischen Berufsprüfungen für Kommunikationsfachleute, sowie den Fachprüfungen für Kommunikationsleiterinnen und -leiter. Der Bundesrat hat nun kürzlich seine Botschaft zur Stärkung der höheren Berufsbildung ans Parlament überwiesen. Mit der Botschaft beantragt er dem Parlament mehrere Massnahmen, um das Ansehen des dualen Bildungswegs zu stärken. So möchte er die Titelzusätze «Professional Bachelor/Master» einführen, die Sichtbarkeit der Bildungsgänge erhöhen und Englisch als zusätzliche Prüfungssprache ermöglichen. Wir begrüssen diese Entwicklungen und werden uns im weiteren politischen Prozess im Sinne der Berufsbildung einbringen. Zur Medienmitteilung.
News aus Bundesbern
Sondersession: Nationalrat ist gegen weitere Werbeeinschränkungen bei Säuglingsfolgenahrung

Der Nationalrat sieht keine Notwendigkeit, zusätzliche gesetzliche Werbebeschränkungen im Bereich der sogenannten Säuglingsfolgenahrung einzuführen und lehnte eine entsprechende Motion in der Sondersession ab. KS/CS hat sich ebenfalls für eine Ablehnung positioniert. Es gibt bereits heute umfassende gesetzliche Vorschriften, die vorsehen, dass sich Säuglingsanfangsnahrung eindeutig von Folgenahrung unterscheiden muss. Damit obliegt es den Behörden und Gerichten, allfällige Umgehungen des Werbeverbots zu verfolgen. Zum Geschäft.
News aus der Branchenwelt
Bundesgerichtsentscheid: Fleischersatz darf keine Tiernamen enthalten
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. Laut Gesetz haben die Angaben über ein Lebensmittel den Tatsachen zu entsprechen, um eine Täuschung zu verhindern. Das Gesetz verbiete nicht, für fleischlose Produkte Bezeichnungen wie Filet, Steak oder Schnitzel zu verwenden, so das Bundesgericht. Verboten sei hingegen beispielsweise die Bezeichnung «Kalbsbratwurst auf Sojabasis». Das Bundesgericht ist der Auffassung, mit der Verwendung des Begriffs «Kalbsbratwurst» würden eben nicht Tatsachen wiedergegeben, weil in den Erzeugnissen kein Kalbfleisch enthalten sei. KS/CS verfolgt bereits Geschäfte zum Thema in den Kantonen Wallis und Waadt und wird den Entscheid im Detail prüfen. Zum Beitrag.
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