Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz) im Jahr 2019 wurde das Angebot von Online-Glücksspielen für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz legalisiert. Dies ermöglichte es lizensierten Schweizer Casinos, Online-Angebote für ihre Produkte zu lancieren. Innerhalb von vier Jahren ist dieser lizenzierte Markt der Schweizer Online-Casinos von 23 Millionen Franken (2029) auf 285 Millionen Franken (2023) gewachsen. Gleichzeitig nahmen aber auch illegale Anbieter den Schweizer Markt ins Visier. Laut einer vom Schweizer Casinoverband in Auftrag gegebenen Studie machten diese im Jahr 2023 einen Umsatz von ca. 180 Millionen Franken. [1]
Die Legalisierung des Marktes ermöglichte es den lizensierten Unternehmen, auf legale und streng regulierte weise, Werbung für ihre Produkte zu schalten. Es zeigt sich heute aber die Herausforderung, dass der Schweizer Werbemarkt auch von den illegal agierenden, in der Schweiz nicht lizenzierten, Unternehmen genutzt wird. Fanny Rocchi, Leiterin des Rechtsdienstes von KS/CS Kommunikation Schweiz, zeigt im Interview, wie schwierig die konsequente Umsetzung der Gesetzte in der Realität ist.
Was gelten heute für Regeln, wenn ein Unternehmen für seine Online-Glücksspiel Werbung machen möchte?
In der Schweiz ist Werbung für Online-Glücksspiele und Geldspiele grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn der Anbieter über eine offizielle Bewilligung und/oder eine Konzessionserweiterung verfügt. Das heisst: Wer keine Erlaubnis hat, legale Online-Spielangebote wie Casinospiele oder Lotterien anzubieten, darf auch nicht dafür werben.
Stand 2025 haben lediglich Swisslos, die Loterie Romande sowie zehn bewilligte Schweizer Casinos die Genehmigung Online-Spielangebote durchzuführen und zu bewerben. Alle anderen Online-Glückspielanbieter handeln somit illegal, wenn sie ohne Zusammenarbeit mit Schweizer Anbietern und ohne Bewilligung Online-Glückspiele zugänglich machen und dafür werben. Werbung für nicht bewilligte Online-Geldspiele ist ausdrücklich verboten, wobei das Verlinken auf Webseiten, die zu illegalen Geldspielplattformen führen, ebenfalls unter das Werbeverbot fällt.
Wenn ein Unternehmen in der Schweiz offiziell Werbung für Online-Glücksspiele machen darf, muss es sich dennoch an strenge Regeln halten. So ist etwa irreführende oder aufdringliche Werbung verboten. Zudem darf sich Werbung nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Ebenfalls unzulässig ist weiter die sogenannte Schleichwerbung, also zum Beispiel Werbung, die nicht klar als solche erkennbar ist oder sich unauffällig in andere Inhalte einfügt. Darüber hinaus gibt es auch Verhaltensrichtlinien der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK), welche Vorgaben für Glücksspiele festlegt, etwa für die Durchführung von Gewinnspielen oder Wetten mit Publikumsbeteiligung. Diese sollen sicherstellen, dass solche Angebote fair und verantwortungsvoll gestaltet sind.
Welche Herausforderungen stellen sich im Umgang mit Online-Werbung, speziell bei Glücksspielwerbung?
Trotz gesetzlicher Verbote tauchen immer wieder Werbungen für Online-Glücksspiele auf, die von nicht bewilligten Anbietern stammen. Solche Unternehmen verfügen in der Regel weder über eine gültige Schweizer Konzession noch über eine Bewilligung und dürfen somit in der Schweiz weder Online-Geldspiele anbieten noch Werbung dafür schalten. Laut dem Schweizer Gesetz müssen Zugänge zu illegalen Online-Geldspielen gesperrt werden. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die interkantonale Behörde Gespa führen eine öffentliche Sperrliste mit Domain-Namen, welche nicht bewilligte, meist ausländische, Glücksspielangebote anbieten. Werden Verstösse festgestellt, können diese der zuständigen Behörde, der ESBK oder Gespa, gemeldet werden. Diese Stellen können anschliessend ein Verwaltungsverfahren einleiten oder Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erstatten. Weiter sind auch Internetplattformen gesetzlich verpflichtet, keine rechtswidrige Werbung zu verbreiten. Wer etwa Schleichwerbung, irreführende Inhalte oder Werbung für nicht bewilligte Geldspiele schaltet, verstösst gegen das Geldspielgesetz und riskiert eine Geldbusse.
Besonders herausfordernd ist die Bekämpfung illegaler Online-Werbung, wenn die Plattformbetreiber ihren Sitz im Ausland haben. Oft reagieren die Plattformen erst verzögert auf Meldungen über Rechtsverletzungen und häufig erst dann, wenn die verbotene Werbung bereits fertig ausgestrahlt wurde. Hinzu kommt, dass die Täterinnen und Täter bei Online-Werbung oft nur schwer zu identifizieren sind. Die grosse Menge an Werbeinhalten und die Tatsache, dass viele Werbeanzeigen nur kurzzeitig geschaltet werden, erschwert zusätzlich die wirksame Durchsetzung. Effektive Massnahmen setzen deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, Plattformbetreibern, Werbeplattformen, Internetdienstleistern, Strafverfolgungsbehörden und der Gesellschaft voraus. In der Praxis gestaltet sich dieses Zusammenspiel aber oft schwierig, was die Bekämpfung illegaler Glücksspiel-Werbung zu einer grossen Herausforderung macht.
Ist dies auch Thema in der Politik?
In der Politik gibt es immer wieder Vorstösse, die sich mit dem Problem illegaler Werbung und Inhalten auf Internetplattformen befassen. Besonders schwierig ist es, die bestehenden Gesetze durchzusetzen, dies insbesondere auch in Zusammenarbeit mit grossen ausländischen Online-Plattformen und Werbeanbietern, auf denen solche Inhalte verbreitet werden. In diesem Bereich besteht weiterhin Handlungsbedarf. Einen wichtigen Beitrag zur Minderung dieser Herausforderungen können die Plattformen selbst leisten, indem sie sich an die aktuelle Schweizer Gesetzgebung halten und gewissenhaft gegen illegale Werbung vorgehen.
[1] KPMG Schweiz (April 2024) Der (nicht-lizenzierte) Schweizer Online-Casino-Markt. S. 2.
Zur Person: Fanny Rocchi, Leiterin Rechtsdienst KS/CS Kommunikation Schweiz, ist Rechtsanwältin in der Berner Kanzlei Schluep IP Law AG, die auf Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Werberecht spezialisiert ist. Als Teil des KS/CS-Teams begleitet sie alle gesetzgeberischen Prozesse und steht den Mitgliedern für Rechtsauskünfte zur Verfügung.