Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:
Zürich, 13. Mai 2024. Resultat Stellungnahme: PBV-Änderungsentwurf: JA, Alternativvorschlag: NEIN
KS/CS Kommunikation Schweiz möchte die Gelegenheit nutzen, sich als Dachverband der kommerziellen Kommunikation an der informellen Konsultation zur geplanten Änderung der PBV zu beteiligen. Gerne nehmen wir zu den von Ihnen in zwei Varianten erhaltenen PBV-Änderungsentwürfen mit erläuterndem Kommentar wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
KS/CS Kommunikation Schweiz ist der Dachverband der Schweizer Werbung. Unser Verband vertritt die Interessen von Unternehmen, Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Einzelmitgliedern der drei Gruppierungen Werbeauftraggeberinnen und -auftraggeber, Werbeagenturen/Werbeberaterinnen und -berater sowie Medienanbieterinnen und -anbieter/Auftragnehmerinnen und -nehmer. Er repräsentiert damit eine vitale Branche mit einer Nettowertschöpfung von CHF 4.86 Mia. und rund 22’000 Angestellten. Der Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit liegt darin, für die erwähnten Anspruchsgruppen liberale und sozialverantwortliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Im Allgemeinen
KS/CS Kommunikation Schweiz begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Änderung, die PBV in Bezug auf den Selbstvergleich von Preisen zu vereinfachen. Dies vereinfacht auch die Arbeit der Werbeagenturen, welche im Auftrag von Gewerbetreibenden Werbung mit Preisvergleichen umsetzen, dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen und die Gewerbetreibenden über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten können müssen.
Im Einzelnen
Wir teilen dabei Ihre Auffassung, dass es der Idee der Vereinfachung widersprechen würde, wenn im Rahmen der Änderung neue Unsicherheiten durch den unbestimmten Begriff «Saisonwaren» geschaffen oder anders als sonst in der PBV Dienstleistungen vom Wirkungsbereich der Änderung ausgenommen würden.
Ebenso teilen wir Ihre Auffassung, dass allzu starre Regelungen zu vermeiden sind. Entsprechend scheint es uns sachgerecht, die vereinfachte Regelung zum Selbstvergleich wie von Ihnen vorgeschlagen ergänzend im Sinne einer Alternative zur bisherigen Halbierungsregel vorzusehen. Gleichermassen scheint es uns vernünftig bzw. den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden und Konsumenten zu entsprechen, eine Regelung für temporäre Angebotsunterbrüche vorzusehen.
Der alternative, an der EU-Regelung orientierte Änderungsvorschlag scheint zwar, da dynamischer ausgestaltet, auf den ersten Blick interessant. Allerdings würde es sich um eine komplette neue Regelung halten, an die sich Werbende, das Gewerbe sowie Konsumentinnen und Konsumenten erst einmal gewöhnen müssten. Unseres Erachtens ist sie auch beachtlich komplizierter und schwieriger zu verstehen als die Regelung gemäss der anderen Varianten. In der Summe schiesst diese Regelung aus unserer Sicht am Ziel der Vereinfachung vorbei. Wir sprechen uns daher letztlich gegen diese Alternative aus.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
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