Einreichungsdatum: 16.06.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Das Gesetz über die politischen Rechte soll geändert werden, um ein Gremium zu etablieren, das während Abstimmungskampagnen zweifelhafte Aussagen in der öffentlichen Werbung überprüft. Dieses Gremium würde eine Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung übernehmen.
Die politische Werbung ist ein bedeutender Umsatzfaktor für die Kommunikationsbranche. Neue Restriktionen könnten jedoch dazu führen, dass vor allem kleinere Akteure mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert werden, während grössere Parteien sich solche Auseinandersetzungen leisten können. Dies könnte das Volumen politischer Werbung beeinträchtigen und die Meinungsvielfalt in der politischen Diskussion gefährden. KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die parlamentarische Initiative daher ab. Es wird betont, dass vor der Einführung neuer Verfahren und Hürden für politische Kommunikation zunächst die materiellen Vorschriften geklärt werden sollten, und es sollte überlegt werden, ob die Lauterkeit der politischen Werbung nicht bereits durch die öffentliche Diskussion und die redaktionelle Berichterstattung ausreichend gewährleistet ist. Falls der Vorstoss doch gegen die Empfehlung angenommen würde, soll geprüft werden, ob die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) die Aufgaben dieses Gremiums übernehmen kann. Die SLK hat sich im Bereich der kommerziellen Werbung bereits als Institution der Selbstkontrolle bewährt.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
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