Einreichungsdatum: 14.03.2023
Eingereicht im: Nationalrat
Die Motion, die die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Greenwashing fordert, stösst auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung und ihrer Auswirkungen auf Investitionen in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Die Unterzeichner, darunter Vertreter der Grünen, Grünliberalen, SP, Die Mitte und FDP, argumentieren, dass das bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht ausreiche, um Greenwashing effektiv zu bekämpfen.
KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt die Motion ab und betont, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits klare Bestimmungen enthält, die Unternehmen verpflichten, richtige und nicht irreführende Werbeaussagen zu machen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz Sanktionen vorsieht, einschliesslich strafrechtlicher Konsequenzen, für Verstösse gegen diese Bestimmungen. Die Schaffung weiterer Arbeitsgruppen oder Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing wird daher als unnötig angesehen, solange die bestehenden rechtlichen Instrumente nicht vollständig ausgeschöpft wurden.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
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