Wichtige Neuigkeiten aus der Politik: Per 1. Oktober 2026 führt der Bundesrat die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» ein. Inhaberinnen und Inhaber eidgenössischer Abschlüsse sind ab dann berechtigt, diesen Titel zu führen – auch rückwirkend. Dies gilt auch für die eidgenössischen Kommunikationsfachleute & Kommunikationsleiter/innen. Bei künftigen Absolventinnen und Absolventen werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» auf den entsprechenden Urkunden erscheinen. Bestehende Absolvierende dürfen den Titelzusatz gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eigenständig aufführen. Es werden keine neuen Ausweise ausgestellt. In der Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie mehr Informationen und ein FAQ betreffend Umsetzung der BBG-Änderung.
KS/CS Kommunikation Schweiz hat sich aktiv für diese Neuerung eingesetzt. Sie stärkt die Attraktivität der höheren Berufsbildung und erhöht deren internationale Sichtbarkeit.

