Aktuell


Ehrenamtliche Sportvereine leisten im ganzen Land einen wichtigen Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Obschon die Spielregeln auf dem Platz überall dieselben sind, gilt das nicht für kommerzielle Werbezwecke. So sind aktuell in der Stadt Zürich Lautsprecherdurchsagen untersagt, die kommerziellen Reklamezwecken dienen. Folglich können Sponsoren der städtischen Sportvereine nicht verdankt und deshalb möglicherweise weniger Werbeeinnahmen für die Vereine generiert werden. Das möchte ein entsprechendes Postulat nun ändern. KS/CS verfolgt dieses Geschäft genau. Zum Geschäft.

 

Laufende Vernehmlassungen


St. Gallen: Werbebranche wehrt sich gegen Lichtkonzept

Die Stadt St. Gallen versucht aktuell, mit einem neuen Lichtkonzept die vielfältigen Lichtquellen im Aussenraum zu regulieren. Das Konzept und die Entwürfe zu den entsprechenden Erlassänderungen liegen nun zur Stellungnahme vor. Aus Sicht der Werbebranche sind die Vorschläge ideologisch geprägt und stützen sich zu wenig auf fundierte, wissenschaftliche Grundlagen. So wird die Stadt in verschiedene Zonen eingeteilt, in welchen es unterschiedlich dunkel sein soll. Mit Definitionen von Licht für Werbung, sowie sehr technischen Vorgaben, deren Zweck und Nutzen nicht ersichtlich und unverhältnismässig sind, scheint eine Durchsetzung der Vorgaben fraglich. Der Aspekt der Sicherheit – besonders von leuchtenden Werbereklamen in der Nacht – wird völlig ausser Acht gelassen. Dank der Beleuchtung von Aussenwerbung kann in gewissen Fällen auf zusätzliche Strassenbeleuchtung verzichtet und eine urbane Umgebung hell und sicher gemacht werden. KS/CS wird dezidiert Stellung nehmen, um die Gewerbe- und Werbefreiheit, sowie die Sicherheit der Stadt zu bewahren. Mehr Infos.

 


Kanton Zürich: Anpassung der Wahl- und Abstimmungswerbung

Im Kanton Zürich regelt heute jede Gemeinde selber, ob sie Wahl- und Abstimmungswerbung auf öffentlichem Grund zulässt und ob sie dafür eine Bewilligung oder Gebühren dafür verlangt. Eine kantonale parlamentarische Initiative fordert nun, dass Gemeinden für eine «angemessene Anzahl» von Standorten auf öffentlichem Grund sorgen sollen, an denen vor Wahlen und Abstimmungen politische Werbung kostenlos angebracht werden könne. KS/CS begrüsst grundsätzlich, dass Wahl- und Abstimmungswerbung auf öffentlichem Grund in der Praxis auf dem ganzen Kantonsgebiet vereinfacht wird. Durch die kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen für politische Werbung darf die kommerzielle Werbung aber nicht benachteiligt werden, weshalb wir uns in der bis Ende Oktober laufenden Vernehmlassung mit einer Stellungnahme einbringen. Zur Initiative.

 

 

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