Einreichungsdatum: 14. Januar 2025
Eingereicht im: Grossen Rat des Kantons Waadt
Der Staatsrat (Conseil d’État, Exekutive) des Kantons Waadt soll beauftragt werden, dem Grossen Rat (Grand Conseil, Legislative) einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Reklameverfahren (LPR; BLV 943.11) vorzulegen. Dieser soll im Kanton Waadt Werbung verbieten, die Begriffe verwendet, die mit tierischen Produkten in Verbindung stehen, um pflanzliche Lebensmittel zu bezeichnen. Zudem soll eine Liste von Bezeichnungen erstellt werden, die ausschliesslich für die Werbung von tierischen Produkten verwendet werden dürfen.
In der Motion wird ausgeführt, dass Begriffe wie «Filet», «Steak», «Schinken» oder «Wurst» trotz ihrer ursprünglichen tierischen Herkunft nun auch für pflanzliche Produkte verwendet werden. Dies würde bei Verbraucherinnen und Verbrauchern Verwirrung stiften und die Arbeit der tierischen Produktionskette abwerten. Daher wird gefordert, dass pflanzliche Produkte nicht mit Bezeichnungen beworben werden dürfen, die traditionell für tierische Schlachtprodukte verwendet werden. Ein solches Werbeverbot ist jedoch unnötig, unsachgemäss und würde die Werbefreiheit im Kanton Waadt erheblich einschränken.
Position von KS/CS Kommunikation Schweiz: Die Motion ist abzulehnen.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36