Einreichungsdatum: 16.12.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass bei Quersubventionen durch Fahrzeughersteller respektive Generalimporteure die Finanzierungskosten von Leasinggesellschaften, die mit Fahrzeugherstellern oder Generalimporteuren verbunden sind (sog. «Captives»), zwecks Preistransparenz und Verhinderung von Täuschungsangeboten («0%-Leasing») für Leasingnehmerinnen und -nehmer offengelegt werden müssen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
KS/CS Kommunikation Schweiz setzt sich für einen transparenten und unverfälschten Wettbewerb ein. Allfällige neue Offenlegungspflichten in Zusammenhang mit Quersubventionierungen beim Automobilleasing sollen nicht Gegenstand neuer Werbevorschriften werden.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
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