AKTUELL


«Mit der Planierraupe in die Unfreiheit»

Der Gemeinderat der Stadt Vernier hatte 2022 ein komplettes Verbot von Plakatwerbung verabschiedet. Als sich das Bundesgericht im Juli dazu entschied, das Aussenwerbeverbot in Vernier gutzuheissen, war für KS/CS klar, dass das Gericht Werbeverbote lediglich als politische Angelegenheit erachtet und sich rechtlich nicht für die Werbefreiheit einsetzen will. Dass ein Verbot der Aussenwerbung das Ortsbild schützen und diverse umwelt- und sozialpolitische Vorteile zur Folge hätte, ist jedenfalls keine objektive Tatsache, sondern eine subjektive Wertung. Der gelungene Artikel der Schweizerischen Gewerbezeitung unterstreicht dies ebenfalls konsequent. KS/CS wird sich weiterhin schweizweit auf allen politischen Ebenen für das essenzielle Anliegen der Werbefreiheit einsetzen. Sicher ist, dass angesichts der Zurückhaltung der Gerichte, solche Verbote auf dem Rechtsweg einzuschränken, einem verstärkten Engagement gegen Aussenwerbeverbote auf politischer Ebene erhöhte Bedeutung zukommt. Zum Beitrag.

 

News aus Bundesbern


Ständerat entscheidet über Tabakwerbung

Der Ständerat hält mehrheitlich an früheren Beschlüssen bei der Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» fest. So will dieser ein Verbot von mobilem Verkaufspersonal weiterhin nicht im Gesetz aufnehmen und das Sponsoringverbot nicht verschärfen. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat jedoch Werbung im Innenteil von Zeitschriften und Zeitungen nicht mehr erlauben, auch wenn diese hauptsächlich über Abonnements verkauft würden und die Leserschaft zu mindestens 95% aus Erwachsenen bestünde. KS/CS haltet dieses vom Ständerat unterstützte Verbot für übermässig. KS/CS begrüsst jedoch, dass der Ständerat den Entwurf des Bundesrats in Stellen korrigiert, welche über die Volksinitiative hinausgegangen wären. Wir verfolgen das Geschäft weiterhin, welches als nächstes am 17. Oktober an der Sitzung der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) traktandiert ist. Zum Geschäft.

 


Nationalrat will keine Abklärungen zu den Auswirkungen von retuschierten Körperbildern

Ein Postulat verlangte, dass der Bundesrat in einem Bericht prüfen soll, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und in sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem hätte der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen müssen, wie der Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder geschaffen werden können. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss am 19. September deutlich ab. KS/CS hat sich gegen den Vorstoss engagiert, da weitere gesetzliche Regulierungen kaum durchsetzbar sind und zu einer Rechtsunsicherheit sowie insbesondere in Bezug auf die Werbung zu einer Überregulierung geführt hätte. Viel wichtiger ist eine starke Sensibilisierungsarbeit. Zum Postulat.

 


Nationalratskommission wird erneut über Krankenkassenwerbung beraten

Im Februar 2024 gab die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) einer Parlamentarischen Initiative folge, welche ein Werbeverbot für die Grundversicherung (KVG) forderte. Der SP-Ständerat Baptiste Hurni will den Krankenkassen verbieten, für die Grundversicherung Werbung zu schalten. Da sich dann die Kommission des Ständerats im August gegen den Vorstoss aussprach, schickte sie diesen wieder zurück an die Kommission im Nationalrat. Diese wird nun am 17. Oktober nochmals über das Geschäft beraten, bevor dieses dann im Nationalrat traktandiert wird. Ein totales Werbeverbot für die Dienstleistungen der Grundversicherung würde jeglichen Wettbewerb auf dem Markt schaden, weshalb sich auch KS/CS gegen den Vorstoss engagiert. Zur Initiative.

 

 

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