Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:
Zürich, 12. Dezember 2022. KS/CS Kommunikation Schweiz teilt grundsätzlich die Meinung und die Stossrichtung des Bundesrats, dass eine massvolle Energie-Beschränkung gelten soll, sofern es die Versorgungslage erfordert.
Die Branche der Aussenwerbung hat in Form einer freiwilligen Selbsteinschränkung bei den Betriebszeiten seit dem 1. Oktober 2022 bewiesen, dass sie ihrer Verantwortung bewusst ist. Leider sind die nun vorgeschlagenen Bestimmungen für die Aussenwerbung unverhältnismässig und in der Zielerreichung geradezu kontraproduktiv ausgefallen. Daher bitten wir Sie analog dem Verband Aussenwerbung Schweiz AWS, die folgenden vier Punkte in der weiteren Bearbeitung der Verordnung zu berücksichtigen:
- Die Eskalationsstufen sind im Sinne der Vorschläge des AWS neu zu beurteilen und inhaltlich anzupassen.
- Es ist zu bedenken, dass die Beschränkung der Betriebszeiten technisch nicht überall umsetzbar ist.
- Der Begriff «gewerblicher Verwendungszweck» von Bildschirmen und Beamern ist missverständlich und muss in Eigen- und Fremdwerbung unterschieden werden.
- Der Begriff «Leuchtreklame» ist unspezifisch und zu definieren.
Betreffend der weiteren Begründung zu diesen vier Punkten verweisen wir auf die Stellungnahme des AWS.
Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36
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