Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie hier:

Zürich, 30. Oktober 2025. KS/CS Kommunikation Schweiz bedankt sich für die Möglichkeit, zum Entwurf und Bericht der STGK vom 20. Juni 2025 (KR-Nr. 108a/2023) Stellung nehmen zu können. Der Dachverband der Schweizer Werbebranche begrüsst die Absicht grundsätzlich, Wahl- und Abstimmungswerbung auf öffentlichem Grund in der Praxis auf dem ganzen Kantonsgebiet zu vereinfachen.

In Bezug auf den konkreten Gesetzesvorschlag möchte KS/CS aber auf folgendes aufmerksam machen:

Durch die kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen für politische Werbung darf die kommerzielle Werbung nicht benachteiligt werden. Die kostenlose darf kommerzielle Werbung nicht konkurrenzieren. Aus diesem Grund sollten Standorte für politische Werbung auf öffentlichem Grund zusammen mit den Plakatierungsgesellschaften verwirklicht werden.

Der Staat (vertreten durch die Gemeinden) tritt im Gesetzesvorschlag als kostenloser Anbieter auf und verzerrt so den Markt für Aussenwerbung während der Kampagnenzeit. Es besteht damit die Gefahr, dass die Werbebranche, die Plakatflächen über Konzessionen vermietet, hier potenzielles Geschäftsvolumen verliert und allgemein in ihrer Gewerbefreiheit eingeschränkt wird. KS/CS engagiert sich sowohl für den Werbemarkt Schweiz als Ganzes als auch für dessen Akteure. Obwohl es als begrüssenswert angesehen wird, mehr Standorte für die Aussenwerbung zu schaffen, darf dies nicht zum Nachteil der Plakatgesellschaften erfolgen. Es muss daher sichergestellt werden, dass die geplante Gesetzesänderung private Werbetreibende nicht benachteiligt.

Weitere Informationen zum Geschäft

Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36