Die eingereichte Stellungnahme von KS/CS Kommunikation Schweiz finden Sie folgend:

Zürich, 04. Dezember 2025. KS/CS Kommunikation Schweiz dankt dem Kanton Genf für die Möglichkeit, zum Vorentwurf des Gesetzes für ein einheitliches und nachhaltiges Lebensmittelsystem Stellung nehmen zu können. Der Dachverband der Schweizer Werbebranche unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes grundsätzlich, eine ausgewogene, nachhaltige und faire Ernährung für alle zu fördern.

Mit Blick auf Art. 28 Commercialisation, insbesondere Absatz 2 und 3, möchte KS/CS jedoch auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen:

Wie der Staatsrat in seiner Begründung zum Gesetzesentwurf richtigerweise festhält, liegt es in der Kompetenz des Bundes Vorschriften zur Information über Lebensmittel zu erlassen. Entsprechend regt KS/CS an, auf weiterführende Vorschriften, die auf Bundesebene abschliessend geregelt sind, gänzlich zu verzichten. Die vorgesehene Einschränkung der Vermarktung von hochverarbeiteten Produkten, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen (Art. 28 Abs. 3), betrifft ein Regelungsbereich, dem bereits heute durch schweizweite freiwillige Selbstregulierungsmassnahmen der Branche Beachtung geschenkt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass eine klare, wissenschaftlich und rechtlich fundierte Einzeldefinition von «hochverarbeiteten Produkten» fehlt. Der dominierende Begriff «ultra-processed-food» (UPF) basiert auf der NOVA-Klassifikation, deren Anwendung umstritten ist und deren Unschärfe die Vergleichbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen erschwert.

Die Schweizer Kommunikations- und Werbewirtschaft setzt sich seit Jahren für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kinderwerbung ein und arbeitet dabei eng mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen. Diese Gespräche zur Weiterentwicklung der Selbstregulierung wurden seit diesem Jahr im Hinblick auf allfällig drohende Regelungen auf Bundesebene gar noch intensiviert und konkretisiert. Bevor jetzt neue gesetzliche Auflagen auf kantonaler Ebene erlassen werden, sollten die Ergebnisse der Selbstregulierungsbemühungen des BLV und der Branche abgewartet werden. Eine isolierte Massnahme auf kantonaler Ebene wäre herausfordernd in der Umsetzung und würde allenfalls Fragen zur Zuständigkeit aufwerfen.

KS/CS Kommunikation Schweiz spricht sich daher gegen kantonale Einzelregelungen aus und plädiert stattdessen für eine harmonisierte, gesamtschweizerische Lösung auf Basis bestehender und weiterzuentwickelnder Selbstregulierungsmechanismen.

Weitere Informationen zur Vernehmlassung

Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36