Einreichungsdatum: 25.09.2024

Eingereicht im: Nationalrat

Der Bundesrat wird damit beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es ermöglicht, das Bewerben, Verkaufen oder Zugänglichmachen von Apps und digitalen Diensten zu verbieten bzw. technisch zu verunmöglichen, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) aus bestehenden Bildern von Kindern oder Erwachsenen Nacktbilder generieren.

Mittlerweile gibt es hunderte von Programmen, die es Nutzenden ermöglichen, mit wenig Aufwand gefälschte Nacktbilder realer Personen zu erstellen (sogenannte Nudify-Apps oder «Undress AI»). Diese Programme sind leicht zugänglich und können frei erworben werden. Besonders für Kinder und Jugendliche stellen solche Programme eine erhebliche Gefahr dar – sei es, weil sie selbst Opfer solcher Bilder werden oder weil sie solche Inhalte (auch nur aus Spass) erzeugen. Bei der Erstellung solcher Bilder können sich Kinder und Jugendliche schnell in strafrechtlich relevante Bereiche begeben. Ausserdem werden diese Programme auch vorsätzlich für Straftaten wie Erpressung, Nötigung, Herstellung strafrechtlich relevanter Pornografie oder für zivil- und datenschutzrechtliche Verstösse (z.B. Persönlichkeitsverletzungen) eingesetzt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. KS/CS empfiehlt die Motion zur Annahme.

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Für Rückfragen bei KS/CS: Vera Baldo-Tschan, Geschäftsführung der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», , +41 79 586 66 36