Die von der Alternativen Liste eingereichte Motion beabsichtigt ein Verbot der kommerziellen Plakatwerbung in der Stadt Zürich. Und zwar nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf Privatgrund, der öffentlich einsehbar ist. Dabei wird gefordert, dass nahezu alle kommerziellen Reklamen, die im öffentlichen Raum sichtbar sind (Plakate, Reklame auf Werbebildschirmen z.B. in Trams, Bus, an Bahnhöfen, auf öffentlichen Fahrzeugen, Werbeflächen an öffentlichen Gebäuden), aus der Stadt Zürich verschwinden sollen. Die SP-Fraktion hat daraufhin eine Textänderung eingebracht, für welche sich eine sehr knappe Mehrheit an der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2025 ausgesprochen hat. Die Textänderung wurde mit 58 Stimmen angenommen, bei keinen Enthaltungen und 57 Nein-Stimmen.
Erheblicher Eingriff in die lokale Wirtschaft
Der Entscheid des Gemeinderates erfolgte nachdem sich der Stadtrat im Juni des vergangenen Jahres für eine Ablehnung der AL Motion ausgesprochen hatte. Der Stadtrat erklärte damals, dass die Motion einen erheblichen und einseitig regulativen Eingriff in die lokale Wirtschaft darstelle. Zudem wies der Stadtrat auf die Gefahr hin, dass die Einnahmen aus der Werbung nach einem Verbot zu internationalen Konzernen fliessen könnten, die den Werbemarkt dominieren. Dies wäre nachteilig für die Stadtkasse, da die 3377 Werbeflächen in der Stadt jährlich rund 28 Millionen Franken einbringen.
Die Forderung betrifft auch die restliche Schweizer Werbebranche
Auch wenn die Textänderung der SP weniger weit geht als die ursprüngliche Motion der AL, ist sie trotzdem ein gefährliches Signal, das auf die restliche Schweiz Auswirkungen haben könnte. Aussenwerbung ist ein wertvoller Kommunikationskanal für die lokale Wirtschaft, für Institutionen, die Bevölkerung, die Politik und den öffentlichen Verkehr – notabene mit den geringsten CO2-Emmissionen unter allen Werbemedien. Ein Aussenwerbeverbot würde die bereits starke Abwanderung von Zürcher und Schweizer Werbegeldern in internationale Techplattformen nur noch mehr fördern.
«Die geforderte weitgehende Einschränkung der Aussenwerbung in der Stadt Zürich würde Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Politik schwächen. Insbesondere würde es die Entscheidungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten beeinträchtigen, denn Werbung ist Information», ist Jürg Bachmann, Präsident von KS/CS Kommunikation Schweiz überzeugt.
Der Stadtrat ist nun verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren einen Entwurf auszuarbeiten. KS/CS wird den weiteren Verlauf des Geschäfts genau beobachten und sich für eine Umsetzung einsetzen, die der Wirtschaftsfreiheit und den Konsumentinnen und Konsumenten möglichst gerecht wird.
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