Stellungnahmen bei Gesetzesvorlagen
Der Dachverband der kommerziellen Kommunikation vertritt die Interessen der gesamten Kommunikationsbranche – Werbeauftraggeber, Medien und Kommunikationsagenturen – bei allen Vernehmlassungen und Gesetzesvorlagen auf parlamentarischer Ebene, die die kommerzielle Kommunikation in irgendeiner Weise tangieren. Dazu zählen Vernehmlassungsantworten und Stellungnahmen zugunsten der Werbefreiheit, die Teilnahme an Anhörungen vor parlamentarischen Kommissionen des National- und Ständerats, die pro-aktive Information der Medien über Auswirkungen von Werberestriktionen sowie die fachliche Unterstützung von Branchenverbänden, die von Werbeverboten bedroht sind.
Nachfolgend finden Sie die Stellungnahmen und weiterführende Informationen zu allen Gesetzesvorlagen, die in den vergangenen Jahren die Werbefreiheit tangiert haben.
Bundesgesetz über Tabakprodukte
PREISBEKANNTGABEVERORDNUNG (PBV)
KS/CS |
14.2.2022 Stellungnahme von KS/CS Kommunikation zum PBV-Änderungsentwurf auf die Anfrage von SECO: Für KS/CS Kommunikation Schweiz sind die Grundsätze der Klarheit der kommerziellen Kommunikation und das Verbot der Irreführung von zentraler Bedeutung. Aus diesen Gründen unterstützt KS/CS Kommunikation Schweiz die geplante Klarstellung, dass stets der tatsächlich zu bezahlende Preis kommuniziert werden muss (Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 PBV), obwohl KS/CS Kommunikation Schweiz in anderen Bereichen verschiedene Vorbehalte zur Überregulierung der Preisbekanntgabeverordnung hat. |
Inhalt | Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV; SR 942.211) basiert auf den Artikeln 16 bis 20 sowie 24 bis 27 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie bezweckt Preisklarheit, eine gute Vergleichbarkeit der Preise sowie die Verhinderung irreführender Preisangaben. (Quelle https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/generalites.html |
KS/CS | |
Inhalt | Die Tabakwaren sind bislang im Lebensmittelgesetz (LMG) reguliert worden. Im Zuge der Totalrevision des LMG werden die Tabakwaren aus dem Gültigkeitsbereich des LMG in ein eigenes Tabakproduktegesetz (TabPG) überführt und ebenfalls total revidiert. Das ist prinzipiell ebenso unbestritten wie der verstärkte Jungendschutz. Gemäss Entwurf des Bundesrat sollen im neuen TabPG Richtlinien für die Tabakwerbung weiter verschärft werden. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen |
Vorentwurf | Bericht | Medienmitteilung des Bundesrats | Tabakpolitik |
14.11.2018
Revision Heilmittelgesetz - In Krafttreten 1.1.2019 - Umteilung Arzneimittel der Abgabekategorie C
KS/CS | Position 14. November 2018 |
Inhalt |
Worum es gehtAls Folge der Heilmittelgesetzrevision wird ab Januar 2019 die Heilmittelkategorie C aufgelöst. Es gibt neu nur noch die Abgabekategorien A, B, D und E. Rund hundert Arzneimittel sollen anfangs Jahr von der ehemaligen Kategorie C in die Kategorie B umverteilt werden.
Was vom BAG und von Swissmedic unter der Überschrift «Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln» (verlinkt) offenbar als Vereinfachung und Liberalisierung gedacht war, erweist sich im zentralen Punkt der Bewerbung dieser Produkte als das pure Gegenteil: Neu gilt für die von der ehemaligen Kategorie C in die Kategorie B umverteilten Produkte ein umfassendes Publikumswerbeverbot (vgl. Art. 14 der Arzneimittelwerbeverordnung, AWV)!
Die Position von KS/CS Kommunikation Schweiz:
KS/CS Kommunikation Schweiz fordert für die von der ehemaligen Kategorie C in die Kategorie B umverteilten Arzneimittel die Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Werberegimes in der Arzneimittelwerbeverordnung, AWV, und damit die Beibehaltung der Zulässigkeit der Publikumswerbung für die fraglichen Produkte.Argumentation KS/CS 1. Es fehlt an der notwendigen Begründung für einen solch radikalen Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschafts- und Werbefreiheit.
Das für die betroffenen Produkte neu geltende totale Publikumswerbeverbot, das heisst die Beschränkung der Werbung auf den Adressatenkreis der Fachpersonen, bedeutet einen massiven Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschafts- und Werbefreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BV). Damit solche Eingriffe rechtmässig sind, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, eines öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit des Eingriffs (Art. 36 BV).
Von Seiten der Behörden wurde in keiner Erläuterung, in keiner Stellungnahme oder in keinem sonstigen Dokument auch nur ansatzweise eine Begründung gegeben, weshalb diese Konsequenz der Umverteilung den verfassungsmässigen Anforderungen genügen soll.
2. Die verfassungsmässigen Anforderungen an ein Verbot der Publikumswerbung sind nicht erfüllt.
Die Produkte, die per 1. Januar 2019 neu mit einem Verbot der Publikumswerbung belastet werden, sind dieselben wie vor dem 1. Januar 2019. Es gibt keinerlei Hinweise, dass die Zulässigkeit der Publikumswerbung für diese Produkte zu irgendwelchen Problemen in der Abgabe und im Konsum der fraglichen Heilmittel geführt hat. Damit fehlt es offensichtlich am verfassungsmässig zwingend notwendigen öffentlichen Interesse, an der zwingenden Erforderlichkeit und an der ebenfalls verfassungsmässig geforderten Eignung der neuen Einschränkung des betroffenen Verfassungsrechts zur Lösung eines klar definierten Problems.
Das Verbot von Publikumswerbung widerspricht geradezu öffentlichen Interessen. Obwohl die betroffenen Arzneimittel noch immer ohne ärztliche Verschreibung erhältlich sind, wird den Konsumentinnen und Konsumenten mit dem ihnen gegenüber neu statuierten Kommunikationsverbot der Zugang zu Informationen erschwert und damit der Wettbewerb unter diesen Medikamenten eingeschränkt, was wohl auch nicht im Sinne der Gesundheitskosten ist.
3. Es fehlt die notwendige gesetzliche Grundlage für die neue Werbebeschränkung.
Das Verbot der Publikumswerbung für Heilmittel der Abgabekategorie B und damit neu für die umverteilten Produkte findet sich in Art. 14 der Arzneimittelwerbeverordnung. Das Heilmittelgesetz hingegen hält in Art. 32 fest: «Unzulässig ist die Publikumswerbung für Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen».
Die von der Umverteilung betroffenen Medikamente können aufgrund der revidierten Arzneimittelverordnung (AWV) aber auch in Zukunft durch den Apotheker ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Gemäss gesetzlicher Grundlage muss für die betroffenen Produkte Publikumswerbung demnach zulässig sein.
4. Das neue Publikumswerbeverbot ist ein offensichtliches Versehen und widersprüchlich.
Die obgenannten Tatsachen der fehlenden Begründung, der fehlenden Notwendigkeit etc. und des expliziten Widerspruchs zu den gesetzlichen Grundlagen lassen keinen anderen Schluss zu, als dass es sich hierbei um ein offensichtliches Versehen in der Umsetzung der Heilmittelgesetzgebung handeln muss, welches unverzüglich zu korrigieren ist.
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Behörde | Swissmedic |
Informationen |
20.6.2018
Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)
KS/CS | Position 19. Juli 2018 |
Inhalt | Das neue Gesetz soll die Möglichkeit eröffnen, dass künftig neben Radio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und gefördert werden können. An einem umfassenden Service-public-Auftrag für die SRG wird festgehalten, daneben sollen wie bis anhin andere private Medienanbieterinnen für demokratierelevante Medienangebote unterstützt werden. Für die Erteilung der Leistungsaufträge und die Aufsicht darüber soll eine neue staatsunabhängige Kommission geschaffen werden. All dies soll letztlich einer vielfältigen, umfassenden und qualitativ hochstehenden Schweizer Medienlandschaft dienen. Mit dem neuen Gesetz soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Diese Neuordnung drängt sich auf, da die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nutzung geführt hat. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen |
Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen |
30.10.2017
Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Bericht | Vernehmlassungsbericht des BAKOM April 2018 |
KS/CS | Stellungnahme 29.1.2018 |
Inhalt | Mit der Vorlage werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die SRG und die lokal-regionalen Veranstalter mit einer Konzession künftig zielgruppenspezifische Werbung in ihren konzessionierten Programmen ausstrahlen dürfen. Zudem wird eine Grundlage zur künftigen Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) geschaffen. |
Behörde | Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) |
Informationen |
Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Begleitschreiben | Adressatenliste |
7. November 2017
No Billag Initiative - Voksabstimmung vom 4. März 2018
KS/CS | Stellungnahme 2.11.2017 |
Inhalt | Am 4. März 2018 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» abstimmen. Die Initiative will die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abschaffen. Diese trägt heute entscheidend zur Finanzierung der SRG sowie von Lokalradios und Regional-TV mit Service-public-Auftrag bei. |
Behörde | Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) |
Informationen |
30. Mai 2017
Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (Bbv)
KS/CS | Stellungnahme 30.5.2017 |
Inhalt | Die Verordnung regelt den Vollzug der im Berufsbildungsgesetz (BBG) vorgesehenen Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen. |
Behörde | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) |
Informationen |
Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste |
4. April 2017
Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes
KS/CS | Stellungnahme 4.4.2017 |
Inhalt | Die Revision hat zum Ziel, den Schutz von Personendaten zu stärken und den Entwicklungen im Bereich Datenschutz in der Europäischen Union und auf der Ebene des Europarates Rechnung zu tragen. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen |
Vorlage 1 | Vorlage 2 | Vorlage 3 | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste | Übereinkommen | Richtlinie-EU-680-2016 | Notentausch | Konkordanztabelle |
23. Februar 2017
Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public
KS/CS |
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Inhalt |
Angesichts der zunehmenden Verlagerung der Mediennutzung ins Internet hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 den «Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien» veröffentlicht. |
Behörde |
Bundesrat |
Informationen |
30. Dezember 2016
Artikel 404 OR. Anpassung an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt | Die Motion 11.3909 verlangt, dass Vertragsparteien künftig unter bestimmten Voraussetzungen vom Artikel 404 OR abweichende Vereinbarungen treffen können, die beispielsweise Konventionalstrafen, Kündigungsfristen oder eine feste, unkündbare Vertragsdauer beinhalten. Gemäss bisherigem Recht können beide Parteien einen Auftrag jederzeit beendigen. |
Behörde | Ständerat (geplant) |
Informationen | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste |
1. April 2015
Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV)
AföB |
31.1.2018 Medienmitteilung der AföB: Paradigmenwechsel im Beschaffungsrecht – Kommission will Plausibilisierung von Dumpingangeboten |
Inhalt | Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Seine Grundlage ist das WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA), das auf Ebene Bund durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die zugehörige Verordnung (VöB) sowie von den Kantonen durch ein Konkordat (IVöB) umgesetzt wird. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen inhaltlich so weit wie möglich einander angeglichen werden. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen |
Unterlagen: Vorlage | Vorlage | Vorlage | Bericht | Bericht | Begleitschreiben | Begleitschreiben | Adressatenliste | Zusatzfragen | Frageraster |
30. Dezember 2016
Artikel 404 OR. Anpassung an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt | Die Motion 11.3909 verlangt, dass Vertragsparteien künftig unter bestimmten Voraussetzungen vom Artikel 404 OR abweichende Vereinbarungen treffen können, die beispielsweise Konventionalstrafen, Kündigungsfristen oder eine feste, unkündbare Vertragsdauer beinhalten. Gemäss bisherigem Recht können beide Parteien einen Auftrag jederzeit beendigen. |
Behörde | Ständerat (geplant) |
Informationen | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste |
21. April 2015
Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt | Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat gemeinsam mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung ausgearbeitet. Ein Teilprojekt darin war die Finanzierung der höheren Berufsbildung (siehe auch: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (Bbv) vom 30. Mai 2017). |
Behörde | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) |
Informationen | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben |
30. März 2015
Revision der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG): Anpassung des Höchstzinssatzes
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt | Der Bundesrat legt den Höchstwert für den Zinssatz nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b KKG (Höchstzinssatz) fest. In seiner Verordnung beantragte das federführende Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), den Höchstzinssatz zu senken und neu auf Basis des Dreimonats-Libors zuzüglich einem Zuschlag auf aktuell 10 Prozent pro Jahr festzusetzten. |
Behörde | Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) |
Informationen | Vorlage | Bericht |
20. August 2014
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt | Zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Geldspiele hat das Bundesamt für Justiz in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz (BGS) Werbegewinnspiele, an denen mit Abschluss eines Rechtsgeschäfts teilgenommen werden kann, den Geldspielen unterstellt; gleichzeitig verlangt es eine gleichwertige kostenlose Teilnahmemöglichkeit. |
Behörde | Bundesamt für Justiz |
Informationen |
14. August 2014
Entwurf fÜr eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Teilrevision und Änderung der SRG-Konzession
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt | Aufgrund des dringlichen Anpassungsbedarfs insbesondere im Fernsehbereich seit der letzten Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vom Januar 2013 hat der Bundesrat einen Entwurf für eine neues Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) mit Schwerpunkt Teilrevision und Änderung der SRG-Konzession erarbeitet. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen |
Anhörungsbericht | Vorlage RTVV-Teilrevision | Vorlage SRG-Konzession | Bericht |
14. August 2014
10.467 Parlamentarische initiative aubert: «werbeverbote für Kleinkredite
KS/CS | |
Inhalt | Die parlamentarische Initiative von Josiane Aubert vom 18. Oktober 2010 verlangte, in das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) oder allenfalls in das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Verbot aufzunehmen, Werbung für Kleinkredite zu machen. |
Behörde |
Bundesrat, Nationalrat, Ständerat |
14. September 2012
Internetwerbung der SRG
KS/CS | Medienmitteilung «Salomonischer Entscheid im Streit um die Online-Werbung der SRG» |
Inhalt |
Da sich die SRG und der Verband Schweizer Medien im Streit um den Umfang und die Grenzen der Onlinewerbung seitens der SRG nicht einigen konnten, sprach der Bundesrat ein Machtwort. Vorerst wird der SRG keine Werbung erlaubt. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen |
eingereichter Text | Antwort des Bundesrates | Medienmitteilung des Bundesrats |
25. Mai 2011
Revision des Lebensmittelgesetzes – Einschränkung der Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet (Artikel 14 Abs. 2bis)
KS/CS | Stellungnahme zuhanden der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) des Ständerats |
Inhalt | Die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (LMG) war überfällig und schuf die Voraussetzungen für einen möglichst ungehinderten Handel mit Lebensmitteln zwischen der Schweiz und der EU. Allerdings beinhaltete der Entwurf (Artikel 14 Abs. 2bis auch Einschränkungen der Lebensmittelwerung, die sich an Kinder richtet, die für den Dachverband der kommerziellen Kommunikation über das Ziel hinaus schossen. |
Behörde |
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) des Ständerats |
Informationen |
April 2004
Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt |
Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat beschlossen, die Information und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten weiter zu verbessern. Die Revisionsarbeiten des KIG, das aus dem Jahr 1990 stammt, und der spezifischen Gesetze in diesem Bereich hat der Bundesrat dem Volkswirtschaftsdepartement übertragen. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen | Bericht |
14. September 2003
Totalrevision der Tabakverordnung
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt |
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnete am 10. Juli 2003 eine Vernehmlassung zur Totalrevision der Tabakverordnung. |
Behörde | Bundesrat |
Informationen | Bericht |
15. Oktober 2003
Vernehmlassung zum Heilmittelverordnungspaket II/insbesondere zur Änderung der Arzneimittel-Werbeverordnung AWV
KS/CS | Stellungnahme |
Inhalt |
Die Arzneimittel-Werbeverordnung regelt die Fach- und Publikumswerbung für verwendungsfertige Arzneimittel der Human- und der Veterinärmedizin und gilt sinngemäss auch für die Fach- und Publikumswerbung für Transplantatprodukte, nicht aber die Werbung für Medizinprodukte. |
Behörde | Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) |
Informationen | Bericht |