Politik-News: Unser Einsatz für die Schweizer Werbung!
AKTUELL
Nein zum Werbeverbot in Lancy!
Am 24. November werden die Stimmbürgerinnen und -bürger der Stadt Lancy darüber entscheiden, wie sie zur Werbung stehen. Eine Mehrheit des Gemeinderats von Lancy möchte Aussenwerbung für kommerzielle Zwecke verbieten und ausschliesslich für kulturelle oder «allgemein interessante» Themen erlauben. Dieses Aussenwerbeverbot würde zu einer Rechtsunsicherheit führen, was denn nun als kulturelle und kommerzielle Werbung verstanden wird. Zudem würde es zu einem weiteren Abfluss der Werbegelder zu ausländischen Plattformen führen, ohne dass die Schweiz und die öffentliche Hand von der Wertschöpfung profitieren könnte. KS/CS setzt sich klar gegen eine ideologisch selektive und wirtschaftlich diskriminierende Haltung gegenüber der Aussenwerbung ein. Nein, zum Werbeverbot.
News aus Bundesbern
KVF-S entscheidet über indirekte Presseförderung
Die Gespräche über den befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung für sieben Jahre gehen diese Woche einen politischen Schritt weiter. Für KS/CS ist wichtig, dass die finanziell schwierige Lage der Printmedien schnellstmöglich entschärft wird. Denn der Rückgang von Abonnentenzahlen, die beschränkte Zahlungsbereitschaft für Online-Medien, sowie die abwandernden Werbeeinnahmen auf die internationalen Tech-Plattformen machen dem Journalismus in der Schweiz zu schaffen.
Mit dem Ausbau der indirekten Presseförderung kann der langfristige Erhalt der Schweizer Werbeinventare, der Medienvielfalt und der Medienqualität gesichert werden. Dies ist staats- und demokratiepolitisch essenziell. Der Ständerat berät in der kommenden Wintersession am 5. Dezember das Geschäft. Zur Initiative.
News aus der Branchenwelt
Wenn guter Journalismus keine Werbung bringt
Wie wichtig die Presseförderung ist, wurde auch an der Veranstaltung des Verlegerverbands Schweizer Medien (VSM) ersichtlich. Starker Journalismus kann die finanzielle Lage von Verlagen nicht alleine verbessern, es braucht andere Massnahmen. Matthias Zehnder (Verleger des Medienmagazins Edito) unterstreicht dabei, wie wichtig ein stärkeres Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung ist: «Es braucht wieder das Bewusstsein von den Schweizer Unternehmen, dass sie auch für die Medien verantwortlich sind, indem sie Werbung schalten.» Zum Beitrag.
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Politik-News: Starke Medien für starke Werbung!
News aus Bundesbern
Vernehmlassung zu Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG)
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) setzt mit einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zwei parlamentarische Initiativen um, welche die Medienvielfalt in der Schweiz stärken sollen. KS/CS hatte die Möglichkeit, zum Vorentwurf der KommissionStellung zu nehmen. Die Schweizer Medienvielfalt ist gefährdet und insbesondere die Finanzierung des Journalismus ist unter grossem Druck, nicht zuletzt auch wegen den reduzierten Werbeeinnahmen. Deshalb unterstützen wir die vorgeschlagenen Fördermassnahmen in den Bereichen Radio, Fernsehen und elektronischen Medien. Denn wenn die Medienvielfalt schrumpft, fallen auch Werbeplätze weg. Hier geht es zur detaillierten Stellungnahme. Zur Stellungnahme.
KS/CS an der Anhörung zur SRG-Initiative
Im Zusammenhang mit der Volksinitiative «200 Franken sind genug (SRG-Initiative)» hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) eine zweite Anhörungsrunde durchgeführt, an welcher KS/CS ebenfalls mit einer Stellungnahme ihre Position zum Anliegen präsentieren konnte. Aus Sicht der Werbebranche hätte die Initiative negative Auswirkungen auf den Werbeplatz Schweiz, da eine Abgabereduktion auch eine Programmreduktion der SRG zur Folge hätte. Damit gäbe es weniger Werbemöglichkeiten für Schweizer Unternehmen zwischen den einzelnen Programmen und die Werbebranche würde Werbeinventar verlieren.
Obwohl KS/CS die Initiative klar ablehnt, befürwortet sie eine Grundsatzdiskussion über die Rahmenbedingungen des Service Public, sprich über weniger Werbeverbote, mehr Sponsoringmöglichkeiten und eine verbesserte Nutzungsforschung, damit das schweizerische Werbeinventar gestützt wird. Zur Medienmitteilung.
News aus der Branchenwelt
Aussenwerbung in der City: Segen oder Fluch?
Die Regionalkommission Deutschschweiz von KS/CS organisiert am 26. November 2024 in Anbetracht der intensiven Diskussionen über ein Aussenwerbeverbot in der Stadt Zürich einen Frühstücks-Event, an welchem Befürworter, Gegner und Zürcher über die Aussenwerbung debattieren werden. Alle Informationen zum Podium, Ablauf und Anmeldung finden Sie hier.
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Politik-News: Ein Blick auf aktuelle Kommissionsentscheide
News aus Bundesbern
KVF-N will weitere Abklärungen zur SRG-Initiative
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat im Rahmen der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» die Beratung aufgenommen. Sie kommt nach der Anhörung von verschiedenen Akteuren zum Schluss, dass es weitere Abklärungen bedarf. An ihrer nächsten Sitzung im November wurde KS/CS ebenfalls eingeladen. Für uns ist eine Diskussion über den Umfang des Service public grundsätzlich wichtig, damit sich auch private Medien entfalten und refinanzieren können. Die Initiative geht aber zu weit, weshalb sich KS/CS klar für eine Ablehnung aussprechen wird. Ein abschliessender Entscheid der Kommission ist zu Beginn des nächsten Jahres zu erwarten. Zur Medienmitteilung.
Gesundheitskommission des Nationalrats revidiert seinen Entscheid zur Versicherungswerbung
Die SGK-N revidierte letzte Woche ihren früheren Entscheid zur parlamentarischen Initiative «Schluss mit Werbung auf dem Rücken der Versicherten!», welche Werbung für die Grundversicherung verbieten möchte. Sie folgt neu der ständerätlichen Kommission und beantragt dem Nationalrat, den Vorstoss ebenfalls abzulehnen. Wir werden uns weiterhin gegen ein totales Werbeverbot für Dienstleistungen der Grundversicherung einsetzten, da dies jeglichen Wettbewerb auf dem Markt zum Schaden der Versicherten verunmöglichen würde. Zur Medienmitteilung.
Erneute Beratung des Entwurfs zur Umsetzung der Initiative «Kinder ohne Tabak»
Nachdem der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt hatte, befasste sich der Ständerat in der vergangenen Herbstsession ein zweites Mal mit dem Geschäft. Im Anschluss hat nun die SGK-N die gesamte Vorlage erneut beraten und beantragt, mehreren Beschlüssen des Ständerates zu folgen (Hier können diese nachgelesen werden). So unterstützt sie beispielsweise die Präzisierung bei der Werbung an öffentlich zugänglichen Orten, «falls die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist» (Art. 18 Abs. 1 Bst. e). Die Kommission schlägt zudem Präzisierungen vor, welche sich vom Entwurf des Bundesrats und den Beschlüssen des Ständerats unterscheiden. Wir werden diese detailliert prüfen und uns dezidiert in der kommenden Wintersession zum Geschäft einbringen. Zur Medienmitteilung.
News aus der Branchenwelt
Unser Angebot bei rechtlichen Werbefragen
Werberelevante Gesetzestexte zu verstehen, ist nicht immer einfach. Deshalb bieten wir seit vielen Jahren unseren Mitgliedern den bewährten Rechtsdienst von KS/CS an, an welche sich Werbeschaffende mit allgemeinen Fragen des Werberechts wenden können. Zudem schalten wir auch Ratgeber und Praxistipps von uns und unseren Partnern auf, die beispielsweise bei Fragen zu KI oder bei der Anwendung von neuen Gesetzestexten Hand bieten können. Weitere Informationen.
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Politik-News: Kreative Werbung soll Farbe in den Alltag bringen!
AKTUELL
Unser Engagement für eine gestärkte Werbebranche!
Wir konnten uns in den letzten Monaten für die Interessen der Werbebranche auf der politischen Ebene einsetzen und uns in diverse politische Debatten einbringen. Neben mehreren Vorstössen in der vergangenen Herbstsession beschäftigte uns auch die kommende Revision des Lebensmittelgesetzes sowie die Entscheide zur Aussenwerbung in Zollikofen und Lancy. Eine ausführliche Zusammenfassung unserer Tätigkeiten lesen Sie im aktuellen Quartalsbericht.
Rechtlicher Ratgeber zur neuen Tabakproduktegesetzgebung
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten neue rechtliche Spielregeln für das Bewerben von Tabakprodukten in der Schweiz. Diese sind nicht zu verwechseln mit der aktuell im Parlament intensiv geführten Diskussion zur Umsetzung der Volksinitiative zum Thema. Mit unserem rechtlichen Ratgeber zum neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) und der neuen Tabakprodukteverordnung (TabPV) können sich Kommunikationsagenturen und Werbeschaffende, die im Bereich der Tabakproduktewerbung tätig sind, besser zurechtfinden. Wir stellen unseren Mitgliedern zudem einen Rechtsdienst für allgemeine Fragen des Werberechts zur Verfügung. Zum Ratgeber.
News aus Bundesbern
KVF-N diskutiert die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Am 14. Oktober wird die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) im Rahmen der Volksinitiative «200 Franken sind genug!» über die zukünftige Ausrichtung des Service public diskutieren. Für KS/CS ist klar, dass eine Schwächung des bestehenden Medienangebots mit einer Schwächung des Werbeplatzes Schweiz einhergeht. Die Diskussion über den Umfang des Service public ist grundsätzlich zu begrüssen, damit sich auch private Medien entfalten und refinanzieren können. Nichtsdestotrotz lehnt KS/CS die Initiative ab. Die Initiative würde die Einnahmen der SRG erheblich mindern, was zu einem Abbau von Programmen und Dienstleistungen führen würde. Könnte die SRG keine Programme mehr machen, um die sie TV-Werbung verkaufen kann, würde das dem ganzen Schweizer Werbemarkt schaden, auch dem privaten. Zum Geschäft.
News aus der Branchenwelt
Zürcher Stadt-Podcast: Plakatverbot in der Designer-Stadt
Der Zürcher FDP-Gemeinderat Patrik Brunner spricht mit Christoph Marty, CEO Goldbach Group, über die aktuell im Zürcher Gemeinderat hängige Motion, welche Aussenwerbung aus dem öffentlichen Raum verbannen möchte. Was dies für Auswirkungen auf die Werbebranche hätte und was alles hinter dem Ansinnen der Alternativen Liste steckt, besprechen die beiden im kurzweiligen Podcast der FDP Stadt Zürich. Zum Podcast.
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Unser Engagement für eine gestärkte Werbebranche!
Herbstsession: Werberelevante Entscheide
In der Herbstsession der eidgenössischen Räte waren fünf Geschäfte traktandiert, die die Werbebranche direkt betreffen. Von Social-Media-Werbung über indirekte Presseförderung bis zu Künstlicher Intelligenz beschäftigen uns aktuell 71 Vorstösse, bei welchen wir jeweils die Interessen der Schweizer Werbung in Bern einbringen. Denn diese braucht gute Rahmenbedingungen und eine Gesetzgebung, die freie und lautere Werbung sichert.
Ein Postulat verlangte, dass der Bundesrat in einem Bericht prüfen soll, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und in sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Der Bundesrat hätte Möglichkeiten aufzeigen müssen, wie der Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder geschaffen werden können. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss am 19. September deutlich ab. KS/CS hat sich gegen den Vorstoss engagiert, da weitere gesetzliche Regulierungen kaum durchsetzbar sind und zu einer Rechtsunsicherheit sowie, insbesondere in Bezug auf die Werbung, zu einer Überregulierung geführt hätten. Viel wichtiger ist eine stärkere Sensibilisierungsarbeit.
Bei der Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hält der Ständerat mehrheitlich an früheren Beschlüssen fest. So will er weder ein Verbot von mobilem Verkaufspersonal ins Gesetz aufnehmen noch das Sponsoringverbot verschärfen. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat jedoch Werbung im Innenteil von Zeitschriften und Zeitungen nicht mehr erlauben, auch wenn diese hauptsächlich über Abonnements verkauft würden und die Leserschaft zu mindestens 95% aus Erwachsenen bestünde. KS/CS hält dieses vom Ständerat unterstützte Verbot für übermässig. KS/CS begrüsst jedoch, dass der Ständerat den Entwurf des Bundesrats in Stellen korrigiert, welche über die Volksinitiative hinausgegangen wären. Wir verfolgen das Geschäft weiterhin, welches als nächstes am 17. Oktober an der Sitzung der SGK-N traktandiert ist. Ebenfalls ein Thema im Ständerat und in der entsprechenden Kommission war auch inwiefern der Ständeratsentscheid aus dem Herbst 2023 verfassungskonform ist oder nicht. Das Gutachten von Prof. Dr. Urs Saxer stellt fest, dass bei der Umsetzung der Volksinitiative ein erheblicher Spielraum besteht und es Einiges braucht, bis eine Umsetzung verfassungswidrig ist.
Mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative 22.423 im Nationalrat soll eine Anpassung des Postgesetzes zur befristeten Ausweitung der indirekten Presseförderung erzielt werden. Dies soll kleineren und regionalen Zeitungen helfen, ihre finanzielle Lage zu stabilisieren und weiterhin qualitativ hochwertigen Journalismus zu bieten. KS/CS unterstützt den Ausbau der indirekten Presseförderung, um die Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft in der Schweiz zu sichern. Eine starke Presse ist essenziell für eine informierte Öffentlichkeit und eine funktionierende Demokratie.
Der Nationalrat lehnt eine Motion ab, welche gesetzliche Grundlagen zur Regulierung von Influencer-Werbung forderte. KS/CS argumentierte erfolgreich, dass bestehende Gesetze und die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) bereits ausreichend regulieren und zusätzliche Regelungen bloss unnötige Bürokratie schaffen und die Marketingbranche beeinträchtigen würden.
Es gilt ernst: Kommende Revision des Lebensmittelgesetzes nimmt Fahrt auf
In den letzten Wochen waren die Pläne von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zur Regulierung von Lebensmittelwerbung in aller Munde. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) plant, Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt, die sich an Kinder richtet, stark einzuschränken. Wir verfolgen diese Entwicklungen bereits seit Monaten und bringen Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum aktuellen Stand, den wissenschaftlichen Grundlagen und den möglichen Auswirkungen eines Werbeverbots auf den Punkt. Sobald der Bundesrat die Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung schicken wird, werden wir uns intensiv damit beschäftigen.
Aussenwerbung: Entscheide aus Lancy und Zollikofen
Der Grosse Gemeinderat der Gemeinde Zollikofen lehnte am 28. August eine Motion ab, welche Leuchtreklamen mit Monitoren und Medienscreens in der Gemeinde verbieten wollte. KS/CS hat sich im Vorfeld erfolgreich mit einem Brief an die Politikerinnen und Politiker gewandt. Zudem steht die Abstimmung über ein Verbot von kommerzieller Aussenwerbung in der Gemeinde Lancy an, über welches die Bevölkerung am 24.11.2024 entscheiden wird. Eine ausführliche Einordnung der politischen Entwicklungen zur Aussenwerbung finden Sie ebenfalls auf der Website des Verbands Aussenwerbung Schweiz AWS.
Erfolgreiche Diplomfeier
Am 29. August erreichten die Absolvierenden der eidgenössischen Fachprüfung für Kommunikationsfachleute einen entscheidenden Karrieremeilenstein: Sie durften ihre wohlverdienten Fachausweise entgegennehmen. Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihnen alles Gute für ihre berufliche Zukunft.
Rechtlicher Ratgeber zur neuen Tabakproduktegesetzgebung
Eine PDF-Version zum Herunterladen der Praxistipps von KS/CS finden Sie am Schluss.
Praxistipps
Am 1. Oktober 2024 tritt das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) und die Tabakprodukteverordnung (TabPV) in der Schweiz in Kraft. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick der neuen Werbebestimmungen, der Bestimmungen zur Verkaufsförderung und zum Sponsoring geben. Für den genauen und vollständigen Wortlaut der Gesetzesvorschriften wird auf die Bestimmungen des TabPG und der TabPV verweisen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der nachfolgend gemachten Ausführungen und Auflistungen.
1. Produkte, die unter das neue Tabakprodukterecht fallen (Art. 2 und 4 TabPG; Art. 2 und 3 TabPV):
Das Tabakprodukterecht gilt für:
- Tabakprodukte (darunter unter anderem auch Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch, pflanzliche Rauchprodukte, Wasserpfeifentabak).
- Elektronische Zigaretten.
- Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden.
Sowie für die die gleichartigen Produkte:
- Pflanzliche Produkte zum Erhitzen (festes Produkt ohne Tabak auf pflanzlicher Basis zur Verwendung mit einem Gerät, mit dem es zur Inhalation seiner Emissionen erhitzt werden kann).
- Nikotinprodukte zum Schnupfen (nikotinhaltiges Produkt ohne Tabak, das zum nasalen Gebrauch bestimmt ist).
- Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen (Produkte, die weder Tabak noch andere Pflanzen enthalten und die zum Gebrauch in einer Wasserpfeife bestimmt sind).
Es gilt u.A. nicht für Produkte, die unter das Heilmittelgesetz (HMG) oder unter das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) fallen. Für weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Tabakprodukterechts wird auf Art. 2 Abs. 2 TabPG verwiesen.
*Wichtiger Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in der Folge darauf verzichtet, die Tabakprodukte, die elektronische Zigaretten sowie die Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden, jeweils gesondert zu erwähnen. Sie werden alle zusammenfassend als Tabakwaren bezeichnet.
2. Einschränkungen der Werbung (Art. 18 TabPG)
2.1. Verbot der Werbung an Minderjährige
Werbung für Tabakwaren*, die sich an Minderjährige richtet, ist untersagt. Das Gesetz nennt dabei die folgenden Beispiele, die vom Werbeverbot betroffen sind. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um keine abschliessende Aufzählung handelt.
Untersagt ist Werbung bspw.:
- auf Schulmaterial;
- auf Spielzeug;
- auf Werbegegenständen, die an Minderjährige abgegeben werden;
- in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie auf Internetseiten, die für Minderjährige bestimmt sind;
- an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden.
2.2. Weitere Werbeeinschränkungen
Die Werbung für Tabakwaren* ist weiter untersagt:
- wenn sie mit preisvergleichenden Angaben oder mit Versprechen von Geschenken betrieben wird;
- auf Plakaten auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund einsehbar sind; es sei denn, die Werbung erfolgt direkt in der Verkaufsstelle!
- in Kinos;
- in und an öffentlichen Verkehrsmitteln;
- in und an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die öffentlichen Zwecken dienen, und auf ihren Arealen;
- auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen.
Das Werbeverbot gemäss der Auflistung der Ziffer 2.2 gilt nicht für:
- ausländische Presseerzeugnisse, die nicht hauptsächlich für den Schweizer Markt bestimmt sind;
- Werbung, die sich ausschliesslich an die in der Tabakbranche tätigen Personen richtet.
2.3. Werbung in Radio und Fernsehen
Werbung in Radio und Fernsehen für Tabakwaren* richtet sich nach dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), wonach Werbung für Tabakwaren unzulässig ist (wie bisher).
3. Einschränkungen der Verkaufsförderung (Art. 19 TabPG)
Verboten sind die unentgeltliche Abgabe sowie die Abgabe von Geschenken und Preisen: Die Förderung des Verkaufs von Tabakwaren* ist durch deren unentgeltliche Abgabe oder durch die Abgabe von Geschenken oder Preisen verboten.
Das Verbot gilt nicht für:
- Verkaufsförderung, die sich ausschliesslich an die in der Tabakbranche tätigen Personen richtet;
- direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen.
4. Einschränkungen des Sponsorings (Art. 20 TabPG)
Sponsoring von Veranstaltungen in der Schweiz ist untersagt, wenn diese:
- internationalen Charakter haben; oder
- auf ein minderjähriges Publikum abzielen.
- Weiter ist das Sponsoring von Veranstaltungen oder Tätigkeiten untersagt, die vom Bund, den Kantonen oder von Gemeinden organisiert werden.
5. Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen bei Werbung und Sponsoring (Art. 13, 14 und 21 TabPG; Art. 3 und 13 TabPV)
Werbungen und Sponsoring (z.B. Abbildung eines Firmenlogos oder einer Produktemarke) für Tabakwaren* müssen neu mit Warnhinweisen versehen sein. Der Wortlaut der Warnhinweise unterscheidet sich je nach Produktkategorie.
-
- Warnhinweise für Tabakprodukte zum Rauchen:
«Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf.»
-
- Warnhinweis für Tabakprodukte zum Erhitzen, zum Schnupfen oder zum oralen Gebrauch:
«Dieses Tabakprodukt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig.»
-
- Warnhinweis für Nikotinprodukte ohne Tabak zum oralen Gebrauch oder zum Schnupfen:
«Dieses Produkt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig.»
-
- Warnhinweise für die pflanzlichen Rauchprodukte und für Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen:
a. «Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit.»
Zu beachten: Wasserpfeifentabak, gilt als Tabakprodukt zum Rauchen, womit der Warnhinweis gemäss Ziffer 1 anzubringen ist.
b. Zusätzlicher Warnhinweis für hanfhaltige Produkte: «Dieses Produkt kann Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Es wird davon abgeraten, nach dessen Konsum ein Fahrzeug zu lenken.»
- Warnhinweise für die pflanzlichen Rauchprodukte und für Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen:
-
- Warnhinweis für nikotinhaltige elektronische Zigaretten:
«Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen und macht stark abhängig.»
-
- Warnhinweis für die nikotinfreie elektronische Zigaretten:
«Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen.»
-
- Warnhinweise für pflanzliche Produkte zum Erhitzen:
c. für nikotinhaltige Produkte: «Dieses Produkt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig.»;
d. für nikotinfreie Produkte: «Dieses Produkt schädigt Ihre Gesundheit.»;
e. zusätzlicher Warnhinweis für hanfhaltige Produkte: «Dieses Produkt kann Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Es wird davon abgeraten, nach dessen Konsum ein Fahrzeug zu lenken.»
- Warnhinweise für pflanzliche Produkte zum Erhitzen:
6. Ausgestaltung der Warnhinweise (Art. 15 TabPV)
Die Warnhinweise müssen gut sichtbar und in leicht lesbarer Schrift angebracht werden, damit sie deutlich erkennbar sind (Erkennbarkeit der Warnhinweise ist z.B. durch die Schriftgrösse, Schriftart und Farbenwahl zu gewährleisten). Sie sind in der Regel in derjenigen Sprache zu verfassen, in welcher die Publikation erscheint. Wenn die Publikation in einer Fremdsprache verfasst ist, kann der Warnhinweis in der gewählten Fremdsprache oder aber auch in einer Amtssprache geschrieben werden.
Die Mindestgrösse der Warnhinweise hängt von der Fläche der Werbung oder des Sponsoringhinweises ab. Die Warnhinweise müssen dabei innerhalb der Fläche platziert werden; wo genau, bleibt den Werbenden/den Sponsoren überlassen.
Warnhinweise bedecken mindestens:
- 10% der Fläche einer Werbung.
- 25% der Sponsoring-Fläche. Ausnahme für kleine Flächen für Sponsoring: ist es auf den 25% der reservierten Sponsoring-Fläche nicht möglich, die Warnhinweise in mindestens Schriftgrösse 3-Punkt anzubringen, ist kein Warnhinweis notwendig.
7. Täuschungsschutz (Art. 5 TabPG)
Werbung für Tabakwaren* darf nicht täuschend sein. Sie ist dann täuschend, wenn sie geeignet ist, bei den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen über die gesundheitlichen Auswirkungen, die Gefahren oder die Emissionen des Produkts zu wecken.
8. Weiterführende Einschränkungen durch die Kantone (Art. 22 TabPG)
Die Kantone können für die Werbung, Verkaufsförderung und das Sponsoring von Tabakwaren* strengere Vorschriften erlassen. Zu beachten sind also auch immer die kantonalen Vorschriften.
9. Kontrolle, Massnahmen, Strafanzeige und Strafbestimmungen (Art. 37, 38 und Art. 45 TabPG und Art. 28 TabPV ff.)
Die Kantone kontrollieren die Werbevorschriften. Die zuständigen Behörden können widerrechtliche Werbungen verbieten, ihre Rücknahme anordnen, Werbeträger beschlagnahmen, verwahren oder vernichten. Sie zeigen der Strafverfolgungsbehörde strafbare Widerhandlungen an, wobei sie in leichten Fällen aber auch auf eine Strafanzeige verzichten können.
Wer vorsätzlich die Vorschriften betreffend die Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring zuwiderhandelt, wird mit Busse bis zu CHF 40'000.00 bestraft.
10. Laufende Teilrevision Tabakproduktegesetz
Aufgrund der Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wird das Tabakproduktegesetz bereits wieder teilweise revidiert. So werden aktuell weiterführende und strengere Regelungen der Tabakwerbung diskutiert. Konkret könnte die Werbung künftig allgemein in Printmedien und unter bestimmten Voraussetzungen im Internet sowie an Festivals verboten werden. Darüber hinaus könnte auch das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, verboten werden. Die Bestimmungen für die geplanten weiterführenden Einschränkungen sind noch nicht in Kraft, sondern befinden sich voraussichtlich noch bis ins Jahr 2025 in der parlamentarischen Beratung. Das revidierte Tabakproduktegesetz und die revidierte Tabakprodukteverordnung sollen voraussichtlich erst im Jahr 2026 in Kraft gesetzt werden.
KS/CS Kommunikation Schweiz
Zürich, 25. September 2024
Hinweis: Der Wortlaut dieser Übersicht orientiert sich an der provisorischen Fassung der TabPG und TabPV und wird nach Publikation der definitiven Fassungen bei Bedarf nochmals angepasst.
Zielgruppe: Diese Praxistipps sind in erster Linie für Kommunikationsagenturen und Werbeschaffende gedacht, welche im Rahmen der Tabakproduktewerbung tätig sind.
Politik-News: Erste Entscheide aus der Herbstsession!
AKTUELL
«Mit der Planierraupe in die Unfreiheit»
Der Gemeinderat der Stadt Vernier hatte 2022 ein komplettes Verbot von Plakatwerbung verabschiedet. Als sich das Bundesgericht im Juli dazu entschied, das Aussenwerbeverbot in Vernier gutzuheissen, war für KS/CS klar, dass das Gericht Werbeverbote lediglich als politische Angelegenheit erachtet und sich rechtlich nicht für die Werbefreiheit einsetzen will. Dass ein Verbot der Aussenwerbung das Ortsbild schützen und diverse umwelt- und sozialpolitische Vorteile zur Folge hätte, ist jedenfalls keine objektive Tatsache, sondern eine subjektive Wertung. Der gelungene Artikel der Schweizerischen Gewerbezeitung unterstreicht dies ebenfalls konsequent. KS/CS wird sich weiterhin schweizweit auf allen politischen Ebenen für das essenzielle Anliegen der Werbefreiheit einsetzen. Sicher ist, dass angesichts der Zurückhaltung der Gerichte, solche Verbote auf dem Rechtsweg einzuschränken, einem verstärkten Engagement gegen Aussenwerbeverbote auf politischer Ebene erhöhte Bedeutung zukommt. Zum Beitrag.
News aus Bundesbern
Ständerat entscheidet über Tabakwerbung
Der Ständerat hält mehrheitlich an früheren Beschlüssen bei der Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» fest. So will dieser ein Verbot von mobilem Verkaufspersonal weiterhin nicht im Gesetz aufnehmen und das Sponsoringverbot nicht verschärfen. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat jedoch Werbung im Innenteil von Zeitschriften und Zeitungen nicht mehr erlauben, auch wenn diese hauptsächlich über Abonnements verkauft würden und die Leserschaft zu mindestens 95% aus Erwachsenen bestünde. KS/CS haltet dieses vom Ständerat unterstützte Verbot für übermässig. KS/CS begrüsst jedoch, dass der Ständerat den Entwurf des Bundesrats in Stellen korrigiert, welche über die Volksinitiative hinausgegangen wären. Wir verfolgen das Geschäft weiterhin, welches als nächstes am 17. Oktober an der Sitzung der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) traktandiert ist. Zum Geschäft.
Nationalrat will keine Abklärungen zu den Auswirkungen von retuschierten Körperbildern
Ein Postulat verlangte, dass der Bundesrat in einem Bericht prüfen soll, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und in sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem hätte der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen müssen, wie der Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder geschaffen werden können. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss am 19. September deutlich ab. KS/CS hat sich gegen den Vorstoss engagiert, da weitere gesetzliche Regulierungen kaum durchsetzbar sind und zu einer Rechtsunsicherheit sowie insbesondere in Bezug auf die Werbung zu einer Überregulierung geführt hätte. Viel wichtiger ist eine starke Sensibilisierungsarbeit. Zum Postulat.
Nationalratskommission wird erneut über Krankenkassenwerbung beraten
Im Februar 2024 gab die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) einer Parlamentarischen Initiative folge, welche ein Werbeverbot für die Grundversicherung (KVG) forderte. Der SP-Ständerat Baptiste Hurni will den Krankenkassen verbieten, für die Grundversicherung Werbung zu schalten. Da sich dann die Kommission des Ständerats im August gegen den Vorstoss aussprach, schickte sie diesen wieder zurück an die Kommission im Nationalrat. Diese wird nun am 17. Oktober nochmals über das Geschäft beraten, bevor dieses dann im Nationalrat traktandiert wird. Ein totales Werbeverbot für die Dienstleistungen der Grundversicherung würde jeglichen Wettbewerb auf dem Markt schaden, weshalb sich auch KS/CS gegen den Vorstoss engagiert. Zur Initiative.
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Politik-News: KS/CS Positionen in der Herbstsession 2024
Werberelevantes im Nationalrat
Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder (Postulat 23.3620)
Die Initiantin möchte den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassischen und in sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen, wie der Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann und welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder geschaffen werden können.
Der Einfluss insbesondere von sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen ist ein wichtiges Thema, dem genügend Beachtung geschenkt werden muss. KS/CS ist allerdings der Meinung, dass eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder die Jugendlichen nicht per se vor den Inhalten der Medien schützen und empfiehlt eine Ablehnung. Hierzu muss vielmehr auf Sensibilisierungsarbeit gesetzt werden. Gesetzliche Regulierungen wären ausserdem kaum durchsetzbar und würden zu einer Rechtsunsicherheit sowie insbesondere in Bezug auf die Werbung zu einer Überregulierung führen. Zum Geschäft.
Deklaration von Werbung bei Influencern in der Schweiz (Motion 24.3257)
Der Bundesrat soll beauftragt werden eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Transparenz und Fairness im Bereich der Influencer-Werbung in der Schweiz fördert. Mit der Motion werden neue Bestimmungen gefordert, welche die Werbedeklaration durch Influencer und Influencerinnen regelt. Bei Folgegebung dieser Motion käme es zu einer weiteren spezialgesetzlichen Regelung sowie zur Beauftragung einer Behörde in einem Bereich, der heute bereits weitgehend durch bestehende Gesetze und durch die Schweizerischen Lauterkeitskommission reguliert ist. Die aktuellen Gesetze und Handhabungen sowie das vorhandene Verständnis der Durchschnittsadressaten zeigen zudem, dass weiterführende Regulierungen auch gar nicht nötig sind. Aus diesen Gründen empfiehlt KS/CS am 17. September die Ablehnung. Zum Geschäft.
Für eine unabhängige Presse sind die Beiträge zur indirekten Förderung anzupassen (Parl. I. 22.423)
Der Vorstoss möchte das Postgesetz und die anderen einschlägigen Bestimmungen so ändern, dass die indirekte Presseförderung für sieben Jahre befristet ausgebaut wird. Die Printmedien befinden sich derzeit aufgrund eines starken Rückganges der Abonnentenzahlen sowie der beschränkten Zahlungsbereitschaft für Online-Medien, vor allem aber auch aufgrund der stetig abwandernden Werbeeinnahmen insbesondere zu den internationalen Tech-Plattformen in einer finanziell schwierigen Lage. Die vorliegende parlamentarische Initiative setzt sich für den Ausbau der indirekten Presseförderung ein, wovon insbesondere Lokal- und Regionalzeitungen profitieren sollen. Die geplanten Förderbeiträge stützen sich dabei auf das Postgesetz. Dieses System der indirekten Presseförderung ist wichtig und KS/CS empfiehlt die Annahme. Es besteht seit 1849 und garantiert die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien. Zum Geschäft.
Werberelevantes im Ständerat
Medien und künstliche Intelligenz (Interpellation 24.3616)
Die Interpellantin weist darauf hin, dass Anwendungen der generativen Künstlichen Intelligenz sich journalistischer Inhalte bedienten und diese in gewünschter Form weitergäben (z.B. in KI-Chatbots). Sie sorgt sich dabei um die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen und möchte wissen, was der Bundesrat beabsichtigt, zu tun. Am ersten Sessionstag wurde im Ständerat dazu die Diskussion gewünscht. Die Diskussion mit Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des UVEKs, kann hier nachgelesen werden. Zum Geschäft.
Tabakproduktegesetz. Teilrevision (BRG 23.049)
Trotz Ablehnung des Gesetzes hat der Nationalrat in der Detailberatung die meisten der von der SGK-S vorgeschlagenen und vom Ständerat in der Herbstsession 2023 angenommenen Änderungen bestätigt. Die Beschlüsse des Ständerats gehen deshalb eindeutig in die richtige Richtung. Denn die gemachten Änderungen korrigieren den bundesrätlichen Entwurf dort, wo dieser über den Gegenstand der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hinausgeht. KS/CS engagiert sich somit weiterhin, dass konsequent keine sachfremden Elemente in die Vorlage aufgenommen werden. Zum Geschäft.
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Politik-News: Kein Werbeverbot für Grundversicherung!
AKTUELL
Grosser Gemeinderat entscheidet über Aussenwerbung
Am 28.08. behandelt der Grosse Gemeinderat der Gemeinde Zollikofen eine Motion, welche Leuchtreklamen mit Monitoren und Medienscreens in der Gemeinde verbieten möchte. Wir haben deshalb den Politikerinnen und Politikern unsere Haltung als Dachverband zum Geschäft in einem Brief dargelegt. Ein komplettes Verbot aufgrund von Lichtemissionen ist ein starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Leuchtreklamen unterliegen bereits heute strengen Vorschriften und gehören zum Lichtkonzept von Städten und Gemeinden. Generelle Verbote von einzelnen Werbearten stellen zudem einen starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, welche nicht leichtfertig anzunehmen sind. Zur Motion.
Drei St.Galler Busse neu als Werbeträger in der Stadt und schon droht Widerstand von Links
Ganzbuswerbung - sprich die Bewerbung der kompletten Aussenseite von Fahrzeugen - war lange in der Stadt St. Gallen kein Thema. Die Nachfrage nach dieser spezifischen Werbung führte aber dazu, dass neu drei Fahrzeuge der städtischen Verkehrsbetriebe mit Werbung verkleidet auf dem Stadtgebiet verkehren können. KS/CS befürwortet den Entscheid zu abwechslungsreichen und originellen Werbestrategien des Stadtrats. In einer am 15.08. eingereichten Anfrage verlangt nun Christoph Kobel (SP) vom Stadtrat unter anderem Argumente, wieso er neu auf Ganzbuswerbungen setzt und stellt die Frage, ob die Werbevergabe in und um städtische Busse künftig nach ethischen und nachhaltigen Kriterien vergeben werden soll. Gegen solche Vorschläge wird sich KS/CS engagieren. Zum Beitrag.
News aus Bundesbern
Streit im Parlament: Krankenkassen können Aufatmen
Das Parlament wird vorerst kein Gesetz für ein Werbeverbot für die Grundversicherung (KVG) ausarbeiten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat eine parlamentarische Initiative abgelehnt, welche dies forderte. Der SP-Ständerat Baptiste Hurni wollte den Krankenkassen verbieten, für die Grundversicherung Werbung zu schalten. Ein totales Werbeverbot für die Dienstleistungen der Grundversicherung hätte jedoch jeglichen Wettbewerb auf dem Markt geschadet, weshalb sich auch KS/CS dagegen ausgesprochen hat. Zum Beitrag.
Indirekte Presseförderung: Der Nationalrat entscheidet in der Herbstsession
In der kommenden Herbstsession diskutiert der Nationalrat eine parlamentarische Initiative über einen Ausbau der indirekten Presseförderung (IPF). In der Vorberatung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) sprach man sich deutlich für einen Ausbau, befristet auf sieben Jahre, aus. Danach soll die Förderung ganz oder teilweise durch eine neue, kanalunabhängige Medienförderung ersetzt oder komplementiert werden. Unsere Positionen zu diesem und anderen Geschäften können auf unserer Website nachgelesen werden. Zur Initiative.
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Politik-News: Radikales Werbeverbot ist definitiv im Anmarsch
In der Schweiz droht ein Werbeverbot für Lebensmittel
Aktueller Stand: Der Bund plant eine Gesetzesänderung
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat angekündigt, dass es voraussichtlich im Herbst Gesetzespläne präsentieren wird, um an Kinder gerichtetes Marketing für gewisse Lebensmittel einzuschränken. Das BLV argumentiert, dass Kinder für Werbung sehr empfänglich seien und dass zur Bekämpfung von Übergewicht etwas unternommen werden sollte. Deshalb werde die Regulierung der Kinderwerbung für zu süsse, zu fettige und zu salzige Produkte im Rahmen der geplanten Revision des Lebensmittelgesetzes geprüft. Die in den Medien genannte Gesetzesänderung lautet: «Der Bundesrat kann die Werbung für Lebensmittel für Kinder unter 13 Jahren einschränken, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien namentlich betreffend Fett-, Salz- oder Zuckergehalt auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen.» Besonders beunruhigend: Die neuen Regeln sollen für Werbung in sämtlichen Medien gelten und eine breite Produktpalette umfassen. Zum Beitrag.
Analyse der Grundlagen: Was steht in der zitierten BLV-Studie drin?
Das BLV verweist in der Argumentation für mehr Regulierungen auf eine vom BLV in Auftrag gegebenen Studie, die mit 77 Kindern zwischen 4 und 16 Jahren 20 Tage lang gemessen hat, wie viele Werbeeinschaltungen sie beim Surfen im Internet sehen. Die Kinder wurden anhand der persönlichen Netzwerke des Forschungsteams zufällig ausgewählt. Wie repräsentativ diese Auswahl für die gesamte Schweiz ist, bleibt dahingestellt. Nur gerade 12% der über den Zeitraum der Studie analysierten Werbungen waren für Lebensmittel. Über 20 Tage verteilt schaute ein Kind im Durchschnitt total 78 Sekunden lang Lebensmittelwerbung, mehrheitlich auf YouTube (95%). Auf einer Plattform also, welche mit YouTube Kids eine kinderfreundliche Version anbietet, auf welcher Lebensmittelwerbung komplett verboten ist. Dass von Unternehmen angebotene und durch die Eltern einfach umzusetzende Alternativen gar nicht berücksichtigt werden, ist irritierend. Es fragt sich, inwiefern diese Resultate als Regulierungsgrundlage ausreichen. Besonders im Zuge dessen, dass eine Studie der ETH Zürich feststellt, dass die Gewichtsprobleme bei Kindern in der Schweiz zwischen 2002 und 2018 nicht zugenommen haben. Zum Beitrag.
Reaktionen und Auswirkungen eines Verbots
Was eine strikte Umsetzung von WHO-Richtlinien bedeuten würde
Äusserst problematisch ist die mögliche Übernahme von den international anerkannten Ernährungsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese sind extrem weitgehend, da sie sich auf spezifische Grenzwerte an Fett, Salz oder Zucker orientieren. Beispielsweise haben Gruyère, Fondue oder Raclette alle mehr als die für Käseprodukte erlaubten 17g Fett pro 100 Gramm. Neben Werbeeinschränkungen für Süssigkeiten und Snacks hätte es auch zur Folge, dass Milch- und Fertigprodukte, Säfte, Fleisch, Fisch, verarbeitete Früchte und Gemüse, Saucen und andere Lebensmittel stark von Regulierungen betroffen wären. Eine solche Umsetzung würde dem Bundesrat enorm viel Spielraum erlauben, um Werbeverbote festzulegen. Zum Beitrag.
Reaktionen der Branchen: Es wird bereits viel gemacht
Bereits seit 2010 halten sich viele der Schweizer Lebensmittel- und Getränkehersteller an den Swiss Pledge. Die Selbstverpflichtung schreibt vor, dass Firmen keine Werbung für bestimmte Lebensmittel machen, wenn mindestens 30 Prozent des Publikums eines Mediums Kinder unter 13 Jahren sind. Das scheint den Behörden aber nicht zu reichen. Mögliche Folge: Werbung für gewisse Lebensmittel wird verboten, wenn diese Kinder erreichen kann. Das liefe auf ein extremes Werbeverbot hinaus, wonach auch Erwachsene kaum mehr Werbung für diese Lebensmittel sehen würden. Werbung ist aber grundsätzlich Information, welche nicht einfach vorenthalten werden darf. Zum Artikel.